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Regelwerk

Entschließung MSC.398(95)
Änderungen von Teil B des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-CODE 2008)

Vom 15. März 2016
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2016 S. 290)



(angenommen am 5. Juni 2015)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

Der Schiffssicherheitsausschuss,

gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

ferner gestützt auf Entschließung MSC.267(85), mit der er den Internationalen Code über Intaktstabilität von 2008 (IS-Code 2008) angenommen hat,

im Hinblick auf die Festlegungen hinsichtlich des Verfahrens für Änderungen an Teil B (empfehlender Teil) des IS-Codes 2008, festgelegt in Absatz 27.2 der Regel II-1/2 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in der durch Entschließung MSC.269(85) geänderten Fassung, und in Absatz (16).2 der Regel I/3 des Protokolls von 1988 in Bezug auf das Internationale Freibordübereinkommen von 1966 (Freibordprotokoll von 1988), in der zuletzt durch Entschließung MSC.270(85) geänderten Fassung,

in der Erkenntnis der Notwendigkeit Regelungen hinsichtlich des Eisansatzes auf Schiffen mit Holzdecksladungen in den IS-Code 2008 aufzunehmen,

nach Prüfung auf seiner fünfundneunzigsten Sitzung der vom Unterausschuss Schiffsentwurf und -Konstruktion auf seiner zweiten Sitzung vorgeschlagenen Änderungen an Teil B des IS-Codes 2008,

  1. beschließt die Änderungen von Teil B des IS-Codes 2008, deren Wortlaut in der Anlage zur vorliegenden Entschließung wiedergegeben ist
  2. empfiehlt den betroffenen Regierungen, die Änderungen von Teil B des IS-Codes 2008 als Grundlage für einschlägige Sicherheitsnormen zu verwenden, sofern nicht ihre nationalen Stabilitätsvorschriften mindestens ein gleichwertiges Maß an Sicherheit bieten,
  3. rsucht die Vertragsregierungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und die Vertragsparteien des Freibordprotokolls von 1988 zur Kenntnis zu nehmen, dass die oben genannten Änderungen des IS-Codes 2008 am 5. Juni 2015 wirksam werden.

Änderungen an Teil B des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-Code 2008)

Teil B
Empfehlungen für bestimmte Schiffstypen und zusätzliche Richtlinien

Kapitel 6
Vereisung

6.2 Frachtschiffe mit Holz als Deckslast

1 Nach dem bestehenden Absatz 6.2.2 wird ein neuer Absatz 6.2.3 mit folgendem Wortlaut angefügt:

6.2.3 Zuschlag für Vereisung

1. Das Gewicht des Eisansatzes, w (kg/m2), kann wie folgt berechnet werden:

2,3 (15,2 L - 351,8)I bow
w = 30 ⋅
⋅ ftl
IFB0,16 L

wobei:

ftl = Holz- und Laschfaktor = 1,2
L = Länge des Schiffes in m
IFB = Freibordhöhe in mm
I bow = Länge des Bereichs mit Spantausfall in m, anzusetzen als die Entfernung von der Position in Längsrichtung, an der die maximale Breite auftritt auf einer Wasserlinie, die 0,5 m unter dem Freiborddeck gelegen ist, an der Seite bis zum vordersten Punkt des Bugs auf dieser Wasserlinie

2. Das Gewicht des Eisansatzes, w (kg/m2), über den Bereich der Holzdeckslast muss auf jeden Ladefall angewendet werden wie in Abbildung 1 dargestellt:

Abbildung 1 - Eisansatz-Ladefälle für Holzdecksladung"

Hinweis: Die Ladefälle sind bei den Stabilitätsrechnungen anzuwenden

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.398(95), "Änderungen von Teil B des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-Code 2008)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE