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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL):
Umsetzung der STIKO-Empfehlung einer Impfung mit dem Herpes zostersubunit-Totimpfstoff

Vom 7. März 2019
(BAnz. AT vom 30.04.2019 B1)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 7. März 2019 beschlossen, die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Schutzimpfungs-Richtlinie/ SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007, zuletzt geändert am 22. November 2018 (BAnz AT 01.02.2019 B1), wie folgt zu ändern:

I.

In der Tabelle in Anlage 1 zur Schutzimpfungs-Richtlinie wird nach der Zeile "Hepatitis B (HB)" folgende Tabellenzeile "Herpes zoster" eingefügt:

Impfung gegenIndikationHinweise zu den SchutzimpfungenAnmerkungen
"Herpes zosterStandardimpfung:

Standardimpfung für Personen > 60 Jahre

Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten mit adjuvantiertem Herpes zostersubunit-Totimpfstoff. Auf die Impfung mit einem Herpes zoster-Lebendimpfstoff besteht kein Leistungsanspruch.
Indikationsimpfung:

Personen > 50 Jahre mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für das Auftreten eines Herpes zoster infolge einer Grundkrankheit, wie z.B.

  • angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • rheumatoide Arthritis
  • systemischer Lupus erythematodes
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus
Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten mit adjuvantiertem Herpes zostersubunit-Totimpfstoff. Auf die Impfung mit einem Herpes zoster-Lebendimpfstoff besteht kein Leistungsanspruch."

II.

In der Tabelle in Anlage 2 wird vor der Zeile "Humane Papillomviren (HPV)" folgende Tabellenzeile "Herpes zoster" eingefügt:

ImpfungenDokumentationsnummer*
erste Dosen
eines Impfzyklus,
bzw. unvollständige
Impfserie
letzte Dosis
eines Impfzyklus
nach Fachinformation
oder abgeschlossene
Impfung
Auffrischungsimpfung
1234
"Herpes zoster (Standardimpfung)
  • Personen > 60 Jahre

89128 A

89128 B

Herpes zoster
  • sonstige Indikationen bei Personen > 50 Jahre

89129 A

89129 B"

III.

Der Abschnitt II Nummer 6 des Beschlusses vom 17. November 2017 in der Fassung des Beschlusses vom 5. April 2018 zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird aufgehoben.

IV.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ID: 200127

ENDE