Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung:
Anpassungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und zur Klarstellung
Vom 17. August 2017
(BAnz AT vom 27.11.2017 B2)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 beschlossen, die Geschäftsordnung des G-BA in der Fassung vom 17. Juli 2008 (BAnz. S. 3256), zuletzt geändert am 15. Juni 2017 (BAnz AT 27.10.2017 B4) und die Verfahrensordnung des G-BA in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (BAnz. Nr. 84a vom 10. Juni 2009), zuletzt geändert am 20. April 2017 (BAnz AT 04.08.2017 B2), wie folgt zu ändern:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
1. § 8 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird aufgehoben.
b) Die bisherigen Absätze 3, 4 und 5 werden die Absätze 2, 3 und 4.
2. In § 20 Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort "entsprechend" folgende Wörter eingefügt:
"; die Beschlüsse werden abweichend von § 4 Absatz 2 Satz 2 von der oder dem Vorsitzenden des Unterausschusses ausgefertigt"
3. Die Anlage I der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
a) In Zeile 5 wird bei den Wörtern "Richtlinien" jeweils am Ende des Wortes der Buchstabe"n" gestrichen.
b) Die Zeile 7 wird wie folgt gefasst:
c) In Zeile 15 wird bei den Wörtern "Richtlinien" jeweils am Ende des Wortes der Buchstabe "n" gestrichen sowie das Wort "(Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie)" angefügt.
Die Verfahrensordnung wird im 1. Kapitel wie folgt geändert:
In § 10 Absatz 3 Satz 1 wird nach dem Wort "eingehenden" das Wort "schriftlich" eingefügt und am Ende der folgende Halbsatz angefügt:
"; auch soweit die Stellungnahmen elektronisch in Textform übersandt werden, gelten diese als schriftlich".
Die Änderungen der Geschäftsordnung und der Verfahrensordnung treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ID: 190904
ENDE |