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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC/Rundschreiben 1167 vom 1. Juni 2005
Funktionsanforderungen und Leistungsanforderungen für die Bewertung von Leitsystemen für die Evakuierung

Vom 27. Juli 2011
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2011 S. 712)



Siehe Fn *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner siebenundfünfzigsten Tagung (15. bis 24. Mai 2002) die Notwendigkeit für die Erarbeitung von Richtlinien für die Bewertung von Leitsystemen für die Evakuierung anerkannt.

2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner achtzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2005) nach Prüfung eines vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner neunundvierzigsten Tagung gemachten Vorschlags die "Richtlinien für die Bewertung von Leitsystemen für die Evakuierung" angenommen, die in der Anlage wiedergegeben sind.

3 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Reedereien und allen anderen Beteiligten, die sich mit dem Entwurf, der Ausführung, der Prüfung, der Zulassung und Wartung von Leitsystemen für die Evakuierung befassen, zur Kenntnis zu bringen.

Funktionsanforderungen und Leistungsanforderungen für die Bewertung von Leitsystemen für die Evakuierung

1 Zweck

Der Zweck dieser Richtlinie ist, Funktionsanforderungen und Leistungsanforderungen festzulegen, die auf alle Evakuierungs-Leitsysteme anwendbar sind.

2 Funktionsanforderungen

2.1 Das System muss die Fluchtwege leicht erkennen können, wenn die normale Notbeleuchtung bedingt durch Rauch weniger wirksam ist.

2.2 Das System muss so eingerichtet sein, dass in dem Fall, in dem ein Ausgang nicht benutzt werden kann, die Personen ihren Weg zu einem anderen Ausgang noch leicht finden können.

2.3 Systeme, die auf eine externe Energieversorgung angewiesen sind einschließlich solcher, die selbsttätig in Betrieb gesetzt werden oder ständig in Betrieb sind, müssen von einer ständig besetzten zentralen Kontrollstation aus durch einen einzigen Handgriff eingeschaltet werden können.

2.4 Elektrisch versorgte Systeme müssen an die nach Regel II-1/42 des SOLAS-Übereinkommens von 1974, in der jeweils geltenden Fassung, vorgeschriebene Notschalttafel so angeschlossen sein, dass sie unter normalen Umständen durch die Hauptstromquelle und auch durch die Notstromquelle, wenn die letztere in Betrieb ist, versorgt werden.

2.5 Alle elektrisch versorgten Systeme müssen so ausgelegt sein, dass der Ausfall eines einzigen Bauteils oder der Batterie nicht die Unwirksamkeit des Systems zur Folge hat.

2.6 Das System darf eine wirksame Verständigung zwischen den Brandabwehrtrupps und der ständig besetzten Kontrollstation nicht verhindern.

2.7 Die Leistungsfähigkeit des Systems darf durch das gleichzeitige Inbetriebsein irgend eines anderen Systems, das unter normalen oder Notfallbedingungen voraussichtlich benutzt wird, nicht behindert werden (z.B. Rundspruchanlagen, Notbeleuchtungssysteme usw.).

3 Leistungsanforderungen

3.1 Mit Strom gespeiste Systeme müssen die Anforderungen hinsichtlich Vibration und elektromagnetischer Interferenz entsprechend der Norm IEC 60945 1 erfüllen.

3.2 Mit Strom gespeiste Systeme müssen eine Schutzart gegen Eindringen von mindestens 1P55 entsprechend der Norm IEC 60529 2 haben.

3.3 Das System ist entsprechend von der Verwaltung anerkannten Richtlinien zu prüfen, zuzulassen und instand zu halten.

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1) Siehe DIN EN 60945 - Navigations- und Funkkommunikationsgeräte und -systeme für die Seeschifffahrt - Allgemeine Anforderungen - Prüfverfahren und geforderte Prüfergebnisse (IEC 60945:2002); Deutsche Fassung EN 60945:2002.
2) siehe DIN EN 60529; VDE 0470-1:2000-09 - Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) (IEC 60529:1989 + A1:1999); Deutsche Fassung EN 60529:1991 + A1:2000.

Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC.Rundschreiben 1167 "Funktionsanforderungen und Leistungsanforderungen für die Bewertung von Leitsystemen für die Evakuierung"

Vom 27. Juli 2011
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2011 S. 712)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC.Rundschreiben 1167, Funktionsanforderungen und Leistungsanforderungen für die Bewertung von Leitsystemen für die Evakuierung, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE