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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC
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MSC.1/Rundschreiben 1596 - 15. Februar 2019
Vorläufige Richtlinien zur Entwicklung und Anwendung des Sicherheitsniveau-Ansatzes für Zielgerichtete Normen der IMO

Vom 14. September 2020
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2020 S. 623)



Siehe Fn. *

1 Präambel

1.1 Zielgerichtete Normen (goalbased standards - GBS) sind Ziele und funktionale Anforderungen, deren Einhaltung durch Regeln, Vorschriften und Normen erreicht werden muss.

1.2 Der Sicherheitsniveau-Ansatz für zielgerichtete Normen (goalbased standards safety level approach - GBS-SLA) zielt darauf ab, risikobasierte Methoden zur Entwicklung von funktionalen Anforderungen zu nutzen und die Einhaltung von Regeln und Vorschriften anhand der Sicherheitsziele und funktionalen Anforderungen zu überprüfen und zu begründen.

2 Zweck

Die vorliegenden Richtlinien beschreiben den Rahmen für den Sicherheitsniveau-Ansatz für zielgerichtete Normen bzw. erläutern das Verfahren zur Anwendung des Sicherheitsniveau-Ansatzes innerhalb des Rahmens zielgerichteter Normen bei der Ausarbeitung von Vorschriften durch die IMO:

  1. Zielgerichtete Normen stellen einen Rahmen für die Betrachtung von Zielen bereit, durch die umfassende, übergreifende Sicherheits- und Umweltnormen und/oder Normen für die Gefahrenabwehr sowie funktionale Anforderungen aufgestellt werden, die so eindeutig sind, dass sie keinen Raum für unterschiedliche Interpretationen lassen. Die Struktur des Rahmens zielgerichteter Normen bildet die Grundlage für eine klare Strukturierung von Regeln und Vorschriften.
  2. Der Sicherheitsniveau-Ansatz gewährleistet die Festlegung und das Erreichen der erforderlichen Sicherheitsniveaus.
  3. Der Sicherheitsniveau-Ansatz muss für die Erreichung von Sicherheitszielen angewendet werden. Die Einhaltung von Regeln/Vorschriften (Stufe IV und V) mit den genannten Sicherheitszielen muss durch eine quantitative Risikoanalyse überprüft werden.

3 Begriffsbestimmungen

3.1 Zielgerichtete Normen bezeichnet Ziele und funktionale Anforderungen, deren Einhaltung durch Regeln, Vorschriften und Normen erreicht werden muss. Ein Rahmen zielgerichteter Normen legt das zugrunde liegende Konzept von zielgerichteten Normen fest und besteht aus zielgerichteten Normen und den zugehörigen detaillierten Anforderungen von Vorschriften und Regeln für Schiffe (siehe Abbildung 1).

3.2 Sicherheitsniveau-Ansatz bezeichnet die strukturierte Anwendung risikobasierter Methoden bei der Ausarbeitung von Vorschriften durch die IMO.

3.3 Sicherheit bezeichnet das Fehlen eines nicht akzeptablen Risikogrades.

3.4 Sicherheitsniveau bezeichnet ein Maß der Gefährdung.

3.5 Erforderliches Sicherheitsniveau bezeichnet die maximale Gefährdung, die für die Organisation akzeptabel ist.

4 Prinzipien

4.1 Die Erfüllung des Auftrags der IMO durch Festsetzung der höchstmöglichen Sicherheitsniveaus ist das Leitprinzip des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen. Bei der Entwicklung von Vorschriften entsprechend dem Sicherheitsniveau-Ansatz für zielgerichtete Normen muss dieses Prinzip durch die Formulierung von Zielen und funktionalen Anforderungen präzise und zugleich ganzheitlich angewandt werden.

4.2 Der Sicherheitsniveau-Ansatz muss angewandt werden, um ausdrücklich erforderliche Sicherheitsniveaus zu erreichen. Die quantitativen und angemessenen Sicherheitsniveaus von Zielen und funktionalen Anforderungen müssen systematisch und nachprüfbar mithilfe der zugehörigen Vorschriften/ Regeln verwirklicht werden.

4.3 Die bei der Anwendung des Sicherheitsniveau-Ansatzes verwendeten Daten, Risikomodelle und Annahmen müssen für alle Beteiligten transparent und zugänglich sein. Das Ergebnis der Risikoanalyse muss messbar und wiederholbar sein.

5 Rahmen

5.1 Der Rahmen zielgerichteter Normen beschreibt die Struktur der zielgerichteten Normen der IMO und den Zusammenhang zwischen den verschiedenen Elementen. Er besteht aus fünf Hauptelementen, und zwar wie folgt aus Stufe I bis Stufe V (siehe auch Abbildung 1):

  1. Stufe I Ziele;
  2. Stufe II funktionale Anforderungen;
  3. Stufe III Konformitätsprüfung;
  4. Stufe IV Vorschriften und Regeln; und
  5. Stufe V Branchenübliche Verfahren und Normen.

5.2 Darüber hinaus ist die Überwachung der Vollständigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit der zielgerichteten Normstufen ebenfalls Teil dieses Rahmens.

Abbildung 1: Rahmen zielgerichteter Normen

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Abbildung 2: Anwendung des Sicherheits niveau-Ansatzes auf zielgerichtete Normen

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6 Struktur der IMO-Instrumente für den Sicherheitsniveau-Ansatz für zielgerichtete Normen

Die Entwicklung von IMO-Instrumenten unter Anwendung des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen muss der Struktur folgen, die in Abbildung 3 dargestellt wird. Ziele und funktionale Anforderungen wären in IMO-Übereinkommen wie SOLAS und MARPOL enthalten, während die detaillierteren Anforderungen unter Stufe IV in entsprechenden Codes und anderen Instrumenten (z.B. nationalen Vorschriften, Klassifikationsvorschriften) enthalten wären.

Abbildung 3: Struktur der IMO-Instrumente für den Sicherheitsniveau-Ansatz für zielgerichtete Normen

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LSA-Code:Internationaler Rettungsmittel-Code
(International Life-Saving Appliances Code)
FTP-Code:Internationaler Code für die Anwendung von Brandprüfverfahren
(International Code for Application of Fire Test Procedures)
Polar-Code:Internationaler Code für Schiffe, die in Polargewässern verkehren (International Code for Ships Operating in Polar Waters)
HSC-Code:Internationaler Code für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (International Code of Safety for High-Speed Craft)

7 Ziele (Stufe I)

7.1 Ziele sind übergeordnete Zielsetzungen, die erreicht werden müssen. Durch sie müssen Probleme angegangen werden und sie müssen das erforderliche Sicherheitsniveau wiedergeben. Das erforderliche Sicherheitsniveau kann explizit durch ein quantitatives Sicherheitsniveau festgelegt werden oder implizit durch ein anzuwendendes Verfahren zur Erreichung des höchstmöglichen Sicherheitsniveaus, z.B. nach dem ALARP-Prinzip (ALARP: "As Low As Reasonably Practicable" - so gering wie vernünftigerweise praktikabel) wie in den "Revised guidelines for Formal Safety Assessment (FSA) for use in the IMO rulemaking process" (FSA-Richtlinien) (MSC-MEPC.2/Circ.12/Rev.2) wiedergegeben.

7.2 Das in den Zielen wiedergegebene erforderliche Sicherheitsniveau muss mindestens die folgenden Bereiche zum Gegenstand haben:

  1. Schutz des menschlichen Lebens auf See, einschließlich Arbeitsmedizin;
  2. Schiffssicherheit; und
  3. Verhütung und Kontrolle der Meeresverschmutzung durch Schiffe.

7.3 Das Ziel muss/Die Ziele müssen auf der Ebene der Themenbereiche gesetzt werden und die Ankerpunkte der Codes im Rahmen des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen darstellen, z.B. wie in Abbildung 3 dargestellt. Beispiele für Themenbereiche, die behandelt werden könnten, sind:

  1. Bauart - Bauweise, Unterteilung und Stabilität, Maschinen- und elektrische Anlagen;
  2. Bauart - Brandschutz, Feueranzeige und Feuerlöschung;
  3. Rettungsmittel und -vorrichtungen;
  4. Funkverkehr; und
  5. Sicherung der Seefahrt.

7.4 Die Ziele werden durch den Schiffssicherheitsausschuss festgelegt.

8 Funktionale Anforderungen (Stufe II)

8.1 Die funktionalen Anforderungen geben die Kriterien vor, die erfüllt werden müssen, um die Ziele zu erreichen. Sobald ein Ziel festgelegt wurde, können die funktionalen Anforderungen festgelegt werden.

8.2 Die funktionalen Anforderungen werden von der IMO durch den zuständigen Ausschuss festgelegt.

8.3 Um die grundlegenden Zielsetzungen der zielgerichteten Normen zu erfüllen, müssen die funktionalen Anforderungen folgenden Anforderungen entsprechen:

  1. umfassen alle für die Erreichung des Ziels notwendigen Bereiche;
  2. erfassen alle wichtigen Risiken. Methoden zur Gefahrenerkennung sowie deren Einstufung werden in den FSA-Richtlinien beschrieben;
  3. geben die Erfüllungskriterien vor, d. h. die Kriterien, nach denen die Regeln und Vorschriften durch Stufe III begründet/überprüft werden. Die Erfüllungskriterien können vom Schiffstyp abhängig sein;
  4. sind nicht von bestimmten Technologien abhängig, um eine technologische Weiterentwicklung zuzulassen; und
  5. beschreiben klar verständlich, welche Funktion erfüllt werden muss.

8.4 Um den Absätzen 8.3.1 und 8.3.2 zu entsprechen, müssen die funktionalen Anforderungen auf der Erkennung und Einstufung von Gefahren für den jeweiligen zu betrachtenden Bereich basieren.

8.5 Funktionale Anforderungen müssen unter Berücksichtigung der folgenden drei Elemente formuliert werden:

  1. Beschreibung: eine genaue und kurze Erklärung der erforderlichen Funktion;
  2. Begründung: Zuordnung der Gefahren, die durch die zu betrachtende Funktion minimiert werden sollen; und
  3. erwartete Leistung: Beschreibung der Funktion in quantitativer Hinsicht. Diese Beschreibung muss alle Aspekte umfassen, die zur Überprüfung der Erfüllung notwendig sind, sowie die Bedingungen, unter denen die Anforderungen erfüllt werden müssen.

9 Konformitätsprüfung (Stufe III)

9.1 Durch die Konformitätsprüfung werden die erforderlichen Instrumente bereitgestellt, um nachzuweisen und zu überprüfen, ob die zugehörigen Vorschriften und Regeln für Schiffe den Zielen und funktionalen Anforderungen entsprechen. Die Ziele und funktionalen Anforderungen und die entsprechende klar verständliche Beschreibung des Verfahrens zur Erreichung des zugehörigen Sicherheitsniveaus müssen dem Schiffssicherheitsausschuss vorgelegt werden. Die Konformitätsprüfung muss unter der Anleitung des Schiffssicherheitsausschusses durchgeführt werden, indem die in dem Rundschreiben "Allgemeine Richtlinien für die Entwicklung zielorientierter Schiffbaunormen der IMO" (MSC.1/Rundschreiben 1394/Rev.1) beschriebenen Verfahren befolgt werden. Die Konformität muss anhand risikobasierter Methoden nachgewiesen werden. Konformität bedeutet, dass durch die entsprechenden Vorschriften und Regeln mindestens die durch Ziele und funktionale Anforderungen bestimmten erforderlichen Sicherheitsniveaus erreicht werden. Das Verfahren zur Risikoanalyse wird in den FSA-Richtlinien beschrieben.

9.2 Das Überprüfungsverfahren muss transparent sein und zu einem einheitlichen Ergebnis führen, unabhängig davon, wer die Bewertung durchführt.

9.3 Bei der Konformitätsprüfung müssen folgende Elemente berücksichtigt werden:

  1. das Ausmaß, in dem die Vorschriften/Regeln die funktionalen Anforderungen abdecken und zum Erreichen des Ziels/der Ziele beitragen; und
  2. die Einhaltung des durch die entsprechenden funktionalen Anforderungen bestimmten Sicherheitsniveaus.

10 Vorschriften und Regeln (Stufe IV)

Vorschriften und Regeln für Schiffe sind die detaillierten Anforderungen, die durch den Schiffssicherheitsausschuss, die nationalen Verwaltungen und/ oder Klassifikationsgesellschaften entwickelt werden und von nationalen Verwaltungen und/oder Klassifikationsgesellschaften, die als anerkannte Organisationen agieren, angewandt werden, um die Ziele und funktionalen Anforderungen zu erfüllen. Diese detaillierten Anforderungen werden Teil des Umsetzungsrahmens des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen, wenn ihre Konformität mit dem erforderlichen Sicherheitsniveau nachgewiesen wurde.

11 Branchenübliche Verfahren und Normen (Stufe V)

Auf Industrienormen, Verfahrensregeln und Sicherheits- und Qualitätssysteme für den Schiffbau, den Schiffsbetrieb, die Wartung, Ausbildung, Schiffsbesetzung usw. kann in den Vorschriften/Regeln verwiesen werden. Verantwortlich für den Nachweis der Eignung solcher Industrienormen und Verfahrensregeln, wenn in einem Regelwerk darauf verwiesen wird, ist der Übermittler der Vorschriften/ Regeln. Dieser Nachweis muss im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung der Konformität erbracht werden.

12 Überwachung

12.1 Die Überwachung stellt eine Methode zur Bewertung der Wirksamkeit von Zielen (Stufe I), funktionalen Anforderungen (Stufe II), Vorschriften und Regeln (Stufe IV) und Normen/Verfahrensregeln (Stufe V) sowie das Bestreben dar, Risiken zu ermitteln, die in der anfänglichen Entwicklung von Vorschriften/Regeln nicht berücksichtigt wurden. Um zu überprüfen, ob das Risiko der Schifffahrt so gering gehalten wurde wie zumutbar und durchführbar, muss der Rahmen zielgerichteter Normen kontinuierlich überwacht und systematisch analysiert werden. Der Detaillierungsgrad der Datenaufzeichnung hängt von dem zu überwachenden Punkt ab.

12.2 Das Verfahren zur Untersuchung der Wirksamkeit einer neuen Vorschrift/Regel unter Anwendung des risikobasierten Ansatzes wird in den FSA-Richtlinien beschrieben.

12.3 Wie in Abbildung 1 der vorliegenden Richtlinien dargestellt, wird zwischen zwei Überwachungsverfahren unterschieden:

  1. Überwachung der Wirksamkeit von Vorschriften/Regeln; und
  2. Überwachung der Wirksamkeit der Ziele (Stufe I) und der funktionalen Anforderungen (Stufe II).

12.4 Das zu errichtende Überwachungssystem muss (ohne Priorisierung) folgende Bereiche abdecken:

  1. Sicherheit aller Personen an Bord, einschließlich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin;
  2. gesellschaftsbezogene Themen;
  3. Sicherheit des Schiffes;
  4. Schutz der Umwelt; und
  5. Schutz der Ladung.

12.5 Für beide Verfahren müssen bei der Überwachung unter anderem Daten aus vorhergehenden Vorgängen wie Unfallberichte, Betriebserfahrungsberichte, Unfalluntersuchungen, Ereignisberichte, Beina he-Unfall-Berichte, neue Forschungsergebnisse, die in der Branche veröffentlicht wurden, sowie Risikoanalysen berücksichtigt werden.

12.6 Die Verantwortlichkeit für die Überwachung muss in Hinsicht auf die Überwachungsaufgaben wie folgt zugewiesen werden:

  1. Stufe I:
    1 Überwachung (einschließlich Datenerfassung): Ausschuss
    2 Analyse: Ausschuss
    3 Bewertung: Ausschuss
  2. Stufe II:
    1 Überwachung (einschließlich Datenerfassung): Unterausschüsse
    2 Analyse: Unterausschüsse
    3 Bewertung: Unterausschüsse
  3. Stufe IV:
    1 Vorschriften: Überwachung (einschließlich Datenerfassung) und Analyse durch den Ersteller der Vorschriften, Bewertung durch den Ersteller der Vorschriften, Aufsicht durch die IMO
    2 Anforderungen: Überwachung und Analyse durch die IMO/Unterausschüsse, Bewertung durch die IMO/Unterausschüsse

12.7 Die verantwortlichen) Organisationen) für die Überwachung und Analyse ist (sind) auch für die Entwicklung und Aktualisierung des Berichterstattungsformats verantwortlich.

13 Anwendung des Sicherheitsniveau-Ansatzes auf das Verfahren zur Ausarbeitung von Vorschriften durch die IMO unter Verwendung der FSA-Richtlinien

Die Anwendung des Sicherheitsniveau-Ansatzes auf das Verfahren zur Ausarbeitung von Vorschriften durch die IMO wird in Tabelle 1 mit Verknüpfung zu den entsprechenden FSA-Schritten beschrieben. Dieser Ansatz kann genutzt werden für:

  1. die Entwicklung neuer Instrumente unter Verwendung des Rahmens des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen;
  2. die Überarbeitung bestehender Instrumente, die nicht auf dem Rahmen des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen basieren; und
  3. die Überarbeitung bestehender Instrumente, die unter Verwendung des Rahmens des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen entwickelt wurden.

Tabelle 1
Anwendung des Sicherheitsniveau-Ansatzes auf das Verfahren zur Ausarbeitung von Vorschriften durch die IMO

PhaseBeschreibungFSASchritt(e)/Verweise innerhalb der FSA-RichtlinienNutzen für den Sicherheitsniveau-Ansatz für zielgerichtete Normen
1Entscheidung über den Umfang der neuen Vorschrift oder Prüfung/Aktualisierung des Umfangs bestehender Vorschriften.Absatz 4Präambel für Stufen 1 und 2
2Ermittlung und Priorisierung von Gefahren zur Entwicklung neuer Vorschriften.

Zur Überarbeitung bestehender Vorschriften nach dem Rahmen des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen:

  • Ermittlung und Priorisierung von Gefahren (wenn dieser Schritt bereits früher durchgeführt wurde, kann er ausgelassen werden).
  • Aktualisierung der Gefahrenliste (anwendbar auf die Überarbeitung bestehender Vorschriften, die im Rahmen des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen entwickelt wurden).
Schritt 1Grundlage für Stufen 1 und 2
3Bewertung des/der bestehenden Sicherheitsniveaus.Schritt 2Grundlage für Stufen 1 und 2
4Festlegung der Ziele und des/der erforderlichen Sicherheitsniveaus zur Entwicklung neuer Vorschriften auf der Grundlage des Ergebnisses unter Stufe 3 und entsprechend der FSA-Richtlinien.Zustimmung zu dem/den erforderlichen Sicherheitsniveaus) durch den AusschussStufe 1 Ziele

Grundlage für Stufe 3

51 Durchführung der formalisierten Sicherheitsbewertung (formal safety assessment - FSA) nach den FSA-Richtlinien zur Ablei- tung von Risikosteuerungsmöglichkeiten (Risk Control Options - RCO).

2 Formulierung der funktionalen Anforderungen mit deren erwarteten Leistungen unter Verwendung der Risikosteuerungsmöglichkeiten.

Schritte 2, 3, 4, 5Stufe 2 Funktionale Anforderungen

Stufe 3 Überprüfungskriterien

6Entwicklung neuer Vorschriften/Regeln oder Umformulierung be- stehender Vorschriften/Regeln auf der Grundlage der funktionalen Anforderungen mit deren in Stufe 5 abgeleiteten erwarteten Leistungen.Stufe 4 Vorschriften/Regeln

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1596, "Vorläufige Richtlinien zur Entwicklung und Anwendung des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen der IMO", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

  1. Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner 100. Tagung (3. bis 7. Dezember 2018) die Vorläufigen Richtlinien zur Entwicklung und Anwendung des Sicherheitsniveau-Ansatzes für zielgerichtete Normen der IMO, wie in der Anlage wiedergegeben, an.
  2. Die Vorläufigen Richtlinien dienen dazu, das Verfahren zur Entwicklung und Begründung von IMO-Bestimmungen nach dem Sicherheitsniveau-Ansatz für zielgerichtete Normen (goalbased standards safety level approach - GBS-SLA) darzulegen. Der Schiffssicherheitsausschuss stimmte auf seiner neunzigsten Tagung (16. bis 25. Mai 2012) zu, dass der Sicherheitsniveau-Ansatz risikobasierte Methoden anwendet, um das Sicherheitsniveau von Vorschriften mit dem Ziel der Entwicklung oder Änderung internationaler Vorschriften zu bestimmen.
  3. Der Sicherheitsniveau-Ansatz für zielgerichtete Normen fordert die strukturierte Verwendung von risikobasierten Methoden zur Entwicklung von Zielen, funktionalen Anforderungen und damit zusammenhängenden Vorschriften und gilt als Alternative zum traditionellen deterministischen Ansatz. Daher bestätigen und umfassen die sich im Anhang befindenden Richtlinien die risikobasierte formalisierte Sicherheitsbewertung der IMO, indem sie wiederholt auf die Revised guidelines for Formal Safety Assessment (FSA) for use in the IMO rulemaking process (MSC-MEPC.2/Circ.12/Rev.2) verweisen.
  4. Die Vorläufigen Richtlinien sind für die Entwicklung neuer Vorschriften oder Empfehlungen sowie die Überarbeitung/Änderung bestehender Vorschriften oder Empfehlungen anwendbar.
  5. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die beiliegenden Vorläufigen Richtlinien anzuwenden und allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
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