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Entschließung MSC.215(82)
Leistungsanforderungen für Schutzanstriche (Beschichtungen) für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen
Vom 31. August 2009
(VkBl. Nr. 18 vom 30.09.2009 S. 639; 04.08.2014 S. 624 MSC. 341(91) 14)
(Einheitliche Interpretation MSC.1/Rundschreiben 1465) Interpr.
Der Schiffssicherheitsausschuss -
In anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses.
Im Hinblick auf die Änderungen zu Kapitel II-1 Regel 3-2 und Kapitel XII Regel 6 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See von 1974 in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden als "das Übereinkommen" bezeichnet), die mit Entschließung MSC.216(82) in Bezug auf Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Tanks und Doppelhüllenräume angenommen wurden.
Sowie im Hinblick darauf, dass Kapitel II-1 Regel 3-2 vorsieht, dass die dort genannten Schutzanstriche den Anforderungen an die Leistungsanforderung für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art und Doppelhüllenräume von Massengutschiffen (im Folgenden als "die Leistungsanforderung für Schutzanstriche" bezeichnet) entsprechen müssen.
In der Erkenntnis, dass die Leistungsanforderung für Schutzanstriche nicht dem Zweck dient, die Entwicklung neuer oder neuartiger Technologien zu verhindern, die andere mögliche Systeme vorsehen.
Nach der auf seiner zweiundachtzigsten Tagung erfolgten Prüfung des Wortlauts der vorgeschlagenen Leistungsanforderung für Schutzanstriche,
Leistungsanforderungen für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen
1 Zweck
Diese Norm legt technische Anforderungen für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art mit einer Bruttoraumzahl von mindestens 500 fest, sowie für Doppelhüllenräume von Massengutschiffen von 150 m Länge und darüber, für die der Bauvertrag erteilt wurde, deren Kiel zu dem in SOLAS-Regel II-1/3-2, die mit Entschließung MSC.216(82) angenommen wurde, genannten Zeitpunkt oder danach gelegt wurde, oder die dann ausgeliefert wurden. 1
2 Begriffsbestimmungen Interpr.
Im Sinne dieser Norm gelten die nachstehenden Begriffsbestimmungen:
2.1 14 Ballasttanks sind die in den Richtlinien für die Auswahl, Aufbringung und Wartung von Korrosionsschutzsystemen für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehenen Ballasttanks (Entschließung A.798(19) und den Internationalen Code über das verschärfte Besichtigungsprogramm während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen (2011 ESP Code (Entschließung A. 1049(27)) definierten Tanks.
2.2 Taupunkt ist die Temperatur, bei der die Luft mit Feuchtigkeit gesättigt ist.
2.3 DFT ist die Trockenschichtdicke.
2.4 Staub sind lose Teilchen, die sich auf einer Oberfläche befinden, die zum Beschichten vorbereitet wurde, und die durch Reinigungsstrahlen oder sonstige Verfahren der Oberflächenvorbereitung entstanden sind, oder die auf Umwelteinwirkung zurückzuführen sind.
2.5 Kantenvorbereitung ist die Behandlung der Kante vor der sekundären Oberflächenvorbereitung.
2.6 14 "Guter" Zustand ist der Zustand mit geringfügigen Rostflecken gemäß 2011 ESP Code
2.7 Hartstoffbeschichtung ist eine Beschichtung, die sich während des Aushärtungsprozesses chemisch umwandelt oder eine irreversibel lufttrocknende Beschichtung, die zu Wartungszwecken verwendet werden kann. Sie kann entweder anorganisch oder organisch sein.
2.8 NDFT ist die Sollschichtdicke. Die 90/10 Regel bedeutet, dass 90 % aller Schichtdickenmesswerte größer oder genauso groß wie die Sollschichtdicke sein sollen und keine der restlichen 10 % der Messwerte den Wert von 0,9 x die NDFT unterschreiten sollen.
2.9 Grundbeschichtung ist die erste Schicht der Beschichtung die in der Werft nach der Fertigungsbeschichtung aufgebracht wird.
2.10 Fertigungsbeschichtung ist die erste temporäre Korrosionsschutzbeschichtung, die auf Stahlplatten in den meisten Fällen in automatischen Anlagen (und vor der ersten Schicht eines Beschichtungssystems) aufgebracht wird.
2.11 Kantenschutzbeschichtung ist das Anstreichen von Kanten, Schweißnähten, schwer zugänglichen Flächen usw., um eine gute Farbhaftung und eine angemessene Schichtdicke in kritischen Bereichen zu erzielen.
2.12 Angestrebte Nutzungsdauer ist der Zielwert der Beständigkeit, für die das Beschichtungssystem ausgelegt ist (ausgedrückt in Jahren).
2.13 Technisches Datenblatt ist das Produktdatenblatt des Farbherstellers, das ausführliche technische Anleitungen und Informationen über die Farbe und ihre Anwendung enthält.
3 Allgemeine Grundsätze Interpr.
3.1 Die Fähigkeit des Beschichtungssystems, seine angestrebte Nutzungsdauer zu erreichen, hängt von der Art des Beschichtungssystems, der Stahlvorbereitung, der Aufbringung und Wartung der Beschichtung ab. Alle diese Aspekte tragen zur guten Leistung des Beschichtungssystems bei.
3.2 Die Prüfung der Verfahren zur Oberflächenvorbereitung und Beschichtung ist zwischen dem Reeder, der Werft und dem Beschichtungshersteller abzustimmen und der Verwaltung 2 zur Überprüfung vorzulegen. Die Verwaltung kann sich auf Wunsch an dem Abstimmungsverfahren beteiligen. Die eindeutigen Nachweise dieser Prüfungen sind zu melden und in die Technische Akte Beschichtung (CTF) (siehe 3.4.) einzutragen.
3.3 Bei Betrachtung der Leistungsanforderung in Abschnitt 4 ist folgendes zu berücksichtigen:
3.4 Technische Akte Beschichtung
3.4.1 Die Spezifikation des auf die eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehenen Ballasttanks und Doppelhüllenräume aufzubringenden Beschichtungssystems, des Protokolls der Werft und des Schiffsbetreibers über die Beschichtungsarbeit, die gesamten Kriterien für die Auswahl der Beschichtung, Anforderungsprofile, Prüfung, Unterhaltung und Reparatur 3 sind in der Technischen Akte Beschichtung zu dokumentieren und die Technische Akte Beschichtung ist von der Verwaltung zu überprüfen.
3.4.2 Neubauphase
Die Technische Akte Beschichtung enthält mindestens folgende Punkte in Bezug auf diese Norm und wird von der Werft während der Neubauphase des Schiffes bereitgestellt.
3.4.3 Wartung, Reparatur und teilweise Neubeschichtung während des Betriebs des Schiffes
Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie die teilweise Neubeschichtung während des Betriebs des Schiffes sind in der Technischen Akte Beschichtung gemäß dem Abschnitt der Richtlinien für die Wartung und Reparatur 4 von Schutzanstrichen zu verzeichnen.
3.4.4 Neubeschichtung
Wird eine vollständige Neubeschichtung durchgeführt, so sind die in 3.4.2 aufgeführten Angaben in der Technischen Akte Beschichtung zu verzeichnen.
3.4.5 Die Technische Akte Beschichtung ist an Bord mitzuführen und während der gesamten Lebensdauer des Schiffes auf dem neuesten Stand zu halten.
3.5 Gesundheit und Sicherheit
Die Werft ist verantwortlich für die Durchführung der nationalen Vorschriften zur Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit der einzelnen Personen und zur Minimierung der Brand- und Explosionsgefahr.
4 Norm für Schutzanstriche Interpr.
4.1 Leistungsanforderung
Diese Norm beruht auf Vorgaben und Anforderungen, die dem Zweck dienen sollen, eine angestrebte Nutzungsdauer der Beschichtung von 15 Jahren sicherzustellen, was bedeutet, dass ab der ersten Aufbringung über diesen Zeitraum das Beschichtungssystem in "Gutem" Zustand verbleiben soll. Die tatsächliche Nutzungsdauer wird aufgrund zahlreicher Variablen, darunter auch der tatsächlichen während des Betriebs auftretenden Bedingungen, schwanken.
4.2 Anwendung der Norm
Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art und Doppelhüllenräume in Massengutschiffen von 150 m Länge und darüber müssen mindestens die Anforderungen dieser Norm erfüllen.
4.3 Besondere Anwendung
4.3.1 Diese Norm bezieht sich auf die Anforderungen für Schutzanstriche für die Stahlkonstruktion des Schiffes. Es ist zu beachten, dass weitere einzelne Elemente in den Tanks installiert sind, auf denen Schutzanstriche zum Korrosionsschutz aufgebracht werden.
4.3.2 Es wird empfohlen, diese Norm soweit wie möglich auf die Teile der ständigen Zugangsmöglichkeit für Prüfungszwecke anzuwenden, die nicht zum Schiffskörper gehören, wie zum Beispiel Relinge, separate Plattformen, Leitern usw. Es können auch sonstige gleichwertige Methoden zum Korrosionsschutz für nichtintegrierte Elemente angewendet werden, sofern sie nicht die Leistungsfähigkeit der Schutzanstriche des umgebenden Schiffskörpers beeinträchtigen. Zugangsvorrichtungen, die zum Schiffskörper gehören wie zum Beispiel tiefere Streben für Gangways, Stringer usw. müssen diese Norm in vollem Umfang erfüllen.
4.3.3 Es wird ebenfalls empfohlen, die Halterungen für Rohrleitungssysteme, Messvorrichtungen usw. gemäß den Anforderungen für die nichtintegrierten Elemente in Absatz 4.3.2 zu beschichten.
4.4 Grundlegende Anforderungen an die Beschichtung
4.4.1 Die Anforderungen an Schutzanstriche, die beim Schiffsbau auf eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen von 150 m Länge und darüber aufzubringen sind und die in 4.1 beschriebene Leistungsanforderung erfüllen, sind in Tabelle 1 aufgeführt.
4.4.2 Die Hersteller von Schutzanstrichen stellen eine Spezifikation für Schutzanstriche zur Verfügung, um die Anforderungen von Tabelle 1 zu erfüllen.
4.4.3 Die Verwaltung überprüft das Technische Datenblatt und die Konformitätserklärung oder das Zeugnis über die Typgenehmigung für Schutzanstriche.
4.4.4 Die Werft bringt den Schutzanstrich gemäß dem überprüften Technischen Datenblatt und ihrer eigenen geprüften Verfahren auf.
Tabelle 1: Grundlegende Anforderungen an Beschichtungssysteme für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks und Doppelhüllenräume von Massengutschiffen von 150 m Länge und darüber
Beurteilungsmerkmal/Bezugsnorm | Anforderung | |
1 Ausführung des Beschichtungssystems Interpr. | ||
1. | Auswahl des Beschichtungssystems | Die Auswahl des Beschichtungssystems erfolgt durch die beteiligten Parteien hinsichtlich der Betriebsbedingungen und der geplanten Wartung.
Folgende Aspekte sind unter anderem zu beachten:
Die Hersteller von Schutzanstrichen bieten Produkte mit dokumentierter zufrieden stellender Leistung und technischen Datenblättern an. Die Hersteller müssen auch in der Lage sein, entsprechende fachliche Unterstützung zu leisten. Die Leistungsangaben, das Technische Datenblatt und die fachliche Unterstützung (gegebenenfalls) sind in der Technischen Akte Beschichtung zu verzeichnen. Schutzanstriche, die unterhalb von Decks, welche direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind oder auf Schotten, die eine Begrenzung zu beheizten Räumen bilden, aufgebracht werden, müssen in der Lage sein, wiederholtem Erwärmen und/oder Abkühlen standzuhalten, ohne spröde zu werden. |
2. | Art der Beschichtung | Schutzanstriche auf Epoxidharzbasis.
Sonstige Beschichtungssysteme mit einer Leistungsfähigkeit gemäß dem Prüfverfahren in Anlage 1. Es wird ein Mehrschichtensystem empfohlen, wobei jede Schicht aus einer Kontrastfarbe besteht. Die oberste Schicht besteht aus einer hellen Farbe, um die Prüfung während des Betriebs zu erleichtern. |
3. | Eignungsnachweis der Beschichtung | Schutzanstriche auf Epoxidharzbasis, die vor dem Inkrafttreten dieser Norm in einem Laboratorium gemäß einem in Anlage 1 beschriebenen oder gleichwertigen Prüfverfahren geprüft wurden, und die zumindest die Anforderungen bezüglich Rost- und Blasengrad erfüllen, oder die bei einem nachgewiesenen Einsatz über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Beschichtungszustand von mindestens "Gut" erreichen, können akzeptiert werden.
Bei allen anderen Systemen ist eine Prüfung nach dem in Anlage 1 beschriebenen oder einem gleichwertigen Verfahren erforderlich. |
4. | Anforderungsprofil | Es sind mindestens zwei Kantenschutzbeschichtungen und zwei Spritzbeschichtungen durchzuführen.
Um Bereiche mit zu hoher Schichtdicke zu vermeiden, kann die zweite Kantenschutzbeschichtung im Bereich von Schweißnähten entfallen, wenn die Sollschichtdicke nachgewiesenermaßen durch die aufgebrachten Schichten erreicht wird,.. Jedes Weglassen der zweiten Kantenschutzbeschichtung ist detailliert in der Technischen Akte Beschichtung aufzuführen.
Kantenschutzbeschichtungen werden mittels Pinsel oder Rolle aufgebracht. Rollen sind ausschließlich bei Bogen, Öffnungen usw. zu verwenden. Jede Schicht der Hauptbeschichtung ist vor dem Aufbringen der nächsten Schicht entsprechend den Empfehlungen des Herstellers der Beschichtung sachgemäß auszuhärten. Verunreinigungen auf der Oberfläche wie Rost, Fett, Salz, Öl usw. sind vor dem Beschichten gemäß der vom Farbhersteller empfohlenen Methode zu beseitigen. Strahlmitteleinlagerungen, die in der Beschichtung eingeschlossen sind, sind zu entfernen. Die Arbeitsanweisung umfasst die vom Hersteller vorgegebenen Beschichtungsintervalle und Aushärtzeiten. |
5. | NDFT (Sollschichtdicke) 5 | NDFT 320 μm bei 90/10-Regel für Beschichtungen auf Epoxidharzbasis; sonstige Systeme gemäß den Vorgaben des Herstellers.
Höchstschichtdicken gemäß den ausführlichen Herstellerangaben. Es ist darauf zu achten, Bereiche mit zu hoher Schichtdicke zu vermeiden. Die Dicke des Nassfilms ist beim Auftragen regelmäßig zu prüfen. Es sind ausschließlich die vom Hersteller empfohlenen Verdünner in den ebenfalls vom Hersteller empfohlenen Mengen zu verwenden. |
2 PSP (Primäre Oberflächenvorbereitung) Interpr. | ||
1. | Strahlreinigung und Rauheit 6, 7 | Sa 2 1/2; mit Rauheiten zwischen 30-75 μm ♣
Die Strahlreinigung ist nicht durchzuführen wenn
Kontrollen der Reinheit und der Rauheit der Stahloberfläche sind am Ende der Oberflächenvorbereitung und vor dem Auftragen der Grundbeschichtung gemäß den Empfehlungen des Herstellers durchzuführen. |
2. | Grenzwert für wasser- lösliche Salze entsprechend NaCl 8 | < 50 mg/m2 Natriumchlorid. |
3. | Fertigungsbeschichtung | Zink auf Zinksilikat-Basis, inhibitorfrei, oder Gleichwertiges.
Die Verträglichkeit mit dem Hauptbeschichtungssystem ist vom Beschichtungshersteller zu bestätigen. |
3 Sekundäre Oberflächenvorbereitung Interpr. | ||
1. | Zustand des Stahls 9 | Die Stahloberfläche ist so zu behandeln, dass die gewählte Beschichtung eine gleichmäßige Verteilung der erforderlichen Sollschichtdicke erreichen kann, sowie eine ausreichende Adhäsion durch Beseitigung scharfer Kanten, Abschleifen von Schweißnähten und Beseitigung von Schweißspritzern sowie sonstiger Oberflächenverunreinigung.
Kanten sind so zu bearbeiten, dass sie einen gerundeten Radius von mindestens 2 mm erreichen, oder sie sind drei Schleifvorgängen oder mindestens einem gleichwertigen Verfahren vor dem Anstrich zu unterziehen. |
2. | Oberflächenbehandlung 6a | Sa 2 1/2 auf beschädigter Fertigungsbeschichtung und Schweißnähten.
Sa 2 bei Beseitigung von mindestens 70% der unbeschädigten Fertigungsbeschichtung, die keinem Eignungsnachweis gemäß 1.3 unterzogen wurde. Hat das gesamte Beschichtungssystem, bestehend aus einer Hauptbeschichtung auf Epoxidharzbasis und einer Fertigungsbeschichtung, eine durch die Testverfahren in 1.3 beschriebene Vorprüfung erfolgreich bestanden, kann die unbeschädigte Fertigungsbeschichtung beibehalten werden, sofern das gleiche Epoxidharz-Beschichtungssystem verwendet wird. Die beibehaltene Fertigungsbeschichtung ist durch Strahlen, Hochdruckreinigung oder ein gleichwertiges Verfahren zu reinigen. Hat eine Zinksilikat-Fertigungsbeschichtung die Vorprüfung nach 1.3 als Bestandteil eines Epoxidharz-Beschichtungssystems bestanden, kann sie in Verbindung mit anderen nach 1.3 zertifizierten Epoxidharz-Beschichtungen verwendet werden, sofern die Verträglichkeit vom Hersteller durch das Prüfverfahren gemäß 1.7 des Anhangs 1 zu Anlage 1 ohne Wellenbewegung bestätigt wurde. |
3. | Oberflächenbehandlung nach Zusammenbau 6a | Für Sektionsstöße Reinheitsgrad St 3 oder besser oder Sa 2 1/2 soweit durchführbar.
Kleine Beschädigungen bis zu 2 % der Gesamtfläche: St 3. Bei größerflächigen Beschädigungen über 25 m2oder über 2% der Gesamtfläche des Tanks ist Sa 2 1/2 anzuwenden.
An der Überlappung sollen die Übergänge zur ursprünglichen Beschichtung fließend sein. |
4. | Rauheitsanforderungen 7 | Bei einer vollständigen oder teilweisen Strahlreinigung 30-75 μm, ansonsten wie vom Hersteller der Beschichtung empfohlen. |
5. | Staub 9a | Einstufung der Staubmenge "1" bei Partikelgröße "3", "4" oder "5". Kleinere Partikelgrößen sind zu entfernen, wenn sie auf der zu beschichtenden Oberfläche ohne Vergrößerung sichtbar sind. |
6. | Grenzwert für wasser- lösliche Salze entsprechend NaCl nach dem Strahlen/Abschleifen 8 | < 50 mg/m2 Natriumchlorid. |
7. | Ölverunreinigung | Keine Ölverunreinigung |
4 Sonstiges Interpr. | ||
1. | Belüftung | Eine ausreichende Belüftung ist zum ordnungsgemäßen Trocknen und Aushärten der Beschichtung erforderlich. Die Belüftung ist während des gesamten Beschichtungsverfahrens und über einen bestimmten Zeitraum hinweg nach Abschluss des Verfahrens, wie vom Hersteller der Beschichtung empfohlen, beizubehalten. |
2. | Umgebungsbedingungen | Die Beschichtung ist unter kontrollierten Feuchtigkeits- und Oberflächenbedingungen gemäß den Vorgaben des Herstellers aufzubringen.
Darüber hinaus ist keine Beschichtung aufzubringen wenn:
|
3. | Prüfung der Beschichtung 5 | Eine zerstörende Prüfung ist zu vermeiden.
Die Trockenschichtdicke ist nach jeder Schicht zur Gütekontrolle zu messen und die Gesamtschichtdicke ist nach Fertigstellung der letzten Schicht unter Verwendung entsprechender Dickenmessgeräte (siehe Anlage 3) zu bestätigen. |
4. | Reparatur | Mängelbereiche wie zum Beispiel Poren, Blasen, Hohlräume usw. sind zu kennzeichnen und die entsprechenden Reparaturen vorzunehmen. Die gesamten Reparaturen sind erneut zu überprüfen und zu dokumentieren. |
5 Genehmigung des Beschichtungssystems Interpr.
Die Ergebnisse des Eignungsnachweises (Tabelle 1, Absatz 1.3) des Beschichtungssystems sind zu dokumentieren und eine Konformitätserklärung oder ein Typgenehmigungszeugnis sind auszustellen, wenn sie von unabhängiger Stelle, unabhängig vom Hersteller der Beschichtung, als zufriedenstellend befunden wurden.
6 Vorschriften für die Inspektion von Beschichtungen Interpr.
6.1 Allgemeines
6.1.1 Zur Einhaltung dieser Norm sollen die folgenden Maßnahmen von befähigten Inspektoren, nach NACE Coating Inspector Stufe 2, FROSIO Inspector Stufe III oder einer von der Verwaltung als gleichwertig anerkannte Qualifikation, durchgeführt werden.
6.1.2 Die Beschichtungsinspektoren prüfen die Oberflächenvorbereitung und das Aufbringen der Beschichtung während des Beschichtungsverfahrens und führen zu diesem Zweck mindestens die in Abschnitt 6.2 beschriebenen Prüfungen durch,
um die Einhaltung dieser Norm sicherzustellen. Besonderes Augenmerk ist auf den Beginn jeder Phase der Oberflächenvorbereitung und des Aufbringens der Beschichtung zu legen, da es im weiteren Beschichtungsverfahren äußerst schwierig ist, unsachgemäße Arbeit auszubessern. Repräsentative Bauteile sind zerstörungsfrei auf die Schichtdicke hin zu untersuchen. Der Inspektor überprüft, ob die entsprechenden Maßnahmen insgesamt durchgeführt wurden.
6.1.3 Die Ergebnisse der Überprüfung sind vom Inspektor zu protokollieren und in die Technische Akte Beschichtung einzutragen (Verweis auf Anlage 2 (Beispiele von Tagesprotokollen und Abweichungsberichten)).
6.2 Prüfelemente
Bauphase | Prüfelemente | |
Primäre Oberflächenvorbereitung | 1 | Die Oberflächentemperatur von Stahl, die relative Feuchte und der Taupunkt sind vor Beginn des Strahlungsverfahrens und bei plötzlicher Wetteränderung zu messen und zu verzeichnen. |
2 | Die Oberfläche von Stahlplatten ist auf lösliches Salz zu prüfen und auf Öl, Fett und sonstige Verunreinigung hin zu untersuchen. | |
3 | Die Reinheit der Stahloberfläche ist während des Auftragens der Fertigungsbeschichtung zu überwachen. | |
4 | Bei der Fertigungsbeschichtung ist zu bestätigen, dass Sie die Anforderungen in Nr. 2.3 in Tabelle 1 erfüllt. | |
Dicke | Wurde die Verträglichkeit mit dem Hauptbeschichtungssystem festgestellt, ist zu bestätigen, dass die Dicke und Aushärtung der Zinksilikat-Fertigungsbeschichtung den vorgegebenen Werten entspricht. | |
Block-Fertigung | 1 | Nach baulicher Fertigstellung des Blocks und vor Beginn der sekundären Oberflächenvorbereitung ist eine Sichtprüfung der Stahloberflächenbehandlung einschließlich der Kantenvorbereitung durchzuführen.
Öle, Fette oder sonstige sichtbaren Verunreinigungen sind zu entfernen. |
2 | Nach dem Strahlen/Schleifen/Reinigen und vor dem Beschichten ist eine Sichtprüfung der vorbereiteten Oberfläche vorzunehmen.
Nach Beendigung des Strahlens und der Reinigung und vor dem Aufbringen der ersten Schicht ist die Stahloberfläche auf den verbleibenden löslichen Salzgehalt an mindestens einer Stelle je Block zu prüfen. | |
3 | Die Oberflächentemperatur, die relative Feuchte und der Taupunkt sind während des Aufbringens und Aushärtens der Beschichtung zu überwachen und zu verzeichnen. | |
4 | Es sind Überprüfungen der in Tabelle 1 genannten Verfahrensschritte beim Aufbringen der Beschichtung durchzuführen. | |
5 | Es sind Messungen der Trockenschichtdicke vorzunehmen, um den Nachweis zu erbringen, dass die Beschichtung in der in Anlage 3 vorgeschriebenen und dargelegten Dicke aufgebracht wurde. | |
Zusammenbau | 1 | Es ist eine Sichtprüfung des Zustands der Stahloberfläche, der Oberflächenvorbereitung und eine Bestätigung der Konformität mit den anderen Anforderungen in Tabelle 1 und den vereinbarten Vorgaben vorzunehmen. |
2 | Die Oberflächentemperatur, die relative Feuchte und der Taupunkt sind vor Beginn der Beschichtung und während des Beschichtungsverfahrens zu messen und zu verzeichnen. | |
3 | Es sind Überprüfungen der in Tabelle 1 genannten Verfahrensschritte beim Aufbringen der Beschichtung durchzuführen. |
Folgende Maßnahmen sind von der Verwaltung vor der Überprüfung der Technischen Akte Beschichtung für das Schiff gemäß dieser Norm durchzuführen.
8 Alternative Systeme
8.1 Alle Systeme, die nicht Epoxid als Basis haben und gemäß Tabelle 1 dieser Norm aufgebracht werden, gelten als alternative Systeme.
8.2 Diese Norm beruht auf anerkannten und gebräuchlichen Beschichtungssystemen. Sie dient nicht dem Zweck, sonstige alternative Systeme mit nachgewiesener gleichwertiger Güte, zum Beispiel Systeme, deren Basis nicht Epoxid ist, auszuschließen.
8.3 Die Anerkennung alternativer Systeme erfolgt vorbehaltlich des schriftlichen Nachweises, dass sie einen Korrosionsschutz gewährleisten, der mindestens dem in dieser Norm angegebenen entspricht.
8.4 Der schriftliche Nachweis umfasst mindestens eine Güte, die der eines Beschichtungssystems wie in Abschnitt 4 beschrieben, mit einer angestrebten Nutzungsdauer von 15 Jahren, entspricht. Dies soll entweder über einen nachgewiesenen Einsatz über einen Zeitraum von fünf Jahren mit einem nachfolgendem Beschichtungszustand von mindestens "GUT" oder einer Laborprüfung nachgewiesen werden. Die Laborprüfung ist gemäß dem in Anlage 1 zu dieser Norm beschriebenen Prüfverfahren durchzuführen.
Prüfverfahren für die Eignung von Beschichtungen für die Eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehenen Ballasttanks auf Schiffen aller Art und Doppelhüllenräume von Massengutschiffen | Anlage 1 Interpr. |
1 Anwendungsbereich
Diese Verfahren beschreiben die Einzelheiten des in Absatz 5 und 8.3 dieser Norm dargelegten Prüfverfahrens.
2 Begriffsbestimmungen
Beschichtungsvorgaben bezeichnen die Vorgaben für Beschichtungssysteme, einschließlich der Art des Beschichtungssystems, der Stahlvorbereitung, Oberflächenvorbereitung, Oberflächenreinheit, Umgebungsbedingungen, Aufbringungsverfahren, Annahmekriterien und Inspektion.
3 Prüfung
Die Vorgaben für die Beschichtung sind mittels folgender Prüfungen nachzuweisen. Die Prüfverfahren müssen Anhang 1 (Prüfung bei simulierten Ballasttankbedingungen) und Anhang 2 (Prüfungen in der Kondensationskammer) zu dieser Anlage wie folgt entsprechen:
Prüfung bei simulierten Ballasttankbedingungen | Anhang 1 |
1 Prüfbedingung
Die Prüfung bei simulierten Ballasttankbedingungen muss jede der folgenden Bedingungen erfüllen:
Abbildung 1 Wellentank zur Prüfung von Beschichtungen für Ballasttanks
2 Prüfergebnisse
2.1 Vor der Prüfung sind folgende Messdaten des Beschichtungssystems zu verzeichnen
2.2 Nach der Prüfung sind folgende Messdaten zu melden:
3 Annahmekriterien
3.1 Die Prüfergebnisse auf Grundlage von Abschnitt 2 müssen folgende Kriterien erfüllen:
Prüfelement | Annahmekriterien für Systeme auf Epoxidharzbasis, die nach Tabelle 1 dieser Norm aufgebracht wurden | Annahmekriterien für alternative Systeme |
Blasen auf der Platte | Keine Blasen | Keine Blasen |
Rost auf der Platte | Ri 0 (0%) | Ri 0 (0%) |
Anzahl der Poren | 0 | 0 |
Adhäsionsbruch | > 3.5 MPa Adhäsionsbruch zwischen dem Substrat und der Beschichtung oder zwischen den Schichten auf 60 % oder mehr der Flächen. | > 5 MPa Adhäsionsbruch zwischen dem Substrat und der Beschichtung oder zwischen den Schichten auf 60 % oder mehr der Flächen. |
Kohäsionsbruch | > 3 MPa Kohäsionsbruch in der Beschichtung auf 40 % oder mehr der Fläche | > 5 MPa Kohäsionsbruch in der Beschichtung auf 40 % oder mehr der Fläche |
Strombedarf für den kathodischen Schutz ermittelt aus dem Gewichtsverlust | < 5 mA/m2 | < 5 mA/m2 |
Kathodenschutz; Unterwanderung an künstlichen Fehlstellen | < 8 mm | < 5 mm |
Unterrostung am Ritz | < 8 mm | < 5 mm |
U-Profil | Jegliche Mängel, Risse oder Ablösungen an der Kante oder Schweißnaht führen zum Nicht-Bestehen der Prüfung. | Jegliche Mängel, Risse oder Ablösungen an der Kante oder Schweißnaht führen zum Nicht-Bestehen der Prüfung. |
3.2 Systeme auf Epoxidharzbasis, die vor dem Inkrafttreten dieser Norm geprüft wurden, müssen lediglich die Kriterien in Bezug auf die Blasen- und Rostbildung in der oben stehenden Tabelle erfüllen.
3.3 Systeme auf Epoxidharzbasis, die beim Aufbringen nach Tabelle 1 dieser Norm geprüft wurden, müssen die in der oben stehenden Tabelle angegebenen Kriterien für Epoxidsysteme erfüllen.
3.4 Alternative Systeme, deren Basis nicht notwendigerweise Epoxid ist und die nicht unbedingt nach Tabelle 1 dieser Norm aufgebracht werden, müssen die in der oben stehenden Tabelle angegebenen Kriterien für alternative Systeme erfüllen.
4 Prüfbericht
Der Prüfbericht muss folgende Angaben enthalten:
Prüfung in der Kondensationskammer | Anhang 2 |
1 Prüfbedingung
Die Prüfung in der Kondensationskammer erfolgt gemäß den geltenden Normen 16.
2 Prüfergebnisse
Gemäß Abschnitt 2 (mit Ausnahme von 2.2.5 und 2.2.6) von Anhang 1:
3 Annahmekriterien
3.1 Die Prüfergebnisse auf der Grundlage von Abschnitt 2 müssen folgende Kriterien erfüllen:
Prüfelement | Annahmekriterien für Systeme auf Epoxidharzbasis, die gemäß Tabelle 1 dieser Norm aufgebracht werden | Annahmekriterien für alternative Systeme |
Blasen auf der Platte | Keine Blasen | Keine Blasen |
Rost auf der Platte | Ri 0 (0%) | Ri 0 (0%) |
Anzahl der Poren | 0 | 0 |
Adhäsionsbruch | > 3.5 MPa Adhäsionsbruch zwischen dem Substrat und der Beschichtung oder zwischen den Schichten auf 60 % oder mehr der Flächen. | > 5 MPa Adhäsionsbruch zwischen dem Substrat und der Beschichtung oder zwischen den Schichten auf 60 % oder mehr der Flächen. |
Kohäsionsbruch | > 3 MPa Kohäsionsbruch in der Beschichtung auf 40 % oder mehr der Fläche | > 5 MPa Kohäsionsbruch in der Beschichtung auf 40% oder mehr der Fläche |
3.2 Systeme auf Epoxidharzbasis, die vor dem Inkrafttreten dieser Norm geprüft wurden, müssen lediglich die Kriterien in Bezug auf die Blasen- und Rostbildung in der oben stehenden Tabelle erfüllen.
3.3 Systeme auf Epoxidharzbasis, die beim Aufbringen nach Tabelle 1 dieser Norm geprüft wurden, müssen die in der oben stehenden Tabelle angegebenen Kriterien für Systeme auf Epoxidharzbasis erfüllen.
3.4 Alternative Systeme, deren Basis nicht notwendigerweise Epoxid ist und die nicht unbedingt nach Tabelle 1 dieser Norm aufgebracht werden, müssen die in der oben stehenden Tabelle angegebenen Kriterien für alternative Systeme erfüllen.
4 Prüfbericht
Gemäß Abschnitt 4 von Anhang 1.
Beispiele von Tagesprotokollen und der Meldung der Nichteinhaltung der Norm | Anlage 2 |
Tagesprotokoll | Blatt Nr.: |
Schiff: | Nr. des Tanks/Laderaums: Datenbank: | ||||||||||
Teil des Schiffskörpers:
| |||||||||||
Oberflächenbehandlung
| |||||||||||
Verfahren:
Strahlmittel: Oberflächentemperatur: Relative Feuchte (max.): Norm erfüllt: Rundung von Kanten: | Fläche (m2):
Korngröße: Lufttemperatur: Taupunkt: | ||||||||||
Bemerkungen:
| |||||||||||
Auftragsnummer: | Datum: | Unterschrift: | |||||||||
Aufbringung der Beschichtung:
Verfahren:
| |||||||||||
Schicht Nummer | System | Chargennummer | Datum | Lufttemperatur | Oberflächentemperatur | relative Feuchte % | Taupunkt: | Messung der Trockenschichtdicke* | Vorgegeben | ||
Gemessene Mindest- und Höchstdicke des Trockenfilms.
Die Ablesewerte der Trockenschichtdicke sind den Tagesprotokollen beizufügen. | |||||||||||
Bemerkungen:
| |||||||||||
Auftragsnummer: | Datum: | Unterschrift: |
Abweichungsbericht | Blatt Nr.: |
Schiff: | Nr. des Tanks/Laderaums: | Datenbank: |
Teil des Schiffskörpers:
| ||
Beschreibung der zu korrigierenden Prüfbefunde | ||
Beschreibung der Befunde:
| ||
Bezugsdokument (Tagesprotokoll): | ||
Korrekturmaßnahmen: | ||
Auftragsnummer: | Datum: | Unterschrift: |
Messungen der Trockenschichtdicke | Anlage 3 |
1 An folgenden Kontrollpunkten ist die Trockenschichtdicke zu überprüfen:
________
1) Diese Norm gilt nur für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art und für Doppelhüllenräume von Massengutschiffen, die aus Stahl gebaut sind.
2) Gemäß SOLAS-Regel 1/6 kann die Verwaltung zum Zweck dieser Norm eine anerkannte Stelle mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe in ihrem Namen beauftragen, um die Einhaltung der Vorschriften dieser Norm festzustellen.
3) Diese Richtlinien sind von der Organisation zu erstellen.
4) Diese Richtlinien sind von der Organisation zu erstellen.
5) Mess- und Kalibrierungsgeräte gemäß SSPC-PA2:2004 Vorschrift Nr. 2 Aufbringen von Farbe.
6) Bezugsnorm: ISO 8501-1:1988/Suppl.:1994. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen -Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit.
6a) Typ der Mess- und Eichgeräte gemäß SSPC-PA2:2004. Vorschrift Nr. 2 Aufbringen von Farbe
7) Bezugsnorm: ISO 8503-1/2:1988. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Rauheitskenngrößen von gestrahlten Stahloberflächen.
♣ ) Die Wortung ist im englischen Originaltext mit Bezug auf ISO 8503- 1 und ISO 8503-2 ist technisch nicht korrekt.
Um eine regelkonforme Anwendung zu gewährleisten, sollte es heißen: Sa 2 1/2 mit Ry5 zwischen 30 und 75
μ m.
8) Messung der Leitfähigkeit gemäß ISO 8502-9:1998: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfungen zum Beurteilen der Oberflächenreinheit.
9) Bezugsnorm: ISO 8501-3:2001 (Gütestufe P2). Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen -Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit.
9a) Bezugsnorm: ISO 8502-3:1993. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfungen zum Beurteilen der Oberflächenreinheit.
10) Bezugsnorm: ISO 2811-1/4:1997. Beschichtungsstoffe - Bestimmung der Dichte.
11) Bezugsnorm: ISO 46282:2003 Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen - Teil 2: Bewertung des Blasengrades. ISO 4628-3:2003 Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen - Teil 3: Bewertung des Rostgrades.
12) Neun gleich verteilte Messpunkte werden auf Platten mit den Abmessungen 150 mm x 150 mm oder 15 gleich verteilte Messpunkte auf Platten mit dem Abmessungen 200 mm x 400 mm verwendet.
13) Bezugsnorm: ISO 4624:2002 Beschichtungsstoffe - Abreißversuch zur Beurteilung der Haftfestigkeit
14) Bezugsnormen: ASTM D4145:1983. Prüfung von mit einem Farbanstrich versehenen Blechen auf Biegsamkeit.
15) Die tatsächlichen Daten des Musters und die Vorgaben/Empfehlung des Herstellers.
16) Bezugsnorm: ISO 6270-1:1998 Beschichtungsstoffe - Bestimmung der Beständigkeit gegen Feuchtigkeit - Teil 1: Kontinuierliche Kondensation
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