Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt

AnlaufbedingungsV
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§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Folgen von Verstößen

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

Anlage (zu § 1 Abs. 1)

1 Begriffsbestimmungen

2 Meldungen und Hörbereitschaft

2.1 Allgemeine Meldungen

2.2 Besondere Meldungen

2.3 Zentrale Meldestelle und Meldeverfahren

2.4 Möglichkeit der befreienden Meldung an eine Hafenbehörde

2.5 Ausnahmeregelung für Liniendienste

2.6 Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 2010/65/EU 20. Oktober 2010 (ABl. Nr. L 283 vom 29.10.2010 S. 1)

3 Meldungen bei Anlaufen bestimmter Seegebiete

4 Meldungen nach EU RL 2000/59/EG über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände ....

4.1 Meldeverpflichtung

4.2 Meldestellen

5 Maritime Verkehrssicherung

5.1 Der Schiffsverkehr wird im Rahmen der maritimen Verkehrssicherung überwacht.

6 Verpflichtung zur Benutzung des Verkehrstrennungsgebietes "German Bight Western Approach" (Tiefwasserweg)

7 Wegerechtschiffe

8 Verpflichtung zur Annahme eines Lotsen

9 (aufgehoben)