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MSC.1/Rundschreiben 1535 Vom 6. Juni 2016
Einheitliche Interpretationen in Bezug auf das Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966
Vom 31. August 2016
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2016 S. 623; 30.10.2021 S. 993 aufgehoben)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat, um eine globale und einheitliche Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich Süll- und Kumminghöhen für Öffnungen auf der Oberseite von Deckshäusern und Niedergängen des Protokolls von 1988 zum Freibordübereinkommen von 1966 zu ermöglichen, auf seiner sechsundneunzigsten Sitzung (11. bis 20. Mai 2016) einheitliche Interpretationen in Bezug auf das Protokoll von 1988 zum Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966, die vom Unterausschuss Schiffsentwurf und -konstruktion auf seiner dritten Sitzung (18. bis 22. Januar 2016) vorbereitet wurden, angenommen, wie sie in der Anlage wiedergegeben sind.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten einheitlichen Interpretationen anzuwenden und sie allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Einheitliche Interpretationen in Bezug auf das Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966
Regel 13 - Lage der Luken, Türöffnungen und Lüfter
1 Für die Zwecke dieser Regeln werden für Luken, Türöffnungen und Lüfter die folgenden beiden Bereiche festgelegt:
Bereich 1 - Auf Freiborddecks und erhöhten Quarterdecks oder anderen freiliegenden Decks **, die weniger als eine Normalhöhe eines Aufbaus über dem Freiborddeck liegen, und auf freiliegenden Decks **, die sich vor einem Punkt befinden, der ein Viertel der Länge des Schiffes vom vorderen Lot entfernt liegt, und die weniger als zwei Normalhöhen eines Aufbaus über dem Freiborddeck liegen.
Bereich 2 - Auf freiliegenden Decks **, die sich hinter einem Viertel der Länge des Schiffes vom vorderen Lot befinden, und die mindestens eine Normalhöhe eines Aufbaus über dem Freiborddeck und weniger als zwei Standardhöhen eines Aufbaus über dem Freiborddeck liegen.
Auf freiliegenden Decks **, die sich vor einem Punkt befinden, der ein Viertel der Länge des Schiffes vom vorderen Lot entfernt liegt, und die mindestens zwei Normalhöhen eines Aufbaus über dem Freiborddeck liegen und weniger als drei Normalhöhen eines Aufbaus über dem Freiborddeck.
2 Führen Luftrohre von Ballast- oder sonstigen Tanks über
hinaus, so müssen die freiliegenden Teile der Rohre kräftig gebaut sein, und die Höhe vom Deck bis zu dem Punkt, an dem Wasser nach unten eindringen kann, muss mindestens
betragen.
Hinweis: Verschraubte Glattdeckabdeckungen von Zugängen, die von kräftiger Bauart sind und mit Dichtungen und Bolzen mit geringem Abstand gesichert sind, um die Dichtheit gegen Wasser aufrechtzuerhalten, unterliegen nicht den Anforderungen an die Mindestsüllhöhe.
*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1535, "Einheitliche Interpretationen in Bezug auf das Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
**) "Freiliegende Decks" beinhalten oberste Decks von Aufbauten, Deckshäusern, Niedergängen und anderen ähnlichen Decksstrukturen
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