Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen
SächsHafVO
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendung anderer Vorschriften
§ 4 Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten
§ 5 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen
Unterabschnitt 1
Grundsätzliches
§ 6 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
§ 7 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
§ 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
§ 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen
§ 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
§ 11 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
§ 12 Reinhaltung des Hafens
§ 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Sachen
Unterabschnitt 2
Meldepflichten, Erlaubnisse
§ 14 An- und Abmeldung
§ 15 Meldepflicht für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern
§ 16 Besondere Zustimmung zum Einlaufen
Unterabschnitt 3
Verkehr und Aufenthalt im Hafen
§ 17 Schlepp- und Schubverkehr
§ 18 Zuweisung von Liegeplätzen
§ 19 Festmachen und Ankern
§ 20 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
§ 21 Überquerungsrecht
§ 22 Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen
§ 23 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord
§ 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land
§ 25 Eigenversorgung mit Treibestoffen
Unterabschnitt 4
Umschlag
§ 26 Benutzung von Hafenanlagen
§ 27
Beseitigung störender Sachen
§ 28 Abstellen von Gütern
Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und
umgeschlagen werden
§ 29 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
§ 30 Liegeplätze für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
§ 31 Festmachen von Fahrzeugen
§ 32 Fluchtwege
§ 33 Laden und Löschen
§ 34 Aufenthalt an Bord
§ 35 Aufsicht
§ 36 Wache und Alarm
§ 37 Umschlagleitungen
§ 38 Elektrische Schutzmaßnahmen beim Umschlag entzündbarer flüssiger Stoffe und verflüssigter Gase
§ 39 Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen
§ 40 Verhalten nach dem Umschlag
Abschnitt 4
Vorschriften über Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
§ 41 Binnenschifffahrtsinformationsdienste
Abschnitt 5
Ergänzende Vorschriften, Schlussvorschriften
§ 42 Ergänzende Vorschriften
§ 43 Ausnahmen
§ 44 Aushang der Verordnung
§ 45 Ordnungswidrigkeiten
§ 46 Inkrafttreten und Außerkrafttreten