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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung A.818(19) *
Leistungsanforderungen für an Bord mitgeführte Loran-C und Chayka Empfänger

Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S. 186)



(angenommen am 23. November 1995)

Die Versammlung,

auf Grundlage des Artikels 15(j) des Übereinkommens über die Internationale Seeschiffahrts-Organisation betreffend der Funktionen der Versammlung bezüglich der Vorschriften und Richtlinien zur Sicherheit auf See,

im Sinne der verabschiedeten Entschließung A.815 (19) über die Kenntnisnahme und Anerkennung geeigneter Funkortungssysteme betreffend, um Schiffe mit einem Ortsbestimmungsverfahren für die gesamte Dauer der beabsichtigten Reise auszustatten,

auf grund der Entscheidung des Schiffssicherheitsausschusses, das Loran-C-System und das Chayka-System als regionale Komponenten eines weltweiten Funkortungssystems anzuerkennen,

außerdem auf grund der Forderung, daß die schiffsinterne Empfangseinrichtungen für das weltweite Funkortungssystem so beschaffen sein sollen, daß die detaillierten Anforderungen des speziellen Systems erfüllt werden,

unter Berücksichtigung der Empfehlung seitens des Schiffssicherheitsausschusses auf seiner 64. Sitzung,

  1. nimmt die Empfehlung von Leistungsanforderungen für an Bord mitgeführte Loran-C- und Chayka-Navigationsempfänger gemäß dem Anhang dieser Entschließung zur Verabschiedung an;
  2. empfiehlt den Regierungen der Mitgliedsstaaten sicherstellen, daß die Loran-C- und Chayka Navigationsempfänger auf Schiffen die berechtigt sind, unter ihrer Flagge zu fahren, mit diesen Leistungsanforderungen übereinstimmen;
  3. fordert den Schiffssicherheitsausschuß auf, diese Leistungsanforderungen regelmäßig zu überprüfen und - wenn nötig - Ergänzungen aufzunehmen.

Empfehlung von Leistungsanforderungen für an Bord mitgeführte Loran-C- und Chayka-Navigationsempfänger

1 Einführung

1.1 Loran-C und Chayka sind Funkortungssysteme großer Reichweite, die auf einer zugeteilten Frequenz von 100 kHz arbeiten und Impulse mit bekannten Gruppenwiederholungsintervallen räumlich getrennter Übertragungsstationen benutzen. Die Standlinien werden durch die Messung der Zeitdifferenzen, mit denen die Impulse eintreffen, bestimmt.

1.2 Die Empfänger für das Loran-C- oder das Chayka-System, oder für beide Systeme, sind für die Verwendung auf Schiffen mit einer Maximalgeschwindigkeit von nicht mehr als 35 Knoten vorgesehen und sollen, zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen, die in der Entschließung A.694(17) enthalten sind, den folgenden minimalen Leistungsanforderungen entsprechen.

1.3 Die Einrichtungen müssen 7.5 Minuten nach dem Einschalten betriebsbereit sein und diesen Leistungsnorm erfüllen.

1.4 Die in diesem Leistungsnorm verwendeten Begriffsdefinitionen sind im Abschnitt 8 enthalten.

2 Leistungsanforderungen für den Empfang von Loran-C und Chayka Signalen

2.1 Der Empfänger soll Zeitdifferenzen messen und daraus die wahrscheinliche Position berechnen sowie anzeigen können. Die Verarbeitung soll so gestaltet sein, daß die Gesamtgenauigkeit jeder gemessenen Zeitdifferenz kleiner als 0.3 µs ist.

2.2 Die Empfänger sollen die Möglichkeit zur vollautomatischen Auffassung der Signale, der Periodenwahl und der Verfolgung haben. Die Empfänger sollen eine Hilfe durch den Bediener zur Auffassung der Nebenstationen erlauben - aber nicht erfordern.

2.3 Der Empfänger soll die Gesamtgenauigkeit, die in 2.1 spezifiziert ist, unter folgenden Bedingungen zu liefern:

  1. für Signalpegel 17.8 µV/m und 316 mV/m (25 dB/µV/m bis 110 dB/µV/m)
  2. Eingangsdynamik 0 dB bis 60 dB zwischen den Signalpegeln der verwendeten Sender
  3. Unterschied zwischen Einhüllender und Periode (ECD) von + 2.4 µs bis -2.4 µs; und
  4. Signal-Rausch-Verhältnis von mindestens -10 dB in einem Rauschpegelbereich von 4 µV/m bis 5.6 mV/m (12 dB/µV/m bis 75 dB/µV/M).

3 Schutz vor Interferenzen

3.1 Der Empfänger soll die Anforderungen dieses Standards erfüllen:

  1. wenn zwei nahezu frequenzgleiche Nachbarbandstörquellen mit einem Nutzsignal-Störsignal-Verhältnis (SIR) von 0 dB vorhanden sind; und
  2. beim Vorhandensein einer Störquelle mit einem Signal-Stör-Verhältnis von -60 dB relativ zu dem schwächsten brauchbaren Loran-C- oder Chayka-Signal, wie spezifiziert in 2.3.1. Das zu 30% mit 1 kHz frequenzmodulierte Störsignal muß außerhalb des Frequenzbandes von 50 bis 200 kHz liegen.

3.2 Der Empfänger soll die Anforderungen dieses Standards für die Genauigkeit und die Zeit zum Einrasten beim Vorhandensein von Interferenzsignalen anderer Loran-C- oder Chayka-Ketten in der Größe des stärksten benutzten Loran-C- oder Chayka-Signals einhalten.

3.3 Der Empfänger soll zwischen Signalen unterscheiden, die von Boden- oder von Raumwellen in dem Empfangsbereich empfangen werden und soll auch dann einrasten, wenn Raumwelleninterferenzen vorhanden sind, die Verzögerungen von 37.5 µs bis zu 60 µs mit Stärken von 12 dB zu 26 dB aufweisen, wobei beide Verzögerungen und Stärken relativ zu dem Bodenwellensignal gemessen werden.

4 Verarbeitung

4.1 Der Benutzer soll die automatische Auswahl der Ketten oder Nebenstationen aufheben können.

4.2 Die maximale für das Einrasten benötigte Zeit soll nicht mehr als 7.5 Minuten unter jeder der in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten Bedingungen betragen. Es soll möglich sein, die Nebenstationen auszuwählen, auf die eingerastet und die verfolgt werden sollen.

4.3 Der Empfänger soll die Anforderungen dieses Standards erfüllen, wenn er Schiffsbewegungen wie dem Rollen, Stampfen oder Gieren unterworfen ist:

  1. mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Knoten in jeder beliebigen horizontalen Richtung (entsprechend einer Zeitdifferenzänderung von 3.3 µs/ min auf der Basis) in jeder horizontalen Richtung und bei Beschleunigungen bis zu 3 Knoten (0.6 µs/min Zeitdifferenzbeschleunigung); und
  2. bei Geschwindigkeiten zwischen 16 und 20 Knoten (entspricht 4 µs/min Zeitdifferenz-Wechselrate) soll der Empfänger eine Gesamtgenauigkeit von 0.45 µs oder besser liefern.

5 Anzeige von Positionsinformationen

5.1 Der Empfänger soll in der Lage sein, Zeitunterschiedsmessungen anzuzeigen und soll eine Anzeige von geographischen Positionen, die aus den Messungen der Zeitunterschiede berechnet wurden, erlauben.

5.2 Ein Empfänger soll mindestens zwei vom Benutzer gewählte Zeitdifferenzen entweder nacheinander oder gleichzeitig mit den folgenden Möglichkeiten anzeigen können:

  1. eine Anzeige von mindestens sechs Ziffern, die für jedes ausgewählte Stationspaar eine Ablesung von 0.1 µs gestattet;
  2. die Identifikation der Stationspaare zwischen denen die Zeitdifferenzen gemessen wurden;
  3. wenn die Zeitdifferenzen nacheinander angezeigt werden, sollen sie so lange wie gewünscht in der Anzeige gehalten werden, ohne dabei die laufende Umrechnung der Zeitdifferenzen des Empfängers zu unterbrechen;
  4. wo eine Korrektureingabe von Hand zur Anzeige korrigierter Werte vorgesehen ist, um korrigierte Koordinaten anzuzeigen, soll ein deutlicher Warnhinweis erfolgen, daß es sich um korrigierte Werte handelt. Die vorgenommene Korrektur soll mit einem Vorzeichen angegeben werden;
  5. wo die Möglichkeit besteht, vorausberechnete Korrekturen (zusätzlicher Sekundärfaktoren) zur Anzeige von in einem bestimmten Gebiet automatisch korrigierter Koordinaten einzugeben, soll deutlich angezeigt werden, daß die Koordinaten korrigierte Werte sind. Das Modell, auf dem die Korrekturen basieren, soll im Handbuch des Empfängers detailliert beschrieben sein;
  6. wenn geographische Koordinaten angezeigt werden, soll der durch die Koordinaten-Umrechnung entstehende zusätzliche Fehler nicht größer als 0.1 µs sein. Der Empfänger soll in der Lage sein, Koordinaten in der Form von Grad, Minuten und Hundertsteln von Minuten darzustellen. Die Anzeige soll klar Nord oder Süd (Breite) und Ost oder West (Länge) erkennen lassen. Die Breitengrade sollen zweistellig, die Längengrade dreistellig angezeigt werden; und
  7. es soll die Möglichkeit vorgesehen werden, die auf der Basis von WGS 84 (World Geodetic System) berechnete Position in Werte umzurechnen, die mit dem Bezugsdatum der zur Navigation benutzten Seekarte übereinstimmen. Wo diese Möglichkeit besteht, soll unmißverständlich angezeigt werden, ob sie gerade in Betrieb ist, und es soll möglich sein, die Transformationskorrektur anzuzeigen.

6 Warnvorrichtungen

Es sollen Warnungen in folgenden Fällen gegeben werden:

  1. Aussetzen einer Station;
  2. Verlust des Signals; und
  3. Fehler in der Periodenzuordnung.

7 Zusatzgeräte

Loran-C- und Chayka-Empfänger dürfen mit Ausgängen zum Anschluß von peripheren Geräten ausgerüstet sein. Die Daten dieser Ausgänge, die in digitaler Form ausgegeben werden, sollen mit dem Leistungsnorm IEC 1162 (Standard für digitale Schnittstellen) übereinstimmen.

8 Definitionen

8.1 Impulsgruppen-Wiederholungs-Intervall (GRI)

Das GRI kennzeichnet die spezielle Kette, auf die der Empfänger abgestimmt ist. Die vierstellige Ziffernbezeichnung von 4000 bis 9999 ist die Zeit in Zehntel 1 µs zwischen zwei aufeinanderfolgend gesendeten Gruppen des Leitsenders, d.h. Loran-C-Kette 9930 wiederholt die Signale in Abständen von 99300 µs.

8.2 Zeitdifferenz (TD)

Die Zeitdifferenz ist die Zeit des Eintreffens eines Nebensignals minus Zeit des Eintreffens des Leitsignals.

8.3 Differenz der Einhüllenden zur Periode (ECD)

Die Einhüllende der Loran-C- und der Chayka-Impulse steht in einem eindeutigen Zeitbezug zu einer bestimmten Periode der Trägerfrequenz. ECD="0" wird definiert als die Signalbedingungen, die eintreten, wenn bei negativ phasencodiertem Signal der 30 µs-Punkt der Einhüllenden des Loran-C- oder des Chayka-Impulses mit dem dritten ins Positive gehenden Nulldurchgang der 100 kHz-Trägerfrequenz zusammenfällt.

8.4 Loran-C oder Chayka Signalpegel

In diesem Standard ist der Pegel des Loran-C- oder Chayka-Signals gleich dem quadratischen Mittelwert (RMS) des Pegels eines Trägerwellensignals (CW), das dieselbe Scheitel/Scheitel-Amplitude hat, wie die -"Einhüllende des Loran-C- oder des Chayka-Impulses 25 nach Anfang des Impulses. Der 25 µs Punkt wird Standard-Sampling-Point (SSP) genannt.

8.5 Das Einrasten (Lockon)

Ein Empfänger hat das Einrasten abgeschlossen, wenn das Auffassen und die Einstellung beendet ist und die ausgewählten Stationen verfolgt werden. Die Einrastzeit ist das Zeitintervall vom Einschalten des Empfängers oder von einem Wechsel der gewählten Kette oder Stationen bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Einrasten erfolgt ist.

8.6 Gesamtgenauigkeit

Die Gesamtgenauigkeit ist definiert als die Wurzel aus der Summe der Quadrate der Meßunsicherheit der mittleren Zeitdifferenz und der Standardabweichung der Zeitdifferenz.

8.7 Rauschpegel

Für die Leistungsbeschreibung und der entsprechenden Tests wird angenommen, daß das Rauschen eine gleichmäßige spektrale Dichte vor der Filterung hat. Es soll durch ein einkreisiges LC-Resonanzfilter mit einer Mittenfrequenz von 100 kHz und einer 3 dB Bandbreite von 30 kHz gefiltert werden, das einen 50 Ω-Abschlußwiderstand speist. Der festgelegte Rauschpegel ist der am Ausgang des Filters gemessene Effektivwert.

8.8 Nahezu synchrone Interferenzen

Bandbenachbarte Störungen durch eine Trägerfrequenz mit einem Frequenzunterschied zur nächsten Spektrallinie der innerhalb der Bandbreite irgendeines dem Samplingvorgang nachgeschalteten Mittelwertbildners oder Filters liegt.

Bekanntmachung von Regeln, Normen und Anforderungen der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation im Bereich der Schiffssicherheit und des maritimen Umweltschutzes

Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck)

Die nachfolgend wiedergegebenen Entschließungen und Rundschreiben der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) zur Schiffssicherheit und zum maritimen Umweltschutz werden hiermit in der deutschen Fassung bekannt gemacht.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE