Regelwerk, Gefahrgut/Transport
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Erster Teil
Straßenverkehr
1. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
§ 1 Zuständigkeit der Regierungen
2. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 2 Zuständigkeit der Regierungen
§ 3 Zuständigkeit der Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte
§ 4 Zuständigkeit der Autobahndirektionen
§ 5 Zuständigkeit der Gemeinden
3. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Fernstraßengesetzes (FStrG)
§ 6 Übertragene Zuständigkeit für Bundesstraßen
§ 6a (aufgehoben)
4. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 7 Zuständigkeit der Regierungen
§ 8 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
§ 9 Zuständigkeit der Gemeinden
§ 10 Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
§ 11 Zuständigkeit der Schulen
§ 12 Zuständigkeit der Augenoptiker-Innungen
5. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
§ 13 Zuständigkeit der Regierungen
§ 14 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
§ 15 Zuständigkeit der Gemeinden und sonstiger Stellen
6. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Fahrlehrergesetzes, der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung, der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und der Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
§ 16 Zuständigkeiten der Regierungen
§ 17 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
7. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG)
§ 18 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
§ 19 Zuständigkeit der Regierung der Oberpfalz und der Kreisverwaltungsbehörden
8. Abschnitt
(aufgehoben)
9. Abschnitt
(aufgehoben)
10. Abschnitt
(aufgehoben)
11. Abschnitt
(aufgehoben)
Zweiter Teil
Eisenbahnwesen
1. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Eisenbahnrechts
§ 20 Zuständigkeit des Staatsministeriums
§ 21 Zuständigkeit der Regierungen
§ 21a (aufgehoben)
§ 21b (aufgehoben)
§ 21c (aufgehoben)
§ 21d (aufgehoben)
§ 21e (aufgehoben)
§ 21f (aufgehoben)
§ 21g (aufgehoben)
§ 22 Zuständigkeit der Bergbehörden
§ 23 Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken
§ 23a (aufgehoben)
§ 23b (aufgehoben)
§ 24 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
2. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
§ 25 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Dritter Teil
Luftverkehr
§ 26 Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken im Luftrecht einschließlich des Luftsicherheitsrechts
Vierter Teil
Personenbeförderung
§ 27 Zuständigkeit der Regierungen und der Kreisverwaltungsbehörden
§ 27a (aufgehoben)
§ 27b (aufgehoben)
Fünfter Teil
Beförderung gefährlicher Güter
§ 28 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
§ 29 Sonstige zuständigkeiten
Sechster Teil
Magnetschwebebahnwesen
§ 30 Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen
§ 31 Inkrafttreten
§ 32 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 33 Zuständigkeit der Regierungen und der Kreisverwaltungsbehörden
§ 34 Linienverkehr und Pendelverkehr ohne Unterbringung
§ 35 Bescheinigung für Beförderungen im Werkverkehr
§ 36 (aufgehoben)
1. Abschnitt
(aufgehoben)
§ 37 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden als Erlaubnisbehörden nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
§ 38 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden für den Vollzug der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates
2. Abschnitt
(aufgehoben)
§ 40 Sonstige Zuständigkeiten
3. Abschnitt
Zuständigkeit im Vollzug des Gesetzes zu dem Übereinkommen über sichere Container
§ 41 Zuständigkeit der Regierung von Schwaben
Siebenter Teil
Schlussbestimmungen
Achter Teil
Schlußbestimmungen
Anlage Stadt Moosburg a. d. Isar