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Berichtigungstext
Berichtigung der Neufassung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Vom 25. Mai 1999
(BGBl. II S. 447)
Es werden an dieser Stelle die Änderungshinweise nur zur Information ohne Verlinkung bzw. Gegenüberstellung eingestellt
Die deutsche Übersetzung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 12. Oktober 1998 (BGBl. 1998 II S. 2731) wird berichtigt. Die Berichtigung wird nachstehend veröffentlicht.
Berichtigung der Anlage A
(Übersetzung)
2103 (3) In Methode EP 13, 38 und 40 die Angabe "2102 (16)" durch die Angabe "2102 (17), und in Methode EP 14 b) die Angabe "2102 (15)" durch die Angabe "2102 (17)" ersetzen.
In Rn. 2300(1), (2) und (6), 2301, 2401, 2438 (1), 2470 (10), 2507 (3), 2551 und 2600 (6) jeweils die Angabe "C' durch die Angabe ", C" ersetzen.
2301 In Ziffer 2 b), 3 b) und 31 c) die Eintragung "1987 Alkohole, entzündbar, nag." in "1987 Alkohole, n.a.g." ändern.
2702 In Nummer 5 a) zweimal die Angabe "Bq/cm2" durch die Angabe "Bq/cm2" ersetzen.
2800 (3) In g) den letzten Satzteil ändern in "sind als nicht zur Klasse 8 gehörige Stoffe anzusehen".
3500 In Absatz (10) die Angabe "Rn. 3551" durch die Angabe "Rn. 3561" ersetzen.
3512 In Absatz (1) c) ii) am Ende des zweiten Unterabsatzes das Semikolon durch die Angabe ", aus der Angabe der Bruttohöchstmasse in kg;" ersetzen.
Nach Randnummer 3701 einfügen:
"3702" und "3700" ersetzen durch "3702".
3713 Vor Absatz (4) "3700" ersetzen durch "3713"
Berichtigung der Anlage B
(Übersetzung)
10.251 In b) die Angabe "11.204 (3)" in "10.204 (2)" ändern.
10.261 Die Überschrift "Geschwindigkeitsbegrenzer" einfügen.
10.282 (1) In der Bem. nach "Rn. 10.605" einfügen ", 10.606 und 10.607".
41.414 Absatz (2) erhält folgenden Wortlaut:
"(2) Versandstücke mit Stoffen der Ziffern 41 bis 50 dürfen nicht über andere Güter gestapelt werden; sie müssen außerdem so verstaut sein, daß sie leicht zugänglich sind."
52.403 In Absatz (2) die Angabe "Muster 5.2" durch die Angabe "Muster 5.2 und 01" ersetzen.
71.321 In a) am Ende das Wort "und" durch "oder" ersetzen.
211.970 Die Angabe "21.970" durch die Angabe "211.970" ersetzen.
212.100 Satz 2 streichen.
213 158 In Absatz (2) b) die Angabe "VT/d2" durch die Angabe " VT/d2, ersetzen.
214 280-219 999 ersetzen durch "214.280-214.999"
215.101 Die Wörter "verwendeter festverbundener Tank" durch die Wörter "verwendeten festverbundenen Tank" ersetzen.
215 171-215199 ersetzen durch "215 171-219999".
220 536 In Absatz (3) b) die Wörter "von hand" durch die Wörter "von Hand" ersetzen.
250 000 Im Verzeichnis I und III für 1280 Propylenoxid die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr in "33" und den Gefahrzettel Muster Nr. in "3" ändern.