Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Luftfahrt
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Maßeinheiten
§ 3 Zuständige Behörde nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
Abschnitt 2
Luftfahrtpersonal
§ 4 Körperliche und geistige Beeinträchtigungen
§ 5 Lärm
§ 6 Mitführung von Urkunden und Ausweisen
Abschnitt 3
Besondere Meldepflichten
§ 7 Meldung von Unfällen und Störungen
§ 8 Startverbote
§ 9 Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen
§ 10 Register für sicherheitsrelevante Ereignisse
Abschnitt 4
Allgemeine Verkehrsregeln
§ 11 Abweichung von Höchstgeschwindigkeiten
§ 12 Zuständige Behörde nach Anhang SERA.3210 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
§ 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen
§ 14 Kunstflüge
§ 15 Schlepp- und Reklameflüge
Abschnitt 5
Nutzung des Luftraums
§ 16 Luftraumordnung
§ 17 Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen
§ 18 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen
§ 19 Verbotene Nutzung des Luftraums
§ 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
§ 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Fluggeräten
§ 21a Verfahren und zuständige Behörden in der Betriebskategorie "offen" nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 21b Zuständige Behörden für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie "speziell" nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 21c Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; Verkehrsvorschriften
§ 21d Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durch Betreiber aus Drittländern
§ 21e Benannte und anerkannte Stellen
§ 21f Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 21g Regelungen für die Erteilung einer Genehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an Luftsportverbände
§ 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 21i Erteilung einer Genehmigung
§ 21j Ausweisung und Veröffentlichung geografischer Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 21k Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Abschnitt 6
Flugplatzverkehr
§ 22 Regelung des Flugplatzverkehrs
§ 23 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
§ 24 Flugbetrieb mit Flugzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen
§ 25 Besondere Regelungen für den Flugbetrieb auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle
§ 26 Beschränkungen der Starts und Landungen von Flugzeugen mit Strahltriebwerken
Abschnitt 7
Flugvorbereitung
§ 27 Prüfung der Flugvorbereitung und der vorgeschriebenen Ausweise
§ 28 Festlegung des Flugplans
Abschnitt 8
Flug
§ 29 Festlegungen im Funkverkehr
§ 30 Standortmeldungen
§ 31 Flugverkehrskontrollfreigabe
§ 32 Start- und Landemeldung
§ 33 Flugverfahren
§ 34 Genehmigung von Flügen oberhalb der Flugfläche 195
Abschnitt 9
Sichtflugregeln
§ 35 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Sichtflugregeln
§ 36 Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht
§ 37 Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln
§ 38 Überschallflüge nach Sichtflugregeln
§ 39 Allgemeingenehmigung für Such- und Rettungsflüge
§ 40 Mindestsichtwetterbedingungen in den Lufträumen der Klassen F und G
Abschnitt 10
Instrumentenflugregeln
§ 41 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Instrumentenflugregeln
§ 42 Abbruch von Landeanflügen
Abschnitt 11
Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 43 Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer
§ 44 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (zu § 9 Absatz 2)
Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen
A. Flugbetrieb
B. Technische Vorkommnisse am Luftfahrzeug
C. Instandhaltung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen
D. Flugnavigationsdienste, Flugplatzeinrichtungen und Bodendienste
E. Beispiele für Ereignisse, die auf Grund der Kriterien für spezifische Systeme nach Abschnitt B Nummer 2 meldepflichtig sind
Anlage 2 (zu § 9 Absatz 2)
Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten
Anlage 3 (zu § 18 Absatz 4)
Bauliche Anforderungen an Landestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse nach § 18 Absatz 4