Regelwerk, Gefahrgut/Transport
Abschnitt I
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundforderungen
§ 3 Verantwortung und Pflichten des Anschließers
§ 4 Personenbeförderung
Abschnitt II
Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren; bahnaufsichtliche Prüfungen
§ 5 Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und sonstigen Vorhaben
§ 6 Zustimmung für sonstige bauliche Anlagen im Bereich von Anschlussbahnen
§ 7 Genehmigung der Bauart von Bahnanlagen und Fahrzeugen sowie der Betriebsart
§ 8 Bahnaufsichtliche Prüfungen
§ 9 Betriebsaufnahme, Inbetriebnahme, Betriebsführung
§ 10 Mitwirkung des Anschlussbahnleiters, Gültigkeit der Zustimmungen und Genehmigungen, Regelung der Verfahrensweise
Abschnitt III
Bahnanlagen
- Bautechnische Anlagen -
§ 11 Unterbau
§ 12 Oberbau
§ 13 Spurweite
§ 14 Längsneigung
§ 15 Bogengestaltung
§ 16 Lichtraumumgrenzung
§ 17 Gleisabstand
§ 18 Kreuzungen
§ 19 Brücken und andere Ingenieurbauwerke
§ 20 Kilometerzeichen, Neigungszeiger
§ 21 Einfriedungen, Feuerschutzanlagen, Schneeschutzeinrichtungen
§ 22 Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen
§ 23 Laderampen, Ladestraßen, Bahnsteige und Näherung von Straßen
§ 24 Gleistassen
§ 25 Arbeitsgruben
§ 26 Prüfung der bautechnischen Anlagen
§ 27 Sicherungsanlagen
§ 28 Fernmeldeanlagen
§ 29 Prüfung und Instandhaltung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen
§ 30 Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen
§ 31 Be- und Entladeanlagen
§ 32 Seilrangieranlagen
§ 33 Gleisfahrzeugwaagen
§ 34 Sonstige maschinentechnische Anlagen
§ 35 Weichenheizungsanlagen
§ 36 Elektrotechnische Ausrüstungen an maschinentechnischen Anlagen
§ 37 Fahrleitungsanlagen
§ 38 Beleuchtungsanlagen und sonstige elektrotechnische Anlagen, Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen
§ 39 Instandhaltung der maschinentechnischen und elektrotechnischen Anlagen
Abschnitt IV
Fahrzeuge
§ 40 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 41 Begrenzung der Fahrzeuge
§ 42 Achsfahrmasse und Fahrzeuggesamtmasse je Längeneinheit
§ 43 Achsstand und Bogenlauf
§ 44 Radsätze
§ 45 Federn, Zug- und Stoßeinrichtungen
§ 46 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
§ 47 Bremsen
§ 48 Ausrüstung der Fahrzeuge
§ 49 Anschriften der Fahrzeuge
§ 50 Instandhaltung der Fahrzeuge
Abschnitt V
Betriebsdienst
§ 51 Allgemeines
§ 52 Betriebsführung
§ 53 Betriebseisenbahner
§ 54 Begriffe für den Rangierdienst
§ 55 Rangier- und Triebfahrzeugpersonal
§ 56 Bewegen von Fahrzeugen im Rangierdienst
§ 57 Signale, Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen
§ 58 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
§ 59 Lademaß, Lademaßüberschreitungen
§ 60 Sperrung von Gleisen
§ 61 Befahren von Kreuzungen mit anderen Bahnen und Rangieren auf gemischtspurigen Gleisen
Abschnitt VI
Ereignisse, Wagenbeschädigungen und Aufgleisen von Fahrzeugen
§ 62 Ereignisse
§ 63 Wagenbeschädigungen
§ 64 Aufgleisen von Fahrzeugen
Abschnitt VII
Schlussbestimmungen
§ 65 Übergangsbestimmungen
§ 66 Ausnahmegenehmigungen
§ 67 Inkrafttreten