Regelwerk, Gefahrgut; Binnschifffahrt
BinSchStrEV
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Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörden
§ 3 Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer
§ 4 Auflagen
Abschnitt 2
Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften
§ 6 Bewehrung der Vorschriften über Alkohol und Drogenkonsum
§ 7 Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung
§ 8 Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten
§ 9 Bewehrung der Vorschriften über das Mitführen oder Aushändigen von Urkunden oder Unterlagen
§ 10 Bewehrung der Vorschriften über die Kennzeichnung der Fahrzeuge oder Ausrüstungsteile
§ 11 Bewehrung der Vorschriften über die Bezeichnung der Fahrzeuge, Ausrüstungsteile, Lichter oder Sichtzeichen
§ 12 Bewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder Navigationsgeräte
§ 13 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Verkehr
§ 14 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Kleinfahrzeugen im Verkehr oder der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 15 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Begegnen
§ 16 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Kreuzen
§ 17 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Überholen
§ 18 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Wenden
§ 19 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Fähren oder gegenüber Fähren
§ 20 Bewehrung der Vorschriften über das Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke oder einzelner Stromstrecken
§ 21 Bewehrung der Vorschriften über die Fahrt bei unsichtigem Wetter
§ 22 Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände
§ 23 Bewehrung der Vorschriften über das Stillliegen, Ankern oder Festmachen
§ 24 Bewehrung der besonderen Vorschriften über das Fortbewegen von Schubverbänden oder Schubleichtern oder den Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 25 Bewehrung der besonderen Vorschriften über die Fahrgastschifffahrt
§ 26 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser
§ 27 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Eis
§ 28 Bewehrung der Vorschriften über die Nachtschifffahrt
§ 29 Bewehrung der Vorschriften über die Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen oder Bootsumsetzungsanlagen
§ 30 Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten
§ 31 Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote
§ 32 Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen
§ 33 Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle
§ 34 Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote
§ 35 Bewehrung der Vorschriften über Verkehrsbeschränkungen
§ 36 Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern
Abschnitt 3
Schlussbestimmungen
§ 37 Aufhebung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
§ 38 Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten