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Regelwerk, Gefahrgut, Richtlinien

Technische Richtlinien festverbundene Tanks (TRTF) Kesselwagen (TRKW) - TRTF 510 Beschaffenheit der Verschlusseinrichtungen für bestimmte Stoffe der Klasse 5.1 hinsichtlich des Überdrucks

Zu 6.8.4 b), Sondervorschrift TE 9 ADR/RID

(VkBl. Heft 7 2003 S. 178)



Ein Zersetzungsdruck von höchstens 0,5 bar ist sicherheitstechnisch zu tolerieren, da der Tank und seine Ausrüstung dafür geeignet sein müssen.