Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung der aktualisierten STIKO-Empfehlungen zu Reiseimpfungen
Vom 19. Mai 2022
(BAnz. AT 13.07.2022 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2022 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. März 2022 (BAnz AT 20.05.2022 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In Anlage 1 wird in der Zeile "Meningokokken" in der Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung" nach dem Satz "Impfung mit 4-valentem ACWY-Konjugat-Impfstoff." der folgende Satz eingefügt:
"Zusätzliche Impfung mit MenB-Impfstoff:
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.gba.de veröffentlicht.
Berlin, den 19. Mai 2022
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
ID: 221464
ENDE |