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Entschließung A.818(19) *
Leistungsanforderungen für an Bord mitgeführte Loran-C und Chayka Empfänger
Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S. 186)
(angenommen am 23. November 1995)
Die Versammlung,
auf Grundlage des Artikels 15(j) des Übereinkommens über die Internationale Seeschiffahrts-Organisation betreffend der Funktionen der Versammlung bezüglich der Vorschriften und Richtlinien zur Sicherheit auf See,
im Sinne der verabschiedeten Entschließung A.815 (19) über die Kenntnisnahme und Anerkennung geeigneter Funkortungssysteme betreffend, um Schiffe mit einem Ortsbestimmungsverfahren für die gesamte Dauer der beabsichtigten Reise auszustatten,
auf grund der Entscheidung des Schiffssicherheitsausschusses, das Loran-C-System und das Chayka-System als regionale Komponenten eines weltweiten Funkortungssystems anzuerkennen,
außerdem auf grund der Forderung, daß die schiffsinterne Empfangseinrichtungen für das weltweite Funkortungssystem so beschaffen sein sollen, daß die detaillierten Anforderungen des speziellen Systems erfüllt werden,
unter Berücksichtigung der Empfehlung seitens des Schiffssicherheitsausschusses auf seiner 64. Sitzung,
Empfehlung von Leistungsanforderungen für an Bord mitgeführte Loran-C- und Chayka-Navigationsempfänger
1 Einführung
1.1 Loran-C und Chayka sind Funkortungssysteme großer Reichweite, die auf einer zugeteilten Frequenz von 100 kHz arbeiten und Impulse mit bekannten Gruppenwiederholungsintervallen räumlich getrennter Übertragungsstationen benutzen. Die Standlinien werden durch die Messung der Zeitdifferenzen, mit denen die Impulse eintreffen, bestimmt.
1.2 Die Empfänger für das Loran-C- oder das Chayka-System, oder für beide Systeme, sind für die Verwendung auf Schiffen mit einer Maximalgeschwindigkeit von nicht mehr als 35 Knoten vorgesehen und sollen, zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen, die in der Entschließung A.694(17) enthalten sind, den folgenden minimalen Leistungsanforderungen entsprechen.
1.3 Die Einrichtungen müssen 7.5 Minuten nach dem Einschalten betriebsbereit sein und diesen Leistungsnorm erfüllen.
1.4 Die in diesem Leistungsnorm verwendeten Begriffsdefinitionen sind im Abschnitt 8 enthalten.
2 Leistungsanforderungen für den Empfang von Loran-C und Chayka Signalen
2.1 Der Empfänger soll Zeitdifferenzen messen und daraus die wahrscheinliche Position berechnen sowie anzeigen können. Die Verarbeitung soll so gestaltet sein, daß die Gesamtgenauigkeit jeder gemessenen Zeitdifferenz kleiner als 0.3 µs ist.
2.2 Die Empfänger sollen die Möglichkeit zur vollautomatischen Auffassung der Signale, der Periodenwahl und der Verfolgung haben. Die Empfänger sollen eine Hilfe durch den Bediener zur Auffassung der Nebenstationen erlauben - aber nicht erfordern.
2.3 Der Empfänger soll die Gesamtgenauigkeit, die in 2.1 spezifiziert ist, unter folgenden Bedingungen zu liefern:
3 Schutz vor Interferenzen
3.1 Der Empfänger soll die Anforderungen dieses Standards erfüllen:
3.2 Der Empfänger soll die Anforderungen dieses Standards für die Genauigkeit und die Zeit zum Einrasten beim Vorhandensein von Interferenzsignalen anderer Loran-C- oder Chayka-Ketten in der Größe des stärksten benutzten Loran-C- oder Chayka-Signals einhalten.
3.3 Der Empfänger soll zwischen Signalen unterscheiden, die von Boden- oder von Raumwellen in dem Empfangsbereich empfangen werden und soll auch dann einrasten, wenn Raumwelleninterferenzen vorhanden sind, die Verzögerungen von 37.5 µs bis zu 60 µs mit Stärken von 12 dB zu 26 dB aufweisen, wobei beide Verzögerungen und Stärken relativ zu dem Bodenwellensignal gemessen werden.
4 Verarbeitung
4.1 Der Benutzer soll die automatische Auswahl der Ketten oder Nebenstationen aufheben können.
4.2 Die maximale für das Einrasten benötigte Zeit soll nicht mehr als 7.5 Minuten unter jeder der in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten Bedingungen betragen. Es soll möglich sein, die Nebenstationen auszuwählen, auf die eingerastet und die verfolgt werden sollen.
4.3 Der Empfänger soll die Anforderungen dieses Standards erfüllen, wenn er Schiffsbewegungen wie dem Rollen, Stampfen oder Gieren unterworfen ist:
5 Anzeige von Positionsinformationen
5.1 Der Empfänger soll in der Lage sein, Zeitunterschiedsmessungen anzuzeigen und soll eine Anzeige von geographischen Positionen, die aus den Messungen der Zeitunterschiede berechnet wurden, erlauben.
5.2 Ein Empfänger soll mindestens zwei vom Benutzer gewählte Zeitdifferenzen entweder nacheinander oder gleichzeitig mit den folgenden Möglichkeiten anzeigen können:
6 Warnvorrichtungen
Es sollen Warnungen in folgenden Fällen gegeben werden:
7 Zusatzgeräte
Loran-C- und Chayka-Empfänger dürfen mit Ausgängen zum Anschluß von peripheren Geräten ausgerüstet sein. Die Daten dieser Ausgänge, die in digitaler Form ausgegeben werden, sollen mit dem Leistungsnorm IEC 1162 (Standard für digitale Schnittstellen) übereinstimmen.
8 Definitionen
8.1 Impulsgruppen-Wiederholungs-Intervall (GRI)
Das GRI kennzeichnet die spezielle Kette, auf die der Empfänger abgestimmt ist. Die vierstellige Ziffernbezeichnung von 4000 bis 9999 ist die Zeit in Zehntel 1 µs zwischen zwei aufeinanderfolgend gesendeten Gruppen des Leitsenders, d.h. Loran-C-Kette 9930 wiederholt die Signale in Abständen von 99300 µs.
8.2 Zeitdifferenz (TD)
Die Zeitdifferenz ist die Zeit des Eintreffens eines Nebensignals minus Zeit des Eintreffens des Leitsignals.
8.3 Differenz der Einhüllenden zur Periode (ECD)
Die Einhüllende der Loran-C- und der Chayka-Impulse steht in einem eindeutigen Zeitbezug zu einer bestimmten Periode der Trägerfrequenz. ECD="0" wird definiert als die Signalbedingungen, die eintreten, wenn bei negativ phasencodiertem Signal der 30 µs-Punkt der Einhüllenden des Loran-C- oder des Chayka-Impulses mit dem dritten ins Positive gehenden Nulldurchgang der 100 kHz-Trägerfrequenz zusammenfällt.
8.4 Loran-C oder Chayka Signalpegel
In diesem Standard ist der Pegel des Loran-C- oder Chayka-Signals gleich dem quadratischen Mittelwert (RMS) des Pegels eines Trägerwellensignals (CW), das dieselbe Scheitel/Scheitel-Amplitude hat, wie die -"Einhüllende des Loran-C- oder des Chayka-Impulses 25 nach Anfang des Impulses. Der 25 µs Punkt wird Standard-Sampling-Point (SSP) genannt.
8.5 Das Einrasten (Lockon)
Ein Empfänger hat das Einrasten abgeschlossen, wenn das Auffassen und die Einstellung beendet ist und die ausgewählten Stationen verfolgt werden. Die Einrastzeit ist das Zeitintervall vom Einschalten des Empfängers oder von einem Wechsel der gewählten Kette oder Stationen bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Einrasten erfolgt ist.
8.6 Gesamtgenauigkeit
Die Gesamtgenauigkeit ist definiert als die Wurzel aus der Summe der Quadrate der Meßunsicherheit der mittleren Zeitdifferenz und der Standardabweichung der Zeitdifferenz.
8.7 Rauschpegel
Für die Leistungsbeschreibung und der entsprechenden Tests wird angenommen, daß das Rauschen eine gleichmäßige spektrale Dichte vor der Filterung hat. Es soll durch ein einkreisiges LC-Resonanzfilter mit einer Mittenfrequenz von 100 kHz und einer 3 dB Bandbreite von 30 kHz gefiltert werden, das einen 50 Ω-Abschlußwiderstand speist. Der festgelegte Rauschpegel ist der am Ausgang des Filters gemessene Effektivwert.
8.8 Nahezu synchrone Interferenzen
Bandbenachbarte Störungen durch eine Trägerfrequenz mit einem Frequenzunterschied zur nächsten Spektrallinie der innerhalb der Bandbreite irgendeines dem Samplingvorgang nachgeschalteten Mittelwertbildners oder Filters liegt.
Bekanntmachung von Regeln, Normen und Anforderungen der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation im Bereich der Schiffssicherheit und des maritimen Umweltschutzes
Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck)
Die nachfolgend wiedergegebenen Entschließungen und Rundschreiben der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) zur Schiffssicherheit und zum maritimen Umweltschutz werden hiermit in der deutschen Fassung bekannt gemacht.
ENDE |