(Bezüge ab 01.06.2008 gem. der RL 2006/121/EG betreffen Art. 13 der RL 2006/1907)
5.2.2.2. Stoffe und Zubereitungen werden gemäß den folgenden Kriterien als gefährlich für die Umwelt eingestuft und mit dem Gefahrensymbol "N", der entsprechenden Gefahrenbezeichnung und den Bezeichnungen der besonderen Gefahren versehen:
R59 Gefährlich für die Ozonschicht
Stoffe, die aufgrund der vorliegenden Nachweise über ihre Eigenschaften und ihres erwarteten oder beobachteten Verbleibs bzw. Verhaltens in der Umwelt eine Gefahr für die Struktur und/oder das Funktionieren der stratosphärischen Ozonschicht darstellen können.
Hierzu gehören die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Rates über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, (ABl. L 244 vom 29.09.2000 S. 1) und ihren späteren Änderungen genannten Stoffe.
Zubereitungen werden aufgrund einer konventionellen Methode in Artikel 7 und Anhang III, Teile A und B der Richtlinie 1999/45/EG eingestuft.
6. Auswahl der Sicherheitsratschläge
6.1. Einleitung
Die Sicherheitsratschläge (S-Sätze) werden für gefährliche Stoffe und Zubereitungen entsprechend den folgenden allgemeinen Kriterien ausgewählt. Für einige Zubereitungen sind darüber hinaus die in Anhang V der Richtlinie 1999/45/EG genannten Sicherheitsratschläge verbindlich.
Wird in Abschnitt 6 der Hersteller genannt, ist damit derjenige, der für die Vermarktung des Stoffes oder der Zubereitung verantwortlich ist, gemeint.
6.2. Sicherheitsratschläge für Stoffe und Zubereitungen
S1 Unter Verschluss aufbewahren
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige, giftige oder ätzende Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, wenn sie für die Öffentlichkeit
bestimmt sind.
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
- Anwendungsbereich:
- alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, außer denen, die lediglich als umweltgefährlich eingestuft wurden.
S3 Kühl aufbewahren
- Anwendungsbereich:
- organische Peroxide,
- sonstige gefährliche Stoffe und Zubereitungen mit einem Siedepunkt
< 40 °C;
- Verwendung:
- Obligatorisch für organische Peroxide, außer bei Verwendung von S47,
- empfohlen für die anderen oben genannten Stoffe und Zubereitungen mit einem Siedepunkt von < 40 °C.
S4 Von Wohnplätzen fernhalten
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn es ratsam ist, S13 zu ergänzen, z.B. wenn die Gefahr des Einatmens besteht und der Stoff oder die Zubereitung von Wohnplätzen ferngehalten werden sollte.
Der Ratschlag soll den sachgemäßen Gebrauch des Stoffes oder der Zubereitung in Wohnplätzen aber nicht ausschließen.
S5 Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- selbstentzündliche feste Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf Sonderfälle, z.B. Natrium, Kalium oder weißer Phosphor.
S6 Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die unter Inertgas aufbewahrt werden müssen;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf Sonderfälle, z.B. bestimmte metallorganische Verbindungen.
S7 Behälter dicht geschlossen halten
- Anwendungsbereich:
- organische Peroxide,
- Stoffe und Zubereitungen, die sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche oder hochentzündliche Gase freisetzen können,
- Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Feuchtigkeit hochentzündliche Gase freisetzen können,
- hochentzündliche feste Stoffe;
- Verwendung:
- Obligatorisch für organische Peroxide,
- empfohlen für die anderen oben genannten Anwendungsbereiche.
S8 Behälter trocken halten
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die heftig mit Wasser reagieren können,
- Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser hochentzündliche Gase freisetzen,
- Stoffe und Zubereitungen, die in Kontakt mit Wasser sehr giftige oder giftige Gase freisetzen;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf die oben genannten Anwendungsbereiche, wenn es notwendig ist, die Warnungen durch R14, insbesondere R15 und R29 zu verstärken.
S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
- Anwendungsbereich:
- flüchtige Stoffe und Zubereitungen, die sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Dämpfe freisetzen können,
- hoch- oder leichtentzündliche flüssige Stoffe und hochentzündliche Gase;
- Verwendung:
- empfohlen für flüchtige Stoffe und Zubereitungen, die sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Dämpfe freisetzen können,
- empfohlen für hoch- oder leichtentzündliche Flüssigkeiten oder hochentzündliche Gase.
S12 Behälter nicht gasdicht verschließen
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die Gase oder Dämpfe freisetzen, die die Verpackung zum Bersten bringen können;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf diese Sonderfälle.
S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige, giftige und gesundheitsschädliche Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die wahrscheinlich von der allgemeinen Öffentlichkeit verwendet werden.
S14 Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- Verwendung:
- Obligatorisch für organische Peroxide und normalerweise auf diese beschränkt. Die Angabe kann in Ausnahmefällen jedoch nützlich sein, wenn die Inkompatibilität eine besondere Gefahr darstellt.
S15 Vor Hitze schützen
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die sich unter Einwirkung von Wärme zersetzen oder spontan reagieren können;
- Verwendung:
- normalerweise auf Sonderfälle, z.B. Momomere, beschränkt; jedoch nicht erforderlich, wenn bereits die Gefahrensätze R2, R3 und/oder R5 zugeordnet wurden.
S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
- Anwendungsbereich:
- hoch- oder leichtentzündliche Flüssigkeiten und hochentzündliche Gase;
- Verwendung:
- empfohlen für die genannten Stoffe und Zubereitungen; nicht erforderlich, wenn bereits die Gefahrensätze R2, R3 und/oder R5 zugeordnet wurden.
S17 Von brennbaren Stoffen fernhalten
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die mit brennbaren Stoffen explosionsfähige oder selbstentzündliche Mischungen bilden können;
- Verwendung:
- Verwendung in Sonderfällen, z.B. zur Verstärkung von R8 und R9.
S18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die in der Verpackung einen Überdruck entwickeln können,
- Stoffe und Zubereitungen, die explosionsgefährliche Peroxide bilden können;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf die oben genannten Fälle, wenn die Gefahr von Augenschäden besteht und/oder wenn die Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind.
S20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige, giftige oder ätzende Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf Sonderfälle (z.B. Arsen und Arsenverbindungen; Fluoracetate), insbesondere, wenn die Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind.
S21 Bei der Arbeit nicht rauchen
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die bei Verbrennung giftige Produkte freisetzen;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf Sonderfälle (z.B. halogenierte Verbindungen).
S22 Staub nicht einatmen
- Anwendungsbereich:
- alle festen gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, die mit R42 gekennzeichnet sind,
- empfohlen für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, wenn diese in Form von Stäuben, die eingeatmet werden können, vorliegen und deren Gesundheitsgefahren durch Einatmen nicht bekannt sind.
S23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- alle flüssigen oder gasförmigen gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für die genannten Stoffe und Zubereitungen, die mit R42 gekennzeichnet sind,
- Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die zur Verwendung als Sprays bestimmt sind; entweder S38 oder S51 sind zusätzlich zu verwenden,
- empfohlen, wenn die Anwender auf Gefahren beim Einatmen aufmerksam gemacht werden müssen, die nicht in den jeweiligen Gefahrenhinweisen erwähnt sind.
S24 Berührung mit der Haut vermeiden
- Anwendungsbereich:
- alle gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die mit R43 gekennzeichnet sind, es sei denn, sie sind auch mit S36 gekennzeichnet,
- empfohlen, wenn es notwendig ist, den Verbraucher auf Gefahren bei Berührung mit der Haut aufmerksam zu machen, die nicht in den jeweiligen Gefahrenhinweisen erwähnt sind, z.B. Paresthesie.
Kann auch zur Verstärkung solcher Gefahrensätze dienen.
S25 Berührung mit den Augen vermeiden
- Anwendungsbereich:
- alle gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- empfohlen, wenn die Anwender auf die Gefahren infolge Augenkontakts aufmerksam gemacht werden müssen, die nicht in den zugeordneten R-Sätzen erwähnt sind.
Kann auch zur Verstärkung der Wirkung solcher R-Sätze dienen,
- empfohlen, wenn Stoffe, denen die R-Sätze R34, R35, R36 oder R41 zugeordnet wurden, an die Öffentlichkeit abgegeben werden.
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
- Anwendungsbereich:
- ätzende oder reizende Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für ätzende Stoffe und Zubereitungen und wenn der Gefahrenhinweis R41 vorgesehen ist,
- empfohlen für reizende Stoffe und Zubereitungen, für die bereits der Gefahrenhinweis R36 vorgesehen ist.
S27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige, giftige oder ätzende Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für sehr giftige Stoffe und Zubereitungen, denen R27 zugeordnet wurde und die an die Öffentlichkeit abgegeben werden,
- empfohlen für sehr giftige, in der Industrie verwendete Stoffe und Zubereitungen, denen R27 zugeordnet wurde; sollte allerdings nicht verwendet werden, wenn bereits S36 zugeordnet wurde,
- empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, denen R24 zugeordnet wurde, sowie für ätzende Stoffe und Zubereitungen, die an die Öffentlichkeit abgegeben werden.
S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige, giftige oder ätzende Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für sehr giftige Stoffe und Zubereitungen,
- empfohlen für sonstige oben genannte Stoffe und Zubereitungen, insbesondere, wenn Wasser nicht die geeignete Spülflüssigkeit ist,
- empfohlen für ätzende Stoffe und Zubereitungen, die an die Öffentlichkeit abgegeben werden.
S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
- Anwendungsbereich:
- hoch- und leichtentzündliche flüssige Stoffe, die sich nicht mit Wasser vermischen,
- sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen,
- umweltgefährliche Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für umweltgefährliche Stoffe und Zubereitungen, denen das Symbol N zugeordnet wurde und die an die Öffentlichkeit abgegeben werden, sofern dies nicht die beabsichtigte Verwendung darstellt,
- empfohlen für andere oben genannte Stoffe und Zubereitungen, die an die Öffentlichkeit abgegeben werden, sofern dies nicht die beabsichtigte Verwendung darstellt.
S30 Niemals Wasser hinzugießen
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die heftig mit Wasser reagieren;
- Verwendung:
- normalerweise auf Sonderfälle beschränkt (z.B. Schwefelsäure), kann gegebenenfalls zugeordnet werden, um möglichst klare Informationen zu erteilen, zur Verstärkung von R14 oder als Alternative zu R14.
S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
- Anwendungsbereich:
- hoch- oder leichtentzündliche Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die für industrielle Zwecke bestimmt sind und keine Feuchtigkeit aufnehmen; Nicht erforderlich, wenn Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind.
S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
- Anwendungsbereich:
- alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, deren Beseitigung besonderer Anweisungen bedarf.
S36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
- Anwendungsbereich:
- organische Peroxide,
- sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Stoffe und Zubereitungen,
- ätzende Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für sehr giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen,
- Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, denen R21 oder R24 zugeordnet wurde,
- Obligatorisch für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3, es sei denn, die Wirkungen werden ausschließlich beim Einatmen des Stoffes bzw. der Zubereitung hervorgerufen,
- Obligatorisch für organische Peroxide,
- empfohlen für giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn der Wert der dermalen LD50 nicht bekannt ist, der Stoff oder die Zubereitung jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach bei Berührung mit der Haut giftig ist,
- empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die zu industriellen Zwecken verwendet werden und bei längerer Exposition zu Schäden führen können.
S37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche oder ätzende Stoffe und Zubereitungen,
- organische Peroxide,
- hautreizende oder durch Hautkontakt sensibilisierende Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für sehr giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen,
- Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die entweder mit R21, R24 oder R43 gekennzeichnet sind,
- Obligatorisch für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3, es sei denn, die Wirkungen werden ausschließlich beim Einatmen des Stoffes oder der Zubereitung hervorgerufen,
- Obligatorisch für organische Peroxide,
- empfohlen für giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn der Wert der dermalen LD50 nicht bekannt ist, der Stoff oder die Zubereitung jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Berührung mit Haut giftig ist,
- empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die die Haut reizen.
S38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige oder giftige Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf besondere Fälle, bei denen der Gebrauch der oben genannten Stoffe und Zubereitungen für industrielle oder landwirtschaftliche Zwecke notwendig ist.
S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
- Anwendungsbereich:
- organische Peroxide,
- ätzende Stoffe und Zubereitungen einschließlich reizender Stoffe, bei denen die Gefahr schwerer Augenschäden besteht,
- sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die mit R34, R35 oder R41 gekennzeichnet sind,
- Obligatorisch für organische Peroxide,
- empfohlen, wenn die Aufmerksamkeit des Benutzers auf Gefahren bei Berührung mit den Augen, die in den jeweiligen Bezeichnungen der besonderen Gefahren nicht erwähnt werden, gelenkt werden soll,
- normalerweise beschränkt auf außergewöhnliche Fälle bei sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen, wenn vor eventuellen Spritzern gewarnt werden soll und die Stoffe und Zubereitungen leicht von der Haut absorbiert werden können.
S40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf die Stoffe und Zubereitungen, für die Wasser nicht das geeignete Reinigungsmittel ist (z.B. wo Absorption durch ein staubförmiges Material oder die Auflösung durch Lösungsmittel usw. notwendig ist) und für die aus Gesundheits- und/oder Sicherheitsgründen eine Warnung auf dem Kennzeichnungsschild notwendig ist.
S41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen
- Anwendungsbereich:
- Gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die bei Verbrennung sehr giftige oder giftige Gase freisetzen;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf Sonderfälle.
S42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die zu solchen Zwecken genutzt werden sollen, ohne Vorsichtsmaßnahmen aber Gesundheit und Sicherheit des Benutzers gefährden;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf Sonderfälle.
S43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden")
- Anwendungsbereich:
- hoch-, leicht- und entzündliche Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase freisetzen,
- empfohlen für hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche Stoffe und Zubereitungen, insbesondere solche, die sich nicht mit Wasser vermischen.
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige Stoffe und Zubereitungen,
- giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen,
- beim Einatmen sensibilisierende Stoffe;
- Verwendung:
- Obligatorisch für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen.
S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
- Anwendungsbereich:
- alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen außer den sehr giftigen, giftigen, ätzenden oder umweltgefährlichen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für alle oben genannten gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, die für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind, es sei denn, eine Gefahr des Verschluckens - insbesondere bei Kindern - ist nicht zu befürchten.
S47 Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die bei einer bestimmten Temperatur instabil werden;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf Sonderfälle (z.B. bestimmte organische Peroxide).
S48 Feucht halten mit . . . (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die bei Austrocknung sehr empfindlich auf Funken, Reibung oder Stöße reagieren können;
- Verwendung:
- normalerweise beschränkt auf Sonderfälle, z.B. Nitrozellulosen.
S49 Nur im Originalbehälter aufbewahren
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die anfällig für beschleunigte Zersetzung sind;
- Verwendung:
- Stoffe und Zubereitungen, die anfällig für beschleunigte Zersetzung sind (z.B. bestimmte organische Peroxide).
S50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die mit dem angegebenen Produkt unter Freisetzung sehr giftiger oder giftiger Gase reagieren können,
- organische Peroxide;
- Verwendung:
- empfohlen für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, wenn sie für die Öffentlichkeit bestimmt sind und S50 angemessener erscheint als R31 oder R32,
- Obligatorisch für bestimmte Peroxide, die mit Akzeleratoren oder Promotoren heftig reagieren können.
S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die Dämpfe, Staub, Aerosole, Rauch, Dunst usw. erzeugen können oder sollen, wodurch die Gefahr des Einatmens, eines Brandes oder einer Explosion entsteht;
- Verwendung:
- empfohlen, wenn S38 nicht geeignet ist; wichtig, wenn die betreffenden Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind.
S52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige, giftige und gesundheitsschädliche flüchtige Stoffe und Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten;
- Verwendung:
- empfohlen, wenn sich diese Stoffe und Zubereitungen bei längerer Exposition von großen
behandelten Oberflächen in Wohnräumen oder anderen geschlossenen Räumen, in denen sich Personen aufhalten, verflüchtigen und dadurch Gesundheitsschäden hervorrufen können.
S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
- Anwendungsbereich:
- krebserzeugende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für oben genannte Stoffe und Zubereitungen, für die zumindest einer der folgenden R-Sätze vorgesehen ist: R45, R46, R49, R60 oder R61.
S56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
- Anwendungsbereich:
- alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- empfohlen für alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, die an die allgemeine Öffentlichkeit abgegeben werden und eine Problemabfallentsorgung erfordern.
S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
- Anwendungsbereich:
- Stoffe und Zubereitungen, die mit dem Gefahrensymbol "N" gekennzeichnet sind;
- Verwendung:
- normalerweise auf Stoffe und Zubereitungen beschränkt, die nicht an die allgemeine Öffentlichkeit abgegeben werden.
S59 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen
- Anwendungsbereich:
- alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die gefährlich für die Ozonschicht sind,
- empfohlen für sonstige Stoffe und Zubereitungen, deren Wiederverwendung/Wiederverwertung empfohlen wird.
S60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
- Anwendungsbereich:
- alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind und denen S35 nicht zugeordnet wurde.
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
- Anwendungsbereich:
- umweltgefährliche Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- normalerweise für Stoffe und Zubereitungen, die mit dem Gefahrensymbol "N" gekennzeichnet werden,
- empfohlen für alle als umweltgefährlich eingestuften Stoffe und Zubereitungen, die nicht oben erfasst werden.
S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
- Anwendungsbereich:
- nach den Kriterien in Abschnitt 3.2.3 als gesundheitsschädlich mit R65 eingestufte Stoffe und Zubereitungen,
- nicht zu verwenden für Stoffe und Zubereitungen, die in Aerosol-Behältern oder in Behältnissen mit einer abgedichteten Sprühvorrichtung in den Verkehr gebracht werden; siehe Abschnitte 8 und 9;
- Verwendung:
- Obligatorisch für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, wenn sie an die allgemeine Öffentlichkeit abgegeben werden oder an die Öffentlichkeit abgegeben werden oder für diese bestimmt sind, mit Ausnahme der Fälle, in denen S45 und S46 angegeben werden müssen,
- empfohlen für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, wenn sie zu industriellen Zwecken verwendet werden, mit Ausnahme der Fälle, in denen S45 und S46 angegeben werden müssen.
S63 Bei Unfall durch Einatmen:
Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen (Gase, Dämpfe, Stäube, flüchtige Flüssigkeiten),
- Stoffe und Zubereitungen, die eine Atmungssensibilisierung herbeiführen;
- Verwendung:
- Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die an die allgemeine Öffentlichkeit abgegeben werden und denen R26, R23 oder R42 zugeordnet wurde und die auf eine Weise verwendet werden könnten, die zu einer Einatmung führen könnte.
S64 Bei Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist)
- Anwendungsbereich:
- ätzende oder reizende Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- empfohlen für oben genannte Stoffe und Zubereitungen, die an die Öffentlichkeit abgegeben werden und für die sich diese Behandlung eignet.