Technische Richtlinien Tanks (TRT) - TRT 206 - Erstmaliges Prüfen von Schweißnähten an Tanks für tiefgekühlte verflüssigte Gase
Zu 6.8.2.1.23 und 6.8.2.3.1 ADR/RID
(VkBl. Heft 7 2003 S. 178)
Zerstörungsfreie Prüfungen
Die Prüfungen sind nach TRT 009 durchzuführen.
- Stumpfnähte des Innenbehälters
Die Stumpfnähte des Innenbehälters sind zu 100 % einer Durchstrahlungs- oder Ultraschallprüfung zu unterziehen.
Die Durchstrahlungsprüfung wird nach EN 1435 durchgeführt.
- Stutzen- und Kehlnähte des Innenbehälters
Die Prüfungen sind nach AD-Merkblatt HP 5/3 für einen Schweißfaktor von 100 % (v = 1,0) durchzuführen.
- Verbindungsnähte an Tanks aus Feinkornbaustählen Bei Tanks aus Feinkornbaustählen (Tank und/oder Vakuumisolierung) mit Re
> 430 N/mm2 sind die besonders hoch beanspruchten Schweißverbindungen zwischen Tankwand und Tragkonstruktion einer Oberflächenrissprüfung nach dem Magnetpulververfahren zu unterziehen.
- Verbindungsnähte Tragleisten/Tanks an Tanks von Eisenbahnkesselwagen
An Tanks von Eisenbahnkesselwagen (Tank und/oder Vakuumisolierung) aus Feinkornbaustählen mit Re > 430 N/mm2 sind die Verbindungsnähte Tragleisten/Tank auf ihrer gesamten Länge einer Oberflächenrissprüfung nach dem Magnetpulververfahren zu unterziehen.
Bei der Verwendung von Feinkornbaustählen mit Re > 430 N/mm2 kann diese Prüfung auf den Bereich der Tragleistenumfassung und einer ab Bodenrundnaht anschließenden Länge von 500 mm beschränkt werden.
- Verbindungsnähte von Tank und Tragkonstruktion Verbindungsnähte zwischen Tank und Tragkonstruktion sind zu mindestens 50 % einer Oberflächenrissprüfung zu unterziehen.
- Schweißnähte selbsttragender Außenbehälter
15 % der am stärksten beanspruchten Schweißnähte sowie alle Stoßstellen von Rund- und Längsnähten sind einer Durchstrahlungs- oder Ultraschallprüfung zu unterziehen.
Montagenähte (Schlussnähte) sind zu 100 % einer Oberflächenrissprüfung, z.B. nach dem Farbeindringverfahren, zu unterziehen.
Siehe auch DIN EN 13 530:1999 (z. Z. Entwurf) "Kryo-Behälter - große ortsbewegliche vakuumisolierte Behälter- Teil 2: Messung, Herstellung und Prüfung".
1) Bei Eisenbahnkesselwagen geschieht dies im Rahmen der Abnahme durch EBA (EBO § 32).