Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung
- Bremen -

Vom 18. April 2018
(Brem.GBl. Nr. 56 vom 19.06.2018 S. 274)



Aufgrund des § 16 Absatz 2 Nummer 3 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437, 488; 2002 S. 3 9511 -a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 1. M´rz 2016 (Brem.GBl. S. 85) geändert worden ist, wird nach Anhörung der Handelskammer verordnet:

Artikel 1

Die Bremischen Hafengebührenordnung vom 15. März 2006 (Brem.GBl. S. 135, 157, 363 -9511 -d-1), die zuletzt durch Verordnung vom 7. Februar 2018 (Brem.GBl. S. 20) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 10 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

altneu
(6) Es ist eine Entsorgungsabgabe für ölhaltige Schiffsbetriebsabfälle und Rückstände aus der Abgasreinigung zu entrichten.
BemessungsgrundlageGebührensatz in Euro
Seeschiffe pro BRZ
mindestens 42,00 Euro, höchstens 600,00 Euro
0,0120
Aurocarrier und Ro-Ro Fahrzeuge pro BRZ
mindestens 21,00 Euro, höchstens 300,00 Euro
0,0060

Ölhaltige Schiffsbetriebsabfälle sind überwachungsbedürftige Abfälle, die im Schiffsbetrieb anfallen und der Anlage I des MARPOL-Übereinkommens (BGBl. 1982 Teil II S. 2) unterliegen, insbesondere Ölschlämme aus der Schwerölaufbereitung und Bilgenöle.

"(6) Es ist eine Entsorgungsabgabe für ölhaltige Schiffsbetriebsabfälle und Rückstände aus der Abgasreinigung zu entrichten:
BemessungsgrundlageGebührensatz in Euro
Seeschiffe pro BRZ
mindestens 63,00 Euro, höchstens 1.200,00 Euro
0,0180
Autocarrier und Ro-Ro Fahrzeuge pro BRZ
mindestens 31,50 Euro, höchstens 600,00 Euro
0,0090

Ölhaltige Schiffsbetriebsabfälle sind überwachungsbedürftige Abfälle, die im Schiffsbetrieb anfallen und der Anlage I des MARPOL-Übereinkommens (BGBI. 1982 II S. 2) unterliegen, insbesondere Ölschlämme aus der Schwerölaufbereitung und Bilgenöle."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

ID: 181064

ENDE