Regelwerk Gefahrgut/Transport Hafen
Hafenlotsordnung
Inhalt =>
§ 1 Lotsdienst im Hafenlotsrevier
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anforderung des Hafenlotsdienstes
§ 4 Fürsorgepflicht der Schiffs- oder Geräteführerin oder des Schiffs- oder Geräteführers
§ 5 Verpflichtung zur Annahme des Hafenlotsdienstes
§ 6 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht für Seeschiffe, Tankschiffe und Schub- und Schleppverbände
§ 7 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht für Seeschiffe über 130 Meter Länge beziehungsweise 21 Meter Breite sowie für Arbeitsschiffe und schwimmende Geräte
§ 8 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht bei Schiffswechsel
§ 9 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht in besonderen Fällen
§ 10 Lotsenannahmepflicht bei verminderter Sicht
§ 11 Verpflichtung zur Annahme einer Hafenlotsin oder eines Hafenlotsen in besonderen Fällen
§ 12 Bewährungsfahrt
§ 13 Nachweis über Kenntnisse zur Lotsbefreiung
§ 14 Prüfungsverfahren
§ 15 Bört- und Schiffslisten
§ 16 Durchführung der Hafenlotstätigkeit
§ 17 Eingeschränkte Lotstätigkeit
§ 18 Hafenlotspapiere
§ 19 Unterrichtung der Schiffs- oder Geräteführerin oder des Schiffs- oder Geräteführers
§ 20 Unterrichtung des Hafenlotsdienstes und Lotsbescheinigung
§ 21 Meldungen
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1
Erklärung
zum Nachweis über die Befreiung von der Annahmepflicht eines Hafenlotsen gemäß §§ 6 bis 8
Anlage 2
Bewährungsfahrten
zum Nachweis über die Befreiung von der Annahmepflicht eines Hafenlotsen gemäß §§ 6 bis 8