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Entschließung MSC.318(89)
Änderungen des internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-CODE)
Vom 20. Dezember 2011
(VkBl. Nr. 24 vom 31.12.2011 S. 990; 08.10.2012 S. 682 12)
(angenommen am 20.Mai 2011)
1 Der Schiffssicherheitsausschuss -
in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses;
unter Hinweis auf die Entschließung MSC.268(85), mit der er den Internationalen Code für die Beförderung von Schüttgut über See (im Folgenden als "IMSBC-Code" bezeichnet), der gemäß Kapitel VI und VII des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) (im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet) verbindlich geworden ist, angenommen hat;
sowie unter Hinweis auf Artikel VIII Buchstabe b und Regel VII/1-1.1 des Übereinkommens betreffend das Verfahren zur Änderung des IMSBC-Codes;
nach der auf seiner neunundachtzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen zum IMSBC-Code, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens vorgeschlagen und weitergeleitet worden waren -
2 Nachdem bis zum 1. Juli 2012 keine Einsprüche zu den Änderungen des IMSBC-Codes bei der IMO eingegangen sind, werden hiermit die Änderungen des internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-CODE) bekannt gemacht.
Anhang 1 .
Stoffmerkblätter für die einzelnen Schüttgüter
ALUMINIUMFERROSILICIUMPULVER; UN-Nr. 1395
Vorsichtsmassnahmen
1 In Satz 2 werden die Wörter "zuständige Behörde" durch "Verwaltung" ersetzt.
ALUMINIUMNITRAT; UN-Nr. 1438
Vorsichtsmassnahmen
2 Am Ende des Absatzes wird der folgende Satz angefügt:
"Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen."
ALUMINIUMSILICIUMPULVER, NICHT ÜBERZOGEN; UN-Nr. 1398
Vorsichtsmassnahmen
3 In Satz 2 werden die Wörter "zuständige Behörden" durch "Verwaltung" ersetzt.
AMMONIUMNITRAT; UN-Nr. 1942
nicht mehr als 0,2 % brennbare Stoffe enthaltend, einschließlich organischer Stoffe (berechnet auf Basis Kohlenstoff), ausgenommen sonstige Stoffe und Zusätze
Beschreibung
4 Die Wörter "Brandfördernd. Hygroskopisch." werden gestrichen.
5 Folgende neue Anmerkung wird nach Beschreibung angefügt:
"Anmerkung:
Dieses Stoffmerkblatt soll nur für Stoffe herangezogen werden, die keine Eigenschaften der Klasse 1 aufweisen, wenn sie in Übereinstimmung mit den Prüfreihen 1 und 2 der Klasse 1 (siehe UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil 1) geprüft werden."
Gefahr(en)
6 Am Beginn des Absatzes 1 werden die Wörter "Oxidationsmittel, brandfördernd." hinzugefügt.
7 Im bisherigen Satz 1 werden die Wörter "diese Stoffe" durch "diese Ladung befördert, ... sie verunreinigt ist ... Verdämmung befindet" ersetzt.
Stau- und Trennvorschriften
8 Entspricht bereits der deutschen Übersetzung.
Ladevorschriften
9 In Satz 1 werden die Verweise "4 und 5" durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Während des Ladens müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
10 Der erste Aufzählungspunkt in Bezug auf das Rauchen
So lange sich diese Ladung an Bord befindet, darf Rauchen an Deck und in den Laderäumen nicht gestattet werden und es sind Schilder mit der Aufschrift "RAUCHEN VERBOTEN" /"NO SMOKING" aufzustellen.
wird gestrichen.
Vorsichtsmassnahmen
11 In Absatz 1 wird der bisherige Satz 3 wie folgt ersetzt:
alt | neu |
Der Kapitän und die Schiffsoffiziere müssen darüber Bescheid wissen, dass ein fest eingebautes Gas-Feuerlöschsystem bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist und dass es notwendig sein kann, Wasser einzusetzen. | "Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen." |
12 In Absatz 1 wird der letzte Satz
Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.
gestrichen.
Beförderungsvorschriften
13 Es wird der folgende neue Satz 2 angefügt:
"Die Temperatur dieser Ladung ist während der Reise täglich zu überwachen und aufzuzeichnen, damit eine Zersetzung der Ladung, die zu ihrer Selbsterhitzung und zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts führt, entdeckt werden kann."
Entladevorschriften
14 Satz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
alt | neu |
Bunkern oder Umpumpen von Kraftstoff ist verboten. | "Das Bunkern von Kraftstoff ist verboten. Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden." |
Notfallmassnahmen
15 Die Änderung ist für den deutschen Wortlaut nicht erforderlich.
16 In den Bestimmungen in Bezug auf einen Brand in einem Laderaum, der diesen Stoff enthält, wird "Viel Wasser verwenden" durch "Reichlich Wasser verwenden und gegebenenfalls Wärmequelle isolieren ersetzt.
AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL; UN-Nr. 2067
Beschreibung
17 In Ziffer 2 werden nach "Dolomit" die Wörter "und/ oder mineralisches Calciumsulfat" eingefügt.
Anmerkungen:
18 In Anmerkung 3 wird das Wort "explosiven" gestrichen.
Stau- und Trennvorschriften
19 In Satz 4 wird "einem Tank oder Doppelboden" durch "einem Tank, Doppelboden oder Rohr, der oder das" ersetzt.
Ladevorschriften
20 In Satz 1 werden die Verweise "4 und 5" durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Vorsichtsmassnahmen
21 Nach Satz 1 wird der folgende Satz angefügt:
"Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen."
Beförderungsvorschriften
22 In Satz 2 wird "zu ihrer Selbsterhitzung ... führt" durch "um eine Zersetzung, ... führen kann, zu entdecken" ersetzt.
Entladevorschriften
23 Satz 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
alt | neu |
Bunkern oder Umpumpen von Kraftstoff ist verboten. | "Das Bunkern von Kraftstoff ist verboten. Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden." |
24 Nach dem neuen Satz 2 wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind hygroskopisch und können sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
Notfallmassnahmen
25 Die Änderung ist für den deutschen Wortlaut nicht erforderlich.
26 In den Bestimmungen in Bezug auf einen Brand in einem Laderaum, der diesen Stoff enthält, werden in Satz 3 nach "Wasser verwenden" die Wörter "und gegebenenfalls die Wärmequelle isolieren" angefügt.
AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL; UN-Nr. 2071
Beschreibung
27 In Absatz 2 wird folgende Fußnote in Verbindung mit "(siehe UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3)" eingefügt:
"* Siehe auch Abschnitt 5 von Anhang 2 zu diesem Code."
Gefahren
28 In Absatz 1 wird in Satz 1 das Wort "Gemische" durch "Ladungen" und in Satz 4 die Wörter "Mischungen besteht" durch "Ladungen besteht" ersetzt.
Stau- und Trennvorschriften
29 Die Änderung ist für den deutschen Wortlaut nicht erforderlich.
Ladevorschriften
30 In Absatz 1 werden in Satz 1 die Verweise "4 und 5" durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Während des Ladens müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
31 Es wird der folgende neue Aufzählungspunkt angefügt:
" Soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, sind keine brennbaren Sicherungshilfen und kein brennbares Schutzmaterial zu verwenden. Ist Stauholz erforderlich, so ist nur die unvermeidliche Mindestmenge zu verwenden."
Vorsichtsmassnahmen
32 Nach Satz 1 wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen."
Entladevorschriften
33 Satz 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
alt | neu |
Bunkern oder Umpumpen von Kraftstoff ist verboten. | "Das Bunkern von Kraftstoff ist verboten. Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden." |
34 Nach dem neuen Satz 2 wird der folgende Satz angefügt:
"Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind hygroskopisch und können sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
Notfallmassnahmen
35 In den Bestimmungen in Bezug auf einen Brand in einem Laderaum, der diesen Stoff enthält, wird "fest eingebaute Feuerlöschanlage des Schiffes" durch "fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes" ersetzt.
AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL (nicht gefährlich)
Beschreibung
36 In Ziffer 2 werden nach "Dolomit" die Wörter "und/ oder mineralisches Calciumsulfat" eingefügt.
37 In Ziffer 4 wird folgende Fußnote in Verbindung mit "(siehe UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 38.3)" eingefügt:
"* Siehe auch Abschnitt 5 von Anhang 2 zu diesem Code."
Gefahr(en)
38 Der gesamte Wortlaut unter dieser Überschrift wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
alt | neu |
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr. Selbst wenn diese Ladung als nicht gefährlich eingestuft ist, verhält sie sich bei starker Erhitzung in derselben Weise wie die in Klasse 9 unter der UN-Nr. 2071 eingestuften ammoniumnitrathaltigen Düngemittel, indem sie sich zersetzt und giftige Gase abgibt. Die Geschwindigkeit der Zersetzungsreaktion ist niedriger, doch besteht die Gefahr, dass sich bei starker Erwärmung der Ladung im Laderaum und an Deck giftige Gase bilden. Düngemittel-staub könnte Haut und Schleimhäute reizen. Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird. | "Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr. Obwohl diese Ladung als nicht gefährlich eingestuft ist, treten einige der Eigenschaften des in Klasse 9 unter der UN-Nummer 2071 eingestuften ammoniumnitrathaltigen Düngemittels bei starker Erhitzung auf. Bei starker Erhitzung zersetzt sich diese Ladung und gibt giftige Gase ab, wobei die Gefahr giftiger Dämpfe im Laderaum, in den angrenzenden Räumen und an Deck besteht. Die Überwachung der Temperatur der Ladung kann einen frühzeitigen Hinweis auf Zersetzung geben. Düngemittelstaub könnte Haut und Schleimhäute reizen. Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird." |
Stau- und Trennvorschriften
39 In Satz 3 wird "einem Tank oder Doppelboden" durch "einem Tank, Doppelboden oder Rohr, der oder das..." ersetzt.
40 In Satz 4 wird nach "dieser Art" der Ausdruck "sollen so gestaut werden" durch "sind so zu stauen" ersetzt.
41 In Satz 5 wird das Wort "Dämmschicht" durch "Vorkehrung" ersetzt.
42 Im letzten Absatz wird der letzte Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt:
alt | neu |
Diese Vorschrift braucht auf kurzen internationalen Seereisen nicht angewendet werden. | "Diese Vorschrift braucht nicht angewandt zu werden, wenn es sich um ein Schott der Klasse A-60 handelt, oder auf beschränkte Auslandsfahrten." |
Ladevorschriften
43 In Absatz 1 werden in Satz 1 die Verweise "4 und 5" durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Vorsichtsmassnahmen
44 Nach Satz 1 wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen."
Beförderungsvorschriften
45 Absatz 2
Die Temperatur dieser Ladung ist während der Reise täglich zu überwachen und aufzuzeichnen, damit eine Zersetzung der Ladung, die zu ihrer Selbsterhitzung und zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts führt, entdeckt werden kann.
wird gestrichen.
Entladevorschriften
46 Satz 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
alt | neu |
Bunkern oder Umpumpen von Kraftstoff ist verboten. | "Das Bunkern von Kraftstoff ist verboten. Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden. Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind hygroskopisch und können sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen." |
Notfallmassnahmen
47 In den Bestimmungen in Bezug auf einen Brand in einem Laderaum, der diesen Stoff enthält, wird "fest eingebaute Feuerlöschanlage des Schiffes" durch "fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes" ersetzt.
48 In den Bestimmungen in Bezug auf einen Brand in einem Laderaum, der diesen Stoff enthält, werden in Satz 3 nach "Wasser verwenden" die Wörter "und gegebenenfalls die Wärmequelle isolieren" eingefügt.
AMMONIUMSULFAT
Gefahr(en)
49 Am Ende des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird."
Ladevorschriften
50 Im letzten Satz werden die Verweise "4 und 5" durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Entladevorschriften
51 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Ammoniumsulfat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
BARIUMNITRAT, UN-Nr. 1446
Vorsichtsmassnahmen
52 Am Ende des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen."
BORAX (PENTAHYDRAT, ROH)
Entladevorschriften
53 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Borax (Pentahydrat, roh) ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
BORAX, WASSERFREI (roh oder gereinigt)
Ladevorschriften
54 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Entladevorschriften
55 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Borax, wasserfrei (roh oder gereinigt) ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
BRAUNKOHLENBRIKETTS
Gefahr(en)
56 Der Wortlaut wird wie folgt ersetzt:
alt | neu |
Braunkohlenbriketts sind leicht entzündbar und neigen zur Selbstentzündung, wobei es zu einer Verringerung des Sauerstoffgehalts im Laderaum kommt. | "Diese Ladung ist leicht entzündbar und neigt zur Selbsterhitzung, zur Selbstentzündung sowie zur Verringerung des Sauerstoffgehalts im Laderaum". |
Anhang
57 In Ziffer 1.1 im Abschnitt "Vorsichtsmaßnahmen" werden die Wörter "und den Laderaumverschlussvorrichtungen" gestrichen.
KALZIUMNITRAT, UN-Nr. 1454
Vorsichtsmassnahmen
58 Am Ende des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen."
Entladevorschriften
59 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Kalziumnitrat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
KALZIUMNITRAT-DÜNGEMITTEL
Ladevorschriften
60 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
TON
Reinigung
61 Der Wortlaut wird ersetzt:
alt | neu |
Vor dem Auswaschen der Reste dieser Ladung sind die Lenzbrunnen der Laderäume zu reinigen. | "Nach dem Löschen dieser Ladung ist den Lenzbrunnen der Laderäume besondere Aufmerksamkeit zu schenken" |
DIAMMONIUMPHOSPHAT (DAP)
Ladevorschriften
62 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Entladevorschriften
63 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Diammoniumphosphat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
Trockenschlempe
64 Nach dem bisherigen Stoffmerkblatt über direkt reduziertes Eisen (C) wird das folgende neue Stoffmerkblatt angefügt über Trockenschlempe:
"TROCKENSCHHLEMPE
DISTILLERS DRIED GRAINS WITH SOLUBLES
Beschreibung
Eine getrocknete Mischung grober Körner und kondensierter löslicher Melassestoffe, die nach der Vergärung der Stärkefraktion von Getreide mit Hefen und Enzymen zur Herstellung von Ethanol und Kohlendioxid zurückbleibt. Von gelbbrauner Farbe und mit dem Geruch von gekochtem Getreide. Der Feuchtigkeitsgehalt beträgt höchstens 13 % und der Ölgehalt höchstens 11 %. Dieses Stoffmerkblatt gilt nicht für Nass-Schlempe und Trockenschlempe, die nicht als Schüttgut befördert werden.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
nicht zutreffend | 450 bis 520 | 1,92 bis 2,22 |
Grösse | Klasse | Gruppe |
nicht zutreffend | nicht zutreffend | C |
Gefahr(en)
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
keine Sondervorschriften.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Diese Ladung ist so trocken wie möglich zu halten.
Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird, geschlossen sein.
Ladevorschriften
Verladung in offene nichtabgeschlossene Bereiche. Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 des Codes.
Vorsichtsmassnahmen
Keine Sondervorschriften.
Lüftungsvorschriften
Keine Sondervorschriften.
Beförderungsvorschriften
Die Luken der Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, müssen wetterdicht sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern.
Entladevorschriften
Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.
Reinigung
Keine Sondervorschriften."
FERROPHOSPHOR
(einschließlich Briketts)
Beförderung
65 Der Wortlaut wird wie folgt ersetzt:
alt | neu |
Keine besonderen Anforderungen. | "Zur Messung des Gehalts an entzündbaren und giftigen Gasen wie beispielsweise Phospin, die sich aus dieser Ladung nach den Ladungspapieren entwickeln können, müssen geeignete Spürgeräte für jedes dieser Gase oder Gemische an Bord mitgeführt werden, so lange diese Ladung befördert wird. Die Gasspürgeräte müssen von einer durch Feststellungsprüfung als zur Verwendung in einer explosiven Atmosphäre sicher ausgewiesenen Bauart sein. Die Konzentrationen dieser Gase in den Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, sind während der Reise in regelmäßigen Zeitabständen zu messen; die Messergebnisse sind aufzuzeichnen und an Bord mitzuführen." |
FERROSILICIUM; UN-Nr. 1408
Anhang - Einzelne Vorschriften
66 In Satz 1 werden die Wörter "zuständige Behörden" jeweils durch "Verwaltung" ersetzt.
FERROSILICIUM
mit 25 bis 30 Masse-% oder mit mehr als 90 Masse-% Silicium
Ladevorschriften
67 Satz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
alt | neu |
Gleichmäßig über die Tankdecken stauen. | "Da der Stoff eine extreme hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung eben über die Tankdecke verteilt ist, um eine homogene Gewichtsverteilung zu erreichen. Es ist darauf zu achten, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird. Siehe den Anhang zu diesem Stoffmerkblatt". |
Anhang - Einzelne Vorschriften
68 In Satz 1 und 2 werden die Wörter "zuständigen Behörde" durch "Verwaltung" ersetzt.
FERROSULFAT HEPTAHYDRAT
69 Nach dem bisherigen Stoffmerkblatt über metallisches Eisen als Bohr-, Fräs-, Dreh- oder Schnittspäne, UN-Nr. 2793, wird das folgende neue Stoffmerkblatt über FERROSULFAT HEPTAHYDRAT angefügt:
"FERROSULFAT HEPTAHYDRAT
ferrous sulphate heptahydrate
Beschreibung
Blassgrüne Kristalle. In Wasser leicht löslich. Produkt wird im Allgemeinen als "Eisenvitriol" bezeichnet.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
nicht zutreffend | 750 bis 1250 | 0,8 bis 1,3 |
Grösse | Klasse | Gruppe |
Kristalle | nicht zutreffend | C |
Gefahr(en)
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verursacht starke Augenreizung. Verursacht Hautreizung. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Neigt in nassem Zustand zur Verfestigung.
Diese Ladung ist in Wasser leicht löslich und wird in feuchtem Zustand sauer.
Werden zu große Mengen ins Wasser geleitet, kann dies zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts des Wassers führen.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Sie darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird, geschlossen sein.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 des Codes.
Vorsichtsmassnahmen
Berührung mit Augen und Haut vermeiden. Personen, die mit dem Produkt in Berührung kommen können, müssen Schutzkleidung, Handschuhe und Augenschutz tragen. Normalerweise handelt es sich um ein staubfreies Produkt, allerdings sind bei sehr trockenen Bedingungen, wenn Staub entsteht, ebenfalls Staubmasken zu tragen. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und gegebenenfalls abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.
Lüftungsvorschriften
Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.
Beförderungsvorschriften
Die Luken der Laderäume müssen wetterdicht sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern.
Entladevorschriften
Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.
Reinigung
Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Laderäume und die Lenzbrunnen sauber zu kehren und anschließend gründlich auszuwaschen."
DÜNGEMITTEL OHNE NITRATE (nicht gefährlich)
Entladevorschriften
70 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Düngemittel ohne Nitrate sind hygroskopisch und können sich in Überhängen verfestigen und die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
FLUGASCHE
71 In der Überschrift des Stoffmerkblattes für Flugasche wird das Wort "Trocken" angefügt.
FLUGASCHE NASS
72 Nach dem bisherigen Stoffmerkblatt über Flugasche wird das folgende, neue Stoffmerkblatt über Flugasche, nass angefügt:
"Flugasche, nass fly ash, wet
Beschreibung
Gräuliches Pulver. Bei dieser Ladung handelt es sich um ein Gemisch aus dem leichten, staubförmigen Stoff aus feinen Partikeln; Rückstandsprodukt aus Kohle- und Heizölkraftwerken und Wasser (mindestens 10 % Wasser). Ammoniakgeruch.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
nicht zutreffend | 900 bis 1300 | 0,77-1,11 |
Grösse | Klasse | Gruppe |
unter 1 mm | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Nasse Flugasche geht bei einem ausreichend hohen Feuchtigkeitsgehalt in einen fließfähigen Zustand über. Sie ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften "Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.
Sauberkeit der Laderäume
Keine Sondervorschriften.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 des Codes.
Vorsichtsmassnahmen
Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und gegebenenfalls abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.
Lüftungsvorschriften
Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.
Beförderungsvorschriften
Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.
Entladevorschriften
Keine Sondervorschriften.
Reinigung
Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatte der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatte blockieren, zu entfernen."
EISEN(II)-SULFAT, GRANULAT
73 Nach dem neuen Stoffmerkblatt über Flugasche, nass, wird folgendes neue Stoffmerkblatt angefügt über Eisen(II)-Sulfat:
"EISEN(II)-SULFAT, GRANULAT
GRANULAR FERROUS SULPHATE
Beschreibung
Graubraune Körnchen. Nimmt Feuchtigkeit auf und ist leicht in Wasser löslich.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
30° bis 45° | 1100 bis 1600 | 0,63-0,9 |
Grösse | Klasse | Gruppe |
bis zu 15 mm | nicht zutreffend | C |
Gefahr(en)
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verursacht starke Augenreizung. Verursacht Hautreizung. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Neigt in nassem Zustand zur Verfestigung.
Diese Ladung ist in Wasser leicht löslich und wird in feuchtem Zustand sauer.
Werden zu große Mengen ins Wasser geleitet, kann dies zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts des Wassers führen.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Sie darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird, geschlossen sein.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 und 6 des Codes.
Vorsichtsmassnahmen
Berührung mit Augen und Haut vermeiden. Personen, die mit dem Produkt in Berührung kommen können, müssen Schutzkleidung, Handschuhe und Augenschutz tragen. Beim Laden darauf achten, dass möglichst wenig Staub erzeugt wird. Wird Staub erzeugt, so ist ebenfalls eine Staubmaske zu tragen.
Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und gegebenenfalls abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.
Lüftungsvorschriften
Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.
Beförderungsvorschriften
Die Luken der Laderäume müssen wetterdicht sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern.
Entladevorschriften
Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.
Reinigung
Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Laderäume und die Lenzbrunnen sauber zu kehren und anschließend gründlich auszuwaschen."
GIPS
Witterungsabhängige Vorkehrungen
74 In Satz 2 und 3 werden die Wörter "umgeschlagen" und "Umschlags" jeweils durch "verladen" und "Verladens" ersetzt.
BLEINITRAT; UN-Nr. 1469
Vorsichtsmassnahmen
75 Am Ende des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen."
MAGNESIUMNITRAT; UN-Nr. 1474
Vorsichtsmassnahmen
76 Der Satz wird wie folgt ersetzt:
alt | neu |
Keine besonderen Anforderungen. | "Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen." |
Entladevorschriften
77 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Magnesiumnitrat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
MAGNESIUMSULFAT DÜNGEMITTEL
78 Nach dem bisherigen Stoffmerkblatt über Magnesiumnitrat, UN-Nr. 1474, wird das folgende neue Stoffmerkblatt angefügt über Magnesiumsulfat Düngemittel:
"MAGNESIUMSULFAT DÜNGEMITTEL
MAGNESIUM SULPHATE FERTILIZERS
Beschreibung
Pulverförmige Düngemittel oder Bestandteile von Düngemitteln, die Magnesiumsulfat enthalten. Graubraunes Pulver. Teilweise in Wasser löslich, kann staubend sein.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
30° bis 45° | 850 bis 1150 | 0,87-1,18 |
Grösse | Klasse | Gruppe |
Pulverförmig | nicht zutreffend | C |
Gefahr(en)
Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein. Kann Haut- oder Augenreizung verursachen. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Diese Ladung ist teilweise löslich.
Staubend, kann allerdings verkleben, wenn sie feucht wird.
Stau- und Trennvorschriften
Keine Sondervorschriften.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Sie darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird, geschlossen sein.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4, 5 und 6 des Codes.
Vorsichtsmassnahmen
Berührung mit Augen und Haut vermeiden. Beim Laden darauf achten, dass möglichst wenig Staub erzeugt wird. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und gegebenenfalls abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.
Lüftungsvorschriften
Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert
wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.
Beförderungsvorschriften
Die Luken der Laderäume müssen wetterdicht sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern.
Entladevorschriften
Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.
Reinigung
Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Laderäume und die Lenzbrunnen sauber zu kehren und anschließend gründlich auszuwaschen."
METALLSULFID-KONZENTRATE
Ladevorschriften
79 Der Wortlaut "; dies gilt insbesondere für kleinere Schiffe, das heißt: für Schiffe von 100 m Länge oder weniger;" wird gestrichen.
Mineralische Konzentrate
Schüttgutversandbezeichnungen
80 Der Satz "Vorstehend sind alle bekannten Schüttgut Versandbezeichnungen (BCSN) von mineralischen Konzentraten aufgeführt, jedoch ist das Verzeichnis nicht vollständig" nach dem Verzeichnis der Schüttgut-Versandbezeichnungen wird gestrichen.
Ladevorschriften
81 Der Wortlaut "dies gilt insbesondere für kleinere Schiffe, das heißt für Schiffe von 100 m Länge oder weniger" wird gestrichen.
MONOAMMONIUMPHOSPHAT (MAP)
Ladevorschriften
82 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Entladevorschriften
83 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Monoammoniumphophat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
.PHOSPHATGESTEIN (gebrannt) 12
Entladevorschriften
84 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Phosphatgestein (gebrannt) ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern."
POTTASCHE
Ladevorschriften
85 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Entladevorschriften
86 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Pottasche ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
KALIDÜNGERSALZ
Ladevorschriften
87 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Entladevorschriften
.KALISALZ 12
Entladevorschriften
88 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Kalisalz ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern."
KALIUMNITRAT; UN-Nr. 1486
Ladevorschriften
89 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Vorsichtsmassnahmen
90 Am Ende des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen."
Entladevorschriften
91 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Kaliumnitrat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
KALIUMSULFAT
Ladevorschriften
92 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
PYRITE, KALZINIERT (Pyritasche)
Vorsichtsmassnahmen
93 In Satz 3 wird "vor dem Laden mit einer Kalkschicht" durch "vor dem Laden mit einem Schutzanstrich wie zum Beispiel Kalkfarbe bedeckt sein, um eventuelle Korrosionsreaktionen zwischen der Ladung, Wasser und Stahl zu verhindern" ersetzt.
RASORIT (WASSERFREI)
Entladevorschriften
94 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Satz angefügt:
"Rasorit (wasserfrei) ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
SALZ
Witterungsabhängige Vorkehrungen
95 In Satz 2 und 3 werden die Wörter "umgeschlagen" und "Umschlags" jeweils durch "verladen" und "Verladens" ersetzt.
ÖLKUCHEN, pflanzliches Öl enthaltend, UN-Nr. 1386 (b)
Beschreibung
96 Im letzten Absatz wird nach Satz 1 der folgende Wortlaut angefügt:
"Durch Pressen gewonnene Pellets aus Citrusfruchtmaische, die höchstens 2,5 % Öl und 14 % Öl und Feuchtigkeit zusammen enthalten, sind ebenfalls von den Bestimmungen dieses Stoffmerkblatts ausgenommen."
Vorsichtsmassnahmen
97 In Satz 5 wird "bis offensichtlich wird, dass es wohl nicht zu einem Brand im Laderaum kommt," durch "bis ein Brand offensichtlich ist." ersetzt.
Bemerkungen
98 Satz 1
Bei mit Lösemitteln extrahierten Ölkuchen soll ein Einsatz von CO2 solange unterbleiben, bis ein Brand offensichtlich ist.
wird gestrichen.
ÖLKUCHEN, UN-Nr. 2217
Vorsichtsmassnahmen
99 Im bisherigen Satz 4 wird "bis offensichtlich wird, dass es wohl nicht zu einem Brand im Laderaum kommt," durch "bis ein Brand offensichtlich ist." ersetzt.
Bemerkungen
100 Satz 1
Bei mit Lösemitteln extrahierten Ölkuchen soll ein Einsatz von CO2 solange unterbleiben, bis ein Brand offensichtlich ist.
wird gestrichen.
ÖLKUCHEN (nicht gefährlich)
Beschreibung
101 Am Ende des Absatzes 1 wird der folgende Satz angefügt:
"Die Bestimmungen dieses Merkblatts gelten auch für durch Pressen gewonnene Pellets aus Citrusfruchtmaische, die höchstens 2,5 % Öl und 14 % Öl und Feuchtigkeit zusammen enthalten."
NATRIUMNITRAT (Chilesalpeter), UN-Nr. 1498
Vorsichtsmassnahmen
102 Am Ende des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen."
Entladevorschriften
103 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Natriumnitrat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
GEMISCH AUS NATRIUMNITRAT (Chilesalpeter) UND KALIUMNITRAT (Salpeter), UN-Nr. 1499
Ladevorschriften
104 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Vorsichtsmassnahmen
105 Am Ende des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen."
Entladevorschriften
106 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Das Gemisch von Natriumnitrat und Kaliumnitrat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
SCHWEFEL (geformt, fest)
Vorsichtsmassnahmen
107 Satz 3 "Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, einschließlich der Trimmabdeckungen und Tankdecken, sind mit einem wirksamen im freien Handel erhältlichen Schutzanstrich zu behandeln oder auszuweißen, um eventuelle Korrosionsreaktionen zwischen Schwefel, Wasser und Stahl zu verhindern." wird durch "Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, einschließlich der Trimmabdeckungen und Tankdecken, sind mit einem Schutzanstrich wie zum Beispiel Kalkfarbe zu behandeln, um eventuelle Korrosionsreaktionen zwischen Schwefel, Wasser und Stahl zu verhindern." ersetzt.
SUPERPHOSPHAT
Ladevorschriften
108 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Entladevorschriften
109 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Superphosphat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
TAPIOKA
Ladevorschriften
110 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
HARNSTOFF
Ladevorschriften
111 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
Entladevorschriften
112 Am Beginn des Absatzes wird der folgende Wortlaut angefügt:
"Harnstoff ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen."
HOLZMASSE-PELLETS
Ladevorschriften
113 Die Verweise "4 und 5" werden durch die Verweise "4, 5 und 6" ersetzt.
HOLZPRODUKTE - Allgemein
114 Nach dem bisherigen Stoffmerkblatt über Holzmassepellets wird das folgende neue Stoffmerkblatt über Holzprodukte - allgemein angefügt:
"Holzprodukte - Allgemein wood products - general
(Siehe nachstehendes Verzeichnis der Schüttgut Versandbezeichnungen (BCSN)
Stammholz Zellstoffholz
Bauholz Rundholz
Sägeholz
Logs Pulp wood
Timber Roundwood
Saw logs
Beschreibung
Dieses Stoffmerkblatt gilt nur für Holzprodukte als Schüttgut, das heißt Produkte, die mittels Hebegerät oder Greifer verladen oder gelöscht werden und auf die nicht ausdrücklich in einem gesonderten Stoffmerkblatt verwiesen wird.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
nicht zutreffend | 250 bis 500 | 2 bis 4 |
Grösse | Klasse | Gruppe |
- | MHB | B |
Gefahr(en)
Diese Ladungen können den Sauerstoffgehalt vermindern und den Kohlendioxidgehalt im Laderaum und in den angrenzenden Räumen erhöhen.
Diese Ladungen sind nicht brennbar oder besitzen eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine Sondervorschriften.
Sauberkeit der Laderäume
Keine Sondervorschriften.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine Sondervorschriften.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 des Codes.
Vorsichtsmassnahmen
Das Betreten der Laderäume und unmittelbar benachbarter begrenzter Räume darf erst dann gestattet werden, wenn durch Messungen festgestellt ist, dass der Sauerstoffgehalt mindestens 21 % beträgt. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist der Laderaum beziehungsweise sind die unmittelbar benachbarten geschlossenen Räume reichlich zu belüften und nach Ablauf einer angemessenen Zeitspanne ist eine erneute Messung vorzunehmen.
Alle Besatzungsmitglieder müssen beim Betreten von Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, und von unmittelbar benachbarten geschlossenen Räumen ein Sauerstoff-Messgerät tragen, das auch eingeschaltet ist.
Lüftungsvorschriften
Es kann erforderlich sein, geschlossene Räume in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Laderaum zu belüften, bevor sie betreten werden, selbst wenn es so aussieht, als seien diese Räume gegenüber dem betreffenden Laderaum abgedichtet.
Beförderungsvorschriften
Keine Sondervorschriften. Entladevorschriften Keine Sondervorschriften.
Reinigung
Keine Sondervorschriften.
Notfallmassnahmen
An Bord mitzuführende besondere Notfallausrüstung Es sollen umluftunabhängige Atemschutzgeräte und ein |
Notfallmassnahmen
Keine Notfallmassnahmen bei Brand Luken dicht machen.
Einsatz der fest eingebauten |
Medizinische erste Hilfe
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung" |
Holzfaserpellets
115 Das bisherige Stoffmerkblatt über Hozlfaserpellets
HOLZFASER-PELLETSWOOD PULP PELLETS
Beschreibung
Holzfaser-Pellets sind braun, sehr hart und lassen sich nur schwer zusammendrücken. Sie sind leicht und ungefähr halb so groß wie ein Flaschenkorken. Die Pellets werden aus verdichteten Holzschnitzeln hergestellt.
Merkmale
Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t) nicht zutreffend 326 3,07 Größe Klasse Gruppe ungefähr 15 mm bis 20 mm MHB B Gefahr(en)
Dieser Stoff kann aufgrund seiner chemischen Eigenschaften eine Gefahr darstellen. Manche Partien von Holzfaser-Pellets neigen zur Oxidation, was eine Verringerung des Sauerstoffgehalts und ein Ansteigen des Kohlendioxidgehalts im Laderaum und in den angrenzenden Räumen zur Folge hat. Beträgt der Feuchtigkeitsgehalt dieser Ladung 15% oder mehr, so besitzt sie eine geringe Brandgefahr. Mit abnehmendem Feuchtigkeitsgehalt steigt die Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.1.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 des Codes.
Vorsichtsmaßnahmen
Das Betreten der Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, darf erst dann gestattet werden, wenn durch Messungen festgestellt ist, dass der Sauerstoffgehalt wieder seinen normalen Wert erreicht hat. Bei trockenem Wetter trocknet Holzstaub, der sich auf den Decksflächen niederschlägt, rasch aus und wird dann leicht entzündbar. Es sind angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um einen Brand zu verhüten.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
Notfallmaßnahmen
AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG keine
NOTFALLMASSNAHMEN keine
NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Luken dicht machten. Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes, sofern vorhanden.
Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein.
MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.
wird vollständig gestrichen.
.
Anhang 3
Eigenschaften von Schüttgütern
116 In Ziffer 1.1 werden die folgenden Schüttgut-Versandbezeichnungen gestrichen:
Rizinusbohnen
Natriumnitrat
117 In Ziffer 1.1 werden die folgenden Schüttgut-Versandbezeichnungen angefügt:
Eisen(II)-Sulfat, Granulat
Magnesiumsulfat Düngemittel
tapioka
Holzmassepellets
.
Anhang 4
Stoffverzeichnis
118 Die Schüttgut-Versandbezeichnung "FLUGASCHE" wird durch "FLUGASCHE, TROCKEN" ersetzt.
119 In der Tabelle werden folgende Reihen angefügt:
Material | Gruppe | Verweise |
Distillers dried grains with solubles Trockenschlempe | C | |
Ferrous sulphate Eptahydrate Ferrosulphat | C | |
Fly ash, wet Flugasche, nass | A | |
Granular ferrous Sulphate Eisen(II) Sulfat, Granulat | C | |
Logs Stammholz | B | siehe Stoffmerkblatt Holzprodukte - allgemein |
Magnesium sulphate Fertilizers Magnesiumsulfat Düngemittel | C | |
Pulp wood Zellstoffholz | B | siehe Stoffmerkblatt Holzprodukte - allgemein |
Roundwood Rundholz | B | siehe Stoffmerkblatt Holzprodukte - allgemein |
Saw logs Sägeholz | B | siehe Stoffmerkblatt Holzprodukte - allgemein |
Timber Bauholz | B | siehe Stoffmerkblatt Holzprodukte - allgemein |
Wood Products - General Holzprodukte - Allgemein | B |
120 Die Wörter "Holzfaserpellets"; "Wood pulp pellets" sowie Pellets; Holzfaser" und "Pellets, wood pulp" werden gestrichen.
ENDE |