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Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der NOK-Lotsverordnung
Vom 7. Mai 2024
(BGBl. I Nr. 155 vom 16.05.2024)
Auf Grund des § 5 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 in Verbindung mit § 12 des Seelotsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1471) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 der Allgemeinen Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290), die zuletzt durch Artikel 68 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, verordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach Anhörung der Küstenländer und der Bundeslotsenkammer:
Artikel 1
Änderung der NOK-Lotsverordnung
Die NOK-Lotsverordnung vom 8. April 2003 (BAnz. S. 9991), die zuletzt durch Artikel 74 § 7 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 20 wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Absatz 1.
b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
"(2) Ist eine Ablösung durch einen Lotsen des benachbarten Reviers an der Lotsenwechselstation Rüsterbergen nicht möglich, darf der an Bord befindliche im Nachbarrevier entsprechend revierkundige Lotse auch dort lotsen."
2. Die Anlage 1 enthält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Anhang zu Artikel 1 Nummer 2 |
Alt:
.
Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung | Anlage 1 (zu § 5 Abs. 3) |
Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung | ||
Ort der Übernahme des Seelotsen | Anmeldezeit für die Anforderung des Seelotsen |
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Seelotsrevier NOK I | ||
1. Von der Elbe für den NOK bestimmte Schiffe | ||
Lotsenstation | ||
Brunsbüttel UKW Kanal 9 Kiel-Kanal-Pilot Telefax-Nr.: | - von See kommend bei Passieren der Position Feuerschiff Elbe | a) Verkehrszentrale Cuxhaven
b) 71 (Cuxhaven Elbe Traffic) |
- von Hamburg kommend | a) Nautische Zentrale Hamburg | |
bei Passieren der Position Seemannshöft | b) 14 (Hamburg Port Traffic) | |
Mindestens jedoch 2 Stunden vor Erreichen der Reeden
Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen Reeden bzw. Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwei Stunden, so muß die Anforderung des Seelotsen bereits vor dem Reiseantritt des Fahrzeuges erfolgen. Diese Meldung erfolgt telefonisch oder über UKW-Kanal 9 direkt bei der Lotsenstation Brunsbüttel. Bei Antritt der Reise ist die Anmeldung bei der zuständigen Verkehrszentrale (Cuxhaven Elbe Traffic über UKW-Kanal 71 oder Brunsbüttel Elbe Traffic über UKW-Kanal 68) zwingend vorgeschrieben. | ||
Lotsbezirke NOK II/Kieler Förde | ||
2. Von See in die Kieler Förde und von Osten in den NOK einlaufende Schiffe | ||
Lotsenstation | Mindestens zwölf Stunden vor Erreichen, mit Bestätigung zwei Stunden vor Erreichen | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau 24159 Kiel |
Leuchtturm Kiel Lotsenstation Kiel-Holtenau |
| b) 14/16 (Kiel-Pilot)
c) Leuchtturm Kiel : eta.KielLight@KielPilot.de Holtenau Reede : eta.Holtenau Roads@KielPilot.de d) (0431)362858 e) (0431) 361049 |
3. Teilstreckenverkehr auf dem NOK | ||
a) Häfen und Liegeplätze am NOK - Weststrecke - km 1,5 bis 45 | Mindestens zwei Stunden vor dem Zeitpunkt der vorgesehenen Abfahrt. Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht am Ort der Einsatzstation des Seelotsreviers NOK I liegen, sind die erforderlichen Wegezeiten gebührend zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Brunsbüttel NOK b) 9/13 (Kiel-Kanal- Pilot) d) (04852) 8080 e) (04852) 8603 |
b) Häfen und Liegeplätze am NOK - Mittelstrecke - km 45 bis 78 | Mindestens zwei Stunden vor dem Zeitpunkt der vorgesehenen Abfahrt. Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht am Ort der Lotsenstation Rüsterbergen liegen, sind die erforderlichen Wegezeiten gebührend zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Rüsterbergen b) 73 (Breiholz-Pilot) d) (04331) 8456 e) (04331) 845760 |
In Rendsburg festliegende Schiffe, die westwärts fahren wollen. | Mindestens zwei Stunden vor dem Zeitpunkt der vorgesehenen Abfahrt | |
c) Häfen und Liegeplätze am NOK - Oststrecke - km 78 bis 98. | Mindestens zwei Stunden vor dem Zeitpunkt der vorgesehenen Abfahrt. Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht am Ort einer Einsatzstation der Lotsbezirke NOK II/KF liegen, sind die erforderlichen Wegezeiten gebührend zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau
b) 12 (Holtenau Pilot) c) Holtenau Pilot@KielPilot.de d) (0431)362858 e) (0431) 361049 |
4. Aus dem NOK und aus der Kieler Förde nach Osten auslaufende Schiffe | ||
a) Schleusengruppe Kiel-Holtenau | Spätestens beim Passieren der Weiche "Groß Nordsee" | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau b) 12 (Holtenau-Pilot) d) (0431) 362858 |
b) Häfen und Liegeplätze an der Kieler Förde | Mindestens zwei Stunden vor dem Zeitpunkt der vor gesehenen Abfahrt. Die er erforderlichen Wegezeiten sind gebührend zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau
b)12 (Holtenau-Pilot) c) Holtenau Pilot@KielPilot.de d) (0431) 362858 |
Lotsbezirk Trave | ||
5. Von See in die Trave einlaufende Schiffe, bestimmt für Travemünde und/oder Lübeck | ||
Tonne Trave vor Lübeck- Travemünde |
| a) Lotsenstation Lübeck-Travemünde b) 67 (Lübeck-Pilot) c) luebeckpilot@tonline.de d) Lübeck-Travemünde |
3. Weitere Meldungen beim Passieren der Leuchttonne 1 des Lübeck-Gedser-Weges über UKW-Sprechfunk | e) (0 45 02) 75 35 17 | |
6. Auslaufende Schiffe von Travemünde oder Lübeck | ||
Häfen und Liegeplätze an der Trave | Mindestens zwei Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr muß die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17.00 Uhr angezeigt werden. | a) Lotsenstation Lübeck-Travemünde b) 67 (Lübeck-Pilot) c) luebeckpilot@tonline.de d) Lübeck-Travemünde e) (0 45 02) 75 35 17 |
Lotsbezirk Flensburger Förde | ||
7. Von See einlaufende Schiffe | ||
Position 54° 49,4" N, 009° 44,7" E | Mindestens zwölf Stunden vor Er- reichen, mit Bestätigung fünf Stunden vor Erreichen der Position 54° 49,4" N, 009° 44,7" E.
Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, so muß die Anforderung des Seelotsen vor der Abfahrt erfolgen. | a) Lotsenstation Flensburg c) eta.Flensburg@KielPilot.de d) (0461) 41217 oder (0431) 362858 e) (0431) 361049 |
8. Auslaufende Schiffe und Verholungen | ||
Häfen und Liegeplätze an der Flensburger Förde | Mindestens fünf Stunden vor der Abfahrt des Schiffes | a) Lotsenstation Flensburg d) (0461) 41217 (0431) 362858 e) (0431) 361049 |
Neu:
.
Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung | Anlage 1 (zu § 5 Absatz 3) |
Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung | ||
Ort der Übernahme des Seelotsen | Anmeldezeit für die Anforderung des Seelotsen | a) Empfänger der Lotsenanforderung
b) UKW-Kanal c) E-Mail d) Telefonnummer e) Telefax-Nummer |
Seelotsrevier NOK I | ||
1. Von der Elbe für den NOK bestimmte Schiffe | ||
Lotsenstation Brunsbüttel UKW Kanal 9 KIEL CANAL PILOT | von See kommend bei Passieren der Position Feuerschiff Elbe | a) Verkehrszentrale Cuxhaven
b) 71 (CUXHAVEN ELBE TRAFFIC) c) dispo@pilotnok.de d) +49 (0) 48 52 80 80 e) +49 (0) 48 52 86 03 |
von Hamburg kommend bei Passieren der Position Seemannshöft | a) Nautische Zentrale Hamburg
b) 14 (Hamburg Port Traffic) | |
Mindestens jedoch zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an den Reeden
Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen Reeden bzw. Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwei Stunden, muss der Seelotse vor Reiseantritt des Fahrzeuges telefonisch oder über UKW-Kanal 9 direkt bei der Lotsenstation Brunsbüttel angefordert werden. Bei Antritt der Reise muss diese bei der zuständigen Verkehrszentrale (CUXHAVEN ELBE TRAFFIC über UKW-Kanal 71 oder BRUNSBÜTTEL ELBE TRAFFIC über UKW-Kanal 68) angemeldet werden. | ||
Lotsbezirke NOK II/Kieler Förde | ||
2. Von See in die Kieler Förde und von Osten in den NOK einlaufende Schiffe | ||
Lotsenstation Leuchtturm Kiel | Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit mit Bestätigung zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit am Leuchtturm Kiel | a) Lotsenstation Leuchtturm Kiel
b) 14 (KIEL PILOT) c) wacheholtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 03 43 6 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
Lotsenstation Kiel-Holtenau | Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit, mit Bestätigung zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Holtenauer Reede | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau
b) 12 (HOLTENAU PILOT) c) wacheholtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, muss die Anforderung des Seelotsen vor Reiseantritt des Fahrzeugs erfolgen.
Außerdem ist Folgendes zu melden:
| ||
3. Teilstreckenverkehr auf dem NOK | ||
a) Häfen und Liegeplätze am NOK - Weststrecke - km 1,5 bis 45 | Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in der Nähe der Lotsenstation Brunsbüttel liegen, sind die Wegezeiten zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Brunsbüttel NOK
b) 9/13 (KIEL CANAL PILOT) c) office@pilotnok.de d) +49 (0) 48 52 80 80 e) +49 (0) 48 52 86 03 |
b) Häfen und Liegeplätze am NOK - Mittelstrecke - km 45 bis 78 | Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in der Nähe der Lotsenstation Rüsterbergen liegen, sind die Wegezeiten zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Rüsterbergen
b) 73 (BREIHOLZ PILOT) c) wache- ruesterbergen@kielpilot.de d) +49 (0) 43 31 84 56 e) +49 (0) 43 31 84 57 60 |
c) Häfen und Liegeplätze am NOK - Oststrecke - km 78 bis 98 | Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in der Nähe der Lotsenstation Kiel-Holtenau liegen, sind die Wegezeiten zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau
b) 12 (HOLTENAU PILOT) c) wacheholtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
4. Aus dem NOK und aus der Kieler Förde nach Osten auslaufende Schiffe | ||
a) Schleusengruppe Kiel-Holtenau | Spätestens bei Passieren der Weiche "Groß Nordsee" | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau
b) 12 (HOLTENAU PILOT) c) wacheholtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
b) Häfen und Liegeplätze an der Kieler Förde | Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in der Nähe der Lotsenstation Kiel-Holtenau liegen, sind die Wegezeiten zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau
b) 12 (HOLTENAU PILOT) c) wacheholtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
Lotsbezirk Trave | ||
5. Von See in die Trave einlaufende Schiffe, bestimmt für Travemünde und/oder Lübeck | ||
Tonne TRAVE |
| a) Lotsenstation Lübeck-Travemünde
b) 14 (LÜBECK PILOT) c) info@luebeckpilot.de d) +49 (0) 45 02 7 11 17 Mobil: +49 (0) 171 4 06 71 68 e) +49 (0) 45 02 75 35 17 |
6. Auslaufende Schiffe von Travemünde oder Lübeck | ||
Häfen und Liegeplätze an der Trave | Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit des Schiffes.
Bei Abfahrten in der Zeit von 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17:00 Uhr angezeigt werden. | a) Lotsenstation Lübeck-Travemünde
b) 14 (LÜBECK PILOT) c) info@luebeckpilot.de d) +49 (0) 45 02 7 11 17 Mobil: +49 (0) 171 4 06 71 68 e) +49 (0) 45 02 75 35 17 |
Lotsbezirk Flensburger Förde | ||
7. Von See einlaufende Schiffe | ||
Position 54° 49,4" N,
009° 44,7" E | Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit mit Bestätigung fünf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Position 54° 49,4" N, 009° 44,7" E.
Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, muss die Anforderung des Seelotsen vor der Abfahrt erfolgen. | a) Lotsenstation Flensburg
b) 14 (FLENSBURG PILOT) c) wacheholtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
8. Auslaufende Schiffe und Verholungen | ||
Häfen und Liegeplätze an der Flensburger Förde | Mindestens fünf Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit des Schiffes | a) Lotsenstation Flensburg
b) 14 (FLENSBURG PILOT) c) wacheholtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
ID 241092
ENDE |