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Regelwerk

Änderungstext

Korrektur der Änderungen des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See
(IMSBC-Code) (MSC.318(89))

Vom 8. August 2012
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2012 S. 682)



In Absprache mit dem BMVBS wird nachfolgende Korrektur zur Veröffentlichung 2011 Nr. 251 "Änderung des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code)" bekannt gegeben.

1. Der Ausdruck "PHOSPHORIT (gebrannt)" ist zu korrigieren in:

altneu
Phosphorit (gebrannt)

Entladevorschriften

84 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:

"Phosphorit (gebrannt) ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."

 "PHOSPHATGESTEIN (gebrannt)"

Entladevorschriften

84 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:

"Phosphatgestein (gebrannt) ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern."

2. Der Ausdruck KALI-DÜNGERSALZ ist zu korrigieren in:

altneu
KALIDÜNGERSALZ

Ladevorschriften

88 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:

"Kali-Düngersalz ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."

"KALISALZ"

Entladevorschriften

88 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:

"Kalisalz ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern."