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MSC/Rundschreiben 799
Richtlinien für Löschleistung, Prüfbedingungen und Überwachung von Schaummittelkonzentraten für Feuerlöschsysteme zur Erzeugung von Schaum auf Chemikalientankschiffen
Vom 9. Juni 1997
(VkBl. Nr. 14 vom 31.07.2003 S. 437; 27.07.2013 S. 753 aufgehoben)
(Dieses Rundschreiben wurde durch das MSC.1/Rundschreiben 1312 ersetzt)
Richtlinien für Löschleistung, Prüfbedingungen und Überwachung von Schaummittelkonzentraten für fest eingebaute Feuerlöschsysteme zur Erzeugung von Schaum auf Chemikalientankschiffen
Anwendungsbereich
1 Diese Richtlinien gelten für Schaummittelkonzentrate für fest eingebaute Feuerlöschsysteme zur Erzeugung von Schaum auf Chemikalientankschiffen.
Schaummittelarten
2 Die Art des Schaummittels solle auf der Basis des IBC-Codes, des BCH-Codes und des MSC/Rundschreibens 553 ausgewählt werden.
3 Für Schaummittelkonzentrate, die auf Chemiekalientankschiffen eingesetzt werden, können die Verfahren zur Bestimmung der Löschleistung und Prüfbedingungen verwendet werden, die in dem Entwurf ISO/DIS 7203-1 "Schaummittelkonzentrate zur Erzeugung von Schwerschaum" und in der auf dem oben genannten ISO-Standard aufbauenden Richtlinie des MSC/Rundschreibens 582 festgelegt sind.
4 Für Typ A Schäume (alkoholbeständige Schäume), soll das Verfahren nach dem MSC/Rundschreiben 582 folgendermaßen modifiziert werden:
5 Für Typ B Schäume (normale Schäume) kann das MSC/Rundschreiben 582 unverändert angewendet werden.