Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Beschluss eines Anhangs 1 zu Anlage 1
(Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2017)

Vom 19. April 2018
(BAnz. AT vom 28.05.2018 B1)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. April 2018 beschlossen, die Regelungen gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 21. Dezember 2017 (BAnz AT 20.02.2018 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Für das Berichtsjahr 2017 wird ein Anhang 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2017) der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser gemäß Anlage zum Beschluss eingefügt.

II.

Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ID: 191590

ENDE