Regelwerk, EU chronologisch, EU 1993
VO (EWG) 793/93
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Artikel 1 Ziele und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Teil 1
Systematische Übermittlung von Daten und Erstellung der Prioritätelisten
Artikel 3 Übermittlung von Daten über Altstoffe, die in großen Mengen hergestellt oder eingeführt werden
Artikel 4 Übermittlung von Daten über Altstoffe, die in kleineren Mengen hergestellt oder eingeführt werden
Artikel 5 Ausnahmen
Artikel 6 Verfahren für die Informationsübermittlung
Artikel 7 Aktualisierung der übermittelten Informationen und Verpflichtung zur unaufgeforderten Vorlage bestimmter Informationen
Artikel 8 Prioritätenlisten
Artikel 9 Daten, die zu den in den Prioritätenlisten aufgeführten Stoffen vorzulegen sind
Teil 2
Risikobewertung
Artikel 10 Risikobewertung der in den Prioritätenlisten aufgeführten Stoffe auf der Ebene des als Berichterstatter bestimmten Mitgliedstaats
Artikel 11 Risikobewertung der in den Prioritätenlisten aufgeführten Stoffe auf Gemeinschaftsebene
Artikel 12 Verpflichtungen in bezug auf die Übermittlung weiterer Informationen und in bezug auf weitere Prüfungen
Artikel 13 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Teil 3
Verwaltung, Vertraulichkeit, Verschiedene Bestimmungen und Schlußbestimmungen
Artikel 14 Änderung und Anpassung der Anhänge
Artikel 16 Vertraulichkeit der Angaben
Anhang 1 Liste der Altstoffe, die in Mengen von mehr als 1000 Tonnen jährlich in der Gemeinschaft hergestellt oder in sie eingeführt werden
Keine Gruppenzuordnung:EINECS-nr.
201-758-7
203-430-9
204-287-5
209-251-2
Gruppen: | |||||||
Keine Zuordnung | |||||||
1 | |||||||
2, | |||||||
3A, | 3B, | 3C, | 3D, | 3E, | 3F, | ||
3G, | 3H, | 3I, | 3J, | ||||
4A, | 4B | ||||||
5A, | 5B, | ||||||
6A, | 6B, | ||||||
7A, | 7B, | 7C, | |||||
8, | |||||||
9A, | 9B, | ||||||
10, | |||||||
11A, | 11B, | 11C, | 11D, | ||||
12, | |||||||
13, | |||||||
14 |
Anhang 3 Nach Artikel 3 Erforderliche Angaben
Anhang 4 Nach Artikel 4 Absatz 1 erforderliche Angaben
Anhang 5 Presse- und Informationsbüro der Gemeinschaft