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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.452(99)
Änderungen der geänderten Leistungsanforderungen für integrierte Navigationssysteme (INS) (Entschließung MSC.252(83))

Vom 18. Mai 2020
(VkBl. Nr. 11 vom 15.06.2020 S. 337)



(angenommen am 24. Mai 2018)
Siehe Fn. *

der Schiffssicherheitsausschuss,

gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation die Aufgaben des Ausschusses betreffend,

auch gestützt auf Entschließung A.886(21) Procedure for the adoption of, and amendments to, performance standards and technical specifications, mit der die Vollversammlung beschlossen hat, dass die Aufgabe Leistungsanforderungen und technische Spezifikationen sowie die Änderungen dieser anzunehmen vom Schiffssicherheitsausschuss ausgeführt wird,

nach der auf seiner neunundneunzigsten Tagung erfolgten Prüfung der vom Unterausschuss "Navigation, Communications and Search and Rescue" auf seiner fünften Tagung gemachten Empfehlung,

1. beschließt die Änderungen der Geänderten Leistungsanforderungen für integrierte Navigationssysteme (INS) (Entschließung MSC.252(83)), die in der Anlage dieser Entschließung wiedergegeben sind;

2. empfiehlt Regierungen, sicherzustellen, dass INS-Ausrüstung, die an oder nach dem 1. Juli 2020 installiert wird, mindestens den in der Anlage der Entschließung MSC.252(83), in der mit der Anlage dieser Entschließung geänderten Fassung, wiedergegebenen Leistungsanforderungen entspricht.

Änderungen der geänderten Leistungsanforderungen für integrierte Navigationssysteme (INS)
(Entschließung MSC.252(83))

3 Anwendung der Leistungsanforderungen

1 In Absatz 3.5 wird Folgendes am Ende von Tabelle 2 eingefügt:

INS kann an- erkannt werden alsINS entspricht den Anforderungen der
Aufgaben und Funktionen
(Abschnitt dieser Leistungsanforderungen)
anzuwendenden Module bestimmter Geräte-Leistungsanforderungen laut Anhängen des Dokuments
.........
NAVTEX oder andere von der IMO anerkannte Ausrüstung, die für andere Anbieter terrestrisch gestützter GMDSS- Dienste geeignet istMeteorologische Warnnachrichten (7.2.3)
Nautische und SAR-Warnnachrichten (7.3.2)
Eiswarnungen (7.3.2)
MSC.148(77)
Erweitertes Gruppenrufsystem eines anerkannten mobilen SatellitenfunkdienstesMeteorologische Warnnachrichten (7.2.3)
Nautische und SAR-Warnnachrichten (7.3.2)
Eiswarnungen (7.3.2)
A.807(19), in der mit Anlage 4 der Entschließung MSC.68(68) geänderten Fassung, und MSC.306(87)

7 Anforderungen an die Aufgaben und Funktionen des INS

2 In Absatz 7.3.2 wird Folgendes nach dem Listenpunkt "- AIS-Angaben über Navigationshilfen," eingefügt:

3 In Absatz 7.3.3 werden die Listenpunkte mit Folgendem ersetzt:

altneu
  • verfolgte Radar- und AIS-Ziele
  • AIS-Binär- und Sicherheitsmeldungen
  • Auslösung und Überwachung von Mensch über-Bord- und Seenotrettungsmanövern (Seenotrettungs-Modus und Mensch über-Bord-Modus)
  • NAVTEX
  • Tide- und Strömungsdaten
  • Wetterdaten
  • Eisdaten.
 
  • verfolgte Radar- und AIS-Ziele
  • AIS-Binär- und Sicherheitsmeldungen
  • Auslösung und Überwachung von Menschüber-Bord- und Seenotrettungsmanövern (Seenotrettungs-Modus und Menschüber-Bord-Modus)
  • Tide- und Strömungsdaten
  • Wetterdaten
  • Eisdaten und
  • kann das Bedienpersonal in angemessener Weise die Anzeige der Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt filtern."

4 In Absatz 7.5.2.1 wird der letzte Listenpunkt mit Folgendem ersetzt:

altneu
- Sicherheitsmeldungen, z.B. AIS und Binärmeldungen, Navtex- Sicherheitsmeldungen: z.B. AIS- und Binärmeldungen, Meldungen der Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt."

5 In Absatz 7.7.1 wird der vierte Listenpunkt mit Folgendem ersetzt:

altneu
- Darstellung empfangener Sicherheitsmeldungen, wie z.B. sicherheitsbezogene und binäre AIS-Meldungen, Navtex- Darstellung empfangener Sicherheitsmeldungen, wie z.B. sicherheitsbezogene und binäre AIS-Meldungen, anwendungsspezifische Meldungen (ASM), Meldungen der Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt " 

Anhang 1 Begriffsbestimmungen

Die Begriffsbestimmung von "Externe Sicherheitsmeldungen" wird mit Folgendem ersetzt:

altneu
Externe Sicherheitsmeldungen

Schiffsicherheitsrelevante Daten, die mittels der in SOLAS Kapitel V bzw. NAVTEX aufgelisteten Ausrüstung an Bord von außerhalb empfangen werden.

 Externe Sicherheitsmeldungen

Schiffssicherheitsrelevante Daten, die mittels der in Kapitel V von SOLAS aufgelisteten Ausrüstung und/oder der Meldungen der Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt von außerhalb des Schiffes empfangen werden.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.452(99), "Änderungen der geänderten Leistungsanforderungen für integrierte Navigationssysteme (INS) (Entschließung MSC 252(83)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE