Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt
FAL-Übereinkommen
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Artikel I |
Artikel II |
Artikel III |
Artikel IV |
Artikel V |
Artikel VI |
Artikel VII |
Artikel VIII |
Artikel IX |
Artikel X |
Artikel XI |
Artikel XII |
Artikel XIII |
Artikel XIV |
Artikel XV |
Artikel XVI |
Anlage |
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen |
A. Begriffsbestimmungen |
B. Allgemeine Bestimmungen |
C. Systeme zum elektronischen Informationsaustausch |
D. Unerlaubte Tätigkeiten |
E. Korruption im Seeverkehr |
F. Kontrollverfahren |
Abschnitt 2 Einlaufen, Aufenthalt und Auslaufen der Schiffe |
A. Allgemeines |
B. Inhalt und Zweck der Erklärungen |
C. Nutzung alternativer Übermittlungswege für Erklärungen unter außergewöhnlichen Umständen, wenn keine Mittel zur elektronischen Übermittlung verfügbar sind |
D. Aufeinanderfolgendes Anlaufen von zwei oder mehr Häfen in demselben Staat |
E. Ausfüllen von Erklärungen |
F. Fehler und Änderungen in den Erklärungen und Sanktionen dafür |
G. Besondere Erleichterungsmaßnahmen für Schiffe, die einen Hafen anlaufen, um kranke oder verletzte Besatzungsmitglieder, Fahrgäste, Personen, die auf See gerettet wurden, oder andere Personen zwecks medizinischer Notfallbehandlung an Land zu setzen |
Abschnitt 3 Ein- und Ausreise von Personen |
A. Erfordernisse und Verfahren beim Einlaufen und Auslaufen |
B. Maßnahmen zur Erleichterung der Abfertigung von Fahrgästen, Besatzung und Gepäck |
C. Besondere Einrichtungen für die Beförderung älterer und behinderter Fahrgäste auf See |
D. Erleichterungen für Schiffe auf Kreuzfahrt und für Fahrgäste, die an einer Kreuzfahrt teilnehmen |
E. Besondere Erleichterungsmaßnahmen für Durchreisende |
F. Erleichterungsmaßnahmen für Schiffe, die für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt sind |
G. Weitere Erleichterungsmaßnahmen für ausländische Angehörige der Besatzungen von Schiffen auf Auslandfahrt - Landgang |
Abschnitt 4 Blinde Passagiere |
A. Allgemeine Grundsätze |
B. Präventive Maßnahmen |
C. Behandlung von blinden Passagieren an Bord |
D. Abweichung von der geplanten Fahrtstrecke |
E. Ausschiffung und Rückkehr des blinden Passagiers |
Abschnitt 5 Ankunft, Verbleib und Abgang der Ladung und anderer Gegenstände |
A. Allgemeines |
B. Abfertigung der Ladung |
C. Frachtcontainer und Paletten |
D. Ladung, die nicht im vorgesehenen Bestimmungshafen gelöscht wird |
E. Beschränkung der Verantwortlichkeiten des Reeders |
Abschnitt 6 Gesundheits- und Quarantänevorschriften, einschließlich der Gesundheitsmaßnahmen bei Tieren und Pflanzen |
A. Allgemeines |
B. Reaktion auf eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite |
Abschnitt 7 Verschiedenes |
A. Bürgschaften und sonstige Arten der Sicherheitsleistung |
B. Dienstleistungen im Hafen |
C. Hilfeleistung in Notfällen |
D. Nationale Ausschüsse für Erleichterungen |
Anhang 1 Angaben, welche die Behörden für die Erklärungen höchstens verlangen dürfen (Norm 2.1bis) |
Allgemeine Erklärung (IMO FAL Formblatt 1) |
Frachterklärung (IMO FAL Formblatt 2) |
Erklärung über die Schiffsvorräte (IMO FAL Formblatt 3) |
Erklärung über die persönliche Habe der Besatzung (IMO FAL Formblatt 4) |
Besatzungsliste (IMO FAL Formblatt 5) |
Fahrgastliste (IMO FAL Formblatt 6) |
Gefahrgut-Manifest (IMO FAL Formblatt 7) |
Anhang 2 Erklärungen, die von den Behörden unter außergewöhnlichen Umständen in Papierform verlangt werden können (Norm 2.11) |
Anhang 3 Angaben zu blinden Passagieren nach Empfehlung 4.6.2 |