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Technische Richtlinien festverbundene Tanks (TRTF) Kesselwagen (TRKW) - TRTF 510 Beschaffenheit der Verschlusseinrichtungen für bestimmte Stoffe der Klasse 5.1 hinsichtlich des Überdrucks
Zu 6.8.4 b), Sondervorschrift TE 9 ADR/RID
(VkBl. Heft 7 2003 S. 178)
Ein Zersetzungsdruck von höchstens 0,5 bar ist sicherheitstechnisch zu tolerieren, da der Tank und seine Ausrüstung dafür geeignet sein müssen.