Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen

AHVO - NRW -
- Inhalt =>

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsdefinition

§ 3 Anwendung anderer Vorschriften

§ 4 Hafenbehörde, Zuständigkeiten

Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen

§ 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen

§ 6 Verkehrsstörende Einrichtungen

§ 7 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer

§ 8 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr

§ 9 Reinhaltung des Hafens

§ 10 Beseitigung gesunkener Wasserfahrzeuge, Fahrzeuge und störender Gegenstände

Zweiter Abschnitt
Meldepflichten, Befugnisse der Hafenbehörden

§ 11 An- und Abmeldung

§ 12 Meldepflicht für Wasserfahrzeuge, die der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADN) unterliegen

§ 13 Erlaubnis zum Einlaufen

§ 14 Stilllegen von Wasserfahrzeugen, besondere Nutzung

§ 15 Betreten der Wasserfahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag

§ 16 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung

Dritter Abschnitt
Verkehr und Aufenthalt

§ 17 Schlepp- und Schubverkehr

§ 18 Zuweisung der Liegeplätze

§ 19 Festmachen und Ankern

§ 20 Besetzung und Bewachung der Wasserfahrzeuge

§ 21 Landgänge

§ 22 Landgänge

§ 23 Gebrauch der Propulsionsorgane und Bugstrahlanlagen bei festgemachten Wasserfahrzeugen

§ 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land

§ 25 Eigenversorgung mit Treibstoffen

Vierter Abschnitt
Umschlag

§ 26 Benutzung von Hafenanlagen

§ 27 Abstellen von Gütern

§ 28 Verordnungen der Bezirksregierungen

Fünfter Abschnitt
Zusätzliche Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden

§ 29 Vorkehrungen für Gefahrenfälle

§ 30 Ladungspapiere

§ 31 Liegeplätze für Wasserfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

§ 32 Festmachen von Wasserfahrzeugen

§ 33 Evakuierungsmittel

§ 34 Laden und Löschen

§ 35 Aufenthalt an Bord

§ 36 Aufsicht

§ 37 Wache und Alarm

§ 38 Verhalten bei Gewitter

Sechster Abschnitt
Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen

§ 39 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 40 Pflichten

Teil 2
Vorschriften für Häfen mit Seeverkehren

Erster Abschnitt
Vorschriften über die Hafenstaatkontrolle

§ 41 Geltungsbereich

§ 42 Begriffsbestimmungen

§ 43 Pflichten

Zweiter Abschnitt
Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen

§ 44 Festlegung von Häfen oder bestimmter Bereiche von Häfen

§ 45 Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen

§ 46 Verfahren zur Meldung etwaiger Unzulänglichkeiten

Teil 3
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 47 Ordnungswidrigkeiten

§ 48 Inkrafttreten

Anlage 1