Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn

Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung
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Abschnitt 1
Prüfungsausschuss; Prüfungskommission

§ 1 Errichtung

§ 2 Zusammensetzung und Berufung des Prüfungsausschusses

§ 3 Ausschluss und Befangenheit

§ 4 Beschlussfähigkeit und Abstimmung

§ 5 Geschäftsführung

§ 6 Verschwiegenheit

Abschnitt 2
Zulassung zur Prüfung

§ 7 Zulassungsvoraussetzungen

§ 8 Anmeldung zur Prüfung

§ 9 Entscheidung über die Zulassung

Abschnitt 3
Durchführung der Prüfung

§ 10 Zweck der Prüfung

§ 11 Prüfungstermine

§ 12 Gliederung der Prüfung

§ 13 Schriftliche Prüfung

§ 14 Mündliche Prüfung

§ 15 Nichtöffentlichkeit

§ 16 Ausweispflicht und Belehrung

§ 17 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße

§ 18 Rücktritt und Nichtteilnahme

Abschnitt 4
Bewerten und Feststellen der Prüfungsergebnisse; Erteilen der Prüfungszeugnisse

§ 19 Bewerten der einzelnen Prüfungsleistungen

§ 20 Feststellen und Bekanntgeben des Prüfungsergebnisses

§ 21 Prüfungszeugnis

§ 22 Nicht bestandene Prüfung

Abschnitt 5
Wiederholungsprüfung; Einsicht in die Prüfungsunterlagen, Aufbewahrung

§ 23 Wiederholungsprüfung

§ 24 Prüfungsunterlagen

Abschnitt 6
Übergangsvorschriften

Anlage (zu § 19 Abs. 1)