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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1465 24. Juni 2013
Einheitliche Interpretationen der Leistungsanforderung für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen (Entschließung MSC.215(82))

Vom 28. Januar 2015
(VkBl. Nr. 4 vom 28.02.2015 S. 119)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss genehmigte auf seiner zweiundneunzigsten Sitzung (12. bis 21. Juni 2013), in der Absicht der Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens bei der Anwendung der Bestimmungen der Leistungsanforderung für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen (Entschließung MSC.215(82)); und der vom Unterausschuss für Schiffsentwurf und Ausrüstung auf seiner siebenundfünfzigsten Sitzung gegebenen Empfehlung folgend, die einheitlichen Interpretationen für die obige Leistungsanforderung, wie sie in der Anlage niedergelegt sind. Die einheitlichen Interpretationen in der Anlage sind eine überarbeitete Fassung der vom Ausschuss als Rundschreiben MSC.1/Circ.1378 genehmigten einheitlichen Interpretationen der Leistungsanforderung und ersetzen diese.

2 Mitgliedsregierungen sind aufgefordert, die anliegenden einheitlichen Interpretationen zu nutzen, wenn sie die relevanten Bestimmungen der Leistungsanforderung anwenden und alle betroffenen Parteien auf sie aufmerksam zu machen.

Einheitliche Interpretationen der Leistungsanforderung für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen (Entschließung MSC.215(82))

Abschnitt 2 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Begriffsbestimmungen

"2.6 "GUTER" Zustand ist der Zustand mit geringfügigen Rostflecken gemäß Entschließung A. 744(18)."

Interpretation

1 GUT: Zustand mit Rostflecken auf weniger als 3 v. H. des betrachteten Bereiches ohne sichtbare Schädigung der Beschichtung. Rostbefall an Kanten oder Schweißungen muss weniger als 20 v. H. der Kanten oder Schweißraupen im betrachteten Bereich betreffen.

2 Technische Akte Beschichtung: Ein Ausdruck, der verwendet wird für die Sammlung von Unterlagen, die mit dem Beschichtungssystem und seiner Aufbringung verbundene Sachverhalte beschreiben, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem die erste Unterlage vorliegt und fortlaufend über die gesamte Lebensdauer des Schiffes, einschließlich der Vereinbarung zur Prüfung und aller Elemente von Absatz 3.4 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche.

Abschnitt 3 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Allgemeine Grundsätze

"3.2 Die Prüfung der Verfahren zur Oberflächenvorbereitung und Beschichtung ist zwischen dem Reeder, der Werft und dem Beschichtungshersteller abzustimmen und der Verwaltung zur Überprüfung vorzulegen. Die Verwaltung kann sich auf Wunsch an dem Abstimmungsverfahren beteiligen. Die eindeutigen Nachweise dieser Prüfungen sind zu melden und in die Technische Akte Beschichtung (CTF) (siehe 3.4.) einzutragen."

Interpretation

1 Die Vereinbarung zur Prüfung der Verfahren zur Oberflächenvorbereitung und Beschichtung muss von der Werft, dem Reeder und dem Hersteller der Beschichtung unterzeichnet werden und der Verwaltung von der Werft zur Überprüfung vorgelegt werden, bevor irgendwelche Beschichtungsarbeiten in irgendeinem Neubaustadium begonnen werden, und sie muss mindestens die Leistungsanforderung für Schutzanstriche erfüllen.

2 Um die Überprüfung zu ermöglichen, müssen folgende Unterlagen aus der Technischen Akte Beschichtung verfügbar sein:

  1. Spezifikation der Beschichtung einschließlich der Auswahl der zu beschichtenden Flächen (Räume), Auswahl des Beschichtungssystems, Oberflächenvorbereitung und Beschichtungsprozess.
  2. Konformitätserklärung oder Typzulassung des Beschichtungssystems

3 Die Vereinbarung muss in die Technische Akte Beschichtung aufgenommen werden und mindestens das Folgende umfassen:

  1. Prüfungsverfahren, einschließlich des Umfangs der Prüfung, wer die Prüfung durchführt, die Qualifikation des Beschichtungsinspektors bzw. der Beschichtungsinspektoren und Ernennung eines qualifizierten Beschichtungsinspektors (der verantwortlich ist für den Nachweis, dass die Beschichtung gemäß der Leistungsanforderung für Schutzanstriche aufgebracht wird). Sofern mehr als ein Beschichtungsinspektor eingesetzt wird, müssen für jeden die Verantwortungsgebiete festgelegt werden (z.B. bei mehreren Fertigungsstätten); und
  2. die für die Dokumentation zu verwendende Sprache.

4 Jegliche Abweichung im Verfahren bezüglich der Leistungsanforderung für Schutzanstriche, die während der Überprüfung bemerkt wird, muss gegenüber der für die Festlegung und Implementierung der Maßnahmen zur Abhilfe verantwortlichen Werft zur Sprache gebracht werden.

5 Ein Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe bzw. ein Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe bzw. ein Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe darf nicht ausgestellt werden, bis alle erforderlichen Maßnahmen zur Abhilfe entsprechend den Anforderungen der Verwaltung abgeschlossen worden sind.

"3.4 Technische Akte Beschichtung

3.4.1 Die Spezifikation des auf die eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehenen Ballasttanks und Doppelhüllenräume aufzubringenden Beschichtungssystems, des Protokolls der Werft und des Schiffsbetreibers über die Beschichtungsarbeit, die gesamten Kriterien für die Auswahl der Beschichtung, Anforderungsprofile, Prüfung, Unterhaltung und Reparatur sind in der Technischen Akte Beschichtung zu dokumentieren und die Technische Akte Beschichtung ist von der Verwaltung zu überprüfen.

3.4.2 Neubauphase ...

3.4.3 Wartung, Reparatur und teilweise Neubeschichtung während des Betriebs des Schiffes

Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie die teilweise Neubeschichtung während des Betriebs des Schiffes sind in der Technischen Akte Beschichtung gemäß dem Abschnitt der Richtlinien für die Wartung und Reparatur von Schutzanstrichen zu verzeichnen.

3.4.4 Neubeschichtung

Wird eine vollständige Neubeschichtung durchgeführt, so sind die in 3.4.2 aufgeführten Angaben in der Technischen Akte Beschichtung zu verzeichnen.

3.4.5 Die Technische Akte Beschichtung ist an Bord mitzuführen und während der gesamten Lebensdauer des Schiffes auf dem neuesten Stand zu halten."

Interpretation

Verfahren zur Überprüfung der Technischen Akte Beschichtung

1 Die Werft ist verantwortlich für die Zusammenstellung der Technischen Akte Beschichtung (CTF = Coating Technical File), entweder als Papierfassung oder im elektronischen Format oder in einer Kombination aus beiden.

2 Die Technische Akte Beschichtung muss alle durch Absatz 3.4 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche geforderten Angaben enthalten wie auch die Vereinbarung zur Prüfung der Verfahren zur Oberflächenvorbereitung und zu der Beschichtung (siehe Absatz 3.2 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche).

3 Die Technische Akte Beschichtung muss hinsichtlich des Inhalts gemäß Unterabsatz 3.4.2 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche überprüft werden.

4 Alle unter Absatz 3 festgestellten Abweichungen müssen gegenüber der Werft zur Sprache gebracht werden, die für die Festlegung und Implementierung der Maßnahmen zur Abhilfe verantwortlich ist.

5 Ein Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe bzw. ein Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe bzw. ein Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe darf nicht ausgestellt werden, bis alle erforderlichen Maßnahmen zur Abhilfe entsprechend den Anforderungen der Verwaltung abgeschlossen worden sind.

"3.5 Gesundheit und Sicherheit

Die Werft ist verantwortlich für die Durchführung der nationalen Vorschriften zur Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit der einzelnen Personen und zur Minimierung der Brand- und Explosionsgefahr."

Interpretation

Zur Dokumentation der Einhaltung des Absatzes 3.5 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche wird empfohlen, einschlägige Unterlagen des Herstellers der Beschichtung, die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte betreffen, wie z.B. Materialsicherheitsdatenblätter, in die Technische Akte Beschichtung zur Information aufzunehmen.

Abschnitt 4 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Norm für Schutzanstriche

"4.3 Besondere Anwendung

4.3.1 Diese Norm bezieht sich auf die Anforderungen für Schutzanstriche für die Stahlkonstruktion des Schiffes. Es ist zu beachten, dass weitere einzelne Elemente in den Tanks installiert sind, auf denen Schutzanstriche zum Korrosionsschutz aufgebracht werden.

4.3.2 Es wird empfohlen, diese Norm soweit wie möglich auf die Teile der ständigen Zugangsmöglichkeit für Prüfungszwecke anzuwenden, die nicht zum Schiffskörper gehören, wie zum Beispiel Relinge, separate Plattformen, Leitern usw. Es können auch sonstige gleichwertige Methoden zum Korrosionsschutz für nichtintegrierte Elemente angewendet werden, sofern sie nicht die Leistungsfähigkeit der Schutzanstriche des umgebenden Schiffskörpers beeinträchtigen. Zugangsvorrichtungen, die zum Schiffskörper gehören wie zum Beispiel tiefere Streben für Gangways, Stringer usw. müssen diese Norm in vollem Umfang erfüllen.

4.3.3 Es wird ebenfalls empfohlen, die Halterungen für Rohrleitungssysteme, Messvorrichtungen usw. gemäß den Anforderungen für die nichtintegrierten Elemente in Absatz 4.3.2 zu beschichten."

Interpretation

Verwiesen wird auf das von MSC 84 im Mai 2008 genehmigte Rundschreiben MSC/Circ.1279 "Richtlinien zum Korrosionsschutz von Einrichtungen für die ständige Zugangsmöglichkeit".

Abschnitt 4 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Tabelle 1: Als Fußnoten angegebene Normen

"Fußnoten:

5 Mess- und Kalibrierungsgeräte gemäß SSPCPA2: 2004. Vorschrift Nr. 2 Aufbringen von Farbe

6 Bezugsnorm: ISO 8501-1:1988/Suppl.:1994. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit.

7 Bezugsnorm: ISO 8503-1/2:1988. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Rauheitskenngrößen von gestrahlten Stahloberflächen.

8 Messung der Leitfähigkeit gemäß ISO 8502-9:1998. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfungen zum Beurteilen der Oberflächenreinheit.

9 Bezugsnorm: ISO 8501-3:2001 (Gütestufe P2). Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit (auf die in 3.1 verwiesen wird)

10 Bezugsnorm: ISO 8502-3:1993. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfungen zum Beurteilen der Oberflächenreinheit (auf die in 3.5 verwiesen wird)."

Interpretation

Es sind nur die als Fußnoten angegebenen Normen, auf die in der Tabelle 1 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche verwiesen wird, anzuwenden.

Abschnitt 4 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Tabelle 1: 1 Ausführung des Beschichtungssystems

"1.3 Eignungsnachweis der Beschichtung

Schutzanstriche auf Epoxidharzbasis, die vor dem Inkrafttreten dieser Norm in einem Laboratorium gemäß einem in Anlage 1 beschriebenen oder gleichwertigen Prüfverfahren geprüft wurden, und die zumindest die Anforderungen bezüglich Rost und Blasengrad erfüllen, oder die bei einem nachgewiesenen Einsatz über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Beschichtungszustand von mindestens " GUT" erreichen, können akzeptiert werden.

Bei allen anderen Systemen ist eine Prüfung nach dem in Anlage 1 beschriebenen oder einem gleichwertigen Verfahren erforderlich."

Interpretation

Verfahren zur Zulassung des Beschichtungssystems

1 Es muss ein Typzulassungszeugnis ausgestellt werden, das die Einhaltung des Abschnitts 5 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche dokumentiert, wenn die Ergebnisse der Methoden A+D, B+D oder C+D von der Verwaltung als zufriedenstellend befunden wurden.

2 Das Typzulassungszeugnis muss das geprüften Produkt und die geprüfte Fertigungsbeschichtung angeben. Das Zeugnis muss außerdem weitere typzugelassene Fertigungsbeschichtungen angeben, mit denen das Produkt verwendet werden darf, die der Überkreuzprüfung in einem Laboratorium unterzogen wurden, das die Anforderungen in Methode A, 1.1 dieser Einheitlichen Interpretation erfüllt.

3 Die einzureichenden Unterlagen werden in den folgenden Abschnitten angegeben, zusätzlich ist für alle Typzulassungen die folgende Dokumentation erforderlich: Technisches Datenblatt mit allen gemäß Punkt 3.4.2.2 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche erforderlichen Angaben.

4 Epoxidharz für eine Aufbringung im Winter erfordert eigene Vorprüfungen, einschließlich der Verträglichkeitsprüfungen mit der Fertigungsbeschichtung gemäß Anlage 1 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche. Beschichtungen für eine Aufbringung im Winter bzw. im Sommer werden als unterschiedlich betrachtet, sofern nicht Infrarot-Erkennung und Spezifisches Gewicht zeigen, dass sie gleich sind.

Methode A: Prüfung im Laboratorium

1 Es muss eine Vorprüfung der Beschichtung von einem von der Verwaltung anerkannten Prüflaboratorium durchgeführt werden und das Prüflaboratorium muss die in der IACS UR Z1 7 niedergelegten Anforderungen erfüllen.

2 Für die Vorprüfung der Beschichtung darf die gemessene durchschnittliche DFT (Trockenschichtdicke) auf jeder der vorbereiteten Prüfplatten eine NDFT (Sollschichtdicke) von 320 pm plus 20 v. H. nicht überschreiten, es sei denn, ein Farbhersteller gibt eine NDFT von mehr als 320 pm vor. Im letzteren Fall darf die durchschnittliche DFT die vorgegebene NDFT plus 20 v. H. nicht überschreiten und das Beschichtungssystem muss für die vorgegebene NDFT zertifiziert werden, wenn es die Prüfungen gemäß Anlage 1 der Entschließung MSC.215(82) besteht. Die gemessene DFT muss die "90/1 0" Regel erfüllen und die größte DFT muss stets unter dem vom Hersteller für die DFT vorgegebenen Höchstwert bleiben.

3 Die Ergebnisse zufriedenstellender Vorprüfungen (Punkt 1.3 der Tabelle 1 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche) des Beschichtungssystems müssen dokumentiert und bei der Verwaltung eingereicht werden.

4 Typzulassungsprüfungen müssen gemäß Anlage 1 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche für den Schutzanstrich auf Epoxidharzbasis mit der angegebenen Fertigungsbeschichtung durchgeführt werden. Falls die Ergebnisse der Prüfungen zufriedenstellend sind, muss ein Typzulassungszeugnis ausgestellt werden, das sowohl für das Epoxidharz als auch für die Fertigungsbeschichtung gilt. Das Typzulassungszeugnis erlaubt die Verwendung des Epoxidharzes entweder mit der angegebenen Fertigungsbeschichtung oder auf blankem, vorbereiteten Stahl.

5 Ein Schutzanstrich auf Epoxidharzbasis darf mit anderen Fertigungsbeschichtungen verwendet werden als derjenigen, mit der er ursprünglich geprüft wurde, sofern die anderen Fertigungsbeschichtungen als Teil eines Systems zugelassen sind (Tabelle 1: 2.3 und Tabelle 1: 3.2 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche) und gemäß Anlage 1, Anhang 1, 1.7 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche in der als "Überkreuzprüfung" bekannten Weise geprüft wurden. Falls das Ergebnis der Prüfung oder Prüfungen zufriedenstellend ist, muss ein Typzulassungszeugnis ausgestellt werden. In diesem Fall muss das Typzulassungszeugnis Details des Epoxidharzes und eine Liste aller Fertigungsbeschichtungen enthalten, mit denen es geprüft wurde und die diese Anforderungen erfüllt haben. Das Typzulassungszeugnis erlaubt die Verwendung des Epoxidharzes mit all den angegebenen Fertigungsbeschichtungen oder auf blankem, vorbereiteten Stahl.

6 Alternativ kann das Epoxidharz ohne Fertigungsbeschichtung auf blankem, vorbereiteten Stahl gemäß den Anforderungen von Anlage 1 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche geprüft werden. Falls das Ergebnis der Prüfung oder Prüfungen zufriedenstellend ist, muss ein Typzulassungszeugnis ausgestellt werden. Das Typzulassungszeugnis muss lediglich das Epoxidharz verzeichnen. Das Zeugnis erlaubt nur die Verwendung des Epoxidharzes auf blankem, vorbereiteten Stahl. Falls zusätzlich Überkreuzprüfungen mit Fertigungsbeschichtungen, die als Teil eines Systems zugelassen sind, mit zufriedenstellendem Er gebnis durchgeführt werden, muss das Typzulassungszeugnis die Details der Fertigungsbeschichtungen enthalten, die die Überkreuzprüfung mit zufriedenstellendem Ergebnis bestanden haben. In diesem Fall erlaubt das Typzulassungszeugnis die Verwendung des Schutzanstrichs auf Epoxidharzbasis mit all den angegebenen Fertigungsbeschichtungen oder auf blankem, vorbereiteten Stahl.

7 Das Typzulassungszeugnis wird ungültig, wenn die Formel der Zusammensetzung entweder des Epoxidharzes oder der Fertigungsbeschichtung geändert wird. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers der Beschichtung, die Verwaltung unverzüglich über jede Änderung der Formel der Zusammensetzung zu unterrichten.

Methode B: Fünfjähriger nachgewiesener Einsatz

1 Aufzeichnungen des Herstellers der Beschichtung, die mindestens die in Absatz 2 angegebenen Angaben beinhalten, müssen untersucht werden, um zu bestätigen, dass das Beschichtungssystem einen fünfjährigen nachgewiesenen Einsatz aufweist und dass das gegenwärtige Produkt dasselbe wie das bewertete ist.

2 Aufzeichnungen des Herstellers:

3 Entweder Aufzeichnungen über Klassenbesichtigungen von einer Verwaltung oder es muss eine gemeinsam (durch den Hersteller der Beschichtung und die Verwaltung) durchgeführte Besichtigung aller Ballasttanks eines ausgewählten Schiffes zum Zweck des Nachweises der Einhaltung der Anforderungen der Absätze 1 und 7 erfolgen. Der Bericht über den Beschichtungszustand muss in beiden Fällen mit Abschnitt 2 der IACS Empfehlung 87 übereinstimmen.

4 Das ausgewählte Schiff muss Ballasttanks in regelmäßigem Gebrauch haben, von denen:

5 Im Falle, dass das ausgewählte Schiff die Anforderungen in 4 nicht erfüllt, müssen die Einschränkungen klar auf dem Typzulassungszeugnis angegeben werden. Zum Beispiel, die Beschichtung kann nicht in Tanks, die an beheizte Tanks angrenzen, unter Deck oder in Tanks mit einem größeren Fassungsvermögen als dem des besichtigten Tanks verwendet werden.

6 In allen Fällen der Zulassung mittels Methode B muss die Fertigungsbeschichtung vor dem Aufbringen des Schutzanstrichs auf Epoxidharzbasis entfernt werden, sofern nicht nachgewiesen werden kann, das die während der Bauphase aufgebrachte Fertigungsbeschichtung hinsichtlich ihrer Formel der Zusammensetzung mit derjenigen identisch ist, die auf dem ausgewählten Schiff aufgebracht wurde, das als Grundlage für die Zulassung diente.

7 Alle Ballasttanks müssen, mit Ausnahme mechanischer Schäden, in "GUTEM" Zustand sein, ohne Ausbesserung oder Reparatur in den vorangegangenen 5 Jahren.

8 "GUT" ist definiert als: Zustand mit Rostflecken auf weniger als 3 v. H. des betrachteten Bereiches ohne sichtbare Schädigung der Beschichtung. Rostbefall an Kanten oder Schweißungen darf weniger als 20 v. H. der Kanten oder Schweißraupen im betrachteten Bereich betreffen.

9 Beispiele, wie hinsichtlich betrachteter Bereiche über Beschichtungszustände zu berichten ist, müssen denjenigen gleichen, die in der IACS Empfehlung 87 angegeben sind.

10 Falls die aufgebrachte NDFT (Sollschichtdicke) größer ist als durch die Leistungsanforderung für Schutzanstriche gefordert, bildet die aufgebrachte NDFT (Sollschichtdicke) das während der Bauphase aufzubringende Minimum. Dies muss auf dem Typzulassungszeugnis deutlich hervorgehoben werden.

11 Falls die Prüfungsergebnisse zufriedenstellend sind, muss ein Typzulassungszeugnis ausgestellt werden, das sowohl den Schutzanstrich auf Epoxidharzbasis als auch die Fertigungsbeschichtung beinhaltet. Das Typzulassungszeugnis muss die Verwendung des Schutzanstriches auf Epoxidharzbasis entweder mit der angegebenen Fertigungsbeschichtung erlauben oder auf blankem, vorbereitetem Stahl. Das Typzulassungszeugnis muss auf den Prüfungsbericht verweisen, der auch Bestandteil der Technischen Akte Beschichtung sein muss.

12 Das Typzulassungszeugnis ist ungültig, falls die Formel der Zusammensetzung entweder des Schutzanstriches auf Epoxidharzbasis oder der Fertigungsbeschichtung geändert wird. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers der Beschichtung, die Verwaltung unverzüglich über jede Änderung der Formel der Zusammensetzung zu unterrichten.

Methode C: Vorhandene Marintek B1 Zulassungen

1 Beschichtungssysteme auf Epoxidharzbasis mit vorhandenen zufriedenstellenden Marintek Testberichten mit mindestens der Stufe B1, einschließlich relevanter Infrarot (IR) Erkennung und Spezifischem Gewicht, die vor dem 8. Dezember 2006 ausgestellt wurden, können akzeptiert werden. Falls die ursprünglichen Unterlagen zu Spezifischem Gewicht (SG) und Infrarot (IR) nicht vorgelegt werden können, muss eine Erklärung des Herstellers der Beschichtung vorgelegt werden, die bestätigt, dass die Werte des derzeitigen Produkts dieselben sind wie diejenigen des ursprünglichen.

2 Der Marintek Prüfbericht mit Angaben zu Infrarot (IR) und Spezifischem Gewicht (SG) muss überprüft werden und, sofern er zufriedenstellend ist, muss ein Typzulassungszeugnis ausgestellt werden. Das Zeugnis muss den Referenzbericht und die verwendete Fertigungsbeschichtung verzeichnen. Das Typzulassungszeugnis muss die Verwendung des Schutzanstrichs auf Epoxidharzbasis entweder mit der angegebenen Fertigungsbeschichtung erlauben, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese ungeeignet ist, oder auf blankem, vorbereitetem Stahl.

3 Der mittels dieser Methode zugelassene Schutzanstrich auf Epoxidharzbasis darf mit anderen Fertigungsbeschichtungen verwendet werden, wenn Überkreuzprüfungen mit Fertigungsbeschichtungen mit zufriedenstellendem Ergebnis durchgeführt werden, die als Teil eines Systems zugelassen sind, siehe Methode A, 4. In diesem Fall muss das Typzulassungszeugnis Details des Schutzanstrichs auf Epoxid harzbasis und eine Liste aller Fertigungsbeschichtungen enthalten, die diese Anforderungen erfüllt haben. Das Typzulassungszeugnis erlaubt die Verwendung des Schutzanstrichs auf Epoxidharzbasis mit allen angegebenen Fertigungsbeschichtungen oder auf blankem, vorbereitetem Stahl.

4 Solche Beschichtungen müssen gemäß Tabelle 1 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche aufgebracht werden, anstatt gemäß den während der Zulassungsprüfung verwendeten, möglicherweise von der Leistungsanforderung für Schutzanstriche abweichenden Aufbringungsbedingungen, sofern diese nicht strenger sind als Anlage 1 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche, zum Beispiel falls die NDFT (Sollschichtdicke) größer ist oder Druckwasserstrahlen und/oder leichtes Strahlen (Sweepen) der Fertigungsbeschichtung verwendet wird. In solchen Fällen müssen diese einschränkenden Bedingungen dem Typzulassungszeugnis hinzugefügt werden und während der Aufbringung in der Werft befolgt werden.

5 Das Typzulassungszeugnis wird ungültig, wenn die Formel der Zusammensetzung entweder des Schutzanstrichs auf Epoxidharzbasis oder der Fertigungsbeschichtung geändert wird. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers der Beschichtung, die Verwaltung unverzüglich über jede Änderung der Formel der Zusammensetzung zu unterrichten.

Methode D: Hersteller der Beschichtung

1 Der Hersteller der Beschichtung/Fertigungsbeschichtung muss die in IACS UR Z1 7, Absätze 4, 5, 6 und 7 (mit Ausnahme von 4.6), sowie in den Absätzen 2 bis 7 unten niedergelegten Anforderungen erfüllen, wobei dies von der Verwaltung überprüft werden muss.

2 Hersteller der Beschichtung:

  1. Ausmaß des Eigenanteils - Erzeugung von Beschichtungssystemen gemäß der Leistungsanforderung für Schutzanstriche und dieser Einheitlichen Interpretation (UI = Unified Interpretation).
  2. Diese Anforderungen gelten sowohl für den Hersteller der Hauptbeschichtung als auch den der Fertigungsbeschichtung, wo beide Beschichtungen Teile des Gesamtsystems sind.
  3. Der Hersteller der Beschichtung muss der Verwaltung die folgenden Angaben zur Verfügung stellen:
  1. Prüfung und Auditierung der Einrichtungen des Herstellers müssen auf den Anforderungen der Leistungsanforderung für Schutzanstriche gründen.
  2. Mit Ausnahme einer frühen Ausweitung vom Laboratorium zur Massenproduktion ist eine über die in der unten angegebenen Gütekontrollanweisung angegebenen Grenzen hinausgehende Änderung nicht akzeptabel, es sei denn, sie sei durch Versuche während des Entwicklungsprogramms des Beschichtungssystems oder durch nachfolgende Prüfung gerechtfertigt. Jeder derartigen Änderung muss das technische Entwicklungszentrum zustimmen.
  3. Soll während der Produktionsphase eine Änderung der Formel der Zusammensetzung erfolgen, müssen die maximal zulässigen Grenzen vom technischen Entwicklungszentrum genehmigt und klar in den Arbeitsverfahren der Gütekontrolle angegeben werden.
  4. Das System des Herstellers zur Gütekontrolle muss sicherstellen, dass die gesamte laufende Produktion mit derselben Formel der Zusammensetzung erfolgt wie die für das Typzulassungszeugnis bereitgestellte. Eine Änderung der Formel der Zusammensetzung darf nicht ohne Prüfung gemäß den Prüfverfahren in der Leistungsanforderung für Schutzanstriche und der Ausstellung eines Typzulassungszeugnisses durch die Verwaltung gestattet werden.
  5. Chargenbezogene Aufzeichnungen einschließlich aller Prüfergebnisse der Gütekontrolle wie Viskosität, Spezifisches Gewicht und Charakteristiken für die luftlose Spritzaufbringung müssen genau verzeichnet werden. Details aller Zusätze müssen auch einbezogen werden.
  6. Wann immer möglich müssen Rohstofflieferung und Details des Fertigungsloses für jede Charge der Beschichtung nachvollziehbar sein. Ausnahmen dürfen gemacht werden, wo Massengutlieferungen wie Lösungsmittel und vorgelöste feste Epoxidharze in Tanks gelagert werden. In diesem Fall mag es nur möglich sein, die Mischung des Lieferanten zu verzeichnen.
  7. Die Termine, Chargennummern und Mengen der Lieferung für jeden Beschichtungsauftrag müssen klar verzeichnet werden.

3 Alle Rohstoffe müssen mit einem "Konformitätszertifikat" des Lieferanten geliefert werden. Das Zertifikat muss alle im Gütekontrollsystem des Herstellers der Beschichtung aufgeführten Anforderungen enthalten.

4 Beim Fehlen eines Konformitätszertifikats des Rohstofflieferanten muss der Hersteller der Beschichtung die Konformität mit allen im Gütekontrollsystem des Herstellers der Beschichtung aufgeführten Anforderungen überprüfen.

5 Gebinde müssen klar mit den im Typzulassungszeugnis beschriebenen Details gekennzeichnet sein.

6 Die Technischen Datenblätter für die Produkte müssen alle Anforderungen der Leistungsanforderung für Schutzanstriche erfüllen. Das Gütekontrollsystem gewährleistet, dass alle Technischen Datenblätter für die Produkte aktuell sind.

7 Verfahren zur Gütekontrolle des technischen Entwicklungszentrums müssen den Nachweis liefern, dass alle Produktionseinheiten die obigen Forderungen einhalten und dass alle Rohstofflieferungen vom technischen Zentrum genehmigt sind.

8 Falls ein Beschichtungshersteller wünscht, dass Produkte, die an verschiedenen Orten hergestellt werden, den gleichen Namen haben, müssen Infrarot-Erkennung (IR) und Spezifisches Gewicht (SG) genutzt werden, um nachzuweisen, dass sie dieselbe Beschichtung sind, oder es werden individuelle Zulassungsprüfungen für die an jedem Ort hergestellte Farbe erforderlich.

9 Das Typzulassungszeugnis ist ungültig, falls die Formel der Zusammensetzung entweder des Schutzanstriches auf Epoxidharzbasis oder der Fertigungsbeschichtung geändert wird. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers der Beschichtung, die Klasse unverzüglich über jede Änderung der Formel der Zusammensetzung zu unterrichten. Das Versäumnis, die Klasse über eine Änderung der Formel der Zusammensetzung zu unterrichten, muss zur Zurücknahme der Zeugnisse für die Produkte des betreffenden Herstellers führen.

"1.4 Anforderungsprofil

...

1.5 NDFT (Sollschichtdicke) 5 ..."

Interpretation

1 Die Nassschichtdicke muss von der Bauwerft während der Aufbringung regelmäßig zur Gütekontrolle geprüft werden. Die Leistungsanforderung für Schutzanstriche schreibt nicht vor, wer die Nassschichtdicke messen muss, hierfür wird die Bauwerft akzeptiert. Die Messung der Trockenschichtdicke muss als Teil der in Abschnitt 6 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche geforderten Prüfung durchgeführt werden.

2 Kantenschutz muss als zusammenhängender Film aufgetragen werden, der eine gute Filmbildung zeigt und keine sichtbaren Fehler aufweist. Die verwendete Aufbringungsmethode muss sicherstellen, dass alle Bereiche, die Kantenschutz erfordern, ordentlich mit Pinsel oder Rolle beschichtet werden. Die Rolle ist nur für Ausschnitte, Durchschweißlöcher usw. zu verwenden, nicht aber für Kanten und Schweißnähte.

Abschnitt 4 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Tabelle 1: 2 PSP (Primäre Oberflächenvorbereitung)

"2. PSP (Primäre Oberflächenvorbereitung)

2.1 Strahlreinigung und Rauheit 6, 7

Sa 2 1/2; mit Rauheiten zwischen 30 - 75 µm

Die Strahlreinigung ist nicht durchzuführen wenn:

  1. die relative Feuchte über 85 % beträgt oder
  2. die Temperatur der Stahloberfläche weniger als 3 °C über dem Taupunkt liegt."

Interpretation

Die Prüfung der Reinheit und des Rauhigkeitsprofils der Stahloberfläche muss am Ende der Oberflächenvorbereitung und vor der Aufbringung der Fertigungsbeschichtung gemäß den Empfehlungen des Herstellers durchgeführt werden.

"2.2 Grenzwert für wasserlösliche Salze entsprechend NaCl 8 < 50 mg/m2 Natriumchlorid."

Interpretation

Die Leitfähigkeit löslicher Salze muss gemäß ISO 8502-6 und ISO 8502-9 gemessen und mit der Leitfähigkeit von 50 mg/m2 NaCl verglichen werden. Falls die gemessene Leitfähigkeit geringer oder gleich groß ist, ist sie akzeptabel. Die Mindestanzahl der vorzunehmenden Ablesungen muss im Falle einer manuell aufgebrachten Fertigungsbeschichtung eine (1) Ablesung pro Platte betragen. In Fällen, in denen ein automatisches Beschichtungsverfahren zur Aufbringung der Fertigungsbeschichtung verwendet wird, müssen Möglichkeiten zum Nachweis der Einhaltung der Leistungsanforderung für Schutzanstriche mittels eines Systems zur Gütekontrolle bestehen, die eine monatliche Prüfung einschließen.

"2.3 Fertigungsbeschichtung

Zink auf Zinksilikat-Basis, inhibitorfrei, oder Gleichwertiges. Die Verträglichkeit mit dem Hauptbeschichtungssystem ist vom Beschichtungshersteller zu bestätigen."

Interpretation

Fertigungsbeschichtungen, die kein Zink enthalten oder nicht silikatbasiert sind, müssen als "alternative Systeme" betrachtet werden und deshalb muss gemäß Abschnitt 8 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche Gleichwertigkeit mit den in Abschnitt 3.1 (rechte Spalten) der Anhänge 1 und 2 von Anlage 1 der Entschließung MSC.215(82) vorgegebenen Annahmekriterien für die Prüfung "alternativer Systeme" nachgewiesen werden.

Verfahren zur Überprüfung der Gütekontrolle von automatisierten Fertigungsbeschichtungsanlagen

1 Es wird anerkannt, dass die Anwendung der Prüfungsanforderungen von Absatz 6.2 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche auf eine automatisierte Fertigungsbeschichtungsanlage schwierig sein kann und dass ein Ansatz der Gütekontrolle ein praktikablerer Weg wäre, die Einhaltung der Anforderungen der Leistungsanforderung für Schutzanstriche zu ermöglichen.

2 Wie in der Leistungsanforderung für Schutzanstriche gefordert ist es die Verantwortung des Beschichtungsinspektors zu bestätigen, dass die Verfahren zur Gütekontrolle die Einhaltung der Leistungsanforderung für Schutzanstriche sicherstellen.

3 In die Überprüfung der Gütekontrolle für automatisierte Fertigungsbeschichtungsanlagen müssen die folgenden Verfahren einbezogen werden:

  1. Verfahren zum Umgang mit dem Strahlmittel, einschließlich der Messung von Salz und Verunreinigungen.
  2. Aufzeichnungsverfahren für Temperatur der Stahloberfläche, relative Feuchte und Taupunkt.
  3. Verfahren zur Steuerung oder Überwachung der Oberflächenreinheit, des Oberflächenprofils, von Öl, Fett, Staub und sonstigen Verunreinigungen.
  4. Verfahren zur Aufzeichnung/Messung löslicher Salze.
  5. Verfahren zum Nachweis, dass die Dicke und Aushärtung der Fertigungsbeschichtung die in der Technischen Spezifikation spezifizierten Werte erfüllt.

Abschnitt 4 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Tabelle 1: 3 SSP (Sekundäre Oberflächenvorbereitung)

"3.2 Sa 2 1/2 auf beschädigter Fertigungsbeschichtung und Schweißnähten.

Sa 2 bei Beseitigung von mindestens 70 % der unbeschädigten Fertigungsbeschichtung, die keinem Eignungsnachweis gemäß 1.3 unterzogen wurde.

3.3 Oberflächenbehandlung nach Zusammenbau 6

Für Sektionsstöße Reinheitsgrad St 3 oder besser oder Sa 2 1/2 soweit durchführbar. Kleine Beschädigungen bis zu 2 % der Gesamtfläche: St 3. Bei größerflächigen Beschädigungen über 25 m2 oder über 2 % der Gesamtfläche des Tanks ist SA 2 1/2 anzuwenden.

An der Überlappung sollen die Übergänge zur ursprünglichen Beschichtung fließend sein.

3.4 Bei einer vollständigen oder teilweisen Strahlreinigung 30 - 75 μm, ansonsten wie vom Hersteller der Beschichtung empfohlen."

Interpretation

Üblicherweise wird die Kehlnaht an einem wasserdichten Schott, das einen Tank begrenzt, in der Vormontage unbeschichtet gelassen (weil die Dichtigkeitsprüfung noch aussteht), wobei sie als Baunaht ("Sektionsstoß") eingestuft werden kann, die mit maschinell angetriebenem Werkzeug auf den Reinheitsgrad St 3 zu bringen ist.

"3.6 Grenzwert für wasserlösliche Salze entsprechend NaCl nach dem Strahlen/Abschleifen 8 < 50 mg/m2 Natriumchlorid."

Interpretation

1 Die Leitfähigkeit löslicher Salze wird gemäß ISO 8502-6 und ISO 8502-9 gemessen und mit der Leitfähigkeit von 50 mg/m2 NaCl verglichen. Falls die gemessene Leitfähigkeit geringer oder gleich groß ist, ist sie akzeptabel.

2 Alle löslichen Salze haben einen mehr oder weniger nachteiligen Effekt auf Beschichtungen. ISO 8502-9:1998 liefert nicht die tatsächliche Konzentration von NaCl. Der prozentuale Anteil des NaCl an der Gesamtheit der löslichen Salze unterscheidet sich von Fertigungsstätte zu Fertigungsstätte. Die Mindestanzahl der vorzunehmenden Ablesungen muss eine (1) Ablesung pro Block/Sektion/Einheit vor der Aufbringung betragen.

Abschnitt 4 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Tabelle 1: 4 Sonstiges

"4.3 Prüfung der Beschichtung 5

Eine zerstörende Prüfung ist zu vermeiden. Die Trockenschichtdicke ist nach jeder Schicht zur Gütekontrolle zu messen und die Gesamtschichtdicke ist nach Fertigstellung der letzten Schicht unter Verwendung entsprechender Dickenmessgeräte (siehe Anlage 3) zu bestätigen."

Interpretation

Alle Maße der Trockenschichtdicken müssen gemessen werden. Nur die endgültigen Maße der Trockenschichtdicken brauchen zur Einhaltung der Leistungsanforderung für Schutzanstriche vom befähigten Beschichtungsinspektor gemessen und im Bericht verzeichnet werden. Die Technische Akte Beschichtung darf eine Zusammenfassung der Maße der Trockenschichtdicken enthalten, die typischerweise aus Mindest- und Höchstmaßen der Trockenschichtdicke, der Anzahl der genommenen Maße und der Prozentsätze oberhalb und unterhalb der geforderten Trockenschichtdicke besteht. Die endgültige Übereinstimmung der Trockenschichtdicke mit der 90/10 Regel muss berechnet und bestätigt werden, siehe Absatz 2.8 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche.

Abschnitt 5 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - ZULASSUNG des Beschichtungssystems

"Die Ergebnisse des Eignungsnachweises (Tabelle 1, Absatz 1. 3) des Beschichtungssystems sind zu dokumentieren und eine Konformitätserklärung oder ein Typzulassungszeugnis sind auszustellen, wenn sie von unabhängiger Stelle, unabhängig vom Hersteller der Beschichtung, als zufriedenstellend befunden wurden."

Interpretation

Siehe die Interpretation der Leistungsanforderung für Schutzanstriche Tabelle 1: 1 Ausführung des Beschichtungssystems, 1.3 Eignungsnachweis der Beschichtung.

Abschnitt 6 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Vorschriften für die Inspektion von Beschichtungen

"6.1 Allgemeines

6.1.1 Zur Einhaltung dieser Norm sollen die folgenden Maßnahmen von befähigten Inspektoren, nach NACE Coating Inspector Stufe 2, FROSIO Inspector Stufe III oder einer von der Verwaltung als gleichwertig anerkannten Qualifikation, durchgeführt werden.

6.1.2 Die Beschichtungsinspektoren prüfen die Oberflächenvorbereitung und das Aufbringen der Beschichtung während des Beschichtungsverfahrens und führen zu diesem Zweck mindestens die in Abschnitt 6.2 beschriebenen Prüfungen durch, um die Einhaltung dieser Norm sicherzustellen. Besonderes Augenmerk ist auf den Beginn jeder Phase der Oberflächenvorbereitung und des Aufbringens der Beschichtung zu legen, da es im weiteren Beschichtungsverfahren äußerst schwierig ist, unsachgemäße Arbeit auszubessern. Repräsentative Bauteile sind zerstörungsfrei auf die Schichtdicke hin zu untersuchen. Der Inspektor überprüft, ob die entsprechenden Maßnahmen insgesamt durchgeführt wurden.

6.1.3 Die Ergebnisse der Überprüfung sind vom Inspektor zu protokollieren und in die Technische Akte Beschichtung einzutragen (Verweis auf Anlage 2 (Beispiele von Tagesprotokollen und Abweichungsberichten))."

Interpretation

Verfahren zur Beurteilung der Qualifikationen der Beschichtungsinspektoren

1 Beschichtungsinspektoren, die für die Durchführung von Inspektionen gemäß Abschnitt 6 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche gefordert sind, müssen als NACE Coating Inspector Stufe 2 oder als FROSIO Inspector Stufe III qualifiziert sein oder eine gleichwertige Qualifikation aufweisen. Gleichwertige Qualifikationen sind in Absatz 3 unten beschrieben.

2 Jedoch können nur Beschichtungsinspektoren mit mindestens zweijähriger einschlägiger Erfahrung als Beschichtungsinspektor und mit der Qualifikation als NACE Coating Inspector Stufe 2 oder FROSIO Inspector Stufe III oder mit einer gleichwertigen Qualifikation Verfahren aufstellen und/oder autorisieren oder über Maßnahmen zur Behebung von Abweichungen entscheiden.

3 Gleichwertige Qualifikation

3.1 Gleichwertige Qualifikation ist der nach Feststellung der Lehrkraft erfolgreiche Abschluss eines genehmigten Lehrgangs.

3.2 Die Lehrkräfte müssen durch eine mindestens zweijährige einschlägige Erfahrung sowie als NACE Coating Inspector Stufe 2 oder als FRO-SIO Inspector Stufe III oder mit einer gleichwertigen Qualifikation qualifiziert sein.

3.3 Genehmigter Lehrgang: Ein Lehrgang, dessen Lehrplan auf den mit der Leistungsanforderung für Schutzanstriche verbundenen Themen beruht, einschließlich der folgenden:

Beispiele für genehmigte Lehrgänge können interne Lehrgänge sein, die von Beschichtungsherstellern oder Werften usw. abgehalten werden.

3.4 Solch ein Lehrgang muss eine akzeptable Leistungsmessung haben, wie eine Prüfung mit sowohl theoretischen als auch praktischen Elementen. Der Lehrgang und die Prüfung müssen von der Verwaltung zugelassen sein.

3.5 Gleichwertige Qualifikation, die durch praktische Erfahrung gewonnen wird: Eine Person kann ohne Teilnahme an einem Lehrgang qualifiziert sein, wenn gezeigt werden kann, dass die Person:

4 Assistent der Beschichtungsinspektoren

4.1 Falls die Beschichtungsinspektoren Hilfestellung von anderen Personen benötigen, um einen Teil der Prüfungen unter Aufsicht des Beschichtungsinspektors vorzunehmen, müssen diese Personen zur Zufriedenheit des Beschichtungsinspektors ausgebildet sein.

4.2 Solche Ausbildung muss entweder vom Inspektor, von der innerbetrieblichen Ausbildung der Werft oder vom Hersteller von Prüfgeräten aufgezeichnet und bescheinigt werden, um die Befähigung zum Gebrauch der Messgeräte sowie die Kenntnis der von der Leistungsanforderung für Schutzanstriche geforderten Messungen zu bestätigen.

4.3 Ausbildungsnachweise müssen zur Überprüfung verfügbar sein, wenn sie verlangt werden.

Abschnitt 7 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche - Prüfanforderungen

"Folgende Maßnahmen sind von der Verwaltung vor der Überprüfung der Technischen Akte Beschichtung für das Schiff gemäß dieser Norm durchzuführen:

  1. Kontrolle, ob das Technische Datenblatt und die Konformitätserklärung oder das Typzulassungszeugnis dieser Norm entsprechen;
  2. Kontrolle, ob die Kennzeichnung der Beschichtung auf repräsentativen Behältern mit der im Technischen Datenblatt und der Konformitätserklärung oder im Typzulassungszeugnis aufgeführten Beschichtung übereinstimmt;
  3. Überprüfung, ob der Inspektor gemäß den Befähigungsnormen in Absatz 6. 1.1 befähigt ist;
  4. Überprüfung, ob der Bericht des Inspektors über die Oberflächenvorbereitung und das Aufbringen der Beschichtung auf eine Übereinstimmung mit dem Technischen Datenblatt und der Konformitätserklärung oder dem Typzulassungszeugnis des Herstellers hinweist; und
  5. Kontrolle der Umsetzung der Vorschriften für die Inspektion von Beschichtungen."

Interpretation

Verfahren zum Nachweis der Anwendung der Leistungsanforderung für Schutzanstriche

1 Die Prüfanforderungen des Abschnitts 7 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche müssen von der Verwaltung ausgeführt werden.

2 Kontrolle der Umsetzung der Vorschriften für die Inspektion von Beschichtungen, wie sie in Absatz 7.5 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche verlangt wird, bedeutet stichprobenartige Überprüfung, ob die Inspektoren die richtigen Geräte, Techniken und Berichtsverfahren anwenden, wie sie in den von der Verwaltung überprüften Prüfungsverfahren beschrieben sind.

3 Alle unter Absatz 2 festgestellten Abweichungen müssen zunächst gegenüber dem Beschichtungsinspektor zur Sprache gebracht werden, der für die Festlegung und Umsetzung der Maßnahmen zur Abhilfe verantwortlich ist.

4 Im Falle, dass Maßnahmen zur Abhilfe für die Verwaltung nicht akzeptabel sind oder im Falle, dass Maßnahmen zur Abhilfe nicht durchgeführt werden, muss die Werft unterrichtet werden.

5 Ein Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe bzw. ein Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe bzw. ein Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe darf nicht ausgestellt werden, bis alle erforderlichen Maßnahmen zur Abhilfe entsprechend den Anforderungen der Verwaltung durchgeführt worden sind.

Anlage 1 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche: Prüfverfahren für die Eignung von Beschichtungen für die eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehenen Ballasttanks auf Schiffen aller Art und Doppelhüllenräume von Massengutschiffen

Anlage 1 - Als Fußnoten angegebene Normen

"Fußnoten:

10 Bezugsnorm: ISO 2811-1/4:1997. Beschichtungsstoffe - Bestimmung der Dichte.

11 Bezugsnorm: ISO 4628-2:2003 Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen - Teil 2: Bewertung des Blasengrades. ISO 4628-3:2003 Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen - Teil 3: Bewertung des Rostgrades.

12 Neun gleich verteilte Messpunkte werden auf Platten mit den Abmessungen 150 mm x 150 mm oder 15 gleich verteilte Messpunkte auf Platten mit den Abmessungen 200 mm x 400 mm verwendet.

13 Bezugsnorm: ISO 4624:2002 Beschichtungsstoffe - Abreißversuch zur Beurteilung der Haftfestigkeit.

14 Bezugsnorm: ASTM D4145:1983. Prüfung von mit einem Farbanstrich versehenen Blechen auf Biegsamkeit.

15 Bezugsnorm: ISO 6270-1:1998. Beschichtungsstoffe - Bestimmung der Beständigkeit gegen Feuchtigkeit - Teil 1: Kontinuierliche Kondensation."

Interpretation

Nur die als Fußnoten angegebenen Normen, auf die in der Anlage 1 der Leistungsanforderung für Schutzanstriche verwiesen wird, sind anzuwenden.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1 /Rundschreiben 1465, "Einheitliche Interpretationen der Leistungsanforderung für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen (Entschließung MSC.215(82))", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE