ErhaltungsmischungsVO
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens einer Erhaltungsmischung
§ 4 Anforderungen an Saatgut von Erhaltungsmischungen
§ 4a Anforderungen an Saatgut einzelner Komponenten zur Herstellung von Erhaltungsmischungen
§ 5 Überwachung durch Sichtkontrollen und Prüfungen
§ 5a Gestattung des Inverkehrbringens
§ 6 Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 7 Verschließung
§ 8 Kennzeichnung
Anlage zu § 2 Nr. 6 und 7 Ursprungsgebiete und Produktionsräume