Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2012

Vom 10. Januar 2014
(VkBl. Nr.2 vom 31.01.2014 S. 50)



Hiermit gebe ich Korrekturen zur amtlichen deutschen Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 36-12 (VkBl. 2012, S. 922 mit Beilage B 8185) bekannt.

S. 692 3.4.4.2 Der Unterabschnitt 3.4.4.2 wird durch folgenden Unterabschnitt ersetzt:

altneu
3.4.4.2  Die Trennvorschriften des Kapitels 7.2 gelten nicht für die Stauung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen und auch nicht für die Stauung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen zusammen mit anderen gefährlichen Gütern. "3.4.4.2 Die Trennvorschriften der Kapitel 7.2 bis 7.7, einschließlich der Trennvorschriften in Spalte 16 der Gefahrgutliste, gelten nicht für die Stauung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen und auch nicht für die Stauung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen zusammen mit anderen gefährlichen Gütern. Gegenstände der Unterklasse 1.4, Verträglichkeitsgruppe S, dürfen jedoch nicht in derselben Abteilung, demselben Laderaum oder in derselben Güterbeförderungseinheit wie gefährliche Güter der Klasse 1, Verträglichkeitsgruppen A und L, gestaut werden."

S. 769  4.1.4.1 In P 903 Absatz 4 wird der letzte Satz "Wenn diese Einrichtungen aktiv sind, müssen sie die Normen für die Aussendung elektromagnetischer Wellen erfüllen, um sicherzustellen, dass der Betrieb dieser Einrichtungen Flugzeugsysteme nicht beeinträchtigt." gestrichen.

S. 846  5.4.3.1 Der Text in der Fußnote 4) wird durch den folgenden Text ersetzt:

altneu
FAL.2/Circ.52/Rev.1 kann zu diesem Zweck verwendet werden. "Entschließung FAL.10(35), angenommen am 16. Januar 2009, Änderungen der Anlage des Übereinkommens von 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs."

S. 1121 Glossar der Benennungen In "Patronen für Waffen" werden in Satz 3 die Wörter "Die Benennung" durch die Wörter "Der richtige technische Name" ersetzt. In Satz 4 werden die Wörter "diese Benennung" durch die Wörter "diesen richtigen technischen Namen" ersetzt.

Index deutsch

S. 1127 Acetonlösungen: Der Eintrag wird gestrichen.

S. 1149 Desmediphan: Das Wort "Desmediphan" durch das Wort "Desmedipham" ersetzt.

S. 1205: 1,1,3,3-Tetramethylbutylperoxypivalat:
Die Wörter "1,1,3,3-Tetramethylbutylperoxypivalat (Koncentration d 72 %, mit Verdünnungsmittel Typ A), siehe" werden durch die Wörter "1,1,3,3- Tetramethylbutylperoxypivalat (Konzentration d 77 %, mit Verdünnungsmittel Typ A), siehe" ersetzt.

ENDE