Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B mit dem 6-fach-Impfstoff im Säuglingsalter nach dem 2+1-Impfschema

Vom 20. August 2020
(BAnz. AT vom 09.10.2020 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. August 2020 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), zuletzt geändert am 18. Juni 2020 (BAnz AT 14.08.2020 B5), wie folgt zu ändern:

I.

Die Tabelle in Anlage 1 zur Schutzimpfungs-Richtlinie wird wie folgt geändert:

1. Die Zeile "Diphtherie" wird wie folgt geändert:

a) Die Spalte 2 "Indikation" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort "Grundimmunisierung" werden die Wörter "reif geborener Säuglinge" eingefügt.

bb) Die Angaben "3 und" und "bis 14" werden gestrichen.

cc) Es wird folgender Satz angefügt:

"Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Dosen."

b) In Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" folgender Satz eingefügt:

"Die Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte mit einer Kombinationsimpfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B) erfolgen."

2. Die Zeile "Haemophilus influenzae Typ b" wird wie folgt geändert:

a) Die Spalte 2 "Indikation" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort "Grundimmunisierung" werden die Wörter "reif geborener Säuglinge" eingefügt.

bb) Die Angaben "3 und" und "bis 14" werden gestrichen.

cc) Es wird folgender Satz angefügt:

"Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Dosen."

b) In Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" der Satz "Bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann die Dosis im Alter von 3 Monaten entfallen" ersetzt durch den Satz "Die Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte mit einer Kombinationsimpfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B) erfolgen."

3. Die Zeile "Hepatitis B" wird wie folgt geändert:

a) Die Spalte 2 "Indikation" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort "Grundimmunisierung" werden die Wörter "reif geborener Säuglinge" eingefügt.

bb) Die Angaben "3 und" und "bis 14" werden gestrichen.

cc) Es wird folgender Satz angefügt:

"Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Dosen."

b) In Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" der Satz "Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann die Dosis im Alter von 3 Monaten entfallen." ersetzt durch den Satz "Die Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte mit einer Kombinationsimpfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B) erfolgen."

4. Die Zeile "Pertussis" wird wie folgt geändert:

a) Die Spalte 2 "Indikation" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort "Grundimmunisierung" werden die Wörter "reif geborener Säuglinge" eingefügt.

bb) Die Angaben "3 und" und "bis 14" werden gestrichen.

cc) Es wird folgender Satz angefügt:

"Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Dosen."

b) In Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" folgender Satz eingefügt:

"Die Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte mit einer Kombinationsimpfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B) erfolgen."

5. Die Zeile "Poliomyelitis" wird wie folgt geändert:

a) Die Spalte 2 "Indikation" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort "Grundimmunisierung" werden die Wörter "reif geborener Säuglinge" eingefügt.

bb) Die Angaben "3 und" und "bis 14" werden gestrichen.

cc) Es wird folgender Satz angefügt:

"Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Dosen."

b) In Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" der Satz "Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann die Dosis im Alter von 3 Monaten entfallen." ersetzt durch den Satz "Die Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte mit einer Kombinationsimpfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B) erfolgen."

6. Die Zeile "Tetanus" wird wie folgt geändert:

a) Die Spalte 2 "Indikation" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort "Grundimmunisierung" werden die Wörter "reif geborener Säuglinge" eingefügt.

bb) Die Angaben "3 und" und "bis 14" werden gestrichen.

cc) Es wird folgender Satz angefügt:

"Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Dosen."

b) In Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" folgender Satz eingefügt:

"Die Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte mit einer Kombinationsimpfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B) erfolgen."

II.

Die Fußnote "**" zum Begriff medizinische Einrichtungen wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 10 wird das Wort "und" gestrichen.

b) In Nummer 11 wird der Punkt ersetzt durch die Angabe ", und".

c) Es wird die folgende Nummer 12 angefügt:

"12. Rettungsdienste."

III.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ID: 202593

ENDE