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MSC.1/Rundschreiben 1318/Rev.1 Überarbeitete Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen

Vom 25. Mai 2021
(VkBl. Nr. 20 vom 31.10.2023 S. 617)



Archiv: MSC.1/1318

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechsundachtzigsten Tagung (27. Mai bis 5. Juni 2009) nach erfolgter Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner dreiundfünfzigsten Tagung gemachten Vorschlags den Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen (MSC.1/Rundschreiben 1318) zugestimmt.

2 Um auf die Notwendigkeit einzugehen, ein hydrostatisches Prüfprogramm für Hochdruck-CO2-Gasflaschen zu erläutern und die einschlägigen Anforderungen in den Richtlinien an jene in den Überarbeiteten Richtlinien für die Instandhaltung und Inspektion von Brandschutzsystemen und Brandschutzeinrichtungen (MSC.1/Rundschreiben 1432) anzupassen, nahm der Ausschuss auf seiner 103. Tagung (5. bis 14. Mai 2021) die Änderungen der oben genannten Richtlinien an, die vom Unterausschuss "Ship Systems and Equipment" auf seiner siebten Tagung mit der Absicht erarbeitet wurden, sie als MSC.1/Rundschreiben 1318/Rev.1 zu verbreiten. Der Wortlaut der Überarbeiteten Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen ist in der Anlage wiedergegeben.

3 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Überarbeiteten Richtlinien bei der Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen an Bord aller Schiffe anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

4 Dieses Rundschreiben ersetzt MSC.1/Rundschreiben 1318.

***

Anlage

Überarbeitete Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen

1 Allgemeines

Diese Überarbeiteten Richtlinien schreiben die empfohlenen Mindestanforderungen für die Instandhaltung und Überprüfungen für fest eingebaute Kohlendioxid-Feuerlöschsysteme an Bord aller Schiffe vor und sind für den Nachweis bestimmt, dass sich das System entsprechend Regel II-2/14.2.1.2 SOLAS in gutem Betriebszustand befindet. Diese Überarbeiteten Richtlinien sind dafür vorgesehen, die zugelassenen Instandhaltungsanweisungen des Herstellers für das Feuerlöschsystem zu ergänzen. Bestimmte Instandhaltungsvorgänge und Überprüfungen können von fachkundigen Besatzungsmitgliedern vorgenommen werden, während andere durch besonders für die Instandhaltung solcher Systeme ausgebildete Personen durchzuführen sind. Der Instandhaltungsplan an Bord muss angeben, welche Teile der empfohlenen Überprüfungen und Instandhaltung durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden müssen.

2 Sicherheit

Immer wenn Kohlendioxid-Feuerlöschsysteme einer Überprüfung oder Instandhaltung unterzogen werden, müssen strenge Sicherheitsvorkehrungen befolgt werden, um die Möglichkeit zu verhindern, dass mit der Durchführung oder Überprüfung tätige Personen in Gefahr gebracht werden. Vor der Durchführung jeglicher Arbeiten ist ein Sicherheitsplan auszuarbeiten, der alle Personen erfasst und ein wirksames Kommunikationssystem zwischen dem Inspektionspersonal und der diensttuenden Besatzung schafft. Als Anfangsvorgang für den Schutz der Personen, die irgendwelche Instandhaltungen oder Überprüfungen durchführen, müssen Maßnahmen wie beispielsweise das Festsetzen oder Entfernen der Betätigungshebel der Verteilerventile oder das Schließen und Festsetzen des System-Hauptabsperrventils getroffen werden, um unbeabsichtigtes Ausströmen zu vermeiden. Alle Personen müssen über die bevorstehenden Tätigkeiten unterrichtet werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

3 Instandhaltungs- und Überprüfungs-Plan

Fest eingebaute Kohlendioxid-Feuerlöschsysteme müssen in gutem Betriebszustand gehalten werden und sofort einsatzbereit sein. Instandhaltung und Überprüfungen sind in Übereinstimmung mit dem Instandhaltungsplan des Schiffes unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Betriebssicherheit des Systems durchzuführen. Der Instandhaltungsplan an Bord ist in das System für die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen aufzunehmen und muss auf den Empfehlungen des Herstellers für das System basieren, einschließlich:

  1. Instandhaltungs- und Überprüfungs-Verfahren sowie Handlungsanweisungen;
  2. erforderlicher Zeitpläne für regelmäßige Instandhaltung und Überprüfungen;
  3. Auflistung der empfohlenen Ersatzteile; und
  4. Aufzeichnungen der Überprüfungen und der Instandhaltung einschließlich vorgenommener Abhilfemaßnahmen, um die Funktionsfähigkeit des Systems aufrechtzuerhalten.

4 Monatliche Überprüfungen

4.1 Mindestens alle 30 Tage muss eine allgemeine Sichtprüfung des Zustandes des Gesamtsystems hinsichtlich offensichtlicher Anzeichen einer Beschädigung vorgenommen werden, und sie muss die Bestätigung einschließen, dass:

  1. Alle Absperrventile in geschlossener Stellung sind;
  2. sich alle Auslöseeinrichtungen in der richtigen Position befinden und für eine sofortige Benutzung leicht zugänglich sind;
  3. alle Ausströmleitungen und pneumatischen (Steuer-)Leitungen unversehrt und nicht beschädigt worden sind;
  4. alle Hochdruck-Gasflaschen vorhanden und sachgemäß gesichert sind; und
  5. die Alarmeinrichtungen vorhanden sind und nicht beschädigt erscheinen.

4.2 Außerdem müssen die Überprüfungen bei Niederdrucksystemen bestätigen, dass:

  1. sich die Manometer-Anzeige im Normalbereich befindet;
  2. sich der Flüssigkeits-Füllstandsanzeiger innerhalb der zulässigen Höhe befindet;
  3. das handbetätigte Haupt-Absperrventil des Vorratsbehälters in offener Stellung gesichert ist; und
  4. das Ventil der Gas-Versorgungsleitung in offener Stellung gesichert ist.

5 Jährliche Überprüfung

Die folgenden Mindestanforderungen für Instandhaltung und Überprüfungen sind in Übereinstimmung mit den Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen des Herstellers des Systems durchzuführen:

  1. Die Trennflächen des geschützten Raumes sind einer Sichtkontrolle zu unterziehen, um zu bestätigen, dass an dem umschlossenen Raum keine Änderungen vorgenommen worden sind, die nicht verschließbare Öffnungen verursacht haben, welche das System unwirksam machen würden;
  2. alle Vorratsbehälter sind einer Sichtkontrolle hinsichtlich irgendwelcher Anzeichen einer Beschädigung, Rost oder lockerer Halterungen zu unterziehen. Gasflaschen, die lecken, korrodiert, eingebeult oder ausgebeult sind, müssen hydrostatisch nachgeprüft oder ersetzt werden;
  3. das Rohrleitungssystem ist einer Sichtkontrolle zu unterziehen, um auf Beschädigung, lockere Befestigungsvorrichtungen und Korrosion zu kontrollieren. Die Düsen sind zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie durch die Lagerung von Ersatzteilen oder den Neueinbau von Bauteilen oder Maschinen nicht behindert werden;
  4. die Sammelleitung ist zu überprüfen, um zu bestätigen, dass alle flexiblen Austritts-Schläuche und Armaturen fachgerecht festgezogen sind; und
  5. alle Zugangstüren zu dem geschützten Raum müssen richtig schließen und müssen mit Warnschildern versehen sein, die angeben, dass der Raum durch ein fest eingebautes Kohlendioxid-Feuerlöschsystem geschützt wird und dass Personen den Raum unverzüglich verlassen müssen, wenn die Alarme ertönen. Alle fernbetätigten Auslöseeinrichtungen müssen auf klare Betriebsanweisungen und die Angabe hinsichtlich des versorgten Raumes überprüft werden.

6 Empfohlene Mindest-Instandhaltung

6.1 Mindestens alle zwei Jahre (Zeitabstände von 2 Jahren ± 3 Monaten) auf Fahrgastschiffen oder bei jeder Zwischenbesichtigung, regelmäßigen Besichtigung oder Erneuerungsbesichtigung 1 auf Frachtschiffen sind die folgenden Instandhaltungen durchzuführen (Um die Durchführung der empfohlenen Instandhaltung zu unterstützen, sind im Anhang Beispiele von Wartungs-Checklisten aufgeführt):

  1. Alle Hochdruck-Gasflaschen und Steuerflaschen sind zu wiegen oder ihre Inhalte sind durch andere zuverlässige Hilfsmittel zu überprüfen, um zu bestätigen, dass der verfügbare Vorrat in jeder Gasflasche oberhalb von 90 % des Nennvorrats liegt. Flaschen, die weniger als 90 % des Nennvorrats enthalten, müssen aufgefüllt werden. Der Flüssigkeitsstand von Niederdruck-Vorratsbehältern ist zu überprüfen, um zu bestätigen, dass die erforderliche Menge Kohlendioxids für die Abdeckung des größten Risikos zur Verfügung steht;
  2. das Datum der hydrostatischen Prüfung aller Vorratsbehälter ist zu kontrollieren. Hochdruck-Gasflaschen sind regelmäßigen Prüfungen in Zeitabständen von nicht mehr als 10 Jahren zu unterziehen. Bei der 10-Jahres-Prüfung müssen mindestens 10 % der vorgehaltenen Gesamtanzahl einer Innenkontrolle und einer hydrostatischen Prüfung 2 unterzogen werden. Falls eine oder mehrere Gasflaschen die Prüfung nicht bestehen, müssen insgesamt 50 % der an Bord befindlichen Gasflaschen geprüft werden. Wenn weitere Gasflaschen die Prüfung nicht bestehen, müssen alle Gasflaschen geprüft werden. Vor dem 20. Jahresdatum und danach zu jedem 10. Jahresdatum sind alle Gasflaschen einer hydrostatischen Prüfung zu unterziehen. Die flexiblen Schläuche sind in den vom Hersteller empfohlenen Abständen zu ersetzen und dürfen den 10-Jahres-Rhythmus nicht übersteigen. Werden Gasflaschen für die Prüfung entfernt, sind die Gasflaschen, vorbehaltlich Regel II-2/14 Absatz 2 von SOLAS, so zu ersetzen, dass die Menge des Feuerlöschmittels weiterhin die Anforderungen von Absatz 2.2.1 des Kapitels 5 des FSS-Codes erfüllt; und
  3. die Austrittsleitungen und die Düsen sind zu untersuchen, um zu bestätigen, dass sie nicht verstopft sind. Die Prüfung ist mit vom System getrennten Austrittsleitungen durchzuführen, und dabei ist trockene Luft oder Stickstoff aus Prüfflaschen oder geeigneten Hilfsmitteln durch die Rohrleitungen durchströmen zu lassen.

6.2 Mindestens alle zwei Jahre (Zeitabstände von 2 Jahren ± 3 Monaten) auf Fahrgastschiffen oder bei jeder Erneuerungsbesichtigung 1 auf Frachtschiffen sind die folgenden Instandhaltungen durch Kundendiensttechniker/Fachleute, die entsprechend den von der Verwaltung anerkannten Normen ausgebildet sind, durchzuführen:

  1. Wo es möglich ist, sind alle Aktivierungsköpfe von den Flaschenventilen zu entfernen und auf einwandfreie Funktion durch die Anwendung des vollen Betriebsdrucks in den Steuerleitungen zu prüfen.

    In den Fällen, wo dieses nicht möglich ist, sind die Steuerleitungen von den Flaschenventilen zu lösen und blindzuflanschen oder miteinander zu verbinden und dann mit vollem Betriebsdruck von der Auslösestation zu prüfen und auf Undichtigkeit zu untersuchen.

    In beiden Fällen ist dieses von einer oder, falls installiert, von mehreren Auslösestationen aus durchzuführen. Falls manuelle Zugkabel die fernbetätigten Auslöseeinrichtungen steuern, müssen sie überprüft werden, um zu bestätigen, dass sich Seile und Umlenkrollen in gutem Zustand befinden, frei beweglich sind und keinen übermäßigen Weg erfordern, um das System zu aktivieren;

  2. alle Kabelkomponenten sind zu reinigen und bei Bedarf nachzustellen, und die Kabelverbinder sind richtig festzusetzen. Falls die fernbetätigten Auslöseeinrichtungen durch Luftdruck gesteuert werden, müssen die (Steuer-)Leitungen auf Undichtigkeit überprüft werden, und die richtige Füllung der Steuergasflaschen der fernbetätigten Auslösestationen ist zu überprüfen. Alle Bedienelemente und Alarmeinrichtungen müssen normal funktionieren und die Zeitverzögerung, falls eingebaut, muss den Gasaustritt während der geforderten Zeitspanne unterbinden; und
  3. nach Beendigung der Arbeiten ist das Feuerlöschsystem wieder in Betrieb zu nehmen. Bei allen Auslöseeinrichtungen ist nachzuprüfen, dass sie sich in der richtigen Position befinden und an den richtigen Absperrventilen angeschlossen sind. Alle Druckschalter-Verriegelungen sind zurückzusetzen und wieder in Betrieb zu nehmen. Alle Absperrventile müssen in geschlossener Stellung sein.

7 Instandhaltung alle fünf Jahre

Mindestens alle fünf Jahre ist eine Innenkontrolle aller Absperrventile durchzuführen.

.

W artungs-ChecklistenAnhang

Hochdruck-CO2-Feuerlöschanlage

Datum:Name des Schiffes/der Einheit:IMO-Nr.:
Technische Beschreibung
Nr.TextAngaben
1Hersteller
2Anzahl der Druckgasflaschen
3Vorrat der Druckgasflaschen (jede Flasche)
4Anzahl der Steuerflaschen
5Vorrat der Steuerflaschen (jede Flasche)
6Anzahl der Verteilungsleitungen
7Ältestes Datum der Flaschen-Druckprüfung
8Geschützter Raum/geschützte Räume
9Einbau-/Erneuerungsdatum der Schläuche
Beschreibung der Überprüfungen/Prüfungen
Nr.Beschreibungaus-geführtnicht aus-geführtnicht anwend-barBemer-kungen
1Auslöseeinrichtungen und Verteilerventile gesichert, um versehentlichen Austritt zu verhindern
2Inhalt der Druckgasflaschen durch Wiegen überprüft
3Inhalt der Druckgasflaschen durch Flüssigkeits-Füllstandsanzeiger überprüft
4Inhalt der Steuerflaschen überprüft
5Alle Flaschenventile durch Sichtkontrolle überprüft
6Alle Schellen und Befestigungen der Gasflaschen auf straffen Sitz überprüft
7Sammelleitung durch Sichtkontrolle überprüft
8Sammelleitung auf Undichtigkeit unter Verwendung von trockener Arbeits-Druckluft überprüft
9Hauptabsperrventil und Verteilerventile durch Sichtkontrolle überprüft
10Hauptabsperrventil und Verteilerventile auf Funktion geprüft
11Zeit-Verzögerungseinrichtungen auf richtige Einstellung geprüft *
12Fernbetätigte Auslöseeinrichtung durch Sichtkontrolle überprüft
13Fernbetätigte Auslöseeinrichtung geprüft
14Druckprüfung der Servoleitungen/Steuerleitungen mit maximalem Betriebsdruck und auf Undichtigkeit und Blockierungen überprüft
15Manuelle Zugkabel, Umlenkrollen, Lösung der Kupplung überprüft, gewartet und bei Bedarf festgezogen/nachgestellt
16Auslösestationen durch Sichtkontrolle überprüft
17Alarmeinrichtungen (akustisch/optisch) geprüft
18Lüfter-Abschalter geprüft *
19Alle 10 Jahre mit 10 % der Gasflaschen und Steuerflaschen Druckprüfung durchgeführt. Bei allen Gasflaschen und Steuerflaschen Druckprüfung vor dem 20. Jahresdatum und danach zu jedem 10. Jahresdatum durchgeführt
20Mindestens alle fünf Jahre Innenkontrolle aller Absperrventile durchgeführt
21Verteilungsleitungen und Düsen unter Verwendung von trockener Arbeits-Druckluft durchgeblasen
22Alle Türen, Scharniere und Schlösser überprüft *
23Alle Hinweis und Warnschilder auf Installation überprüft
24Alle 10 Jahre alle Schläuche erneuert und Rückschlagventile in der Sammelleitung durch Sichtkontrolle überprüft
25Auslöseeinrichtungen und Verteilerventile wieder angeschlossen und das System wieder in Betrieb gesetzt
26Anhänger mit Überprüfungsdatum angefügt
* Falls als Teil des CO2-Systems eingebaut.

Niederdruck-CO2-Feuerlöschanlage

Datum:Name des Schiffes/der Einheit:IMO-Nr.:
Technische Beschreibung
Nr.TextAngaben
1Hersteller
2Anzahl der Behälter
3Vorrat der Behälter (in Tonnen)
4Anzahl der Steuerflaschen
5Vorrat der Steuerflaschen (jede Flasche)
6Anzahl der Verteilungsleitungen
7Geschützter Raum/geschützte Räume
Beschreibung der Überprüfungen/Prüfungen
Nr.Beschreibungaus-geführtnicht aus-geführtnicht anwend-barBemer-kungen
1Hauptabsperrventil des Behälters geschlossen und gesichert, um versehentlichen Austritt zu verhindern
2Verteilerventile als geschlossen bestätigt
3Füllstandsanzeiger auf richtige Funktion überprüft
4Inhalt des CO2-Behälters mittels Behälter-Füllstandsanzeiger überprüft
5Inhalt des CO2-Behälters mittels Steigrohr-Ablesung überprüft
6Inhalt des CO2-Behälters mittels Füllstands-Regelventil überprüft
7Behälterfüße kontrolliert
8Behälterisolierung kontrolliert
9Sicherheitsventile des Behälters kontrolliert
10Sicherheitsventile des Behälters geprüft
11Inhalt der Steuerflaschen überprüft
12Start/Stopp-Funktion der Kühlkompressoren geprüft
13Alle angeschlossenen elektrischen Alarmgeber und Anzeigen geprüft
14Hauptventil der Sammelleitung kontrolliert
15Mindestens alle fünf Jahre Innenkontrolle aller Absperrventile durchgeführt
16Hauptventil der Sammelleitung geprüft
17Verteilerventile kontrolliert
18Verteilerventile geprüft
19Auslösestationen kontrolliert
20Gesamten Flutungs-Auslösemechanismus kontrolliert
21Gesamten Flutungs-Auslösemechanismus geprüft
22Zeit-Verzögerungseinrichtung auf richtige Einstellung geprüft *
23Alarmeinrichtungen geprüft
24Lüfter-Abschalter geprüft *
25Verteilungsleitungen und Düsen kontrolliert
26Verteilungsleitungen und Düsen geprüft
27Verteilungsleitungen und Düsen durchgeblasen
28Alle Türen, Scharniere und Schlösser überprüft *
29Alle Schilder mit Betriebsanweisungen überprüft
30Hauptabsperrventil des Behälters wieder geöffnet und in offener Stellung gesichert
31System wieder in Betrieb gesetzt
32Anhänger mit Überprüfungsdatum angefügt
* Falls als Teil des CO2-Systems eingebaut.
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Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1318/Rev.1, "Überarbeitete Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen", in deutscher Sprache

Vom 04. Oktober 2023
(VkBl. Nr. 20 vom 31.10.2023 S. 617)

Az.: 11-3-0

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1318/ Rev.1, "Überarbeitete Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ID: 232111

1 Auf die Leitlinien von 2019 für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) (Entschließung A.1140(31)) wird verwiesen.

2 Auf die Norm ISO 18119:2018 - Gasflaschen - Nahtlose Gasflaschen und Großflaschen aus Stahl und Aluminiumlegierungen - Wiederkehrende Inspektion und Prüfung - wird verwiesen.



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