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Regelwerk, Gefahrgut, Richtlinien

Technische Richtlinien Tanks (TRT) - TRT 201 - Unempfindlichkeit gegen Spannungsrisskorrosion und geeignete Wärmebehandlung

Zu 6.8.2.1.8 und 6.8.5.1.1 b) ADR/RID

(VkBl. Heft 7 2003 S. 178)



Die Forderung auf Eignung metallener Werkstoffe sowie die Anforderungen auf Unempfindlichkeit gegen Spannungsrisskorrosion gelten in Bezug auf Gase der Klasse 2 z.B. als erfüllt, wenn

  1. für Werkstoffe der Tanks die Bestimmungen der TRG 201 bis 203 und für Ausrüstungsteile die Bestimmungen der TRG <250 bis 256 beachtet sind;
  2. für andere als unter 1. genannte Werkstoffe die Eignung nach TRG 200 unter Beachtung der AD-Merkblätter, Reihe W, nachgewiesen ist;
  3. bei anderen metallenen Werkstoffen international anerkannte Regelwerke eingehalten sind, die sich in Bezug auf Gase der Klasse 2 bewährt haben und hierüber ein Gutachten des Sachverständigen vorliegt und dies der Tafel 1 der TRG 200 entspricht oder
  4. für Werkstoffe der Nrn. 2. und 3., die nicht in der Tafel 1 der TRG 200 genannt sind, durch ein Gutachten einer anerkannten Prüfstelle nachgewiesen worden ist, dass sie geeignet sind.

Eine geeignete Methode für eine ggf. erforderliche Wärmebehandlung liegt vor, wenn die Anforderungen z.B. der TRG 242 in der Fassung 9.75 oder z.B. AD-Merkblatt HP 7 erfüllt sind.