Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsdefinition
§ 3 Anwendung anderer Vorschriften
§ 4 Hafenbehörde, Zuständigkeiten
Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen
§ 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
§ 6 Verkehrsstörende Einrichtungen
§ 7 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
§ 8 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
§ 9 Reinhaltung des Hafens
§ 10 Beseitigung gesunkener Wasserfahrzeuge, Fahrzeuge und störender Gegenstände
Zweiter Abschnitt
Meldepflichten, Befugnisse der Hafenbehörden
§ 11 An- und Abmeldung
§ 12 Meldepflicht für Wasserfahrzeuge, die der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADN) unterliegen
§ 13 Erlaubnis zum Einlaufen
§ 14 Stilllegen von Wasserfahrzeugen, besondere Nutzung
§ 15 Betreten der Wasserfahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
§ 16 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
Dritter Abschnitt
Verkehr und Aufenthalt
§ 17 Schlepp- und Schubverkehr
§ 18 Zuweisung der Liegeplätze
§ 19 Festmachen und Ankern
§ 20 Besetzung und Bewachung der Wasserfahrzeuge
§ 21 Landgänge
§ 22 Landgänge
§ 23 Gebrauch der Propulsionsorgane und Bugstrahlanlagen bei festgemachten Wasserfahrzeugen
§ 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land
§ 25 Eigenversorgung mit Treibstoffen
Vierter Abschnitt
Umschlag
§ 26 Benutzung von Hafenanlagen
§ 27 Abstellen von Gütern
§ 28 Verordnungen der Bezirksregierungen
Fünfter Abschnitt
Zusätzliche Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden
§ 29 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
§ 30 Ladungspapiere
§ 31 Liegeplätze für Wasserfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
§ 32 Festmachen von Wasserfahrzeugen
§ 33 Evakuierungsmittel
§ 34 Laden und Löschen
§ 35 Aufenthalt an Bord
§ 36 Aufsicht
§ 37 Wache und Alarm
§ 38 Verhalten bei Gewitter
Sechster Abschnitt
Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
§ 39 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 40 Pflichten
Teil 2
Vorschriften für Häfen mit Seeverkehren
Erster Abschnitt
Vorschriften über die Hafenstaatkontrolle
§ 41 Geltungsbereich
§ 42 Begriffsbestimmungen
§ 43 Pflichten
Zweiter Abschnitt
Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen
§ 44 Festlegung von Häfen oder bestimmter Bereiche von Häfen
§ 45 Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen
§ 46 Verfahren zur Meldung etwaiger Unzulänglichkeiten
Teil 3
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 47 Ordnungswidrigkeiten
§ 48 Inkrafttreten