umwelt-online: BAM-GGR 001 -Verfahren der Überwachung und Qualitätssicherung der Herstellung von Verpackungen (5)

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Muster-Überwachungsbericht  Anhang 5
zur BAM-GGR 001
Überwachungsstelle:

 

 

Überwachungsbericht Nr.:
über die Durchführung einer Überwachungsprüfung gemäß BAM-GGR 001


Hersteller / Herstellungsstätte / Rekonditionierer
Name:

 

 

 
Adresse:

 

 

 
Kurzzeichen des Herstellers / Herstellungsstätte/ Rekonditionierers: 
Die Überwachungsprüfung wurde durchgeführt am:

durch (Name des Prüfers):

 
Zugehörige Unterlagen:

 

 

 

 
Qualitätsmanagement
Personal (Angaben über die mit der Durchführung des QSP beauftragten Personen)
Qualitäts-Beauftragter:

 

Vertretung:

 

ggf. Beauftragte:

 
Änderungen gegenüber der letzten Überwachung: 
Qualitätssicherungsprogramm
Zum Zeitpunkt der Fertigungsüberwachung lag folgendes QSP vor:

 

Anerkennung durch:

 

Gültigkeitszeitraum:

 
Die Fertigungsüberwachung wurde in Verbindung mit einem Audit/Folge-Auditdurchgeführt (ja/nein):

 

Von:

 

Zugehöriger Auditbericht (Ersteller, Datum):

 
In Verbindung mit der Fertigungsüberwachung wurden folgende Prüfpläne abgestimmt und dem Qualitätssicherungsprogramm hinzugefügt:
Prüfmittel
Folgende Prüfmittel werden bei der Überwachungsprüfung eingesetzt: s. Anlage
Werden die erforderlichen Bedienungsanweisungen angewendet?ja [ ] nein [ ]
Werden die erforderlichen Kalibrieranweisungen angewendet?ja [ ] nein [ ]
Die letzte Kalibrierung erfolgte am: s. Anlage
Arbeitsanweisungen
Werden aktuelle Arbeitsanweisungen verwendet?ja [ ] nein [ ]
Folgende Abweichungen wurden festgestellt:[ ] keine
Ist eine Nachprüfung erforderlich?ja [ ] nein [ ]
Datum der Nachprüfung:
Prüfung der Qualitätsaufzeichnungen des Herstellers
Die Qualitätsaufzeichnungen wurden am Beispiel der Herstellung folgender Bauart(en)/Verpackungsart(en) durchgeführt:

 

Ausgewählter Fertigungszeitraum:

Eingangsprüfung
Die für die Herstellung der ausgewählten Muster erforderlichen Halbzeuge, Formstoffe und Bauteile wurden auf Übereinstimmung mit den gültigen Spezifikationen geprüft und die Prüfung dokumentiert.ja [ ] nein [ ]
Erforderliche Werks(prüf)zeugnisse lagen vorja [ ] nein [ ]
Prüfungen bei Fertigungsbeginn
Zugrunde liegender Fertigungs-/Prüfplan:
Erforderliche Prüfungen wurden durchgeführt und dokumentiertja [ ] nein [ ]
Prüfungen bei laufender Fertigung
Zugrunde liegender Fertigungs-/Prüfplan.
Erforderliche Prüfungen wurden durchgeführt und dokumentiertja [ ] nein [ ]
Endprüfungen
Zugrunde liegender Prüfplan:
Folgende Prüfungen wurden durchgeführt und dokumentiert.

 

 

Dokumentation von Abweichungen
Im überprüften Fall wurden Abweichungen festgestellt:ja [ ] nein [ ]
Wurden diese Abweichungen als sicherheitsrelevant eingestuft?ja [ ] nein [ ]
Welche Ursachen wurden als verantwortlich für die als sicherheitstechnisch bedeutsamen Mängel festgestellt?

 

 

Vom Hersteller festgelegte Folgemaßnahmen (Änderungen des Fertigungsablaufs, Unterweisung von Mitarbeitern, Nachbesserung am betroffenen Fertigungslos, Vernichtung der betroffenen Muster, Meldung an BAM, o.ä.)

 

 

Sächliche Prüfungen durch die Überwachungsstelle
Es wurden Stichproben aus der laufenden Fertigung ( ), an Rückstellmustern ( ) oder aus Lagerbeständen ( ) geprüft.
Ausgewählte Bauart(en) bzw. Verpackungsarten (bei Rekonditionierung etc) :

Anzahl der Prüfmuster:

Prüfung auf Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart-Spezifikation Folgende Merkmale wurden verglichen:
Die festgestellten Eigenschaften lagen innerhalb der festgelegten Toleranz:ja [ ] nein [ ]
Festgestellte UN-Kennzeichnung(en):
Folgende Prüfungen wurden durchgeführt (Einzelergebnisse ggf. in Anlage):
Verwendete Prüfeinrichtungen:
Angewandte Prüfregeln:
Zusammenfassendes Ergebnis der Prüfungen:
Beurteilung des Qualitätssicherungsprogramms
Das Qualitätssicherungsprogramm wird ordnungsgemäß angewandtja [ ] nein [ ]
Es wurden folgende Mängel festgestellt:
Die Mängel werden als schwerwiegend eingestuftja [ ] nein [ ]
Vereinbarte Korrekturmaßnahmen:

 

Ort / Datum:

Überwachungsstelle/Prüfer:

 

Verantwortlicher des Herstellers/Rekonditionierers:

 

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Anforderungen an die Überwachungsstellen   Anhang 6
zur BAM-GGR 001

1. Allgemeine Anforderungen

1.1 Die Überwachungsstelle kann eine selbstständige Organisation oder ein Teil einer Organisation sein. Organisationen in diesem Sinne können insbesondere auch Güte- und Überwachungsgemeinschaften oder Einzelpersonen sein, die rechtlich Unternehmen oder Betrieben gleichgestellt sind.

1.2 Die Dienstleistungen der Überwachungsstellen müssen allgemein zugänglich sein.

1.3 Die Überwachungsstelle verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem, das der Art und dem Umfang der ausgeführten Tätigkeit entspricht und schriftlich niedergelegt ist.

1.4 Die Überwachungsstelle nimmt die Überwachungen, für die sie vertragliche Verpflichtungen eingegangen ist, selbst vor. Vergibt eine Überwachungsstelle (Teil-) Prüfungen als Unteraufträge, so gewährleistet sie nachweisbar, dass der Auftragnehmer für die Durchführung der Arbeiten qualifiziert und unabhängig ist, und übernimmt für den Unterauftrag die volle Verantwortung.

2. Organisatorische Anforderungen

2.1 Die Überwachungsstelle oder die Organisation, der sie angehört, ist rechtlich identifizierbar.

2.2 Eine Überwachungsstelle, die einen Teil einer Organisation bildet, die sich mit anderen Aufgaben als mit der Prüfung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter gemäß dieser Regel befasst, ist innerhalb dieser Organisation identifizierbar und organisatorisch abgegrenzt.

2.3 Die Überwachungsstelle ist weisungsungebunden und führt ihre Überwachungstätigkeit unabhängig aus. Die Überwachungsstelle und die betreffenden Mitarbeiter dürfen sich nicht mit Tätigkeiten befassen, welche die Unabhängigkeit ihres Urteils und ihre Integrität verletzen können.

2.4 Die Überwachungsstelle legt ihre organisatorische Gliederung, die Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Personals, ihre Aufgaben und den Bereich ihrer fachlichen Kompetenz schriftlich fest.

2.5 Die Überwachungsstelle stellt die vertrauliche Behandlung von Kenntnissen, die ihr bei ihren Überwachungstätigkeiten zuteil werden, sicher.

3. Personelle Anforderungen

3.1 Qualifikation der Prüfer für die Überwachungsprüfungen:

Die verantwortlichen Prüfer verfügen über angemessene Qualifikationen, die in Aus- und/oder Fortbildung oder Erfahrung hinsichtlich ihrer ausgeübten Tätigkeiten bestehen können. Sie weisen ausreichende Kenntnisse über die in den Gefahrgutvorschriften beschriebenen Prüfungen auf Übereinstimmung der Verpackungen mit den Spezifikationen der Bauart nach. Die von den Überwachungsstellen eingesetzten Prüfer der jeweiligen Arten und Typen von Verpackungen verfügen über angemessene Kenntnisse bezüglich der jeweiligen Herstellungsverfahren und der verwendeten Werkstoffe. Die Prüfer sind in der Lage auf der Grundlage von Prüfergebnissen und entsprechenden Berichten fachliche Stellungnahmen zur Übereinstimmung mit den allgemeinen Anforderungen abzugeben. Sie sind ebenfalls in der Lage die erforderlichen Zertifikate, Protokolle und Berichte anzufertigen, mit denen nachgewiesen wird, dass die Prüfungen durchgeführt wurden.

3.2 Qualifikation der Prüfer für Audits des Qualitätssicherungsprogramms:

Die Prüfer, die Audits durchführen, verfügen zusätzlich zu den unter 3.1 genannten Qualifikationen über eine angemessene Qualifikation bezüglich der Durchführung von Audits, die in Ausund/oder Fortbildung oder Erfahrung hinsichtlich ihrer ausgeübten Tätigkeit bestehen kann. Als ausreichende Qualifikation gilt der Nachweis eines Zertifikates als Auditor (z.B. DGQ-AuditorQualität oder Qualitätsauditor-TÜV). Im Einzelfall kann eine ausreichende Qualifikation auch von der BAM anerkannt werden, wenn der Prüfer seit mindestens fünf Jahren regelmäßig Überwachungsprüfungen bei Herstellern von Verpackungen durchführt und mindestens zehn mal als Zweitauditor (Accompagnying Auditor) bei einem ausgebildeten Auditor mitgearbeitet hat und diese Mitarbeit schriftlich bestätigt wird.

3.3 Jede Überwachungsstelle führt Aufzeichnungen über Qualifikationen, Schulungen und Erfahrungen jedes Einzelnen ihrer Beschäftigten.

4. Einrichtungen und Geräte

Sofern die Überwachungsstelle Einrichtungen und Geräte nutzt oder auf diese zugreift, stellt die Überwachungsstelle sicher, dass diese Geräte für die Mess- und Prüfaufgaben geeignet sind, sowie nach dokumentierten Verfahrensanweisungen und Anleitungen ordnungsgemäß gewartet werden. Soweit es zur Sicherstellung qualitätsbezogener Ergebnisse erforderlich ist, werden die Messmittel in festgelegten Abständen kalibriert.

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 Ablaufpläne für die Anerkennung von Qualitätssicherungsprogrammen und Überwachungsprüfungen 5 Beilage 1
zur BAM-GGR 001

1. Abläufe für die Anerkennung von Qualitätssicherungsprogrammen (QSP)

Alternative 1-A: Anerkennung und Auditierung des QSP durch die BAM

Alternative 1-B: Anerkennung des QSP durch die BAM und Auditierung durch eine von der BAM anerkannte Überwachungsstelle

Alternative 1-C: Anerkennung des QSP  beim Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO 9001

Alternative 1-D: Anerkennung des Branchen-QSP durch die BAM und Auditierung durch eine Gütegemeinschaft

2. Ablaufpläne für Überwachungsprüfungen

Alternative 2-A: Überwachungsprüfungen durch die BAM

Alternative 2-B: Überwachungsprüfungen durch eine von der BAM anerkannte Überwachungsstelle

Alternative 2-C: Überwachungsprüfungen durch eine Gütegemeinschaft


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1) Änderungen der Verpackungsspezifikation mit möglichen Auswirkungen auf die bescheinigte Leistungsfähigkeit bedürfen der vorherigen Zustimmung der BAM.   

2) BAM GGR 005 - Verfahren der Bauartprüfung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter

3) Bei Schweißverbindungen dürfen vereinzelte Poren belassen werden, wenn deren Durchmesser 0,25 t (t =Wanddicke) nicht überschreitet.

4) Sachkundiger nach BAM-GGR 002

5) Die in den Aktionskästen angegebenen Zahlenwerte nehmen Bezug auf die Gliederung der GGR 001