UWS Umweltmanagement GmbHzurückFrame öffnen

7.2.2 Trennung von Versandstücken

7.2.2.1 Anwendungsbereich

7.2.2.1.1 Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten für die Trennung von:

  1. Versandstücken, die gefährliche Güter enthalten und konventionell gestaut werden,
  2. gefährlichen Gütern in Beförderungseinheiten und
  3. konventionell gestauten gefährlichen Gütern von solchen, die in Beförderungseinheiten gestaut sind.

7.2.2.2 Trennung von Versandstücken, die gefährliche Güter enthalten und konventionell gestaut werden

7.2.2.2.1 Definition der Trennbegriffe

Zeichenerklärung

(1)Referenzversandstück
(2)Versandstück mit unverträglichen Gütern
(3)Gegen Feuer und Flüssigkeit widerstandsfähiges Deck

Anmerkung: Die senkrechten Linien bezeichnen die gegen Feuer widerstandsfähigen und flüssigkeitsdichten Querschotten zwischen Abteilungen und Laderäumen

.1Entfernt von:

Räumlich wirksam getrennt, damit unverträgliche Stoffe bei einem Unfall nicht in gefährlicher Weise aufeinander einwirken können. Sie können jedoch im selben Laderaum, in derselben Abteilung oder an Deck befördert werden, vorausgesetzt, dass ein horizontaler Abstand von mindestens 3 m, auch bei vertikaler Projektion, eingehalten wird.

.2Getrennt von:

In verschiedenen Abteilungen oder Laderäumen, wenn die Stauung unter Deck erfolgt. Unter der Voraussetzung, dass ein dazwischenliegendes Deck gegen Feuer und Flüssigkeit widerstandfähig ist, kann eine vertikale Trennung als gleichwertig angesehen werden, z.B. in verschiedenen Abteilungen. Bei Stauung an Deck ist ein horizontaler Abstand von mindestens 6 m einzuhalten.


.3Getrennt durch eine ganze Abteilung oder einen Laderaum von:

Bedeutet entweder eine vertikale oder horizontale Trennung. Wenn die dazwischenliegenden Decks nicht gegen Feuer und Flüssigkeit widerstandsfähig sind, ist nur eine Trennung in Längsrichtung z.B. durch eine dazwischenliegende ganze Abteilung oder einen dazwischenliegenden ganzen Laderaum zulässig. Bei Stauung an Deck ist ein horizontaler Abstand von mindestens 12 m einzuhalten. Der gleiche Abstand ist einzuhalten, wenn ein Versandstück an Deck gestaut ist und das andere im oberen Zwischendeck
  Anmerkung: Eines der beiden Decks muss widerstandsfähig gegen Feuer und Flüssigkeit sein
.4In Längsrichtung getrennt durch eine dazwischenliegende ganze Abteilung oder einen dazwischenliegenden ganzen Laderaum von:

Eine nur vertikale Trennung allein genügt diesem Erfordernis nicht. Zwischen einem Versandstück unter Deck und einem an Deck muss ein Abstand in Längsrichtung von mindestens 24 m einschließlich einer dazwischenliegenden Abteilung eingehalten werden. Bei an Deck-Stauung ist ein horizontaler Abstand von mindestens 24 m einzuhalten.

7.2.2.3 Trennung in Beförderungseinheiten

Gefährliche Güter, die voneinander getrennt werden müssen, dürfen nicht zusammen in dieselbe Beförderungseinheit gepackt werden. Ausgenommen sind gefährliche Güter, die "entfernt von" einander zu trennen sind, welche jedoch mit Genehmigung der zuständigen Behörde in derselben Beförderungseinheit befördert werden dürfen. In diesen Fällen muss eine gleiche Sicherheit gewährleistet werden.

7.2.2.4 Trennung konventionell gestauter gefährlicher Güter von solchen, die in Beförderungseinheiten befördert werden

7.2.2.4.1 Konventionell gestaute gefährliche Güter sind von solchen, die in offenen Beförderungseinheiten befördert werden, gemäß 7.2.2.2 zu trennen.

7.2.2.4.2 Konventionell gestaute gefährliche Güter sind von solchen, die in geschlossenen Beförderungseinheiten befördert werden, gemäß 7.2.2.2 zu trennen, es sei denn:

  1. der Trenngrad "entfernt von" wird gefordert. In diesem Fall ist eine Trennung zwischen den Versandstücken und der geschlossenen Beförderungseinheit nicht erforderlich;
  2. der Trenngrad "getrennt von" wird gefordert. In diesem Fall kann die Trennung zwischen den Versandstücken und der geschlossenen Beförderungseinheit nach dem Trenngrad "entfernt von" erfolgen, wie es in 7.2.2.2.1.1 festgelegt ist.

7.2.3 Trennung von Beförderungseinheiten auf Containerschiffen

7.2.3.1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

7.2.3.1.1 Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten für die Trennung von Beförderungseinheiten, die auf Vollcontainerschiffen oder auf Decks oder in Laderäumen und Abteilungen anderer Schiffstypen befördert werden, vorausgesetzt, dass diese Plätze so eingerichtet sind, dass für die Container während der Reise eine dauerhafte Stauung gewährleistet ist (siehe 7.2.3.2). Für die offenen Laderäume auf offenen Containerschiffen siehe Tabelle 7.2.3.3.

7.2.3.1.2 Unter Container-Stellplatz ist ein Abstand von mindestens 6 m in Längsrichtung oder von mindestens 2,4 m in Querrichtung zu verstehen.

7.2.3.1.3 Für Schiffe, die gleichzeitig Stauplätze für eine konventionelle Stauung oder für irgendeine andere Art der Stauung haben, gelten die entsprechenden Unterabschnitte dieses Kapitels für die entsprechenden Stauplätze.

7.2.3.2 Trenntabelle für Frachtcontainer auf Containerschiffen

Trennan- forderungenvertikalhorizontal  
geschl. gegen
geschl.
geschl. gegen
offen
offen
gegen
offen
 geschl. gegen geschlgeschl. gegen offenoffen gegen offen
an Deckunter Deckan Deckunter Deckan Deckunter Deck
"entfernt von"
.1
überein-
ander erlaubt
offen auf geschl.
erlaubt;
sonst wie "offen gegen offen"
nicht in derselben vertikalen Säule außer bei Trennung durch ein DeckLängs-
schiffs
keine
Trennung
keine
Trennung
keine
Trennung
keine
Trennung
ein Container-
stellplatz
ein Container-
stellplatz oder in Schott
Quer-
schiffs
keine
Trennung
keine
Trennung
keine
Trennung
keine
Trennung
ein Container-
stellplatz
ein Container-
stellplatz
  "getrennt von" .2nicht in derselben vertikalen Säule außer bei Trennung durch ein Deckwie offen gegen offenLängs-
schiffs
ein Container-
stellplatz
ein Container-
stellplatz oder ein Schott
 ein Container-
stellplatz
 ein Container-
stellplatz oder ein Schott
ein Container-
stellplatz
ein Schott
 Quer-
schiffs
ein Container-
stellplatz
 ein Container-
stellplatz
 zwei Container-
stellplatz
 zwei Container-
stellplatz
zwei Container-
stellplätze
 ein Schott
"getrennt durch eine ganze Abteilung oder einen Laderraum von" .3Längs-
schiffs
ein Container-
stellplatz
  ein Schottein Container-
stellplatz
 ein Schottzwei Container-
stellplätze
 zwei Schotte
 Quer-
schiffs
zwei Container-
stellplätze
 ein Schottzwei Container-
stellplätze
 ein Schottdrei Container-
stellplätze
 zwei Schotte
" in Längs- richtung getrennt durch eine dazwischen-
liegende ganze Abteilung oder einen dazwischen-
liegenden Laderaum von "
.4
verboten Längs-
schiffs
Horizontal mindestens 24 Meter Abstandein Schott horizontal mindestens 24 Meter Abstand*Horizontal mindestens 24 Meter Abstandzwei SchotteHorizontal mindestens 24 Meter Abstand zwei Schotte
Quer-
schiffs
verbotenverbotenverbotenverbotenverbotenverboten
* CONTAINER MÜSSEN MINDESTENS EINEN ABSTAND VON 6 METERN VOM DAZWISCHENLIEGENDEN SCHOTT HABEN.
ANMERKUNG: ALLE SCHOTTE UND DECKS MÜSSEN GEGEN FEUER WIDERSTANDSFÄHIG UND FLÜSSIGKEITSDICHT SEIN.

7.2.3.2.1 Bildliche Darstellung der Trennung von Beförderungseinheiten auf Containerschiffen

7.2.3.2.1.1 Die Abbildungen in diesem Unterabschnitt beziehen sich auf die Trennung von Beförderungseinheiten auf Vollcontainerschiffen oder auf Decks und in Laderäumen oder Abteilungen anderer Schiffstypen, vorausgesetzt, dass diese Plätze so eingerichtet sind, dass für die Beförderungseinheiten während der Reise eine dauerhafte Stauung gewährleistet ist *.

7.2.3.2.1.2 Um die Stellplätze festzulegen, auf denen Beförderungseinheiten keine gefährlichen Güter enthalten dürfen, die mit den Gütern in einer Referenzbeförderungseinheit unverträglich sind, ist die folgende Methode anzuwenden: Die Anzahl der Containerstellplätze (wie ein Containerstellplatz oder zwei Containerstellplätze) ist gemäß den anwendbaren Trennvorschriften in direkter Linie längsschiffs und querschiffs von der Referenzbeförderungseinheit festzulegen. Zwischen den äußeren Enden der Beförderungseinheiten, die diese Plätze belegen, werden Linien projiziert, so wie in der nachstehenden Abbildung dargestellt. Beförderungseinheiten, die sich teilweise oder ganz zwischen diesen Linien und der Referenzbeförderungseinheit befinden, dürfen keine gefährlichen Güter enthalten, die mit den Gütern in der Referenzbeförderungseinheit unverträglich sind.

7.2.3.2.1.3 Folgende Darstellungsweise der Decks und der Laderäume wurde in den Abbildungen verwendet:

7.2.3.2.1.4 Definition der Trennbegriffe

(1)Referenzbeförderungseinheit (CTU)
(2)CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
(3)CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt
(4)Entfernung querschiffs(a) ein Containerstellplatz
  (b) zwei Containerstellplätze
  (c) drei Containerstellplätze
(5)Entfernung längsschiffs(a) ein Containerstellplatz
(b) zwei Containerstellplätze

Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

Situation längsschiffs und querschiffs: 1 Containerstellplatz

Zeichenerklärung
= Referenz-CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt
=Projizierte Linie zwischen den äußersten Enden

Situation längsschiffs: 1 Containerstellplatz
und querschiffs: 2 Containerstellplätze

Zeichenerklärung
= Referenz-CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt
=Projizierte Linie zwischen den äußersten Enden

Situation längsschiffs: 2 Containerstellplätze
und querschiffs: 3 Containerstellplätze

Zeichenerklärung
= Referenz-CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt
=Projizierte Linie zwischen den äußersten Enden

Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

"ENTFERNT VON" .1
GESCHLOSSEN
GEGEN
GESCHLOSSEN
HORIZONTAL VERTIKAL
AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFFSKeine EinschränkungKeine EinschränkungÜbereinander erlaubt
QUERSCHIFFSKeine EinschränkungKeine Einschränkung


1 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.


ENTFERNT VON .1
GESCHLOSSEN
GEGEN
OFFEN
HORIZONTAL VERTIKAL
AN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFSKeine EinschränkungKeine EinschränkungOffen über geschlossen erlaubt andernfalls
NICHT in derselben vertikalen Reihe außer bei Trennung
durch ein Deck
QUERSCHIFFSKeine EinschränkungKeine Einschränkung

1 - Situation "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.


"ENTFERNT VON" .1
OFFEN
GEGEN
OFFEN
HORIZONTALVERTIKAL
AN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFSEin ContainerstellplatzEin Containerstellplatz oder ein SchottNICHT in derselben vertikalen Reihe
außer bei Trennung
durch ein Deck
QUERSCHIFFSEin ContainerstellplatzEin Containerstellplatz

1 - Situation "Offen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.


"GETRENNT VON" .2
GESCHLOSSEN
GEGEN
GESCHLOSSEN
HORIZONTALVERTIKAL
AN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFSEin ContainerstellplatzEin Containerstellplatz oder ein SchottNICHT in derselben vertikalen Reihe
außer bei Trennung durch ein Deck
QUERSCHIFFSEin ContainerstellplatzEin Containerstellplatz

2 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.


"GETRENNT VON" .2
GESCHLOSSEN
GEGEN
OFFEN
HORIZONTALVERTIKAL
AN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFSEin ContainerstellplatzEin Containerstellplatz oder ein SchottNICHT in derselben
vertikalen Reihe
außer bei Trennung
durch ein Deck
QUERSCHIFFSEin ContainerstellplatzZwei Containerstellplätze

2 - Situation "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein


"GETRENNT VON" .2
OFFEN
GEGEN
OFFEN
HORIZONTAL VERTIKAL
AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFFSEin ContainerstellplatzEin SchottNICHT in derselben
vertikalen Reihe
außer bei Trennung
durch ein Deck
QUERSCHIFFSZwei
Containerstellplätze
Ein Schott

2 - Situation "Offen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähigm und flüssigkeitsdicht sein.


"GETRENNT DURCH EINE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN LADERAUM VON" .3
GESCHLOSSEN
GEGEN
GESCHLOSSEN
ODER
GESCHLOSSEN
GEGEN OFFEN
HORIZONTALVERTIKAL
AN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFSEin ContainerstellplatzEin SchottNICHT in derselben vertikalen Reihe, außer bei Trennung durch ein Deck
QUERSCHIFFSZwei ContainerstellplätzeEin Schott

3 -Situation "Geschlossen gegen Geschlossen" und"Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.


"GETRENNT DURCH EINE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN LADERAUM VON" .3
OFFEN
GEGEN
OFFEN
HORIZONTAL 
AN DECKUNTER DECKVERTIKAL
LÄNGSSCHIFFSZwei
Containerstellplätze
Zwei SchotteNICHT in derselben vertikalen Reihe außer bei Trennung durch ein Deck
QUERSCHIFFSDrei
Containerstellplätze
Zwei Schotte

3 - Situation "Offen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.


"IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON" .4
GESCHLOSSEN
GEGEN
GESCHLOSSEN
HORIZONTAL VERTIKAL
AN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFSHorizontal mindestens 24 Meter AbstandEin Schott und horizontal mindestens 24 m Abstand*Verboten
QUERSCHIFFSVerbotenVerboten

4 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

* Container mindestens 6 m von dazwischenliegendem Schott.


"IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON" .4
GESCHLOSSEN
GEGEN
OFFEN
HORIZONTAL 
 AN DECK UNTER DECKVERTIKAL
LÄNGSSCHIFFSHorizontal mindestens
24 Meter Abstand
Zwei SchotteVerboten 
QUERSCHIFFSVerbotenVerboten
>

4 - Situation "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.


"IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON" .4
OFFEN
GEGEN
OFFEN
HORIZONTAL VERTIKAL
AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFFSHorizontal mindestens 24 Meter AbstandZwei SchotteVerboten
QUERSCHIFFSVerbotenVerboten

4 - Situation "Offen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

UWS Umweltmanagement GmbHweiter.Frame öffnen