Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See *
Vom 5. August 2003
(BGBl. II Nr. 19. vom 12.08.2003 S. 747)
Änderungen und Ergänzungen des Anhangs zur Anlage zum Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz
des menschlichen Lebens auf See
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe (Form P)
Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln:
- Unter Punkt 2.2 wird der Verweis "(Regel III/42)" ersetzt durch "(Regel III/21 und LSA-Code, Abschnitt 4.5)".
- Punkt 2.3 wird aus der Liste gestrichen, und die folgenden Punkte werden entsprechend umnummeriert.
- Unter Punkt 2.4 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/21 und LSA-Code, Abschnitt 4.6)".
- Die Fußnote zu Punkt 10 erhält folgenden Wortlaut: "Mit Ausnahme derjenigen, die im LSA-Code, Absätze 4.1.5.1.24, 4.4.8.31 und 5.1.2.2.13 vorgeschrieben sind."
Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
Angaben zum Schiff:
- Unter dem Punkt "Länge des Schiffes" wird der bisherige Verweis in Klammern "(Regel III/3.10)" geändert in "(Regel III/ 3.12)".
- Absatz 3 wird gestrichen und der folgende Absatz entsprechend umnummeriert.
Ausrüstungsverzeichnis zum Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Form E)
Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln:
- Punkt 2.2 wird aus der Liste gestrichen, und die folgenden Punkte werden entsprechend umnummeriert.
- Unter Punkt 2.3 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.6)".
- Unter Punkt 2.4 wird der Verweis "(Regel III/45)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.8)".
- Unter Punkt 2.5 wird der Verweis "(Regel III/46)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.9)".
- Unter Punkt 2.7.1 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.7)".
- Unter Punkt 2.7.2 wird der Verweis "(Regel III/45)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.8)".
- Unter Punkt 2.7.3 wird der Verweis "(Regel III/46)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.9)".
- Unter Punkt 5.3 wird der Verweis "Regel III/26.1.4" ersetzt durch "Regel III/ 31.1.4".
- Die Fußnote zu Punkt 9 erhält folgenden Wortlaut: "Mit Ausnahme derjenigen, die im LSA-Code, Absätze 4.1.5.1.24, 4.4.8.31 und 5.1.2.2.13 vorgeschrieben sind."
Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
Angaben zum Schiff:
- Unter dem Punkt "Länge des Schiffes" wird der bisherige Verweis in Klammern "(Regel III/3.10)" geändert in "(Regel III/ 3.12)".
- Absatz 3 wird gestrichen und der folgende Absatz entsprechend umnummeriert.
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Form C)
Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln:
- Punkt 2.2 wird aus der Liste gestrichen, und die folgenden Absätze werden entsprechend umnummeriert.
- Unter Punkt 2.3 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.6)".
- Unter Punkt 2.4 wird der Verweis "(Regel III/45)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.8)".
- Unter Punkt 2.5 wird der Verweis "(Regel III/46)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.9)".
- Unter Punkt 2.7.1 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.7)".
- Unter Punkt 2.7.2 wird der Verweis "(Regel III/45)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.8)".
- Unter Punkt 2.7.3 wird der Verweis "(Regel III/46)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.9)".
- Unter Punkt 5.3 wird der Verweis "Regel III/26.1.4" ersetzt durch "Regel III/ 31.1.4".
- Die Fußnote zu Punkt 9 erhält folgenden Wortlaut: "Mit Ausnahme derjenigen, die im LSA-Code, Absätze 4.1.5.1.24, 4.4.8.31 und 5.1.2.2.13 vorgeschrieben sind."
2. Berichtigung:
Entschließungen 1 und 2 vom 9. November 1988 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See betreffend den Funkverkehr im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
Änderungen von 1988 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz
des menschlichen Lebens auf See betreffend den Funkverkehr im
Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
2.1 Entschließung 1
zu dem am 9. November 1988 von der Konferenz der Vertragsregierungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See angenommenen Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem
Anhang
Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
Angaben zum Schiff:
- Unter dem Punkt "Länge des Schiffes" wird der bisherige Verweis in Klammern "(Regel III/3.10)" geändert in "(Regel III/ 3.12)".
- Absatz 3 wird gestrichen und der folgende Absatz entsprechend umnummeriert.
2.2 Entschließung 2
zu dem am 9. November 1988 von der Konferenz der Vertragsregierungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See angenommenen Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem
Anlage
Ausrüstungsverzeichnisse
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe (Form P)
Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln:
- Unter Punkt 2.2 wird der Verweis "(Regel III/42)" ersetzt durch "(Regel III/21 und LSA-Code, Abschnitt 4.5)".
- Punkt 2.3 wird aus der Liste gestrichen, und die folgenden Punkte werden entsprechend umnummeriert.
- Unter Punkt 2.4 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/21 und LSA-Code, Abschnitt 4.6)".
- Die Fußnote zu Punkt 10 erhält folgenden Wortlaut: "Mit Ausnahme derjenigen, die im LSA-Code, Absätze 4.1.5.1.24, 4.4.8.31 und 5.1.2.2.13 vorgeschrieben sind."
Ausrüstungsverzeichnis zum Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Form E)
Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln:
- Punkt 2.2 wird aus der Liste gestrichen, und die folgenden Punkte werden entsprechend umnummeriert.
- Unter Punkt 2.3 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.6)".
- Unter Punkt 2.4 wird der Verweis "(Regel III/45)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.8)".
- Unter Punkt 2.5 wird der Verweis "(Regel III/46)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.9)".
- Unter Punkt 2.7.1 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.7)".
- Unter Punkt 2.7.2 wird der Verweis "(Regel III/45)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.8)".
- Unter Punkt 2.7.3 wird der Verweis "(Regel III/46)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.9)".
- Unter Punkt 5.3 wird der Verweis "Regel III/26.1.4" ersetzt durch "Regel III/ 31.1.4".
- Die Fußnote zu Punkt 9 erhält folgenden Wortlaut: "Mit Ausnahme derjenigen, die im LSA-Code, Absätze 4.1.5.1.24, 4.4.8.31 und 5.1.2.2.13 vorgeschrieben sind."
Bekanntmachung von Berichtigungen des Internationalen Übereinkommens von 1974
zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen (SOLAS)
Vom 5. August 2003
(BGBl. II Nr. 19. vom 12.08.2003 S. 747)
Auf Grund der vom Generalsekretär der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation hinterlegten Berichtigungsprotokolle vom 10. Oktober 2002 werden die folgenden Berichtigungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. 1979 II S. 141) und des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen (BGBl. 1994 II S. 2458) mit einer amtlichen deutschen Übersetzung bekannt gemacht:
- Berichtigung in Bezug auf das am 11. November 1988 von der Internationalen Konferenz über das Harmonisierte Besichtigungs- und Zeugniserteilungssystem beschlossene Protokoll zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. 1994 II S. 2458), zuletzt geändert durch die am 5. Dezember 2000 vom Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation angenommene Entschließung MSC.100(73) (BGBl. 2002 II S. 1523, 2938);
- Berichtigung in Bezug auf die am 9. November 1988 von der Konferenz der Vertragsregierungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See angenommenen Entschließungen Nr. 1 und 2 zur Änderung der Anlage dieses Übereinkommens betreffend den Funkverkehr im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (BGBl. 1992 II S. 58), zuletzt geändert durch die am 6. Juni 2001 vom Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation angenommene Entschließung MSC.117(74) (BGBl. 2002 II S. 2938).
- Berichtigung:
Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
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