BrKrFrühErkV
Inhalt =>
§ 1 Zulässigkeit von Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs
§ 2 Anforderungen an das Personal
§ 3 Medizinphysik-Experte; Aufgaben des Medizinphysik-Experten
§ 4 Aufklärung der zu untersuchenden Frau
§ 5 Anforderungen an die Durchführung der Röntgenuntersuchung
§ 6 Anforderungen an die Ausrüstung
§ 7 Befundung der Röntgenuntersuchung
§ 8 Qualitätssicherung
§ 9 Übergangsvorschriften
§ 10 Inkrafttreten