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Regelwerk

Liste der Sondergebiete nach MARPOL und der Besonders empfindlichen Meeresgebiete

Vom 13. September 2012
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2012 S. 751)



Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation hat am 26. Januar 2012 das Rundschreiben MEPC.1/Circ.778 herausgegeben. Es enthält eine Auflistung der Sondergebiete nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) sowie der Besonders empfindlichen Meeresgebiete. Das Rundschreiben wird nachstehend veröffentlicht.

1 Dieses Rundschreiben wurde zur besseren Übersicht für alle Beteiligten erstellt.

Sondergebiete nach MARPOL

2 Im MARPOL-Übereinkommen sind bestimmte Meeresgebiete als "Sondergebiete" definiert, in denen aus technischen Gründen im Zusammenhang mit ihrem ozeanografischen und ökologischen Zustand und ihrem Seeverkehr die Annahme besonderer obligatorischer Methoden zur Verhütung der Meeresverschmutzung erforderlich ist. Nach dem Übereinkommen gilt für diese Sondergebiete ein höherer Grad des Schutzes als für andere Meeresgebiete. Sie werden vom IMO-Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) durch Änderungen der einschlägigen Anlagen von MARPOL festgelegt. Solche Gebiete sind in den Anlagen I, II, IV und V von MARPOL aufgeführt. In Anlage IV von MARPOL werden solche Gebiete als Emissions-Überwachungsgebiete bezeichnet.

3 Anlage 1 dieses Rundschreibens enthält eine Liste der Sondergebiete und Emissions-Überwachungsgebiete nach MARPOL. Sie enthält ebenfalls Angaben zum Tag der Annahme von Änderungen der Anlagen von MARPOL beziehungsweise zum Tag des Inkrafttretens solcher Änderungen sowie zu dem Tag, an dem die strengeren Maßnahmen für die Sondergebiete wirksam geworden sind.

Besonders empfindliche Meeresgebiete

4 Als Reaktion auf die Entschließung Nr. 9 der Internationalen Konferenz von 1978 über Tankschiffsicherheit und Verschmutzungsverhütung betreffend den Schutz solcher Gebiete begann sich der MEPC eingehender mit dem Thema der Besonders empfindlichen Meeresgebiete (Particularly Sensitive Sea Areas, PSSAs) zu befassen.

5 In Anerkennung der Wichtigkeit dieses Themas definierte der MEPC demnach ein PSSA als ein Meeresgebiet, das aufgrund seiner ökologischen, sozioökonomischen oder wissenschaftlichen Bedeutung und seiner Gefährdung durch die internationale Seeschifffahrt besonderen Schutz durch Maßnahmen der IMO erfordert.

6 Die IMO ist über den MEPC das einzige internationale Gremium, das für die Bewertung von Vorschlägen für die Identifizierung und Festlegung von PSSA sowie für die Annahme damit verbundener Schutzmaßnahmen (associated protective measures, APMs), die auf die internationale Seeschifffahrt Anwendung finden, zuständig ist.

7 Seit 1990 hat der MEPC in Übereinstimmung mit den von der IMO-Vollversammlung verabschiedeten PSSALeitlinien insgesamt 14 PSSA bewertet und ausgewiesen. Die wichtigsten Angaben zu jedem PSSA sind in Anlage 2 dieses Rundschreibens aufgeführt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Anlage auch Angaben zu dem (den) vorschlagenden Staat(en), den zusätzlichen Schutzmaßnahmen (APM) und dem Datum der Entschließungen des MEPC enthält, mit denen die PSSA ausgewiesen worden sind.

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Liste der Sondergebiete nach MARPOLAnlage 1

 

SondergebieteÄnderung zur Anlage von MARPOLInkrafttreten der ÄnderungenStrengere Maßnahmen wirksam ab
MARPOL Anlage I: Öl
Mittelmeer2. Nov. 19732. Okt. 19832. Okt. 1983
Ostsee2. Nov.19732. Okt. 19832. Okt. 1983
Schwarzes Meer2. Nov. 19732. Okt. 19832. Okt. 1983
Rotes Meer2. Nov. 19732. Okt. 1983*
Gebiet der Golfe2. Nov. 1973
(Entschließung MEPC.168(56))
2. Okt. 19831. Aug. 2008
Golf von Aden1. Dez. 1987
(Entschließung MEPC.29(25))
1. Apr. 1989
Antarktisgebiet16. Nov. 1990
(Entschließung MEPC.42(30))
17. März 199217. März 1992
Nordwesteuropäische Gewässer25. Sept. 1997
(Entschließung MEPC.75(40))
1. Feb. 1999
(Entschließung MEPC.77(41))
1.Aug.1999
Gebiet von Oman des Arabischen Meeres15. Okt. 2004
(Entschließung MEPC.117(52))
1. Jan. 2007
Gewässer vor der Südküste Südafrikas13. Okt. 2006
(Entschließung MEPC.154(55))
1. März 2008

(Entschließung MEPC.167(56))

1. August 2008
MARPOL Anlage II: Schädliche flüssige Stoffe
AntarktisgebietEntschließung MEPC.57(33))1. Juli 19941. Juli 1994
MARPOL Anlage IV: Abwasser
Ostsee15. Juli 2011
(Entschließung MEPC.200(62))
1. Juli 20121. Juli 2013
MARPOL Anlage V: Schiffsmüll
Mittelmeer2. Nov. 1973
(Entschließung MEPC.172(57))
31. Dez. 19881. Mai 2009
Ostsee2. Nov. 197331. Dez. 19881. Okt. 1989
31(26))
Schwarzes Meer2. Nov. 197331. Dez. 1988*
Rotes Meer2. Nov. 197331. Dez. 1988*
Gebiet der Golfe2. Nov. 1973
(Entschließung MEPC.168(56))
31. Dez. 19881. Aug. 2008
Nordsee17. Okt. 1989
(Entschließung MEPC.36(28))
18. Feb. 1991
(Entschließung MEPC.37(28))
18. Feb. 1991
Antarktisgebiet16. Nov. 1990
(südlich von 60° südlicher Breite)
17. März 1992
(Entschließung MEPC.42(30))
17. März 1992
Region der Karibik einschließlich Golf von Mexiko und Karibisches Meer4. Juli 1991 (Entschließung MEPC.48(31)4. Apr. 1993
(Entschließung MEPC.191(60))
1. Mai 2011
MARPOL Anlage VI: Luftverschmutzu g (Emissions-Überwachungsgebiete)
Ostsee (SOx)26. Sept. 199719. Mai 200519. Mai 2006
Nordsee (SOx)22. Juli 2005
(Entschließung MEPC.132(53)
22. Nov. 200622. Nov. 2007
Nordamerikanisches Emissions-Überwachungsgebiet (SOx, NOx und Partikelmasse)26. März 2010
(Entschließung MEPC.190(60))
1. Aug. 20111. Aug. 2012
US-amerikanischer Teil des Karibischen Meeres15. Juli 2011
(Entschließung MEPC.202(62)
1. Jan. 20131. Jan. 2014

* Die für die Sondergebiete geltenden Anforderungen sind aufgrund des Fehlens von Notifikationen der Vertragsparteien von MARPOL, deren Küstenlinien an die entsprechenden Sondergebiete angrenzen, über das Vorhandensein von geeigneten Auffangeinrichtungen, noch nicht wirksam geworden (Anlage I Regel 38 Absatz 6 und Anlage V Regel 5 Absatz 4 von MARPOL).

Liste der durch den MEPC festgelegten PSSA

PSSAVorschlagende(r) Staat(en)Zusätzliche Schutzmaßnahmen 1MEPC Entschließung
Großes Barriere-Riff australisches Lotsensystem; verbindliches SchiffsmeldesystemAustralienVon der IMO empfohlenesSeptember 1990
(Entschließung MEPC.44(30))
Sabana-Camagüey-ArchipelKubaGebiet meidenSeptember 1997
(Entschließung MEPC.74(40))
Gebiet um die Insel MalpeloKolumbienGebiet meidenMärz 2002
(Entschließung MEPC.97(47))
Meeresgebiet um die Florida KeysVereinigte Staaten AnkerverbotszonenGebiete meiden; verbindlicheMärz 2002
(Entchließung MEPC.98(47))
WattenmeerNiederlande, Dänemark, DeutschlandVerbindliche Tiefwasser-RouteOktober 2002
(Entschließung MEPC.101(48))
Nationalpark ParacasPeruGebiet meidenJuli 2003
(Entschließung MEPC.106(49))
Westeuropäische GewässerBelgien, Frankreich, Irland, Portugal, Spanien und Vereinigtes KönigreichVerbindliches SchiffsmeldesystemOktober 2004
(Entschließung MEPC.121(52))
Ausweitung des PSSA Großes Barriere-Riff auf die Torres-StraßeAustralien und Papua NeuguineaVon der IMO empfohlenes australisches Lotsensystem; Zwei-Wege-RouteJuli 2003
(Entschließung MEPC.133(53))
Kanarische InselnSpanienGebiete meiden; Verkehrstrennungssysteme;
empfohlene Routen; verbindliches Schiffsmeldesystem
März 2004
(Entschließung MEPC.134(53))
Galapagos-ArchipelEcuadorGebiet meiden; verbindliches Schiffsmeldesystem; empfohlene RoutenMärz 2004
(Entschließung MEPC.135(53))
OstseegebietDänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Polen und SchwedenVerkehrstrennungpläne, Tiefwasser-Route, Gebiete meiden, verbindliches Schiffsmeldesystem, MARPOL-Sondergebiet;
SOx-Emissions-Überwachungsgebiet nach MARPOL
März 2004
(Entschließung MEPC.136(53))
Meeresschutzgebiet Papahänaumokuäkea
(Nordwestliche Hawaii-Inseln)
Vereinigte StaatenGebiete meiden; empfohlenes/verbindliches SchiffsmeldesystemMärz 2007
(Entschließung MEPC.171(57))
Straße von BonifacioFrankreich und ItalienEmpfehlung zur SchifffahrtJuli 2011 (MEPC.204(62))
Saba-Bank (Karibik-Insel Saba)NiederlandeGebiet meiden; verbindliche AnkerverbotszoneJuli 2011 im Grundsatz angenommen. Formelle Ausweisung durch MEPC 64 im Okt. 2012

1) In dieser Übersicht sind nur die zusätzlichen Maßnahmen (APMs) aufgeführt, die per se als APM angeben worden sind. Es können andere von der IMO beschlossene Maßnahmen in den festgelegten PSSA zur Anwendung kommen. In einigen Fällen können auch nationale Maßnahmen von Bedeutung sein.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE