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MSC-MEPC.5/Rundschreiben 7/Rev.1
Anleitung zum Zeitpunkt des Ersetzens bestehender Zeugnisse mit überarbeiteten Zeugnissen in Folge des Inkrafttretens von Änderungen des Kapitels 17 und 18 des IBC-Codes
10. Dezember 2020
(VkBl. Nr. 17 vom 15.06.2022 S. 590)
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner 102. Tagung (4. bis 11. November 2020) und der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt hat auf seiner fünfundsiebzigsten Tagung (16. bis 20. November 2020) das Thema des Ersetzens eines bestehenden Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut ("Zeugnis") mit einem überarbeiteten Zeugnis, das in Folge der Änderungen der Kapitel 17 und 18 des Internationalen Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code) ausgestellt wird, überprüft.
2 Beide Ausschüsse stimmten überein, die folgende Anleitung anzunehmen, welche bezüglich der in Absatz 1 beschriebenen Angelegenheit anstelle der Bestimmungen in MSC-MEPC.5/Rundschreiben 6 in Bezug auf das Ersetzen eines bestehenden Zeugnisses mit einem überarbeiteten Zeugnis, das vor dem Inkrafttreten der Änderungen des IBC-Codes ausgestellt wird, verwendet werden kann:
3 Als veranschaulichendes Beispiel des obenstehenden Absatzes 2 erklärt das in der Anlage wiedergegebene Diagramm zwei Szenarien:
4 Die Ausschüsse merkten an, dass die obenstehenden Regelungen einen reibungslosen und praktischen Umsetzungsplan für die weltweite Flotte der Chemikalientankschiffe, die möglicherweise sofort bei Inkrafttreten der Änderungen des IBC-Codes überarbeitete Zeugnisse benötigen, ermöglichen sollte.
5 Wenn Ladung vor dem Datum des Inkrafttretens geladen und nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen des IBC-Codes gelöscht wird, gelten die einschlägigen Bestimmungen des IBC-Codes zum Zeitpunkt des Ladens so lange bis die Ladung gelöscht ist.
6 Mitgliedsregierungen sind aufgefordert dieses Rundschreiben allen betroffenen Parteien zur Kenntnis zu bringen, insbesondere Kapitänen, Schiffseignern und Besichtigern der Hafenstaatkontrolle.
7 Dieses Rundschreiben hebt MSC-MEPC.5/Rundschreiben 7 auf.
Anlage |
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Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses sowie wie des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der IMO MSC-MEPC.5/Rundschreiben 7, "Anleitung zum Zeitpunkt des Ersetzens bestehender Zeugnisse mit überarbeiteten Zeugnissen in Folge des Inkrafttretens von Änderungen des Kapitels 17 und 18 des IBC-Codes", in deutscher Sprache Vom 10. August 2022 Az.: 11-3-0 Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses sowie wie des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der IMO MSC-MEPC.5/Rundschreiben 7, "Anleitung zum Zeitpunkt des Ersetzens bestehender Zeugnisse mit überarbeiteten Zeugnissen in Folge des Inkrafttretens von Änderungen des Kapitels 17 und 18 des IBC-Codes", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht. |
ENDE |