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10. BESTIMMUNG VON KALIUM
1. Zweck und Anwendungsbereich
Die Methode erlaubt die Bestimmung des Gehaltes an Kalium in Futtermitteln.
2. Prinzip
Die Probe wird verascht und die Asche in Salzsäure gelöst. Der Kaliumgehalt der Lösung wird flammenphotometrisch in Gegenwart von Caesiumchlorid und Aluminiumnitrat bestimmt. Durch den Zusatz dieser Substanzen wird eine Beeinflussung der Bestimmung durch Störelemente weitgehend verhindert.
3. Reagenzien
3.1. Salzsäure p.a., D: 1,12
3.2. Caesiumchlorid, p.a.
3.3. Aluminiumnitrat, Al(NO3)3·9 H2O, chemisch rein
3.4. Kaliumchlorid, p.a., wasserfrei
3.5. Pufferlösung: 50 g Caesiumchlorid (3.2) und 250 g Aluminiumnitrat (3.3) werden in Wasser gelöst, mit Wasser auf 1 l aufgefüllt und umgeschüttelt. Die Lösung wird in Plastikflaschen aufbewahrt.
3.6. Kalium-Standardlösung: 1,907 g Kaliumchlorid (3.4) werden in Wasser unter Zusatz von 5 ml Salzsäure (3.1) gelöst, mit Wasser auf 1 l aufgefüllt und umgeschüttelt. Die Lösung wird in Plastikflaschen aufbewahrt. 1 ml dieser Lösung enthält 1,00 mg Kalium.
4. Geräte
4.1. Veraschungsschalen aus Platin, Quarz oder Porzellan, eventuell mit Deckel
4.2. Elektrischer Muffelofen mit Thermostat
4.3. Flammenphotometer
5. Ausführung
5.1. Analysengang der Probe
Im allgemeinen werden 10 g der Probe, auf 10 mg genau, in eine Veraschungsschale eingewogen und die Substanz bei 450 °C etwa 3 Std. lang verascht. Nach dem Abkühlen spült man den Veraschungsrückstand quantitativ mit etwa 250 bis 300 ml Wasser, gefolgt von 50 ml Salzsäure (3.1), in einem 500-ml-Meßkolben über. Nach Aufhören einer eventuellen Kohlendioxidentwicklung erhitzt man die Lösung und hält sie anschließend 2 Std. lang, unter gelegentlichem
Umschütteln, auf einer Temperatur von etwa 90 °C. Nach Abkühlen auf Zimmertemperatur füllt man mit Wasser zur Marke auf, schüttelt um und filtriert. Ein aliquoter Teil des Filtrats, der höchstens 1,0 mg Kalium enthalten darf, wird in einen 100-ml-Meßkolben pipettiert, man gibt 10,0 ml Pufferlösung (3.5) zu, füllt mit Wasser zur Marke auf und schüttelt um. Bei höheren Kaliumgehalten muss die Analysenlösung vor Zugabe der Pufferlösung im geeigneten Verhältnis verdünnt werden. Als Richtlinie bei einer Einwaage von etwa 10 g kann die folgende Tabelle dienen:
Vermutlicher Kaliumgehalt der Probe (% K) | Verdünnungsverhältnis | Aliquoter Teil der Lösung in ml |
bis 0,1 | - | 50 |
0,1 - 0,5 | - | 10 |
0,5 - 1,0 | - | 5 |
1,0 - 5,0 | 1: 10 | 10 |
5,0 - 10,0 | 1: 10 | 5 |
10,0 - 20,0 | 1: 20 | 5 |
Die Messung erfolgt flammenphotometrisch bei einer Wellenlänge von 763 nm.
Das Ergebnis wird mit Hilfe der Eichkurve berechnet.
5.2. Eichkurve
10 ml der Standardlösung (3.6) werden in einen 250-ml-Meßkolben pipettiert, dann wird mit Wasser aufgefüllt und umgeschüttelt. Von dieser Lösung werden 5, 10, 15, 20 und 25 ml, entsprechend 0,2, 0,4, 0,6, 0,8 und 1,0 mg Kalium, in 100-ml-Meßkolben pipettiert. Der Reihe wird ein 100-ml-Meßkolben ohne Zusatz von Standardlösung beigegeben. Man fügt in jedem Kolben 10,0 ml der Pufferlösung (3.5) hinzu, füllt mit. Wasser zur Marke auf und schüttelt um. Die Messungen werden wie unter 5.1 durchgeführt. Der Verlauf der Eichkurve ist im allgemeinen bis zu einer Konzentration von 1 mg Kalium in 100 ml Lösung linear.
6. Berechnung der Ergebnisse
Das Ergebnis wird in Hundertteilen der Probe ausgedrückt.
7. Bemerkungen
Zusatz von Pufferlösung (3.5) zur Ausschaltung der Störelemente ist nicht immer notwendig.
11. BESTIMMUNG VON NATRIUM
1. Zweck und Anwendungsbereich
Die Methode erlaubt die Bestimmung des Gehaltes an Natrium in Futtermitteln.
2. Prinzip
Die Probe wird verascht und die Asche in Salzsäure gelöst. Der Natriumgehalt der Lösung wird flammenphotometrisch in. Gegenwart von Caesiumchlorid und Aluminiumnitrat bestimmt. Durch den Zusatz dieser Substanzen wird eine Beeinflussung der Bestimmung durch Störelemente weitgehend verhindert.
3. Reagenzien
3.1. Salzsäure p.a., D: 1,12
3.2. Caesiumchlorid, p.a.
3.3. Aluminiumnitrat, Al(NO3)3·9 H2O, chemisch rein
3.4. Natriumchlorid, p.a., wasserfrei
3.5. Pufferlösung: 50 g Caesiumchlorid (3.2) und 250 g Aluminiumnitrat (3.3) werden in Wasser gelöst, mit Wasser auf 1 l aufgefüllt und umgeschüttelt. Die Lösung wird in Plastikflaschen aufbewahrt.
3.6. Natrium-Standardlösung: 2,542 g Natriumchlorid (3.4) werden in Wasser unter Zusatz von 5 ml Salzsäure (3.1) gelöst, mit Wasser auf 1 l aufgefüllt und umgeschüttelt. Die Lösung wird in Plastikflaschen aufbewahrt. 1 ml dieser Lösung enthält 1,00 mg Natrium.
4. Geräte
4.1. Veraschungsschalen aus Platin, Quarz oder Porzellan, eventuell mit Deckel
4.2. Elektrischer Muffelofen mit Thermostat
4.3. Flammenphotometer
5. Ausführung
5.1. Analysengang der Probe
Im allgemeinen werden 10 g der Probe, auf 10 mg genau, in eine Veraschungsschale eingewogen und die Substanz bei 450 °C etwa 3 Std. lang verascht. Ein Überhitzen (Aufglühen) muss vermieden werden. Nach dem Abkühlen spült man den Veraschungsrückstand quantitativ mit etwa 250 bis 300 ml Wasser, gefolgt von 50 ml Salzsäure (3.1), in einen 500-ml-Meßkolben über. Nach Aufhören einer eventuellen Kohlendioxidentwicklung erhitzt man die Lösung und hält sie anschließend 2 Std. lang, unter gelegentlichem Umschütteln, auf einer Temperatur von etwa 90 °C. Nach Abkühlen auf Zimmertemperatur füllt man mit Wasser zur Marke auf, schüttelt um und filtriert. Ein aliquoter Teil des Filtrats, der höchstens 1,0 mg Natrium enthalten darf, wird in einen 100-ml-Meßkolben pipettiert, man gibt 10,0 ml Pufferlösung (3.5) zu, füllt mit Wasser zur Marke auf und schüttelt um. Bei höheren Natriumgehalten muss die Analysenlösung vor Zugabe der Pufferlösung im geeigneten Verhältnis verdünnt werden. Als Richtlinie bei einer Einwaage von etwa 10 g kann die folgende Tabelle dienen:
Vermutlicher Natriumgehalt der Probe (% Na) | Verdünnungsverhältnis | Aliquoter Teil der Lösung in ml |
bis 0,1 | - | 50 |
0,1 - 0,5 | - | 10 |
0,5 - 1,0 | - | 5 |
1,0 - 5,0 | 1: 10 | 10 |
5,0 - 10,0 | 1: 10 | 5 |
10,0 - 20,0 | 1: 20 | 5 |
Die Messung erfolgt flammenphotometrisch bei einer Wellenlänge von 589 nm.
Das Ergebnis wird mit Hilfe der Eichkurve berechnet.
5.2. Eichkurve
10 ml der Standardlösung (3.6) werden in einen 250-ml-Meßkolben pipettiert, dann wird mit Wasser aufgefüllt und umgeschüttelt. Von dieser Lösung werden 5, 10, 15, 20 und 25 ml, entsprechend 0,2, 0,4, 0,6, 0,8 und 1,0 mg Natrium, in 100-ml-Meßkolben pipettiert. Der Reihe wird ein 100-ml-Meßkolben ohne Zusatz von Standardlösung beigegeben. Man fügt in jeden Kolben 10,0 ml der Pufferlösung (3.5) hinzu, füllt mit Wasser zur Marke auf und schüttelt um. Die Messungen werden wie unter 5.1 durchgeführt. Der Verlauf der Eichkurve ist im allgemeinen bis zu einer Konzentration von 1 mg Natrium in 100 ml Lösung linear.
6. Berechnung der Ergebnisse
Das Ergebnis wird in Hundertteilen der Probe ausgedrückt.
7. Bemerkungen
7.1. Bei Produkten mit einem Gehalt von mehr als 4 v. H. Natrium empfiehlt es sich, die Substanz 2 Std. lang in einer mit Deckel versehenen Schale zu veraschen. Nach dem Abkühlen fügt man Wasser hinzu, verteilt den Rückstand mit Hilfe eines Platindrahts bis zur Bildung einer Suspension, trocknet und verascht nochmals 2 Std. lang in der bedeckten Schale.
7.2. Wenn das Produkt nur aus Mineralstoffen besteht, dann wird die Einwaage ohne vorherige Veraschung aufgelöst.
12. BESTIMMUNG VON ZUCKER
1. Zweck und Anwendungsbereich
Die Methode erlaubt die Bestimmung von reduzierenden Zuckern und des Gesamtzuckers nach Inversion, berechnet als Glukose oder gegebenenfalls multipliziert mit dem Faktor 0,95 als Saccharose. Sie ist anwendbar bei Mischfuttermitteln. Für andere Futtermittel sind besondere Verfahren zu beachten. Gegebenenfalls muss der Gehalt an Lactose getrennt bestimmt werden und das Ergebnis bei der Berechnung berücksichtigt werden.
2. Prinzip
Die Zucker werden in verdünntem Äthanol gelöst; die Lösung wird mit den Reagenzien Carrez I und II geklärt. Nach dem Verdunsten des Äthanols werden vor und nach der Inversion die Bestimmungen nach der Methode Luff-Schoorl durchgeführt.
3. Reagenzien
3.1. Äthanol 40 v. H. (V/V), D: 0,948 bei 20 °C, auf den Umschlagspunkt von Phenolphthalein eingestellt
3.2. Carrez-Lösung I: 24 g Zinkazetat Zn (CH3COO)2 · 2 H2O und 3 g Eisessig werden in Wasser gelöst und auf 100 ml mit Wasser aufgefüllt
3.3. Carrez-Lösung II: 10,6 g Kaliumhexacyanoferrat(II), K4 [Fe(CN)6]·3 H2O werden in Wasser gelöst und auf 100 ml mit Wasser aufgefüllt
3.4. Methylorangelösung 0,1 v. H. (G/V)
3.5. 4 N Salzsäure
3.6. 0,1 N Salzsäure
3.7. 0,1 N Natriumhydroxidlösung
3.8. Reagenz nach Luff-Schoorl:
Unter vorsichtigem Umschwenken wird die Zitronensäurelösung (3.8.2) in die Natriumcarbonatlösung (3.8.3) gegossen, dann wird die Kupfersulfatlösung (3.8.1) hinzugefügt und zu 1 l mit Wasser aufgefüllt. Man lässt über Nacht stehen und filtriert. Die Normalität des so erhaltenen Reagenzes muss nachgeprüft werden (0,1 N Cu; 2 N Na2CO3). Der pH-Wert beträgt etwa 9,4.
3.8.1. Kupfersulfatlösung: 25 g Kupfersulfat p.a., CuSO4 · 5 H2O, eisenfrei, werden in 100 ml Wasser gelöst.
3.8.2. Zitronensäurelösung: 50 g Zitronensäure p.a., C6H8O7 · H2O, werden in 50 ml Wasser gelöst.
3.8.3. Natriumcarbonatlösung: 143,8 g Natriumcarbonat p.a., wasserfrei, werden in ungefähr 300 ml warmem Wasser gelöst. Die Lösung wird abgekühlt.
3.9. 0,1 N Natriumthiosulfatlösung
3.10. Stärkelösung; eine Aufschlämmung von 5 g löslicher Stärke in 30 ml Wasser wird zu 1 l siedendem Wasser hinzugefügt und 3 Min. lang im Sieden gehalten; dann wird abgekühlt und gegebenenfalls als Konservierungsmittel 10 mg Quecksilberjodid hinzugefügt.
3.11. 6 N Schwefelsäure
3.12. Kaliumjodidlösung 30 v. H. (G/V)
3.13. Bimssteinkörner mit Salzsäure ausgekocht, mit Wasser gewaschen und getrocknet
3.14. Isopentanol
4. Geräte
Mechanischer Schüttelapparat, ungefähr 35 bis 40 U/min.
5. Ausführung
5.1. Auflösung
2,5 g der Probe werden auf 1 mg genau in einen 250-ml-Meßkolben eingewogen. Nach Zugabe von 200 ml Äthanol (3.1) wird der Kolben
1 Std. lang im Schüttelapparat geschüttelt. Sodann werden 5 ml Carrez-Lösung I (3.2) hinzugefügt, und es wird 1 Min. lang geschüttelt; dann werden 5 ml Carrez-Lösung II (3.3) hinzugefügt und wieder 1 Min. lang geschüttelt; nun wird mit Äthanol (3.1) zur Marke aufgefüllt, geschüttelt und filtriert. 200 ml des Filtrats werden abpipettiert und auf ungefähr die Hälfte des Volumens eingedampft, wobei der größte Teil des Äthanols verdunstet. Der Abdampfrückstand wird mit heißem Wasser in einen 200-ml-Messkolben übergespült, abgekühlt, mit Wasser zur Marke aufgefüllt, geschüttelt und, falls erforderlich, filtriert. Diese Lösung wird für die Bestimmung der reduzierenden Zucker und nach Inversion zur Bestimmung des Gesamtzuckers verwendet.
5.2. Bestimmung der reduzierenden Zucker
Eine Menge von höchstens 25 ml der Lösung, die weniger als 60 mg reduzierende Zucker, ausgedrückt als Glukose, enthält, wird abpipettiert, falls erforderlich mit destilliertem Wasser auf 25 ml aufgefüllt und der Gehalt an reduzierendem Zucker nach Luff-Schoorl bestimmt. Das Ergebnis wird in Hundertteilen Glukose ausgedrückt.
5.3. Bestimmung des Gesamtzuckers nach Inversion
50 ml der Lösung werden in einen 100-ml-Meßkolben abpipettiert, einige Tropfen Methylorangelösung (3.4) hinzugefügt und sodann vorsichtig unter Schütteln 4 N Salzsäure (3.5) bis zum eindeutigen Umschlag nach Rot hinzugegeben. Dann werden 15 ml 0,1 N Salzsäure (3.6) hinzugefügt, der Kolben wird 30 Min. lang in ein Bad mit kräftig siedendem Wasser gestellt, schnell auf die Temperatur von etwa 20 °C abgekühlt und 15 ml 0,1 N Natriumhydroxidlösung (3.7) hinzugefügt. Der Kolben wird mit Wasser zur Marke aufgefüllt, umgeschüttelt und eine Menge von höchstens 25 ml entnommen, die weniger als 60 mg reduzierende Zucker, ausgedrückt als Glukose, enthält, falls erforderlich, wird mit Wasser auf 25 ml aufgefüllt und der Gehalt an reduzierenden Zuckern nach Luff-Schoorl bestimmt. Das Ergebnis wird in Hundertteilen Glukose angegeben oder gegebenenfalls nach Multiplikation mit dem Faktor 0,95 als Saccharose.
5.4. Titration nach Luff-Schoorl
25 ml Reagenz nach Luff-Schoorl (3.8) werden in einen 300-ml-Erlenmeyerkolben pipettiert und anschließend genau 25 ml der geklärten Zuckerlösung hinzugefügt. Nach Zugabe von 2 Körnchen Bimsstein (3.13) wird unter Schütteln mit der Hand über freier Flamme von mittlerer Höhe erhitzt, so dass die Flüssigkeit in etwa 2 Min. zum Sieden kommt. Anschließend wird der Erlenmeyerkolben sofort auf ein Drahtnetz mit einer Asbestscheibe, in die ein Loch von etwa 6 cm Durchmesser gestanzt wurde, gestellt; vorher wird unter dem Drahtnetz eine Flamme entzündet und so eingestellt, dass der Kolben nur am Boden erhitzt wird; dann wird der Kolben mit einem Rückflusskühler verbunden. Von diesem Augenblick an lässt man genau 10 Min. sieden, kühlt dann sofort in kaltem Wasser ab und titriert nach etwa 5 Min. wie folgt:
Zu der Flüssigkeit werden 10 ml Kaliumjodidlösung (3.12) und anschließend sofort, aber vorsichtig (wegen der Gefahr des übermäßigen Schäumens), 25 ml 6 N Schwefelsäure (3.11) hinzugegeben. Dann wird mit 0,1 N Natriumthiosulfatlösung (3.9) zunächst bis zum Auftreten einer mattgelben Farbe titriert und nach Zugabe von Stärkelösung (3.9) als Indikator die Titration zu Ende geführt.
Die gleiche Titration wird in einer Mischung aus genau 25 ml Reagenz nach Luff-Schoorl (3.8) und 25 ml Wasser nach Zugabe von 10 ml Kaliumjodidlösung (3.12) und 25 ml 6 N Schwefelsäure (3.11) durchgeführt, jedoch ohne vorheriges Erhitzen.
6. Berechnung der Ergebnisse
Aus der beigefügten Tabelle wird diejenige Menge Glukose in mg abgelesen, die der Differenz der Ergebnisse beider Titrationen, ausgedrückt in ml 0,1 N Natriumthiosulfatlösung, entspricht.
Das Ergebnis wird in Hundertteilen der Probe ausgedrückt.
7. Besondere Verfahren
7.1. Bei sehr stark melassehaltigen Futtermitteln und anderen wenig homogenen Futtermitteln werden 20 g in einen 1-l-Meßkolben eingewogen, 500 ml Wasser hinzugefügt und 1 Std. lang geschüttelt. Danach wird mit jeweils der vierfachen Menge der Carrez-Lösungen I (3.2) und II (3.3) wie bei 5.1 geklärt. Sodann wird mit Äthanol 80 v. H. (V/V) zur Marke aufgefüllt, gemischt und filtriert. In diesem Fall wird das Äthanol wie bei 5.1 entzogen. Bei Abwesenheit dextrinierter Stärke wird mit Wasser aufgefüllt.
7.2. Bei Melasse und bei Futtermitteln, die reich an Zucker, aber praktisch stärkefrei sind (Johannisbrot, Zuckerrübentrockenschnitzel usw.), werden 5 g in einen 250-ml-Meßkolben eingewogen, 200 ml destilliertes Wasser hinzugefügt und 1 Std. lang oder, falls erforderlich, länger geschüttelt. Danach wird mit den Carrez-Lösungen I (3.2) und II (3.3) wie bei 5.1 geklärt, mit Wasser zur Marke aufgefüllt, geschüttelt und filtriert. Zur Bestimmung des Gesamtzuckers verfährt man wie bei 5.3.
8. Bemerkungen
8.1. Es wird empfohlen, vor dem Erhitzen mit dem Luff-Schoorl-Reagenz etwa 1 ml Isopentanol (3.14) hinzuzufügen (ohne das Volumen zu berücksichtigen), um die Schaumbildung zu vermeiden.
8.2. Die Differenz zwischen den Hundertteilen des Gesamtzuckers, nach Inversion, ausgedrückt als Glukose, und den Hundertteilen der reduzierenden Zucker, ausgedrückt als Glukose, ergibt mit 0,95 multipliziert das Ergebnis in Hundertteilen Saccharose.
8.3. Wenn man den Gehalt an reduzierendem Zucker mit Ausnahme von Milchzucker (Laktose) bestimmen will, kann man zwei Wege einschlagen:
8.3.1. Zur annähernden Berechnung multipliziert man den aus einer getrennten Bestimmung gefundenen Gehalt an Laktose mit 0,675. Das Ergebnis wird von dem Gehalt an reduzierendem Zucker abgezogen.
8.3.2. Für eine genaue Berechnung des reduzierenden Zuckers mit Ausnahme von Laktose ist es aber notwendig, dass bei den beiden endgültigen Bestimmungen die gleiche Menge der Einwaage zugrunde liegt. Die eine Bestimmung wird in einem Teil der Lösung nach 5.1., die zweite Bestimmung wird in einem Teil der Lösung, die man bei der Bestimmung der Laktose nach der diesbezüglichen Methode erhält (nach Vergärung der anderen Zuckerarten und Klärung) ausgeführt.
In beiden Fällen wird der anwesende Zucker nach Luff-Schoorl bestimmt und in Milligramm Glukose berechnet. Diese beiden Werte werden voneinander abgezogen und die Differenz wird auf Hundertteile der Probe umgerechnet.
Beispiel
Die beiden abpipettierten Mengen entsprechen bei jeder Bestimmung einer Probeneinwaage von 250 mg.
Im ersten Fall werden 17 ml 0,1 N Natriumthiosulfatlösung verbraucht, entsprechend 44,2 mg Glukose, im zweiten Fall werden 11 ml verbraucht, entsprechend 27,6 mg Glukose. Die Differenz beträgt also 16,6 mg Glukose.
Der Gehalt an reduzierendem Zucker ohne Laktose, berechnet als Glukose, ist demnach:
(4 x16,6) / 10 = 6; 64 v. H.
Tabelle für 25 ml des Reagenzes nach Luff-Schoorl ml 0,1 N Na2S2O3 bei 2 Min. Anheizen, 10 Min. Sieden
0,1 N Na2S2O3 | Glukose, Fruktose, invertierter Zucker C6H12O6 | Lactose C12H22O11 | Maltose C12H22O11 | 0,1 N Na2S2O3 | |||
ml | mg | Differenz | mg | Differenz | mg | Differenz | ml |
1 | 2,4 | 2,4 | 3,6 | 3,7 | 3,9 | 3,9 | 1 |
2 | 4,8 | 2,4 | 7,3 | 3,7 | 7,8 | 3,9 | 2 |
3 | 7,2 | 2,5 | 11,0 | 3,7 | 11,7 | 3,9 | 3 |
4 | 9,7 | 2,5 | 14,7 | 3,7 | 15,6 | 4,0 | 4 |
5 | 12,2 | 2,5 | 18,4 | 3,7 | 19,6 | 3,9 | 5 |
6 | 14,7 | 2,5 | 22,1 | 3,7 | 23,5 | 4,0 | 6 |
7 | 17,2 | 2,6 | 25,8 | 3,7 | 27,5 | 4,0 | 7 |
8 | 19,8 | 2,6 | 29,5 | 3,7 | 31,5 | 4,0 | 8 |
9 | 22,4 | 2,6 | 33,2 | 3,8 | 35,5 | 4,0 | 9 |
10 | 25,0 | 2,6 | 37,0 | 3,8 | 39,5 | 4,0 | 10 |
11 | 27,6 | 2,7 | 40,8 | 3,8 | 43,5 | 4,0 | 11 |
12 | 30,3 | 2,7 | 44,6 | 3,8 | 47,5 | 4,1 | 12 |
13 | 33,0 | 2,7 | 48,4 | 3,8 | 51,6 | 4,1 | 13 |
14 | 35,7 | 2,8 | 52,2 | 3,8 | 55,7 | 4,1 | 14 |
15 | 38,5 | 2,8 | 56,0 | 3,9 | 59,8 | 4,1 | 15 |
16 | 41,3 | 2,9 | 59,9 | 3,9 | 63,9 | 4,1 | 16 |
17 | 44,2 | 2,9 | 63,8 | 3,9 | 68,0 | 4,2 | 17 |
18 | 47,1 | 2,9 | 67,7 | 4,0 | 72,2 | 4,3 | 18 |
19 | 50,0 | 3,0 | 71,7 | 4,0 | 76,5 | 4,4 | 19 |
20 | 53,0 | 3,0 | 75,7 | 4,1 | 80,9 | 4,5 | 20 |
21 | 56,0 | 3,1 | 79,8 | 4,1 | 85,4 | 4,6 | 21 |
22 | 59,1 | 3,1 | 83,9 | 4,1 | 90,0 | 4,6 | 22 |
23 | 62,2 | 88,0 | 94,6 | 23 |
14. BESTIMMUNG VON HARNSTOFF
1. Zweck und Anwendungsbereich
Die Methode erlaubt die Bestimmung des Gehaltes an Harnstoff in Futtermitteln.
2. Prinzip
Die Probe wird unter Zusatz eines Klärungsmittels mit Wasser geschüttelt. Die Suspension wird filtriert. Nach Zugabe von 4-Dimethylaminobenzaldehyd (4-DMAB) wird der Gehalt an Harnstoff im Filtrat durch Messung der Extinktion bei einer Wellenlänge von 420 nm bestimmt.
3. Reagenzien
3.1. 4-Dimethylaminobenzaldehydlösung: 1,6 g 4-DMAB werden in 100 ml Äthanol p.a. 96 v. H. gelöst und 10 ml Salzsäure p.a. (D: 1,19) hinzugefügt. Das Reagenz hält sich nur zwei Wochen.
3.2. Carrez-Lösung I: 24 g Zinkazetat (CH3 COO)2 Zn · 2 H2O und 3 g Eisessig werden in Wasser gelöst und auf 100 ml mit Wasser aufgefüllt.
3.3. Carrez-Lösung II: 10,6 g Kaliumhexacyanoferrat (II), K4 [Fe(CN)6] · 3 H2O werden in Wasser gelöst und auf 100 ml mit Wasser aufgefüllt.
3.4. Aktivkohle p.a., keinen Harnstoff adsorbierend (zu prüfen).
3.5. Harnstofflösung p.a. 0,1 v. H. (G/V).
4. Geräte
4.1. Mechanischer Schüttelapparat, ungefähr 35 bis 40 U/Min.
4.2. Reagenzgläser: 160 × 16 mm, mit Schliffstopfen
4.3. Spektralphotometer
5. Ausführung
5.1. Analysengang der Probe
2 g der Probe werden auf 1 mg genau eingewogen und mit 1 g Aktivkohle (3.4) in einen 500-ml-Meßkolben gebracht. Hierzu werden 400 ml Wasser und je 5 ml Carrez-I- und -II-Lösungen (3.2) (3.3) gegeben und 30 Min. lang in dem Schüttelapparat rotiert. Dann wird mit Wasser bis zur Marke aufgefüllt, geschüttelt und filtriert. Von den klaren und farblosen Filtraten werden je 5 ml in je ein Reagenzglas mit Schliffstopfen pipettiert, 5,0 ml 4-DMAB-Lösung (3.1) zugesetzt und gemischt. Die Gläser werden in einem Wasserbad bei 20 °C temperiert. Nach 15 Min. wird die Extinktion der Probelösung im Vergleich mit der Blindprobelösung der Reagenzien im Spektralphotometer bei 420 nm gemessen.
5.2. Eichkurve
Volumen von 1, 2, 4, 5 und 10 ml Harnstofflösung (3.5) werden entnommen, in 100-ml-Meßkolben gebracht und bis zur Marke mit Wasser aufgefüllt. 5 ml jeder Lösung werden mit je 5 ml 4-DMABLösung (3.1) gemischt. Die Extinktion wird im Vergleich mit einer Lösung, frei von Harnstoff, die 5 ml 4-DMAB und 5 ml Wasser enthält, wie oben angegeben, gemessen. Eine Eichkurve wird aufgestellt.
6. Berechnung der Ergebnisse
Mit Hilfe der Eichkurve ist die Menge an Harnstoff der Versuchsprobe zu bestimmen. Das Ergebnis wird in Hundertteilen der Probe ausgedrückt.
7. Bemerkungen
7.1. Bei einem Gehalt an Harnstoff, höher als 3 v. H., ist die Einwaage auf 1 g zu erniedrigen bzw. die Anfangslösung soweit zu verdünnen, dass in 500 ml nicht mehr als 50 mg Harnstoff enthalten sind.
7.2. Bei niederen Gehalten an Harnstoff soll die Einwaage erhöht werden, soweit man ein Filtrat klar und farblos herstellen kann.
7.3. Enthält die Substanz einfache Stickstoffformen, insbesondere Aminosäuren, so ist die Messung der Extinktion bei 435 nm zu empfehlen.
16. BESTIMMUNG DER UREASEAKTIVITÄT VON SOJAPRODUKTEN
1. Zweck und Anwendungsbereich
Die Methode erlaubt die Bestimmung der Ureaseaktivität in Sojaprodukten. Der Test dient zur Feststellung eines ungenügenden Toastungsgrades.
2. Prinzip
Man bewertet die Ureaseaktivität durch die Menge Ammoniak-Stickstoff, die von 1 g Substanz pro Min. bei 30 °C aus einer Harnstofflösung freigesetzt wird.
3. Reagenzien
3.1. 0,1 N Salzsäure
3.2. 0,1 N Natriumhydroxidlösung
3.3. 0,05 M Phosphatpufferlösung, enthaltend 4,45 g Dinatriumhydrogenphosphat (Na2HPO4 · 2 H2O) und 3,40 g Kaliumdihydrogenphosphat (KH2PO4) in 1000 ml.
3.4. Gepufferte Harnstofflösung, frisch hergestellt, enthaltend 30,0 g Harnstoff in 1.000 ml Phosphatpufferlösung (3.3); pH-Wert 6,9 - 7,0.
4. Geräte
4.1. Titrierautomat für potentiometrische Titration oder hochempfindliches pH-Meter (0,02 pH) mit Magnetrührer
4.2. Wasserbad mit Thermostat auf 30 °C genau eingestellt
4.3. Reagenzgläser: 150 × 18 mm, mit Schliffstopfen.
5. Ausführung
Etwa 10 g der Probe werden so fein zerkleinert (z.B. mit einer Mokkamühle), dass sie durch ein Sieb von 0,2 mm Maschenweite hindurchgehen. 0,2 g dieser Probe werden auf 1 mg genau in ein Reagenzglas mit Schliffstopfen eingewogen und mit 10 ml gepufferter Harnstofflösung (3.4) versetzt. Das Reagenzglas wird sogleich verschlossen und nach kräftigem Schütteln in das genau auf 30 °C eingestellte Wasserbad gebracht, worin man es genau 30 Min. lang belässt. Unmittelbar danach gibt man 10 ml 0,1 N Salzsäure (3.1) hinzu, kühlt schnell auf 20 °C ab und überführt den Inhalt des Reagenzglases quantitativ in ein Titriergefäß, wobei man zweimal mit je 5 ml Wasser nachspült. Dann wird sofort und schnell mit 0,1 N Natriumhydroxidlösung (3.2) bis pH 4,7 elektrometrisch mit Hilfe einer Glaselektrode titriert.
Ein Blindversuch wird wie folgt durchgeführt:
Man gibt in ein Reagenzglas mit Schliffstopfen schnell hintereinander 0,2 g der auf 1 mg genau gewogenen Probe, 10 ml 0,1 N Salzsäure (3.1) und 10 ml gepufferte Harnstofflösung (3.4), kühlt sofort in Eiswasser ab und belässt das Glas 30 Min. darin. Sodann wird der Inhalt des Reagenzglases unter den oben genannten Bedingungen in das Titriergefäß überführt und mit 0,1 N Natriumhydroxidlösung (3.2) bis pH 4,7 titriert.
6. Berechnung der Ergebnisse
Die Ureaseaktivität ist nach folgender Formel zu berechnen:
[1,4 (b -a )] / (30 * E) = mg N / (g * Min.) bei 30 °C
wobei
a = verbrauchte ml 0,1 N Natriumhydroxidlösung im Versuch,
b = verbrauchte ml 0,1 N Natriumhydroxidlösung im Blindversuch,
E = Einwaage in g.
7. Bemerkungen
7.1. Die Methode ist auf eine Ureaseaktivität von höchstens 1 mg N/g · Min. bei 30 °C abgestellt. Bei Produkten mit höherer Aktivität kann die Einwaage bis auf 50 mg herabgesetzt werden.
7.2. Produkte, deren Rohfettgehalt 10 v. H. übersteigt, sind vorher durch kalte Extraktion zu entfetten.
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1) ABl. Nr. L 170 vom 03.08.1970 S. 2.
2) ABl. Nr. L 102 vom 15.04.1976 S. 1.
3) ABl. Nr. L 279 vom 20.12.1971 S. 7.
4) ABl. Nr. L 83 vom 30.03.1973 S. 35.
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