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MSC.1/Rundschreiben 1319 vom 11. Juni 2009
Empfehlung für die Bewertung der Brandeigenschaften und Zulassung von großen Feuertüren
Vom 07. Mai 2013
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2013 S. 577)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechsundachtzigsten Tagung (27. Mai bis 5. Juni 2009) nach erfolgter Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner dreiundfünfzigsten Tagung gemachten Vorschlags der in der Anlage wiedergegebenen "Empfehlung für die Bewertung der Brandeigenschaften und Zulassung von großen Feuertüren" verabschiedet.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügte Empfehlung bei der Zulassung großer Feuertüren anzuwenden und diese allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Empfehlung für die Bewertung der Brandeigenschaften und Zulassung von großen Feuertüren
1 Verfahren der Bewertung und Prüfung
Für größere Türen als diejenigen, die in der Standard-Probekörpergröße entsprechend Teil 3 des FTP-Codes (z.B. 2.440 mm breit und 2.500 mm hoch) angebracht werden können, gilt folgendes:
2 Türen mit geringfügig größeren Abmessungen
2.1 Eine Feuertür mit geringfügig größeren Abmessungen als eine brandgeprüfte Feuertür kann für ein bestimmtes Projekt mit der gleichen Klassifizierung einzeln bewertet und anerkannt werden, vorausgesetzt, dass alle der folgenden Punkte erfüllt werden:
"B-0" | 0 min Isolierung 36 min Unversehrtheit |
"B-15" | 18 min Isolierung 36 min Unversehrtheit |
"A-0" | 0 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
"A-15" | 18 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
"A-30" | 36 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
"A-60" | 68 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
2.2 Wenn die zu prüfende Tür größer ist als vorstehend angegeben und mit den in nachfolgendem Abschnitt 3 angegebenen Größenvoraussetzungen übereinstimmt, müssen bei der Prüfung auch zusätzliche Messeinrichtungen entsprechend nachfolgendem Absatz 3.4.2 oder eine gleichwertige Einrichtung einbezogen werden.
3 Türen, größer als diejenigen in vorstehendem Abschnitt 1, aber deren zusätzliche Oberfläche 50 % nicht übersteigt
3.1 Eine technische Bewertung kann dazu benutzt werden, die Brandversuchs-Ergebnisse einer Tür, die eine größere Geometrie hat als die geprüfte Tür, abzuleiten.
3.2 Eine solche Bewertung darf für den Nachweis nur benutzt werden, wenn die Abmessungen der tatsächlichen Tür größer sind als die durch den Ofen ermöglichte maximale Größe (unter Berücksichtigung eines Ofens mit einem Ausschnitt von 2.440 mm Breite x 2.500 mm Höhe), und die beteiligte Tür mit solchen Abmessungen bereits mit zufriedenstellenden Ergebnissen entsprechend vorstehendem Abschnitt 1 geprüft worden ist, und die zusätzliche Oberfläche der tatsächlichen Tür 50 % nicht übersteigt.
3.3 Die verwendete Methodik zur Extrapolation der Brandprüfungs-Ergebnisse hat die folgenden drei Schritte zu berücksichtigen:
3.4 Vorzulegende Unterlagen
3.4.1 Zwecks Durchführung der Analyse sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:
3.4.2 Da alle diese Eigenschaften temperaturabhängig sind, ist es notwendig, dass die erforderlichen Daten als eine Funktion des für die Brandversuche vorhergesehenen Temperaturbereichs angegeben werden. Wo es nicht möglich ist, experimentelle Daten zu erhalten, ist eine technische Bewertung mit unterstützenden Betrachtungen für die vorgeschlagenen Schwankungs-Kurven der mechanischen und thermischen Eigenschaften als Funktion der Temperatur in dem betrachteten Bereich vorzulegen.
3.5 Analyseverfahren
Der Vergleich der Brandwiderstandsfähigkeit von Türen, die eine größere Geometrie haben, ist in zwei Schritten zu betrachten:
3.6 Wärmeübergangs-Analyse
3.6.1 Bei Durchführung der Finite-Elemente-Berechnungen werden die Verläufe im Zeitablauf des Wärmeübergangs innerhalb der Baukonstruktion errechnet und die Temperatur wird mit der Temperatur verglichen, die aus der im Standard-Brandversuch vorhandenen Baukonstruktion experimentell ermittelt wurde.
3.6.2 Auf der Basis geeigneter Daten für die temperaturabhängigen Variablen wird für die Bewertung der thermischtechnischen Eigenschaften ein Iterationsverfahren angewendet.
3.6.3 Die thermischen Grenzbedingungen der konvektiven und strahlenden Art sind:
qc = hc (Ts - T∞)
und
qr =σε (T4s - T4∞)
Dabei ist:
qc und qr: konvektiver und strahlender Wärmestrom,
hc: konvektiver Wärmeübertragungs-Koeffizient,
σ: Stefan-Boltzmann-Konstante,
ε: Emissivitäts-Koeffizient
Ts: Oberflächentemperatur,
T∞: Ofen- oder Umgebungstemperatur.
3.6.4 Die beiden Gleichungen können in eine gleichwertige Grenzbedingung eingefügt werden:
q = Heq (σ, ε, Ts, T∞) (Ts - T∞)
Dabei ist:
Der Gleichwertigkeits-Koeffizient Heq ist von der unbekannten Oberflächentemperatur abhängig. Er kann jedoch als Teil der Finite-Elemente-Analyse unter Verwendung eines Emissivitäts-Koeffizient, der mit den Brandprüfungsergebnissen angemessen abgestimmt ist, errechnet werden.
3.6.5 Der gleichwertige Wärmeübertragungs-Koeffizient kann auf der einzigen freiliegenden Oberfläche als konstant angenommen werden, da der in Übereinstimmung mit dem FTP-Code gebaute Brandversuchsofen gleichmäßige Temperatur und gleichmäßigen Wärmestrom innerhalb des Ofens ergibt.
3.6.6 Alternativ kann die auf dem Probekörper des Normal-Brandversuchs gemessene Temperaturverteilung direkt auf das Finite-Elemente-Struktur-Modell unter Berücksichtigung der gleichen Zeit-Verläufe übernommen werden.
3.7 Strukturanalyse
3.7.1 Unter Verwendung der Wärmeübergangs-Analyse und den Angaben zu den temperaturabhängigen Werkstoffeigenschaften werden die Temperaturspannungen und die Verformungen auf die Geometrie bewertet. Bei der Modellierung der Struktur ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl von Elementen verwendet wird, um die uneinheitliche Temperaturverteilung innerhalb des Bauteils zu berücksichtigen und das nichtlineare temperaturabhängige Verhalten zu erfassen.
3.7.2 Sobald das Modell hergestellt ist, ist die Analyse schrittweise durchzuführen. Für jedes Element wird die zunehmende Dehnung oder Verformung, die durch einen Temperaturanstieg verursachte ist, berechnet, und ein neues Spannungsniveau wird erreicht, das auf der Spannungs-Dehnungs-Beziehung beruht, die für diesen bestimmten Temperaturanstieg anwendbar ist.
3.7.3 Um das tatsächliche Zusammenwirken der Tür mit dem außenliegenden Rahmen während der gesamten Länge der Untersuchung darzustellen, müssen die mechanischen Grenzbedingungen übereinstimmend sein.
4 Größere Türen, deren zusätzliche Oberfläche 50 % übersteigt
4.1 Bei größeren Türen, deren zusätzliche Oberfläche 50 % übersteigt, ist eine vollständige, auf der Regel II-2/17 SOLAS basierende Analyse durchzuführen, um die Sicherheit des Schiffes abzuschätzen.
4.2 Die Vorgehensweise muss sich auf die Ergebnisse der Brandprüfung der Tür, welche die maximalen durch den Ofen ermöglichten Abmessungen hat (unter Berücksichtigung eines Ofens mit einem Ausschnitt von 2.440 mm Breite x 2.500 mm Höhe), entsprechend dem in Abschnitt 3 beschriebenen Verfahren stützen.
Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/ Rundschreiben 1319
"Empfehlung für die Bewertung der Brandeigenschaften und Zulassung von großen Feuertüren"
Vom 07. Mai 2013
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2013 S. 577)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1319, "Empfehlung für die Bewertung der Brandeigenschaften und Zulassung von großen Feuertüren", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
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