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Regelwerk, Gefahrgut, Richtlinien

Technische Richtlinien Tanks (TRT) - TRT 206 - Erstmaliges Prüfen von Schweißnähten an Tanks für tiefgekühlte verflüssigte Gase

Zu 6.8.2.1.23 und 6.8.2.3.1 ADR/RID

(VkBl. Heft 7 2003 S. 178)



Zerstörungsfreie Prüfungen

Die Prüfungen sind nach TRT 009 durchzuführen.

  1. Stumpfnähte des Innenbehälters
    Die Stumpfnähte des Innenbehälters sind zu 100 % einer Durchstrahlungs- oder Ultraschallprüfung zu unterziehen. Die Durchstrahlungsprüfung wird nach EN 1435 durchgeführt.
  2. Stutzen- und Kehlnähte des Innenbehälters
    Die Prüfungen sind nach AD-Merkblatt HP 5/3 für einen Schweißfaktor von 100 % (v = 1,0) durchzuführen.
  3. Verbindungsnähte an Tanks aus Feinkornbaustählen Bei Tanks aus Feinkornbaustählen (Tank und/oder Vakuumisolierung) mit Re > 430 N/mm2 sind die besonders hoch beanspruchten Schweißverbindungen zwischen Tankwand und Tragkonstruktion einer Oberflächenrissprüfung nach dem Magnetpulververfahren zu unterziehen.
  4. Verbindungsnähte Tragleisten/Tanks an Tanks von Eisenbahnkesselwagen
    An Tanks von Eisenbahnkesselwagen (Tank und/oder Vakuumisolierung) aus Feinkornbaustählen mit Re > 430 N/mm2 sind die Verbindungsnähte Tragleisten/Tank auf ihrer gesamten Länge einer Oberflächenrissprüfung nach dem Magnetpulververfahren zu unterziehen. Bei der Verwendung von Feinkornbaustählen mit Re > 430 N/mm2 kann diese Prüfung auf den Bereich der Tragleistenumfassung und einer ab Bodenrundnaht anschließenden Länge von 500 mm beschränkt werden.
  5. Verbindungsnähte von Tank und Tragkonstruktion Verbindungsnähte zwischen Tank und Tragkonstruktion sind zu mindestens 50 % einer Oberflächenrissprüfung zu unterziehen.
  6. Schweißnähte selbsttragender Außenbehälter
    15 % der am stärksten beanspruchten Schweißnähte sowie alle Stoßstellen von Rund- und Längsnähten sind einer Durchstrahlungs- oder Ultraschallprüfung zu unterziehen. Montagenähte (Schlussnähte) sind zu 100 % einer Oberflächenrissprüfung, z.B. nach dem Farbeindringverfahren, zu unterziehen.

Siehe auch DIN EN 13 530:1999 (z. Z. Entwurf) "Kryo-Behälter - große ortsbewegliche vakuumisolierte Behälter- Teil 2: Messung, Herstellung und Prüfung".

1) Bei Eisenbahnkesselwagen geschieht dies im Rahmen der Abnahme durch EBA (EBO § 32).