Regelwerk, Gefahrgut/Transport
StVZustLVO M-V
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§ 1 Oberste und Obere Landesbehörde, Erlaubnisbehörde
§ 2 Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr
§ 3 Zuständigkeit der Landräte, der Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte
§ 4 Zuständigkeit der Amtsvorsteher und Bürgermeister amtsfreier Gemeinden
§ 5 Finanzieller Ausgleich für Mehrbelastung
§ 6 Zuständigkeit der Innungen
§ 7 Industrie- und Handelskammer
§ 8 Mofas und geschwindigkeitsbeschränkte Kleinkrafträder
§ 9 Zuständigkeit für die Benennung geeigneter Personen und Stellen nach § 51 Absatz 1 Satz 2 des Fahrlehrergesetzes
§ 10 Übertragung von Ermächtigungen
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten