Regelwerk, Gefahrgut

Anlage B zum ADR

Vorschriften über die gefährlichen Stoffe und Gegenstände



Tabellenverzeichnis

Anlage BVorschriften für die Beförderungsmittel und die Beförderung10.000 ff.
I. TeilAllgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter aller Klassen 10.010 ff.
 
II. TeilSondervorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter der Klassen 1 bis 9, durch die die Vorschriften des I. Teils ergänzt oder geändert werden für:
Klasse 1Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff11.000 ff.
Klasse 2Gas21.000 ff.
Klasse 3Entzündbare flüssige Stoffe31.000 ff.
Klasse 4.1Entzündbare feste Stoffe41.000 ff.
Klasse 4.2Selbstentzündliche Stoffe42.000 ff.
Klasse 4.3Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln43.000 ff.
Klasse 5.1Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe51.000 ff.
Klasse 5.2Organische Peroxide52.000 ff.
Klasse 6.1Giftige Stoffe61.000 ff.
Klasse 6.2Ansteckungsgefährliche Stoffe62.000 ff.
Klasse 7Radioaktive Stoffe71.000 ff.
Klasse 8Ätzende Stoffe81.000 ff.
Klasse 9Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände91.000 ff.


III. Teil Anhänge zur Anlage B
AnhangRandnum-
mern (Rn.)
B.1Gemeinsame Vorschriften zu den Anhängen B.1200.000 ff.
B.1aVorschriften für festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge für alle Klassen211.000 ff.
Sondervorschriften für die Klassen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
B.1bVorschriften für Tankcontainer für alle Klassen212.000 ff.
Sondervorschriften für die Klassen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9212.200 ff.
B.1cVorschriften für festverbundene Tanks und Aufsetztanks aus verstärkten Kunststoffen213.000 ff.
B.1dVorschriften für Werkstoffe und Bau von geschweißten festverbundenen Tanks, geschweißten Aufsetztanks und geschweißten Tanks von Tankcontainern, für die ein Prüfdruck von mindestens 1 MPa (10 bar) vorgeschrieben ist, sowie für geschweißte festverbundene Tanks, geschweißte Aufsetztanks und geschweißte Tanks von Tankcontainern zur Beförderung tiefgekühlter verflüssigter Gase der Klasse 2214.000 ff.
B.1eVorschriften für Saug-Druck-Tanks für Abfälle215.000 ff.
B.2Einheitliche Vorschriften für den Bau von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter220.000 ff.
B.3Bescheinigung der Zulassung von Fahrzeugen zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter230.000 ff.
B.4Vorschriften für die Schulung der Führer von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter240.000 ff.
B.5Verzeichnis der Stoffe und der Kennzeichnungsnummern250.000 ff.
B.6Bescheinigung über die Schulung der Führer von Fahrzeugen nach Rn. 10315 (1)260.000 ff.
B.7Kennzeichen für Stoffe, die in erwärmten Zustand befördert werden270.000 ff.