zurück |
Glossar der Benennungen | Anhang B 14 |
AIRBAG-GASGENERATOREN, PYROTECHNISCH oder AIRBAG-MODULE, PYROTECHNISCH oder GURTSTRAFFER, PYROTECHNISCH | Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und als lebensrettende Airbags oder Sicherheitsgurte in Fahrzeugen verwendet werden. |
ANZÜNDER | Gegenstände, die einen oder mehrere explosive Stoffe enthalten und dazu verwendet werden, eine Deflagration in einer Anzünd- oder Zündkette auszulösen. Sie können chemisch, elektrisch oder mechanisch ausgelöst werden. Die folgenden gesondert aufgeführten Gegenstände falle nnicht under diese Benennung: ANZÜNDER, ANZÜNDSCHNUR; ANZÜNDHÜTCHEN; ANZÜNDLITZE; ANZÜNDSCHNUR; STOPPINEN, NICHT SPRENGKRÄFTIG; TREIBLADUNGSANZÜNDER; ZÜNDER, NICHT SPRENGKRÄFTIG |
ANZÜNDER, ANZÜNDSCHNUR | Gegenstände unterschiedlichen Aufbaus, die zur Anzündung von Anzündschnur dienen und durch Reibung, Perkussion oder elektrisch ausgelöst werden. |
ANZÜNDHÜTCHEN | Gegenstände, die aus Metall- oder Kunststoffkapseln bestehen, in denen eine kleine Menge eines Gemisches aus Zündstoffen, die sich leicht durch Schlag entzünden lassen, enthalten ist. Sie dienen als Anzündmittel in Patronen für Handfeuerwaffen und als Perkussionsanzünder für Treibladungen. |
ANZÜNDLITZE | Gegenstand, der entweder aus Textilfäden, die mit Schwarzpulver oder einem anderen pyrotechnischen Satz bedeckt sind und sich in einem biegsamen Schlauch befinden, oder aus einer Seele aus Schwarzpulver in einer biegsamen Textilumspinnung besteht. Er brennt entlang seiner Längenausdehnung mit offener Flamme und dient der Übertragung der Anzündung von einer Einrichtung auf eine Ladung oder einen Anzündverstärker. |
Anzündmittel | Allgemeiner Begriff, der im Zusammenhang mit der Methode zum Anzünden einer Anzündkette explosiver oder pyrotechnischer Stoffe verwendet wird (zum Beispiel: ein Treibladungsanzünder; ein Anzünder für einen Raketenmotor; ein nicht sprengkräftiger Zünder). |
ANZÜNDSCHNUR, rohrförmig, mit Metallmantel | Gegenstand, der aus einer Metallröhre mit einer Seele aus deflagrierendem Explosivstoff besteht. |
ANZÜNDSCHNUR (SICHERHEITSZÜNDSCHNUR) | Gegenstand, der aus einer Seele aus feinkörnigem Schwarzpulver besteht, die von einem biegsamen Textilgewebe mit einem oder mehreren äußeren Schutzüberzügen umhüllt ist. Er brennt nach dem Anzünden mit vorbestimmter Geschwindigkeit ohne jegliche explosive Wirkung ab. |
AUSLÖSEVORRICHTUNGEN MIT EXPLOSIVSTOFF | Gegenstände, die aus einer kleinen Explosivstoffladung und einem Zündmittel bestehen. Sie dienen dazu, Einrichtungen durch Durchtrennen des Gestänges oder der Verbindungsstücke rasch auszulösen. |
Ausstoßladungen | Eine Ladung eines deflagrierenden Explosivstoffes, die dazu bestimmt ist, die Nutzlast ohne Schaden aus den übergeordneten Gegenständen auszustoßen. |
BESTANDTEILE, ZÜNDKETTE, N.A.G. | Gegenstände mit Explosivstoff, die dazu bestimmt sind, eine Detonation oder eine Deflagration in einer Zündkette zu übertragen. |
BLITZLICHTPULVER | Pyrotechnischer Stoff, der beim Anzünden intensives Licht aussendet. |
Bomben | Gegenstände mit Explosivstoff, die aus Luftfahrzeugen abgeworfen werden.
Sie können eine entzündbare Flüssigkeit mit einer Sprengladung, einen Blitzsatz oder eine Sprengladung enthalten.
Die Benennung schließt Torpedos (Luftfahrzeug) aus und umfasst:
BOMBEN, BLITZLICHT; |
Deflagrierender Explosivstoff | Ein Stoff, z.B. ein Treibstoff, der bei Anzündung und Verwendung in üblicher Art und Weise deflagriert anstatt zu detonieren. |
Detonatoren | Gegenstände, die aus kleinen Metall- oder Kunststoffrohren bestehen und Explosivstoffe wie Bleiazid, PETN oder Kombinationen von Explosivstoffen enthalten.
Sie sind zur Auslösung von Zündketten bestimmt.
Es kann sich um Sprengkapseln mit oder ohne Verzögerungselement handeln.
Unter diese Benennung fallen:
DETONATOREN FÜR MUNITION Unter diese Benennung fallen auch Verbindungsstücke ohne biegsame Sprengschnur. |
Detonierender Explosivstoff | Ein Stoff, der bei Zündung und Verwendung in üblicher Art und Weise detoniert anstatt zu deflagrieren. |
Explodieren | Das Verb wird verwendet, um die explosiven Wirkungen zu bezeichnen, die durch Luftstoß, Hitze und den Ausstoß von Flugkörpern menschliches Leben und Eigentum gefährden können. Es deckt sowohl Deflagration als auch Detonation ab. |
Explosion des gesamten Inhalts | Der Ausdruck "Explosion des gesamten Inhalts" wird bei der Prüfung eines einzelnen Gegenstands oder Versandstücks oder eines kleinen Stapels von Gegenständen oder Versandstücken |
Explosiver Zusatzbestandteil, isoliert | Ein "isolierter explosiver Zusatzbestandteil" ist eine kleine Einrichtung, die einen explosionsartigen Vorgang im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Gegenstandes ausführt, der nicht die Leistung der Hauptexplosivladungen des Gegenstands betrifft. Das Funktionieren des Bestandteils löst keine Reaktion der im Gegenstand enthaltenen Hauptexplosivladungen aus. |
EXPLOSIVE STOFFE, SEHR UNEMPFINDLICH (STOFFE, EVI), N.A.G. | Massenexplosionsgefährliche Stoffe, die aber so unempfindlich sind, dass (bei normalen Beförderungsbedingungen) nur eine geringe Wahrscheinlichkeit einer Auslösung oder eines Übergangs vom Brand zur Detonation besteht, und die die Prüfserie 5 bestanden haben. |
Explosivstoff, extrem unempfindlicher Stoff (EIS) | Ein Stoff, für den durch Prüfungen nachgewiesen wurde, dass er so unempfindlich ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Zündung sehr gering ist. |
Explosivstoff (Sekundärsprengstoff) | Explosiver Stoff, der (verglichen mit Zündstoffen) verhältnismäßig unempfindlich ist und üblicherweise durch Zündstoffe mit oder ohne Zündverstärker oder Verstärkerladungen gezündet wird. Ein solcher Explosivstoff kann als deflagrierender oder detonierender Explosivstoff reagieren. |
FALLLOTE, MIT EXPLOSIVSTOFF | Gegenstände, die aus einer Ladung detonierenden Explosivstoffs bestehen. Sie werden von Schiffen über Bord geworfen und explodieren entweder in vorbestimmter Wassertiefe oder wenn sie auf dem Meeresboden auftreffen. |
FEUERWERKSKÖRPER | Pyrotechnische Gegenstände, die für Unterhaltungszwecke bestimmt sind. |
FÜLLSPRENGKÖRPER | Gegenstände, die aus einem kleinen entfernbaren Zündverstärker bestehen, die in Höhlungen von Geschossen zwischen Zünder und Hauptsprengladung eingesetzt werden. |
Gefechtsköpfe | Gegenstände, die aus detonierenden Explosivstoffen bestehen.
Sie sind dazu bestimmt, mit einer Rakete, einem Lenkflugkörper oder einem Torpedo verbunden zu werden.
Sie können einen Zerleger oder eine Ausstoßladung oder eine Sprengladung enthalten.
Unter diese Benennung fallen:
GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung; GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Zerleger oder Ausstoßladung; GEFECHTSKÖPFE, TORPEDO, mit Sprengladung. |
GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, EXTREM UNEMPFINDLICH (GEGENSTÄNDE, EEI) | Gegenstände, die nur extrem unempfindliche Stoffe enthalten, nur eine geringfügige Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung aufweisen (bei normalen Beförderungsbedingungen) und die Prüfserie 7 bestanden haben. |
GEGENSTÄNDE, PYROPHOR | Gegenstände, die einen pyrophoren Stoff (selbstentzündungsfähig in Berührung mit Luft) und einen Explosivstoff oder eine explosive Komponente enthalten. Diese Bezeichnung schließt Gegenstände aus, die weißen Phosphor enthalten. |
GEGENSTÄNDE, PYROTECHNISCH, für technische Zwecke | Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und für technische Anwendungszwecke wie Wärmeentwicklung, Gasentwicklung oder Theatereffekte usw. verwendet werden. Die folgenden gesondert aufgeführten Gegenstände fallen nicht unter diese Benennung: alle Arten von Munition; AUSLÖSEVORRICHTUNGEN, MIT EXPLOSIVSTOFF; FEUERWERKSKÖRPER; LEUCHTKÖRPER, BODEN; LEUCHTKÖRPER, LUFTFAHRZEUG; PATRONEN, SIGNAL; SCHNEIDVORRICHTUNGEN; KABEL, MIT EXPLOSIVSTOFF; KNALLKAPSELN, EISENBAHN; SIGNALKÖRPER, HAND; SIGNALKÖRPER, RAUCH; SIGNALKÖRPER, SEENOT; SPRENGNIETE. |
Gesamte Ladung und gesamter Inhalt | Die Ausdrücke "gesamte Ladung" und "gesamter Inhalt" bezeichnen einen so bedeutenden Anteil, dass bei der Gefährdungsabschätzung von einer gleichzeitigen Explosion des gesamten Inhalts an Explosivstoff der Ladung oder des Versandstücks auszugehen ist. |
GESCHOSSE | Gegenstände wie Granaten oder Kugeln, die aus Kanonen oder anderen Artilleriegeschützen, Gewehren oder anderen Handfeuerwaffen abgefeuert werden.
Sie können inert sein, mit oder ohne Leuchtspurmittel, oder einen Zerleger oder eine Ausstoßladung oder eine Sprengladung enthalten.
Unter diese Benennung fallen:
GESCHOSSE, inert, mit Leuchtspurmitteln; |
GRANATEN, Hand oder Gewehr | Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit der Hand geworfen oder aus einem Gewehr abgefeuert zu werden.
Unter diese Benennung fallen:
GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung; Nebelgranaten fallen nicht unter diese Benennung, sondern werden unter MUNITION, NEBEL aufgeführt. |
HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel | Gegenstände, die aus einem Gehäuse mit einer Ladung aus detonierendem Explosivstoff mit einer Höhlung, welche mit festem Material ausgekleidet ist, ohne Zündmittel, bestehen. Sie sind dazu bestimmt, einen starken, materialdurchschlagenden Hohlladungseffekt zu erzeugen. |
KARTUSCHEN, ERDÖLBOHRLOCH | Gegenstände, die aus einem dünnwandigen Gehäuse aus Pappe, Metall oder anderem Material bestehen und ausschließlich Treibstoff enthalten, der dazu dient, ein gehärtetes Geschoss auszustoßen. Die folgenden gesondert aufgeführten Gegenstände fallen nicht unter diese Benennung: HOHLLADUNGEN. |
KARTUSCHEN FÜR TECHNISCHE ZWECKE | Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mechanische Wirkungen hervorzurufen. Sie bestehen aus einem Gehäuse mit einer Ladung aus deflagrierendem Explosivstoff und einem Anzündmittel. Die gasförmigen Deflagrationsprodukte dienen zum Aufblasen, erzeugen lineare oder rotierende Bewegung oder bewirken die Funktion von Unterbrechern, Ventilen oder Schaltern oder stoßen Befestigungselemente oder Löschmittel aus. |
Leuchtkörper | Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und dazu bestimmt sind, für Beleuchtungs-, Erkennungs-, Signal- oder Warnzwecke verwendet zu werden.
Unter diese Benennung fallen:
LEUCHTKÖRPER, BODEN; LEUCHTKÖRPER, LUFTFAHRZEUG. |
LEUCHTSPURKÖRPER FÜR MUNITION | Geschlossene Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und dazu dienen, die Flugbahnen von Geschossen sichtbar zu machen. |
LOCKERUNGSSPRENGGERÄTE MIT EXPLOSIVSTOFF, für Erdölbohrungen, ohne Zündmittel | Gegenstände, die aus einem Gehäuse mit detonierendem Explosivstoff ohne Zündmittel bestehen. Sie werden zur Auflockerung des Gesteins in der Umgebung eines Bohrlochs eingesetzt, um dadurch den Austritt des Rohöls aus dem Gestein zu erleichtern. |
Massenexplosion | Eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst. |
MINEN | Gegenstände, die im Allgemeinen aus Behältern aus Metall oder kombinierten Materialien und einer Sprengladung bestehen. Sie sind dazu bestimmt, beim Passieren von Schiffen, Fahrzeugen oder Personen ausgelöst zu werden. Unter diese Benennung fallen auch "Bangalore Torpedos". |
Munition | Sammelbenennung vorwiegend für militärisch verwendete Gegenstände, die alle Arten von Bomben, Granaten, Raketen, Minen, Geschossen und andere ähnliche Gegenstände und Vorrichtungen umschließt. |
MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung | Munition, die einen Augenreizstoff enthält. Sie enthält außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten: einen pyrotechnischen Stoff; eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung; einen Zünder mit Zerleger oder einer Ausstoßladung. |
MUNITION, BRAND | Munition, die einen Brandstoff enthält, bei dem es sich um einen festen, flüssigen oder gelierten Stoff handeln kann, einschließlich weißen Phosphors.
Sofern der Brandstoff selbst kein explosiver Stoff ist, enthält sie außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten: eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung; einen Zünder mit Zerleger oder einer Ausstoßladung.
Unter diese Benennung fallen:
MUNITION, BRAND, mit flüssigem oder geliertem Brandstoff, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung: |
MUNITION, GIFTIG, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung | Munition, die einen giftigen Wirkstoff enthält. Sie enthält außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten: einen pyrotechnischen Stoff; eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung; einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung. |
MUNITION, LEUCHT, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung | Munition, die eine intensive Lichtquelle erzeugen kann, die zur Beleuchtung eines Gebietes bestimmt ist. Diese Benennung schließt Leuchtpatronen, Leuchtgranaten und Leuchtgeschosse sowie Leuchtbomben und Zielerkennungsbomben mit ein. Die folgenden gesondert aufgeführten Gegenstände fallen nicht unter diese Benennung: LEUCHTKÖRPER, BODEN; LEUCHTKÖRPER, LUFTFAHRZEUG; PATRONEN, SIGNAL; SIGNALKÖRPER, HAND; SIGNALKÖRPER, SEENOT. |
MUNITION, NEBEL | Munition, die einen Nebelstoff wie Chlorsulfonsäuremischung, Titantetrachlorid oder weißer Phosphor, oder einen auf Hexachlorethan oder rotem Phosphor basierenden nebelbildenden pyrotechnischen Satz enthält. Sofern der Stoff selbst kein explosiver Stoff ist, enthält die Munition außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten: eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung; einen Zünder mit Zerleger oder einer Ausstoßladung.
Diese Benennung schließt Nebelgranaten mit ein, nicht jedoch SIGNALKÖRPER, RAUCH, die gesondert aufgeführt sind.
Unter diese Benennung fallen:
MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung; MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung. |
MUNITION, PRÜF | Munition, die pyrotechnische Stoffe enthält und die zur Prüfung der Funktionsfähigkeit und Stärke neuer Munition, Waffenteile oder Waffensysteme dient. |
MUNITION, ÜBUNG | Munition ohne Hauptsprengladung, aber mit Zerleger oder Ausstoßladung. Im Allgemeinen enthält die Munition auch einen Zünder und eine Treibladung. Die folgenden gesondert aufgeführten Gegenstände fallen nicht unter diese Benennung: GRANATEN, ÜBUNG. |
PATRONEN, BLITZLICHT | Gegenstände, die aus einem Gehäuse, einem Anzündelement und Blitzsatz bestehen, alle zu einer Einheit vereinigt und fertig zum Abschuss. |
PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN | Munition, die aus einer Treibladungshülse mit Zentral- oder Randfeuerung besteht und sowohl eine Treibladung als auch ein festes Geschoss enthält. Sie ist dazu bestimmt, aus Waffen mit einem Kaliber von höchstens 19,1 mm abgefeuert zu werden. Schrotpatronen jeglichen Kalibers fallen unter diese Beschreibung. Nicht unter die Benennung fallen PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN, MANÖVER, die getrennt in der Gefahrgutliste aufgeführt sind, sowie einige Patronen für Handfeuerwaffen, die unter PATRONEN FÜR WAFFEN, MIT INERTEM GESCHOSS aufgeführt sind. |
Patronen für Waffen | (1) Patronen ohne Ladungswahl oder Patronen mit Ladungswahl, die dazu bestimmt sind, aus Waffen abgefeuert zu werden.
Jede Patrone enthält alle für das einmalige Abfeuern der Waffe erforderlichen Bestandteile.
Der richtige technische Name ist für Handfeuerwaffenpatronen zu verwenden, die nicht als "Patronen für Handfeuerwaffen" beschrieben werden können.
Getrennt zu ladende Rohrwaffenmunition fällt unter diesen richtigen technischen Namen, wenn die Treibladung und das Geschoss zusammengepackt sind (siehe auch "Patronen, ohne Geschoss").
(2) Brandpatronen, Nebelpatronen sowie Patronen, die giftige oder augenreizende Stoffe enthalten, sind in diesem Glossar unter MUNITION, BRAND usw. beschrieben. |
PATRONEN FÜR WAFFEN, MIT INERTEM GESCHOSS | Munition, die aus einem Geschoss ohne Sprengladung, aber mit einer Treibladung besteht. Das Vorhandensein eines Lichtspurmittels kann bei der Klassifizierung vernachlässigt werden, sofern die Hauptgefahr von der Treibladung herrührt. |
Patronen, ohne Geschoss | Gegenstände, die aus einer Treibladungshülse mit Zentral- oder Randfeuerung und aus einer eingeschlossenen Ladung aus Treibladungspulver oder aus Schwarzpulver bestehen, aber ohne Geschoss. Für Übungszwecke, zum Salutschießen und für Starterpistolen, Werkzeuge usw. |
PATRONEN, SIGNAL | Gegenstände, die dazu bestimmt sind, farbige Lichtzeichen oder andere Signale auszustoßen und aus Signalpistolen usw. abgefeuert zu werden. |
PERFORATIONSHOHLLADUNGS- TRÄGER, GELADEN, für Erdölbohrlöcher, ohne Zündmittel | Gegenstände, die aus Stahlrohren oder Metallbändern bestehen, in die durch Sprengschnur miteinander verbundene Hohlladungen eingesetzt sind, ohne Zündmittel. |
PULVERROHMASSE, ANGEFEUCHTET | Stoff, der aus Nitrocellulose besteht, die mit höchstens 60 Masse-% Nitroglycerin, anderen flüssigen organischen Nitraten oder deren Mischungen imprägniert ist. |
RAKETEN | Gegenstände, die aus einem Raketenmotor und einer Nutzlast, bei der es sich um einen explosiven Gefechtskopf oder eine andere Einrichtung handeln kann, bestehen.
Unter diese Benennung fallen auch Lenkflugkörper und
RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit Sprengladung; RAKETEN, LEINENWURF; RAKETEN, mit Ausstoßladung; RAKETEN, mit inertem Kopf; RAKETEN, mit Sprengladung. |
RAKETENMOTOREN | Gegenstände, die aus einem Zylinder mit einer oder mehreren Düsen bestehen und einen festen, flüssigen oder hypergolischen Treibstoff enthalten.
Sie sind dazu bestimmt, eine Rakete oder einen Lenkflugkörper anzutreiben.
Unter diese Benennung fallen:
RAKETENMOTOREN; RAKETENMOTOREN, FLÜSSIGTREIBSTOFF; RAKETENTRIEBWERKE MIT HYPERGOLEN, mit oder ohne Ausstoßladung. |
SAUERSTOFFGENERATOREN, CHEMISCH | Sauerstoffgeneratoren, chemisch, sind Geräte, die Chemikalien enthalten, welche nach Auslösung als Produkt einer chemischen Reaktion Sauerstoff freisetzen. Chemische Sauerstoffgeneratoren werden für die Erzeugung von Sauerstoff für die Atmung, z.B. in Flugzeugen, Unterseebooten, Raumfahrzeugen, Luftschutzräumen und Atemschutzgeräten genutzt. Oxidierende Salze wie Chlorate und Perchlorate von Lithium, Natrium und Kalium, die in chemischen Sauerstoffgeneratoren verwendet werden, entwickeln bei Erwärmung Sauerstoff. Diese Salze werden mit einem Brennstoff, üblicherweise Eisenpulver, gemischt, um eine "Chlorat-Kerze" zu bilden, die in einer kontinuierlichen Reaktion Sauerstoff erzeugt. Der Brennstoff wird zur Erzeugung von Wärme durch Oxidation benötigt. Wenn die Reaktion begonnen hat, wird von dem heißen Salz durch thermischen Zerfall Sauerstoff freigesetzt (es wird ein thermischer Schutzschild um den Generator herum verwendet). Ein Teil des Sauerstoffs reagiert mit dem Brennstoff und erzeugt so weitere Wärme, welche zur weiteren Freisetzung von Sauerstoff führt usw. Die Reaktion kann durch eine Schlag- oder Reibvorrichtung oder durch einen elektrischen Draht initiiert werden. |
SCHNEIDLADUNG, BIEGSAM, GESTRECKT | Gegenstände, die aus einer V-förmigen Seele aus detonierendem Explosivstoff in einem biegsamen Mantel aus Metall bestehen. |
SCHNEIDVORRICHTUNG, KABEL, MIT EXPLOSIVSTOFF | Gegenstände, die aus einer messerartigen Vorrichtung bestehen, die durch eine kleine Ladung deflagrierenden Explosivstoffs auf ein Widerlager gepresst wird. |
SCHWARZPULVER | Stoff, der aus einem innigen Gemisch aus Holzkohle oder einer anderen Kohleart und entweder Kaliumnitrat oder Natriumnitrat mit oder ohne Schwefel besteht. Er kann in Mehlform, gekörnt, gepresst oder als Pellets vorliegen. |
SIGNALKÖRPER | Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und dazu bestimmt sind, Signale in Form von Knall, Flammen oder Rauch oder einer Kombination davon auszusenden.
Unter diese Benennung fallen:
KNALLKAPSELN, EISENBAHN; |
SPRENGKÖRPER | Gegenstände, die eine Ladung aus einem detonierenden Explosivstoff in einem Gehäuse aus Pappe, Kunststoff, Metall oder einem anderen Material enthalten. Die folgenden gesondert aufgeführten Gegenstände fallen nicht unter diese Benennung: Bomben, Minen usw. |
Sprengladungen | Gegenstände, die aus einer Ladung eines detonierenden Explosivstoffes wie Hexolit, Oktolit oder kunststoffgebundener Explosivstoff bestehen und dazu bestimmt sind, eine Spreng- oder Splitterwirkung zu entfalten. |
SPRENGLADUNGEN, GEWERBLICHE, ohne Detonator | Gegenstände, die aus einer Ladung eines detonierenden Explosivstoffs ohne Zündmittel bestehen und zum Sprengschweißen, Sprengplattieren, Sprengverformen oder für andere metallurgische Prozesse verwendet werden. |
SPRENGSCHNUR, biegsam | Gegenstand, der aus einer Seele aus detonierendem Explosivstoff in einer Umspinnung aus Textilfäden besteht, mit Überzug aus Kunststoff oder anderem Material, sofern die Umspinnung nicht staubdicht ist. |
SPRENGSCHNUR, mit Metallmantel | Gegenstand, der aus einer Seele aus detonierendem Explosivstoff in einem Rohr aus weichem Metall mit oder ohne Schutzbeschichtung besteht. Wenn die Seele eine hinreichend geringe Menge an Explosivstoff enthält, werden die Worte "MIT GERINGER WIRKUNG" angefügt. |
Sprengstoff | Detonierende explosive Stoffe, die beim Bergbau, Bau und bei ähnlichen Aufgaben verwendet werden. Sprengstoffe werden einem von fünf Typen zugeordnet. Neben den aufgeführten Bestandteilen können Sprengstoffe auch inerte Bestandteile, wie Kieselgur, und geringfügige Zuschläge, wie Farbstoffe und Stabilisatoren, enthalten. |
SPRENGSTOFF, TYP A | Stoffe, die aus flüssigen organischen Nitraten wie Nitroglycerin oder einer Mischung derartiger Stoffe bestehen, mit einem oder mehreren der folgenden Bestandteile:
Nitrocellulose; Ammoniumnitrat oder andere anorganische Nitrate; aromatische Nitroverbindungen oder brennbare Stoffe wie Holzmehl und Aluminiumpulver.
Diese Sprengstoffe haben pulverförmige, gelatinöse oder elastische Konsistenz.
Unter diese Benennung fallen auch Dynamite, Sprenggelatine, Gelatinedynamite. |
SPRENGSTOFF, TYP B | Stoffe, die aus
Diese Sprengstoffe dürfen kein Nitroglycerin, keine ähnlichen flüssigen organischen Nitrate und keine Chlorate enthalten. |
SPRENGSTOFF, TYP C | Stoffe, die aus einer Mischung aus Kalium- oder Natriumchlorat oder Kalium-, Natrium- oder Ammoniumperchlorat und organischen Nitroverbindungen oder brennbaren Stoffen, wie Holzmehl, Aluminiumpulver oder Kohlenwasserstoffen, bestehen. Diese Sprengstoffe dürfen kein Nitroglycerin oder ähnliche flüssige organische Nitrate enthalten. |
SPRENGSTOFF, TYP D | Stoffe, die aus einer Mischung organischer nitrierter Verbindungen und brennbarer Stoffe, wie Kohlenwasserstoffe und Aluminiumpulver, bestehen. Diese Sprengstoffe dürfen kein Nitroglycerin oder ähnliche flüssige organische Nitrate, keine Chlorate und kein Ammoniumnitrat enthalten. Unter diese Benennung fallen im Allgemeinen die Plastiksprengstoffe. |
SPRENGSTOFF, TYP E | Stoffe, die aus Wasser als Hauptbestandteil und einem hohen Anteil an Ammoniumnitrat oder anderen Oxidationsmitteln, die ganz oder teilweise gelöst sind, bestehen. Die anderen Bestandteile können Nitroverbindungen, wie Trinitrotoluen, Kohlenwasserstoffe oder Aluminiumpulver, sein. Unter diese Benennung fallen die Emulsionssprengstoffe, die Slurry-Sprengstoffe und die Wassergele. |
STABILISIERT | Stabilisiert bedeutet, dass der Stoff in einem Zustand ist, in dem eine unkontrollierte Reaktion ausgeschlossen ist. Dieser Zustand kann durch unterschiedliche Methoden erreicht werden, wie z.B. durch das Hinzufügen eines chemischen Inhibitors, das Entgasen des Stoffes zur Beseitigung gelösten Sauerstoffs und das Inertisieren der Hohlräume in dem Versandstück, oder durch die Temperaturkontrolle des Stoffes. |
STOPPINEN, NICHT SPRENGKRÄFTIG | Gegenstände, die aus Baumwollfäden bestehen, die mit feinem Schwarzpulver imprägniert sind (Zündschnur). Sie brennen mit offener Flamme und werden in Anzündketten für Feuerwerkskörper usw. verwendet. |
TORPEDOS | Gegenstände, die ein explosives oder nicht explosives Antriebssystem enthalten und dazu bestimmt sind, durch Wasser bewegt zu werden.
Sie können einen inerten Kopf oder einen Gefechtskopf enthalten.
Unter diese Benennung fallen:
TORPEDOS, MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit inertem Kopf; TORPEDOS, MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit oder ohne Sprengladung; TORPEDOS, mit Sprengladung. |
TREIBLADUNGEN FÜR GESCHÜTZE | Gegenstände, die aus einer Treibladung in beliebiger Form bestehen, mit oder ohne Umhüllung, für die Verwendung in einem Geschütz. |
TREIBLADUNGSANZÜNDER | Gegenstände, die aus einem Anzündmittel und einer zusätzlichen Ladung aus deflagrierendem Explosivstoff, wie Schwarzpulver, bestehen und als Anzünder für Treibladungen in Treibladungshülsen für Geschütze usw. dienen. |
TREIBLADUNGSHÜLSEN, LEER, MIT TREIBLADUNGSANZÜNDER | Gegenstände, die aus einer Treibladungshülse aus Metall, Kunststoff oder einem anderen nicht entzündbaren Material bestehen, deren einziger explosiver Bestandteil der Treibladungsanzünder ist. |
TREIBLADUNGSHÜLSEN, VERBRENNLICH, LEER, OHNE TREIBLADUNGSANZÜNDER | Gegenstände, die aus einer Treibladungshülse bestehen, die teilweise oder vollständig aus Nitrocellulose hergestellt ist. |
TREIBLADUNGSPULVER | Stoffe auf Nitrocellulosebasis, die als Treibstoffe verwendet werden. Unter den Begriff fallen einbasige Treibstoffe [Nitrocellulose (NC) allein], zweibasige Treibstoffe [wie NC mit Nitroglycerin (NG)] und dreibasige Treibstoffe (wie NC/NG/Nitroguanidin). Gegossenes, gepresstes oder in Beuteln enthaltenes Treibladungspulver ist unter TREIBLADUNGEN FÜR GESCHÜTZE oder TREIBSÄTZE aufgeführt. |
TREIBSÄTZE | Gegenstände, die aus einer Treibladung in beliebiger Form bestehen, mit oder ohne Umhüllung; sie werden als Bestandteile von Raketenmotoren und zur Reduzierung des Luftwiderstandes von Geschossen verwendet. |
TREIBSTOFFE | Deflagrierende Explosivstoffe, die für den Antrieb oder zur Reduzierung des Luftwiderstands von Geschossen verwendet werden. |
TREIBSTOFF, FEST | Stoffe, die aus festem deflagrierendem Explosivstoff bestehen und für den Antrieb verwendet werden. |
TREIBSTOFF, FLÜSSIG | Stoffe, die aus flüssigem deflagrierendem Explosivstoff bestehen und für den Antrieb verwendet werden. |
VORRICHTUNGEN, DURCH WASSER AKTIVIERBAR, mit Zerleger-, Ausstoß- oder Treibladung | Gegenstände, deren Funktion auf einer physikalisch-chemischen Reaktion ihres Inhalts mit Wasser beruht. |
WASSERBOMBEN | Gegenstände, die eine Ladung aus einem detonierenden Explosivstoff in einem Fass oder einem Geschoss enthalten. Sie sind dazu bestimmt, unter Wasser zu detonieren. |
ZERLEGER, mit Explosivstoff | Gegenstände, die aus einer kleinen Explosivstoffladung ohne Zündmittel bestehen und der Zerlegung von Geschossen oder anderer Munition dienen, um deren Inhalt zu zerstreuen. |
ZÜNDEINRICHTUNGEN für Sprengungen, NICHT ELEKTRISCH | Nicht elektrische Sprengkapseln, die aus Anzündschnur, Stoßrohr, Anzündschlauch oder Sprengschnur bestehen und durch diese ausgelöst werden. Dies können Zündeinrichtungen mit oder ohne Verzögerung sein. Unter diese Benennung fallen auch Verbindungsstücke, die eine Sprengschnur enthalten. Andere Verbindungsstücke fallen unter "Sprengkapseln, nicht elektrisch". |
Zünder | Gegenstände, die dazu bestimmt sind, eine Detonation oder eine Deflagration in Munition auszulösen. Sie enthalten mechanisch, elektrisch, chemisch oder hydrostatisch aktivierbare Einrichtungen sowie im Allgemeinen Sicherungsvorrichtungen.
Unter diese Benennung fallen:
ZÜNDER, NICHT SPRENGKRÄFTIG; |
Zündmittel | (1) Eine Einrichtung, die dazu bestimmt ist, die Detonation eines Explosivstoffes auszulösen (z.B.: Sprengkapsel; Detonator für Munition; sprengkräftiger Zünder).
(2) Der Ausdruck "mit seinem/ihrem eigenen Zündmittel" bedeutet, dass die Vorrichtung mit einer normalen Zündeinrichtung versehen ist und diese Einrichtung als beträchtliche, wenn auch nicht unannehmbar große Gefahr während der Beförderung eingestuft wird. Der Ausdruck findet jedoch keine Anwendung auf eine Vorrichtung, die mit ihrem Zündmittel verpackt ist, vorausgesetzt, die Einrichtung ist so verpackt, dass eine Detonation der Vorrichtung im Falle einer nicht beabsichtigten Auslösung der Zündeinrichtung ausgeschlossen ist. Das Zündmittel kann sogar an der Vorrichtung angebracht sein, vorausgesetzt, es sind Sicherungsvorrichtungen vorhanden, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Einrichtung eine Detonation der Vorrichtung unter Bedingungen im Zusammenhang mit der Beförderung auslöst, äußerst gering ist. (3) Für die Klassifizierung gilt jegliches Zündmittel, welches nicht zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen enthält, als Verträglichkeitsgruppe B; ein Gegenstand mit einem eigenen Zündmittel ohne zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen ist Verträglichkeitsgruppe F zuzuordnen. Dagegen fällt ein Zündmittel, das zwei eigene wirksame Sicherungsvorrichtungen enthält, unter Verträglichkeitsgruppe D und ein Gegenstand mit einem Zündmittel, das zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen enthält, unter Verträglichkeitsgruppe D oder E. Zündmittel, denen zwei wirksame Sicherungseinrichtungen bescheinigt wurden, müssen von der zuständigen nationalen Behörde zugelassen worden sein. Eine gebräuchliche und wirksame Möglichkeit, das erforderliche Sicherheitsniveau zu erreichen, ist die Verwendung eines Zündmittels, das zwei oder mehr unabhängige Sicherungseinrichtungen enthält. |
Zündstoff | Explosiver Stoff, der hergestellt wurde, um eine praktische Wirkung durch Explosion hervorzurufen, äußerst empfindlich auf Wärme, Stöße oder Reibung reagiert und schon in geringen Mengen entweder detoniert oder sehr schnell verbrennt. Er kann eine Detonation (im Falle von Initialsprengstoff) oder eine Deflagration auf in der Nähe befindliche Sekundärsprengstoffe übertragen. Die wichtigsten Zündstoffe sind Quecksilberfulminat, Bleiazid und Bleistyphnat. |
ZÜNDVERSTÄRKER | Gegenstände, die aus einer Ladung eines detonierenden Explosivstoffs mit oder ohne Zündmittel bestehen. Sie dienen der Verstärkung des Zündimpulses eines Detonators oder einer Sprengschnur. |
Index. |