Binnenschifffahrtsfunk - Regionale Vereinbarung
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Kapitel I
Terminologie
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Allgemeine Bestimmungen über den Betrieb des Binnenschifffahrtsfunks
Artikel 2 Verwaltungsbestimmungen für Schiffsfunkstellen
Artikel 3 Frequenzbenutzung
Artikel 4 Betriebliche und technische Anforderungen an die Funkanlagen an Bord von Schiffen
Artikel 5 Betriebsverfahren
Kapitel III
Anwendung der Vereinbarung
Artikel 6 Geschäftsführung und Zustimmung zur Vereinbarung
Artikel 7 Durchführung der Vereinbarung
Artikel 8 Beitritt zu der Vereinbarung
Artikel 9 Revision der Vereinbarung
Artikel 10 Modifikation der Anhänge
Artikel 11 Kündigung der Vereinbarung
Artikel 12 Koordinierung von Frequenzzuteilungen
Artikel 13 Notifikation dieser Vereinbarung bei der ITU
Kapitel IV
Schlussbestimmungen
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang 1
Verwaltungsbestimmungen für Schiffsfunkstellen
1. Allgemeines
1.1 Genehmigungen für das Errichten und Betreiben von Schiffsfunkstellen
1.2 Zeugnisse des Bedienungspersonals
1.3 Überprüfung der Schiffsfunkstelle
2. Rufzeichen der Schiffsfunkstellen
Anhang 2
Tabellen der Kanäle, Sendefrequenzen, äquivalente Strahlungsleistung (ERP), Ausgangsleistung (OP) und Verkehrskreise für den Binnenschifffahrtsfunk
1. Tabelle 1
1.1 Allgemeine Bemerkungen zur Tabelle 1
1.2 Erklärung der besonderen Fußnoten in der Tabelle 1
2. Tabelle 2
2.1 Erklärung der Fußnoten in der Tabelle 2
3. Sendeleistungen der Funkanlagen
3.1 Ausgangsleistung bei festen VHF-Funkanlagen auf Kanälen, die in der Tabelle 1 angegeben sind
3.2 Äquivalente Strahlungsleistung (ERP) bei tragbaren VHF-Funkanlagen auf Kanälen, die in der Tabelle 1 angegeben sind
3.3 Äquivalente Strahlungsleistung (ERP) bei tragbaren UHF-Funkanlagen auf Frequenzen, die in der Tabelle 2 angegeben sind
Anhang 3
Betriebliche und technische Anforderungen an die Funkanlagen
1. Allgemeines
2. Zusätzliche Anforderungen an fest eingebaute VHF-Funkanlagen 2.1 Sprechtaste
2.2 Antennen
3. Zusätzliche Anforderungen an tragbare VHF-Funkanlagen
3.1 Allgemeines
3.2 Batterien
3.3 Batterieladeeinrichtungen
3.4 Äquivalente Strahlungsleistung (ERP) des Senders
5. Automatisches Sender-Identifizierungs-System (ATIS)
6. Anmerkung
Anhang 4
Bestimmungen über die Betriebsverfahren
1. Allgemeine Bestimmungen
2. Besondere Bestimmungen
2.1 Sprachen
2.2 Hörbereitschaft
2.3 Schiffsfunkstellen
2.4 Inhalt der Meldungen
2.5 Empfang von Meldungen
Anhang 5
Bestimmungen über den Erwerb, die Ausstellung und die gegenseitige Anerkennung von Funkzeugnissen für die Bedienung von Schiffsfunkstellen