umwelt-online: Richtlinie 80/778/EWG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (2) .

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 Liste der ParameterAnhang I

A. Organoleptische Parameter

 ParameterArt der Darstellung der ErgebnisseRichtzahl
(RZ)
Zulässige Höchstkonzentration (ZHK)Bemerkungen
1Färbung
mg/l Pt/Co120 
2Trübungmg/SiO2110- oder statt dessen unter bestimmten Voraussetzungen durch Sichttiefenmessung an Meter mit der Secchi-Scheibe

RZ: 6 m
ZHK: 2 m

Jakson-Einheiten0,44
3Geruchsschwel-
lenwert
Verdünnungs-
faktor
02 bei 12 °C
3 bei 25 °C
Mit den Geschmacksbestimmungen vergleichen
4Geschmacks-
schwellenwert
Verdünnungs-
faktor
02 bei 12 °C
3 bei 25 °C
Mit den Geruchsbestimmungen vergleichen

1 Falls ein Mitgliedstaat auf der Grundlage der Richtlinie 71/354/EWG in ihrer letzten Fassung in den nationalen Rechtsvorschriften, die er entsprechend der vorliegenden Richtlinie erläßt andere Maßeinheiten anwendet als die diesem Anhang verwendeten, müssen die so bezeichneten Werte denselben Grad der Genauigkeit haben.

   

B. Physikalisch-chemische Parameter
(in Verbindung mit der natürlichen Zusammensetzung des Wassers)

 ParameterArt der Darstellung der ErgebnisseRichtzahl
(RZ)
Zulässige Höchstkonzentration (ZHK)Bemerkungen
5Temperatur°C1225 
6Wasserstoffionen-
konzentration
pH-Wert6,5 < pH < 8,5 Das Wasser sollte nich agressiv sein
Die pH-Werte gelten nicht für Wasser in verschlossenen Behältnissen
Zulässiger Höchstwert 9,5.
7LeitfähigkeitµS cm-1 bei 20 °C400 - Entsprechend der Mineralisierung des Wassers
- Entsprechende Werte des spezifischen Leitungswiderstands in Ohm/cm: 2500
8Chloridemg/l Cl25 - Annähernde Konzentration, von der ab die Wirkungen auftreten können 200 mg/l
9Sulfatemg/l SO425250 
10Kieselsäuremg/l SiO2  Siehe Artikel 8
11Calciummg/l Ca100  
12Magnesiummg/l Mg3050 
13Natriummg/l Na20175
(ab 1984 und mit einem Prozentanteil von 90)

150
(ab 1987 und mit einem Prozentanteil von 80) (diese Prozentanteile sind über einen Bezugszeitraum von 3 Jahren zu berechnen)

Die Werte dieses Parameters tragen den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der WHO Rechnung (Den Haag, Mai 1978), die derzeitige tägliche Gesamtaufnahme von Natriumchlorid schrittweise auf 6 g zu verringern
- Die Kommission wird dem Rat ab 1. Januar 1984 Berichte über die Entwicklung hinsichtlich der täglichen Gesamtaufnahme von Natriumchlorid durch die Bevölkerung vorlegen
- In diesen Berichten wird die Kommission prüfen, inwieweit der von der Arbeitsgruppe der WHO genannte ZHK-Wert von 120 mg/l erforderlich ist, um einem zufriedenstellenden Wert für die Gesamtaufnahme von Natriumchlorid zu erreichen; sie wird dem Rat gegebenenfalls einem neuen ZHK-West für Natrium sowie eine Frist, innerhalb derer ein solcher Wert erreicht werden müßte, vorschlagen.
- Die Kommission wird dem Rat vor dem 1. Januar 1984 einem Bericht über die Frage vorlegen, ob der Bezugszeitraum von 5 Jahren für die Berechnung der Prozentanteile wissenschaftlich begründet ist
14Kaliummg/l K1012 
15Aluminiummg/l Al0,050,2 
16Gesamthärtemg/l  - Siehe Tabelle F
17Abdampfrückstandmg/l nach Abdampfen bei
180 °C
 1500 
18Sauerstoff sättigungsanteil% O2 Sättigung  Sättigungsindex > 75 %
ausgenommen für Grundwasser
19Freies Kohlendioxidmg/l CO2  Das Wasser sollte nicht agressiv sein

   

   

C. Parameter für unerwünschte Stoffe (in zu hohen Konzentrationen) 1

 ParameterArt der Darstellung der ErgebnisseRichtzahl
(RZ)
Zulässige Höchstkonzentration (ZHK)Bemerkungen
20Nitratemg/1 NO32550 
21Nitritemg/l NO2 0,1 
22Ammoniummg/l NH40,050,5 
23Kjeldahl-Stickstoff (N von NO2 und NO3 ausgenommen)mg/l N 1 
24Oxidierbarkeit

(KMnO4)

mg/l O2  - Messung in heißem Zustand und saurem Medium
25Organisch gebundener Kohlenstoff

(TOC)

mg/l C  - Alle möglichen Ursachen für eine Erhöhung der normalen Konzentration müssen untersucht werden
26Schwefelwasserstoffµg/l S organoleptisch nicht nachweisbar 
27Mit Chloroform extrahierbare StoffeAbdampfrückstand
mg/l
0,1  
28Gelöste oder emulgierte
Kohlenwasserstoffe (nach Extraktion durch Petroläther); Mineralöle .
µg/l 10 
29Phenole (Phenolindex)µg/l C6H6OH 0,5- ausgenommen natürliche Phenole, die nicht mit Chlor reagieren
30Borµg/l B1000  
31Oberflächenaktive Stoffe (die mit Methylenblau reagieren)
Laurylsulfate µg/l 200 
32Andere, nicht unter Parameter Nr. 55 fallende organische Chlorverbindungenµg/l1 - Der Gehalt an Haloformen muß soweit als irgendmöglich verringert werden
33Eisenµg/l Fe50200 
34Manganµg/l Mn2050 
35Kupferµg/l Cu100
-beim Austritt aus den Pump und/oder Aufbereitungsanlagen und ihren Nebenanlagen
5000
- nach zwölfstündigem Verbleib in der Leitung und am Punkt der Bereitstellung für den Verbraucher
 - über 3000 µg/l hinaus können adstringierender Geschmack, Verfärbung und Korrosion auftreten
36Zinkµg/l Zn100
- beim Austritt aus den Pump- und/oder Aufbereitungsanlagen und ihren Nebenanlagen
5000
- nach zwölfstündigem Verbleib in der Leitung und am Punkt der Bereitstellung für den Verbraucher
 - Ober 5 000 pg/l hinaus können adstringierender Geschmack, Opaleszenz und sandähnliche Ablagerungen auftreten
37Phosphorµg/l P2O54005000 
38Fluoridµg/l F
8- 12 °C
25-30 °C
 1500
700
- Je nach der Durchschnittstemperatur des erfaßten geographischen Bereichs veränderliche ZHK.
39Kobaltµg/l Co   
40ungelöste Stoffe keine  
41Restchlorµg/l Cl  - Siehe Artikel 8
42Bariumµg/1 Ba100  
43Silberµg/1 Ag 10Wenn im Ausnahmefall bei der Behandlung des Wassers ein nichtsystematischer Gebrauch von Silber gemacht wird, kann ein ZHK-Wert von 80 µg/l zugelassen werden

1 Einige dieser Stoffe können sogar giftig sein, wenn sie in sehr hohen Mengen vorkommen.

D. Parameter für toxische Stoffe

 ParameterArt der Darstellung der ErgebnisseRichtzahl
(RZ)
Zulässige Höchstkonzentration (ZHK)Bemerkungen
44Arsenµg/l As 50 
45Berylliumµg/l Be   
46Cadmiumµg/1 Cd 5 
47Cyanideµg/l CN 50 
48Chromµg/l Cr 50 
49Quecksilberµg/l Hg 1 
50Nickelµg/l Ni 50 
51Bleiµg/l Pb 50 (in fließendem Wasser)Bei Bleileitungen sollte der Bleigehalt in einer nach dem Abfließen des Wassers entnommenen Probe nicht mehr als 50 µg/l betragen. Wird eine Wasserprobe unmittelbar oder nach dem Abfließen entnommen und überschreitet der Bleigehalt häufig oder erheblich 100 µg/l, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Risiken einer Bleiaufnahme durch den Verbraucher zu verringern
52Antimonµg/l Sb 10 
53Selenµg/l Se 10 
54Vanadiumµg/l V   
55Pestizide und ähnliche Produkte:µg/l  Unter Pestiziden und ähnlichen Produkten versteht man folgendes
- Insektenvertilgungsmittel:
- beständige organische Chlorverbindungen
- organische Phosphorverbindungen
- Carbaminate
- Unkrautvertilgungsmittel
- Fungizide
- PCB und PCT
je Substanz0,1
insgesamt0,5
56Polycyklische
Kohlenwasserstoffe
µg/l 0,2Referenzstoffe:
- Fluoranthen
- Benzo-3,4-Fluoranthen
- Benzo-11,12-Fluoranthen
- Benzo-3,4-Pyren
- Benzo-l,12-Perylen
- Inden-(1,2,3 - cd)-Pyren

E. Mikrobiologische Parameter

 

ParameterErgebnisse:
Probemenge in ml
Richtzahl
(RZ)
Zulässige Höchstkonzentration (ZHK)
Membran-
filtermethode
Mehrfach-
röhrenmethode (MPN)
57Coliforme 1100-0wahrscheinlichste Zahl < 1
58E. coli100-0wahrscheinlichste Zahl < 1
59Fäkal-
Streptokokken
100-0wahrscheinlichste Zahl < 1
60Sulfitreduzieren
des Clostridium
20--wahrscheinlichste Zahl < 1
Wasser für den menschlichen Gebrauch darf keine Krankheitserreger enthalten.

Um die mikrobiologische Untersuchung von für den Gebrauch bestimmtes Wasser - soweit erforderlich -zu vervollständigen, sind außer auf die in Tabelle E genannten Keime insbesondere Untersuchungen auf folgendes durchzuführen:

  • Salmonellen,
  • pathogene Staphylokokken,
  • Fäkalbakteriophagen,
  • Enteroviren.

Ferner sollten diese Wasser

  • weder Parasiten,
  • noch Algen,
  • oder andere figürliche Elemente (Animalctila) enthalten.
1 Sofern eine hinreichende Anzahl von Proben untersucht wird (95 % übereinstimmender Ergebnisse)


 Parameter Ergebnisse:
Probemenge in ml
Richtzahl
(RZ)
Zulässige
Höchst-
konzen-
tration
(ZHK)
Bemerkungen
61Koloniezahl bei unmittelbar an den Verbraucher geliefertem Wasser37 °C110 1,2- 
22 °C1100 1,2- 
62Koloniezahl bei Wasser in verschlossenen Behältnissen37 °C1520
  • Die Mitgliedstaaten können, wenn die Parameter 57, 58, 59, und 60 eingehalten werden und Krankheitserreger (Seite 9) fehlen, auf eigene Verantwortung Wasser, bei dem die Koloniezahl die für den Parameter 62 vorgeschriebenen ZHK Werte überschreitet, für den Inlandsgebrauch in Verkehr bringen
  • Die ZHK-Werte sind innerhalb von 12 Stunden nach dem Abfüllen zu messen; die Wasserproben sind während dieses Zeitraums von 12 Stunden auf einer konstanten Temperatur zu halten.
22 °C120100
1) Bei desinfiziertem Wasser müssen die entsprechenden Werte bei Verlassen der Aufbereitungsanlage deutlich darunter liegen.
2) Jede Überschreitung der Werte, die bei aufeinanderfolgenden Entnahmen bestehen bleibt, muß eine Überprüfung nach sich ziehen.

F. Erforderliche Mindestkonzentration für Wasser, das enthärtet worden ist und zum menschliche Gebrauch geliefert wird

 ParameterDarstellungsweise der ErgebnisseErforderliche Mindestkonzentration (enthärtetes Wasser)Bemerkungen
1Gesamthärtemg/l Ca60Calcium oder gleichwertige Kationen
2Wasserstoffionen-
konzentration
pH das Wasser sollte nicht agressiv sein
3Alkalinitätmg/l HCO330
4Gelöster Sauerstoff  

 

NB: - Die Bestimmungen über Härte, pH, gelösten Sauerstoff und Calcium gelten auch für entsalztes Wasser.
- Wird das Wasser wegen seiner übermäßigen natürlichen Harte entsprechend Tabelle F vor seiner Lieferung an den Verbraucher enthärtet, so darf sein Natriumgehalt in Ausnahmefällen über den in der Spalte "Zulässige Höchstkonzentration" angegebenen Werten liegen Es wird angestrebt, diesen Gehalt möglichst niedrig zu halten, wobei der Schutz der Volksgesundheit sichergestellt sein muß.

 

Umrechnungstabelle

 Französischer GradEnglischer GradDeutscher Gradmg CaMillimol Ca
Französischer Grad10,700,564,0080,1
Englischer Grad1,4310,805,730,143
Deutscher Grad1,791,2517,170,179
mg Ca0,250,1750,14010,025
Millimol Ca1075,640,081


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